Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 16. April 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/9506 19. Wahlperiode 17.04.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Schäffler, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/8909 – Besteuerung von Rentnern V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Seit 2005 werden Renten sukzessive nachgelagert besteuert. Der vollständige Systemwechsel von einer Besteuerung der Einkünfte im Erwerbsalter hin zur nachgelagerten Besteuerung der Renten wird 2040 abgeschlossen sein. Die Folge der laufenden Systemumstellung ist, dass jedes Jahr die Zahl der steuerpflichtigen Rentner zunimmt. Zugleich nimmt der zu versteuernde Anteil der Rente zu. Es obliegt jedem Rentner selbst, die eigene Steuerpflicht zu prüfen und ggf. eine Steuererklärung abzugeben. 1. Wie viele Rentner gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit (bitte für neue und alte Bundesländer separat ausweisen)? a) Wie viele Rentner gab es 1990, 2000 bzw. 2010 in Deutschland? Die Fragen 1 und 1a werden gemeinsam beantwortet. Die Zahl der Rentner kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Die Werte liegen erst ab 1993 vor. Rentenbestand (Einzel- und Mehrfachrentner) zum 1. Juli des jeweiligen Jahres Ohne Waisenrenten, Nullrenten, Knappschaftsausgleichsleistungen und ohne reine KLG. 1) ohne Knappschaft. Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung Alte Neue Jahr Deutschland Bundesländer Bundesländer 19931) 15.381.625 12.476.999 2.904.626 2000 19.007.209 15.035.986 3.971.223 2010 20.492.221 16.437.824 4.054.397 2018 21.042.515 16.909.641 4.132.874 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9506 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode b) Wie viele Rentner wird es 2020, 2030 bzw. 2040 nach Kenntnis der Bundesregierung geben? Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 2. Wie ist das Verhältnis von Rentnern zu Beitragszahlern nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit (bitte für neue und alte Bundesländer separat ausweisen )? a) Wie war das Verhältnis von Rentnern zu Beitragszahlern nach Kenntnis der Bundesregierung 1990, 2000 bzw. 2010 in Deutschland? b) Wie wird das Verhältnis von Rentnern zu Beitragszahlern nach Kenntnis der Bundesregierung 2020, 2030 bzw. 2040 nach Schätzung der Bundesregierung sein? Die Fragen 2 bis 2b werden gemeinsam beantwortet. Für die zukünftige Entwicklung erstellt die Bundesregierung Vorausberechnungen im Rahmen des jährlich vorzulegenden Rentenversicherungsberichts, der auch eine Übersicht über die Zahl der Äquivalenzbeitragszahler und Äquivalenzrentner , sowie deren Verhältnis (Rentnerquotient) enthält, der in den Nachhaltigkeitsfaktor eingeht und für die Höhe der Rentenanpassung relevant ist. Diese im jährlichen Rentenversicherungsbericht enthaltene Vorausberechnung erfolgt für Deutschland insgesamt, eine Unterscheidung zwischen alten und neuen Bundesländern findet nicht statt. Die Anzahl der Äquivalenzbeitragszahler wird ermittelt, indem die Summe der Beiträge aller versicherungspflichtig Beschäftigten, der geringfügig Beschäftigten und der Bezieher von Arbeitslosengeld durch den auf das Durchschnittsentgelt der Versicherten entfallenden Beitrag zur allgemeinen Rentenversicherung dividiert wird. Die Ermittlung der Anzahl der Äquivalenzrentner erfolgt durch Division des Gesamtrentenvolumens durch eine Regelaltersrente mit 45 Entgeltpunkten . Der Vorausberechnungszeitraum des aktuellen Rentenversicherungsberichts 2018 reicht entsprechend der gesetzlichen Vorschrift nur bis zum Jahr 2032. Für die Jahre vor 2005 liegen keine Werte vor, da der Nachhaltigkeitsfaktor – und damit auch die Äquivalenzbeitragszahler und -rentner – erst mit dem im Jahr 2004 beschlossenen Gesetz zur Sicherung der