Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 15. April 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/9541 19. Wahlperiode 17.04.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Karlheinz Busen, Frank Sitta, Nicole Bauer, weitere Abgeordnete und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/8868 – Wolfsmonitoring und Wolfsrisse in Deutschland V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Woche für Woche sind in Deutschland Zeitungsberichte über von Wölfen gerissene Nutztiere zu lesen (vgl. https://rp-online.de/nrw/staedte/dinslaken/ huenxe-wolf-reisst-schafe-100-meter-von-wohnhaeusern-entfernt_aid-37787449, www.mdr.de/sachsen/bautzen/bautzen-hoyerswerda-kamenz/wolfsrissschafe -wendischbaselitz-oberlausitz-100.html). Die Zahl der gerissenen Tiere hat in den vergangenen Jahren zugenommen. Eine behördliche Erhebung von Nutztierrissen wurde zuletzt für das Jahr 2016 herausgegeben (www.dbbwolf .de/wolfsmanagement/herdenschutz/schadensstatistik). Die Population der Wölfe wächst jährlich um etwa 25 bis 30 Prozent. Nach Angaben des Deutschen Jagdverbandes gibt es derzeit mehr als 1 000 Tiere in Deutschland (www.jagdverband.de/content/neue-wege-im-wolfsmanagement -gehen). Von offiziellen Stellen, wie dem Bundesamt für Naturschutz, werden dagegen hauptsächlich Zahlen zu Rudeln veröffentlicht, die nach Einschätzung der Fragesteller nicht mit der Gesamtzahl der Tiere vergleichbar ist. 1. Wie viele Nutztiere und Haustiere wurden in den Jahren 2017 und 2018 jeweils nachweislich durch Wölfe gerissen (bitte nach gerissenen Haustieren und Nutztieren je Haltungsform aufschlüsseln)? Basierend auf den Daten der Länder und zusammengestellt durch die Dokumentations - und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) wurden im Kalenderjahr 2017 1 336 Schafe, 31 Ziegen, 140 Rinder und 123 Stück Gehegewild sowie zwei Alpakas, zwei Pferde (davon ein Fohlen) und zwei Hunde durch Wölfe verletzt und/oder getötet oder gelten als vermisst. Die Angaben der Länder basieren auf den Fällen, in denen sie Ausgleichszahlungen leisten; in einigen Ländern werden auch Ausgleichszahlungen geleistet, wenn Wölfe als Verursacher von Nutztierschäden nicht ausgeschlossen werden können. Die Daten zu wolfsverursachten Nutztierrissen im Kalenderjahr 2018 werden derzeit von den Ländern abgefragt. Sobald die Daten aller Länder vorliegen, werden diese durch die DBBW zusammengeführt und veröffentlicht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9541 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Informationen zu den Haltungsformen liegen der Bundesregierung nicht vor. 2. Wie viele Nutztiere und Haustiere wurden in den Jahren 2017 und 2018 jeweils nachweislich durch Wolfshybride gerissen (bitte nach gerissenen Haustieren und Nutztieren je Haltungsform aufschlüsseln)? Im Jahr 2017 wurde kein Nutz- oder Haustier durch Wolfshybride gerissen. Zu dem Jahr 2018 wird auf die Antwort zu Frage 1 Bezug genommen. 3. Wie viele Wölfe leben nach Einschätzung der Bundesregierung derzeit in Deutschland (bitte ausschließlich eine Zahl der einzelnen Wölfe angeben, nicht die Zahl von Rudeln)? Eine wissenschaftlich fundierte Abschätzung einer Gesamtzahl des Bestandes der Wölfe ist nicht möglich. Die Bundesregierung erhebt keine eigenständigen Zahlen zum Wolfsbestand in Deutschland, sondern ist auf die Ergebnisse des Wolfsmonitorings in den Ländern angewiesen. Die zwischen den Ländern abgestimmten Ergebnisse des Wolfsmonitorings können auf den Internetseiten der DBBW https://www.dbb-wolf.de/ abgerufen werden. 