Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 15. April 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/9540 19. Wahlperiode 17.04.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Karlheinz Busen, Frank Sitta, Nicole Bauer, weitere Abgeordnete und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/8869 – Rolle von Naturschutzorganisationen beim Wolfsmonitoring 1. In welchem Umfang und an jeweils welche Organisationen und Verbände hat der Bund in den Jahren 2014 bis 2019 jeweils für die Beobachtung (Aufgaben des Wolfsmonitorings) von Wölfen sowie die Erforschung des Verhaltens von Wölfen Zuwendungen gewährt? Die Beobachtung von Tier- und Pflanzenarten ist in § 6 des Bundesnaturschutzgesetzes geregelt und trifft nur in bestimmten Fällen den Bund. Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), Geschäftsbereich Bundesforst, auf Grundlage der Fauna- Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie der EU sowie der zwischen dem Bund und den Ländern geschlossenen Vereinbarungen zum Schutz von Natur und Landschaft 2013 beauftragt, die Erhebung der Grundlagendaten für die Wolfsmanagementpläne der Länder und das Monitoring für den Wolf und ggf. andere streng geschützte Arten auf den militärischen Sperrgebieten (Truppenübungsplätze) der Bundeswehr federführend zu übernehmen. Darüber hinaus führt der Geschäftsbereich Bundesforst das Wolfsmonitoring auch auf den Gaststreitkräften überlassenen Flächen und im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) auf den Flächen des Bundes im Nationalen Naturerbe durch. Im Zusammenhang damit hat das LUPUS Institut für Wolfsmonitoring und -forschung von der BImA, Geschäftsbereich Bundesforst den Auftrag erhalten, die Auswertung der von Bundesforst auf den Truppenübungsplätzen erhobenen Monitoringdaten und die Anfertigung des jährlichen Statusberichtes zum Wolfsmonitoring für die Bundeswehr, die Gaststreitkräfte und Flächen des Bundes im Nationalen Naturerbe zu übernehmen. Im Zeitraum 2014 bis 2019 sind dafür Kosten in Höhe von insgesamt 23 265 Euro angefallen. Im Zeitraum 2014 bis 2019 hat der Bund im Übrigen keine Zuwendungen für die Beobachtung von Wölfen sowie der Erforschung des Verhaltens von Wölfen an Naturschutzorganisationen bzw. -verbände gewährt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9540 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. In welchem Umfang und an jeweils welche Organisationen und Verbände haben die Länder nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2014 bis 2018 jeweils für die Beobachtung von Wölfen (Aufgaben des Wolfsmonitorings ) sowie die Erforschung des Verhaltens von Wölfen Zuwendungen gewährt ? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. 3. Wie viele Stellen existieren in Behörden und Einrichtungen des Bundes für Forschungen zum Wolf und zum Wolfsmonitoring (bitte die Anzahl je Behörde bzw. Einrichtung einschließlich der Besoldungsgruppe bzw. der Entgeltgruppe darstellen)? Bei Bundesforst wurden keine gesonderten Stellen für das Wolfsmonitoring eingerichtet . Dieses ist im Rahmen der Dienstleistungsaufgaben für die jeweiligen Flächennutzer in den örtlich zuständigen Forstrevierdienst integriert. Auch im Übrigen gibt es in Behörden und Einrichtungen des Bundes keine Dienstposten, die ausschließlich für Forschungen zum Wolf eingerichtet wurden. Zur Wolfsbeobachtung wird im Übrigen auf Frage 1 Bezug genommen. 4. Wie viele Stellen in anderen als in Frage 3 genannten Einrichtungen finanziert oder fördert der Bund für Forschungen zum Wolf und zum Wolfsmonitoring (bitte die Anzahl je Einrichtung einschließlich der Höhe der Zuwendungen sowie den Anteil der Zuwendungen im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen der jeweiligen Stellen darstellen)? Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 5. In welchem Umfang hat die Bundesregierung zum Umgang mit dem Wolf Beraterverträge abgeschlossen (bitte die Auftragnehmer einzeln inklusive der in den Jahren 2014 bis 2019 gezahlten Beträge auflisten)? In Abstimmung mit den Ländern wurde im Februar 2016 vom BfN mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) im Rahmen eines Forschungs- und Entwicklungsvorhabens gegründet. Die DBBW berät sowohl die Länder als auch den Bund zum Umgang mit dem Wolf und unterstützt die Dokumentation. In der Projektlaufzeit bis Sommer 2019 werden insgesamt 572 643,67 Euro bereitgestellt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333