nachhaltigen Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Nachhaltigkeitsgesetz) in die Rentenanpassungsformel eingeführt wurde und erstmalig bei der Rentenanpassung im Jahr 2005 zur Anwendung kam. Äquivalenzbeitragszahler und -rentner sowie der Rentnerquotient Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung, ab 2020 Rentenversicherungsbericht 2018 Jahr Äquivalenz-beitragszahler Äquivalenzrentner Rentnerquotient 2005 26 433 14 504 0,5487 2010 26 634 14 751 0,5538 2020 30 668 16 041 0,5230 2030 27 842 18 436 0,6622 2032 27 370 18 996 0,6940 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/9506 3. Wie viel Rente wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren insgesamt gezahlt (bitte nach Jahren aufschlüsseln; bitte für neue und alte Bundesländer separat ausweisen)? Die Rentenausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung für den gefragten Zeitraum können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Ab 2004 werden in der Statistik nur noch gesamtdeutsche Werte ausgewiesen, so dass eine Aufgliederung nach alten und neuen Bundesländern nicht erfolgt. Rentenausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung, mehrere Jahre Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung 4. Welcher Anteil des Bundeshaushalts wird jährlich für Rentenverpflichtungen aufgewendet? Wie hoch wird der Anteil nach Kenntnis der Bundesregierung in zehn bzw. 20 Jahren sein? 2017 betrug der Anteil der Leistungen des Bundes zur gesetzlichen Rentenversicherung 27,5 Prozent des Bundeshaushalts. Vorausberechnungen für die künftigen zehn bzw. 20 Jahre liegen nicht vor. 5. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Bruttomonatsrente in Deutschland (bitte für neue und alte Bundesländer separat ausweisen)? Der durchschnittliche monatliche Rentenbetrag (einschließlich des Eigenanteils des Rentenbeziehenden zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung) für Renten aus eigener Versicherung am 31. Dezember 2017 betrug 967 Euro. In den alten Bundesländern waren es 924 Euro, in den neuen Bundesländern 1 138 Euro. a) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Nettomonatsrente in Deutschland (bitte für neue und alte Bundesländer separat ausweisen)? Der durchschnittliche monatliche Zahlbetrag (Rentenbetrag, gemindert um den Eigenanteil des Rentenbeziehenden zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ) für Renten aus eigener Versicherung betrug am 31. Dezember 2017 866 Euro. In den alten Bundesländern waren es 828 Euro, in den neuen Bundesländern 1 117 Euro. Rentenausgaben in Mio. Euro 2008 216.182 2009 220.841 2010 224.352 2011 225.411 2012 229.231 2013 232.297 2014 238.991 2015 249.568 2016 259.345 2017 268.860 Jahr Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9506 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode b) Über welche zusätzlichen Einnahmen verfügen Rentner durchschnittlich nach Kenntnis der Bundesregierung im Monat (bitte für neue und alte Bundesländer separat ausweisen)? Die Datenbasis, die differenzierte Auswertungsmöglichkeiten im Hinblick auf diese Vielschichtigkeit der Alterseinkommen zulässt, ist die repräsentative Studie „Alterssicherung in Deutschland (ASID)“. Sie wurde zuletzt für das Jahr 2015 von TNS Infratest Sozialforschung im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durchgeführt. Danach verfügten bei den Rentnerhaushalten mit einer Bezugsperson ab 65 Jahren im Jahr 2015 in den alten Ländern Ehepaare über ein monatliches Nettoeinkommen von 2 572 Euro, alleinstehende Männer über ein monatliches Nettoeinkommen von 1 593 Euro und alleinstehende Frauen über ein monatliches Nettoeinkommen von 1 422 Euro. In den neuen Ländern verfügten im Jahr 2015 Ehepaare über ein Nettoeinkommen von durchschnittlich 2 257 Euro, alleinstehende Männer über ein Nettoeinkommen von 1 389 Euro und alleinstehende Frauen über ein Nettoeinkommen von 1 370 Euro je Monat. 