4. Teilt die Bundesregierung die aus Sicht der Fragesteller weitläufige Einschätzung , dass sich mittlerweile über 1 000 Einzelwölfe in Deutschland aufhalten ? Auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 13 und 14 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/4685 wird Bezug genommen. 5. Wie schätzt die Bundesregierung die Reproduktionsbedingungen für Wölfe in Deutschland und Osteuropa ein? 6. Wie schätzt die Bundesregierung die Reproduktion der Wölfe in Deutschland in Bezug auf Frage 5 ein? Die Fragen 5 und 6 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Reproduktionsbedingungen sowie die Reproduktion der deutschen Wolfspopulation sind als positiv einzuschätzen. Für Osteuropa liegen keine Daten vor. 7. Wie bewertet die Bundesregierung den Erhaltungszustand der in Deutschland lebenden Wolfspopulation vor dem Hintergrund, dass die meisten Wölfe in Deutschland zur deutsch-westpolnischen Subpopulation gehören (www.jagdverband.de/sites/default/files/2018-04%20DJV%20Position%2 0Wolf.pdf)? Der Bezugsraum für die Erhaltungszustandsbewertung der Arten für den Bericht nach Artikel 17 der FFH-Richtlinie ist die jeweilige biogeografische Region eines Mitgliedstaates, für die jeweils getrennt bewertet wird. Das Format für den Bericht gemäß Artikel 17 der FFH-Richtlinie ermöglicht erstmals für den Zeitraum 2013 bis 2018 bei grenzüberschreitenden und i. d. R. weit verbreiteten Arten eine Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/xxxx gemeinsame Bewertung des Erhaltungszustandes. Für eine gemeinsame Berichterstellung ist ein mit dem jeweiligen Nachbarstaat abgestimmtes und standardisiertes Vorgehen beim Monitoring und Management Voraussetzung. Deutschland und Polen arbeiten derzeit mit unterschiedlichen Monitoringstandards . 8. Welche Frist zur Bewertung des Erhaltungszustandes hat die Bundesregierung gegenüber der EU, und wann plant die Bundesregierung, ihren Bericht über den Erhaltungszustand für den Zeitraum von 2013 bis 2018 publik zu machen? Der Bericht wird gegenwärtig erarbeitet und abgestimmt; er wird voraussichtlich im Juni 2019 an die Europäische Kommission übermittelt. Eine Veröffentlichung ist anschließend geplant. 9. Wird die Bundesregierung in ihrem Bericht über die Bewertung des Erhaltungszustandes der in Anhang IV der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie (92/43/EWG) gelisteten Arten eine Überführung des Wolfes in Anhang V der FFH-Richtlinie empfehlen? Welche Einschätzung hat die Bundesregierung zum günstigen Erhaltungszustand nach den Kriterien der FFH-Richtlinie (92/43/EWG) für den Berichtszeitraum ? In dem Bericht nach Artikel 17 der FFH-Richtlinie ist nicht anzugeben, welche Tier- und Pflanzenarten oder Lebensraumtypen im Schutzstatus geändert oder neu in die Anhänge aufgenommen werden sollen. Im Übrigen wird auf Frage 8 Bezug genommen. 10. Da das Bundesamt für Naturschutz die Populationsgröße der geschlechtsreifen Wölfe u. a. errechnet, indem die Zahl der Rudel mit dem Faktor zwei multipliziert wird (www.bfn.de/fileadmin/BfN/service/Dokumente/skripten/ Skript413.pdf; S. 26), besteht ein Wolfsrudel aus Sicht der Bundesregierung jeweils nur aus zwei geschlechtsreifen Wölfen? Wie viele noch nicht geschlechtsreife Jungtiere hat ein durchschnittliches Wolfsrudel? Entsprechend dem zitierten Bericht wird die Zahl entsprechend korrigiert, wenn im Einzelfall bekannt ist, dass mehr oder weniger als zwei geschlechtsreife Tiere in einem Rudel leben. Systematische Erfassungen der Länder zur Ermittlung von Individuenzahlen bei Wolfsrudeln sind nicht bekannt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333