6. Wie viele Rentner sind nach Kenntnis der Bundesregierung hinsichtlich ihrer Rente steuerpflichtig und müssen Einkommensteuer auf ihre Rente zahlen (bitte für neue und alte Bundesländer separat ausweisen)? a) Wie haben sich diese Zahlen nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? b) Wie werden sich diese Zahlen in den nächsten zehn Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung entwickeln? Die Fragen 6 bis 6b werden zusammen beantwortet. Die Anzahl der erfassten Steuerpflichtigen mit Renteneinkünften und die Höhe der gezahlten Einkommensteuer können den beigefügten Anlagen 1 und 2 entnommen werden. Wegen der geltenden Fristen zur Abgabe der Steuererklärung und der Dauer der notwendigen Arbeiten zur Erstellung der Statistik liegen der Bundesregierung im Rahmen der amtlichen Lohn- und Einkommensteuerstatistik Daten nur bis zum Jahr 2014 vor. Sowohl die Frage der Steuerbelastung eines Rentenbeziehers als auch die Frage der Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung hängen dabei nicht allein davon ab, ob der steuerpflichtige Teil der Rente den Grundfreibetrag übersteigt. Für die Ermittlung der Höhe des Gesamtbetrags der Einkünfte als ausschlaggebendes Kriterium für die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung sind neben dem steuerpflichtigen Teil der Rentenbezüge regelmäßig weitere steuerlich relevante Sachverhalte zu berücksichtigen, beispielsweise Werbungskosten und Einkünfte aus anderen Einkunftsarten. Über die weitere Entwicklung hat die Bundesregierung keine Kenntnis. 7. Wie hoch ist der durchschnittliche Steueranteil bei den steuerpflichtigen Rentnern nach Kenntnis der Bundesregierung? Nach Schätzung der Bundesregierung mit Hilfe eines Mikrosimulationsmodells auf der Grundlage der fortgeschriebenen amtlichen Lohn- und Einkommensteuerstatistik wird der durchschnittliche Steueranteil der Renten im Jahr 2019 rund 67,4 Prozent betragen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/9506 8. Wie viele Rentner geben nach Kenntnis der Bundesregierung eine Steuererklärung ab (bitte für neue und alte Bundesländer separat ausweisen)? a) Wie haben sich diese Zahlen nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? b) Wie werden sich diese Zahlen in den nächsten zehn Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung entwickeln? Die Fragen 8 bis 8b werden zusammen beantwortet. Auf die Antwort zu den Frage 6 bis 6b wird verwiesen. 9. In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung gegen Rentner wegen Steuerdelikten bezüglich der Versteuerung von Renteneinkommen Erinnerungsschreiben, Versäumniszuschlag, Zwangsgeld und Steuerschätzung bzw. Strafverfahren eingeleitet (bitte aufschlüsseln)? a) In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Rentner verurteilt? b) In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Freiheitsstrafen verhängt? Die Fragen 9 bis 9b werden zusammen beantwortet. Der Bundesregierung liegen dazu keine Daten vor. 10. Hat die Bundesregierung Kenntnisse dazu, wie sich Rentenanpassungen auf die Steuerlast auswirken? Nach der Systematik des Einkommensteuerrechts (Besteuerung nach dem Leistungsfähigkeitsprinzip ) hat eine Erhöhung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit regelmäßig eine Erhöhung der Steuerlast zur Folge. Dies gilt auch für Rentenanpassungen , die die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Rentenbeziehers erhöhen. a) Wie viele Rentner müssen nach Kenntnis der Bundesregierung durch die letzten Rentenanpassungen zusätzlich eine Steuererklärung abgeben? Infolge der Anpassungen der Rentenwerte zum 1. Juli 2019 werden voraussichtlich rund 48 000 Steuerpflichtige mit Rentenbezug zusätzlich einkommensteuerlich belastet. Sowohl die Frage der Steuerbelastung eines Rentenbeziehers als auch die Frage der Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung hängen dabei nicht allein davon ab, ob der steuerpflichtige Teil der Rente den Grundfreibetrag übersteigt. Für die Ermittlung der Höhe des Gesamtbetrags der Einkünfte als ausschlaggebendes Kriterium für die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung sind neben dem steuerpflichtigen Teil der Rentenbezüge regelmäßig weitere steuerlich relevante Sachverhalte zu berücksichtigen, beispielsweise Werbungskosten und Einkünfte aus anderen Einkunftsarten. b) Welchen Anteil der Rentenerhöhung kann ein Rentner für sich behalten? Diese Frage lässt sich nicht allgemeingültig beantworten. Der Nettozuwachs hängt neben den u. U. individuell verschiedenen Beiträgen zur Sozialversicherung insbesondere vom individuellen Grenzsteuersatz ab. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9506 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 11. Beabsichtigt die Bundesregierung eine Änderung der Besteuerung von Renten ? Nein. Die Bundesregierung sieht derzeit keine Notwendigkeit, die Rentenbesteuerung zu ändern. 12. Wie hoch wären nach Kenntnis der Bundesregierung die jährlichen Steuermindereinnahmen bei einer Erhöhung des Freibetrages auf 1 000 Euro pro Jahr und Rentner? Ein pauschaler Freibetrag, der bei der Ermittlung der Renteneinkünfte abgezogen wird, ist im Einkommensteuerrecht nicht vorgesehen. 13. Welche rechtlichen oder tatsächlichen Hürden stehen nach Auffassung der Bundesregierung der Einführung einer vereinfachten Steuererklärung für Rentner analog derjenigen für Arbeitnehmer entgegen? Plant die Bundesregierung eine entsprechende Reform? Steuererklärungsformulare, die auf eine bestimmte Zielgruppe oder bestimmte steuerlich relevante Sachverhalte zugeschnitten werden, sind rechtlich zulässig, erfordern aber einen höheren kommunikativen Aufwand im Vergleich zu umfassenden Steuererklärungsvordrucken, die sich an alle Zielgruppen richten und sämtliche steuerlich relevanten Sachverhalten abbilden. Die Bundesregierung ist daher bestrebt, die Steuererklärung für alle Bürgerinnen und Bürger zu vereinfachen . Informationen, die Dritte bereits für den Steuerpflichtigen übermittelt haben , müssen in den Steuererklärungen nicht weiter angegeben werden. Sie sind der Verwaltung bekannt und werden automatisch in die Veranlagung einbezogen. 14. Welche rechtlichen oder tatsächlichen Hürden stehen nach Auffassung der Bundesregierung einer direkten Abführung der Steuerschuld durch die Rentenversicherung entgegen? Plant die Bundesregierung eine entsprechende Reform? Die Bundesregierung ist bestrebt, die Anzahl der zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichteten Personen auf das notwendige Maß zu begrenzen. Derzeit bleibt mehr als die Hälfte der Rentnerinnen und Rentner steuerunbelastet, wenn sie keine weiteren veranlagungspflichtigen Einkünfte bezieht. Bei einem Einbehalt der Steuer durch die Rentenversicherung müssten die bisher steuerunbelasteten Rentner allein wegen dieses Steuereinbehalts eine Steuererklärung abgeben, um die einbehaltene Quellensteuer erstattet zu bekommen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/9506 Anlage 1 - Alte Bundesländer - Steuerpflichtige mit Renteneinkünften *) 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Steuerpflichtige mit Renteneinkünften 3.468.791 3.573.467 3.883.859 3.945.461 4.126.314 4.404.223 5.020.564 5.154.216 5.249.333 5.368.068 dar. steuerbelastet 2.039.497 2.148.649 2.408.372 2.537.212 2.726.781 2.876.660 3.379.058 3.614.037 3.724.622 3.858.307 entspricht 59 % 60 % 62 % 64 % 66 % 65 % 67 % 70 % 71 % 72 % Steuerpflichtige mit überwiegend Renteneinkünften 1.388.673 1.398.217 1.512.347 1.496.779 1.540.312 1.694.547 1.880.970 1.927.451 1.976.888 2.038.850 dar. steuerbelastet 373.415 394.522 458.309 488.126 544.555 593.553 693.952 795.073 842.404 901.021 entspricht 27 % 28 % 30 % 33 % 35 % 35 % 37 % 41 % 43 % 44 % Steuerpflichtige mit ausschließlich Renteneinkünften 301.050 276.131 231.143 225.445 254.648 312.941 336.391 343.846 372.070 407.108 dar. steuerbelastet 46.297 45.821 39.023 41.117 55.932 76.439 89.466 104.713 121.946 143.554 entspricht 15 % 17 % 17 % 18 % 22 % 24 % 27 % 30 % 33 % 35 % Tarifliche Einkommensteuer der Steuerpflichtigen mit Renteneinkünften in Tsd. € *) 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Steuerpflichtige mit Renteneinkünften 14.591.910 16.288.090 19.387.823 21.103.048 18.297.993 19.474.356 23.406.107 25.267.637 27.122.624 29.148.110 Steuerpflichtige mit überwiegend Renteneinkünften 254.725 277.267 332.267 366.674 411.304 402.452 496.293 616.321 687.233 770.874 Steuerpflichtige mit ausschließlich Renteneinkünften 11.624 11.530 9.579 10.662 23.522 23.231 28.325 36.860 45.007 55.257 Durchschnittliche Einkommensteuer-Belastung in € der Steuerpflichtigen mit Renteneinkünften *) 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Steuerpflichtige mit Renteneinkünften 4.207 4.558 4.992 5.349 4.434 4.422 4.662 4.902 5.167 5.430 Steuerpflichtige mit überwiegend Renteneinkünften 183 198 220 245 267 237 264 320 348 378 Steuerpflichtige mit ausschließlich Renteneinkünften 39 42 41 47 92 74 84 107 121 136 *) Bis einschl. Veranlagungsjahr 2010 ohne Daten für Niedersachsen. © Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2019, Jährliche Einkommensteuerstatistik 2004 bis 2011; Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2012 bis 2014 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9506 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Anlage 2 - Neue Bundesländer - Steuerpflichtige mit Renteneinkünften *) 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Steuerpflichtige mit Renteneinkünften 600.639 601.216 645.917 670.477 691.246 756.004 795.531 785.962 813.509 860.884 dar. steuerbelastet 281.069 291.113 326.017 361.025 385.818 424.695 456.264 496.248 535.288 589.274 entspricht 47 % 48 % 50 % 54 % 56 % 56 % 57 % 63 % 66 % 68 % Steuerpflichtige mit überwiegend Renteneinkünften 291.349 291.242 319.268 325.579 327.704 373.086 398.352 375.481 398.081 435.185 dar. steuerbelastet 61.571 67.181 83.952 98.138 107.810 130.436 141.638 159.450 186.095 225.083 entspricht 21 % 23 % 26 % 30 % 33 % 35 % 36 % 42 % 47 % 52 % Steuerpflichtige mit ausschließlich Renteneinkünften 124.336 117.229 102.417 101.543 106.271 141.819 172.587 140.532 159.594 190.227 dar. steuerbelastet 28.569 29.036 24.601 27.496 34.181 50.337 62.660 66.552 84.610 112.505 entspricht 23 % 25 % 24 % 27 % 32 % 35 % 36 % 47 % 53 % 59 % Tarifliche Einkommensteuer der Steuerpflichtigen mit Renteneinkünften in Tsd. € *) 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Steuerpflichtige mit Renteneinkünften 961.243 1.044.104 1.247.127 1.458.613 1.450.024 1.485.964 1.642.811 1.861.161 2.031.097 2.287.974 Steuerpflichtige mit überwiegend Renteneinkünften 17.801 20.446 27.672 36.207 39.115 48.143 51.104 67.443 86.823 114.693 Steuerpflichtige mit ausschließlich Renteneinkünften 4.569 4.553 3.744 4.531 5.881 9.437 11.983 15.201 22.487 34.613 Durchschnittliche Einkommensteuer-Belastung in € der Steuerpflichtigen mit Renteneinkünften *) 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Steuerpflichtige mit Renteneinkünften 1.600 1.737 1.931 2.175 2.098 1.966 2.065 2.368 2.497 2.658 Steuerpflichtige mit überwiegend Renteneinkünften 61 70 87 111 119 129 128 180 218 264 Steuerpflichtige mit ausschließlich Renteneinkünften 37 39 37 45 55 67 69 108 141 182 *) Bis einschl. Veranlagungsjahr 2010 ohne Daten für Niedersachsen. © Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2019, Jährliche Einkommensteuerstatistik 2004 bis 2011; Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2012 bis 2014 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333