Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 16. April 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/9545 19. Wahlperiode 17.04.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden), Sven-Christian Kindler, Oliver Krischer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/8776 – Einführung der Pkw-Maut V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Derzeit wird die Bundesrepublik Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) von Österreich in Bezug auf die Pkw-Maut wegen Verstoßes gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung von EU-Bürgern verklagt. Mit einem Urteil des EuGH ist frühestens im Sommer 2019 zu rechnen. Bereits jetzt und in Zukunft verursacht die Einführung der Pkw-Maut nach Ansicht der Fragesteller erheblichen technischen, bürokratischen und damit finanziellen Aufwand für den Bund. Diesem Aufwand stehen aus Sicht der Fragesteller völlig ungewisse Einnahmen gegenüber. An der Einnahmeprognose des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) von 500 Mio. Euro/Jahr durch ausländische Fahrzeuge haben zahlreiche Verkehrsexperten , der Bundesrechnungshof, der Normenkontrollrat und selbst das Bundesministerium der Finanzen teilweise erhebliche Zweifel vorgebracht. Wesentliche Faktoren der Einnahmeberechnungen sind unplausibel oder es fehlen empirische Datengrundlagen. Auch die Berechnung der Erhebungskosten ist intransparent und weist erhebliche Unstimmigkeiten auf (vgl. Ralf Ratzenberger, Stellungnahme zur Prognose der Einnahmen aus der Infrastrukturabgabe für Pkw für die öffentlichen Anhörungen des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur sowie des Finanzausschusses des Deutschen Bundestags am 20. März 2017, Ausschussdrucksache 18(15)485-B). Die Studie des Forums Ökologisch -Soziale Markt-wirtschaft (FÖS) weckt entsprechend an der Wirtschaftlichkeit der Pkw-Maut erhebliche Zweifel (vgl. www.foes.de/pdf/2016-12- FOES-Auswirkungen-Infrastrukturabgabe.pdf). Die Autoren der Studie kommen zu dem Ergebnis, dass die Einnahmen deutlich niedriger als die vom Bundesverkehrsministerium prognostizierten 500 Mio. Euro/Jahr ausfallen dürften, am Anfang werde die Pkw-Maut sogar bis zu 50 Mio. Euro/Jahr Kosten verursachen . Absehbar ist zudem jetzt schon, dass die stetige Erneuerung der Pkw- Flotte (Abgasnorm Euro-6-Fahrzeuge) einen entsprechenden Rückgang der Nettoeinnahmen nach sich ziehen wird. Auch dies wurde in den Einnahmeberechnungen des Bundesverkehrsministeriums nicht berücksichtigt. Zahlreiche Studien kommen zum Ergebnis, dass die Pkw-Maut zum Zuschussgeschäft für Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9545 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode den Staat wird (vgl. Ralf Ratzenberger, Stellungnahme zur Prognose der Einnahmen aus der Infrastrukturabgabe für Pkw für die öffentlichen Anhörungen des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur sowie des Finanzausschusses des Deutschen Bundestags am 20. März 2017, Ausschussdrucksache 18(15)485-B). Im Oktober 2018 gab der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur Andreas Scheuer bekannt, dass der Auftrag zur Kontrolle der Pkw-Maut an den österreichischen Anbieter Kapsch vergeben wurde. Hierfür ist über die Vertragslaufzeit von zwölf Jahren eine Vergütung von bis zu 120 Mio. Euro möglich . Ende Dezember 2018 gab das Bundesverkehrsministerium bekannt, dass auch die Erhebung der Pkw-Maut vergeben wurde: an ein Konsortium aus dem österreichischen Anbieter Kapsch TrafficCom und dem deutschen Anbieter ETC Eventim. Das Auftragsvolumen soll hier über zwölf Jahre hinweg ca. 2 Mrd. Euro betragen. Im Bundeshaushalt 2019 sind Ausgaben in Höhe von 86 Mio. Euro für die Vorbereitung der Einführung der Pkw-Maut eingeplant. Zwischen 2017 und 2019 hat das Bundesverkehrsministerium zudem Kosten für externe Beratungen in Höhe von insgesamt 47 Mio. Euro veranschlagt (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Beraterverträge bei Toll Collect, der Lkw-Maut und Pkw-Maut“ Bundestagsdrucksache 19/6627). Im Januar 2019 gab Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer bekannt, dass die Erhebung der Pkw-Maut auch mithilfe des Lkw-Mautsystems und der Betreibergesellschaft Toll Collect umgesetzt werden soll. 1. Tritt die Pkw-Maut bzw. Infrastrukturabgabe zum 1. Oktober 2020 in vollem Umfang in Kraft, sodass ab diesem Zeitpunkt gebietsfremde Pkw und Wohnmobile , die die deutschen Autobahnen benutzen, die Infrastrukturabgabe entrichten müssen, und wird ab diesem Zeitpunkt die Infrastrukturabgabe auch von den deutschen Fahrzeughaltern eingezogen, und wenn nein, zu welchem konkreten Zeitpunkt wird die Pkw-Maut nach den aktuellen Planungen der Bundesregierung von in- und ausländischen Fahrzeughaltern eingezogen und startet somit in vollem Umfang? Die Infrastrukturabgabe soll wie geplant ab Oktober 2020 erhoben werden. 2. In welcher Art und Weise wird die Bundesregierung das Lkw-Mautsystem nutzen, um die Infrastrukturabgabe zu erheben (vgl. BMVI-Webseite, Bericht zu Toll Collect vom 15. Januar 2019)? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7783 verwiesen. 3. Werden die privaten Pkw-Mautbetreiber Zugriff auf die Daten der Fahrzeughalter erhalten, und wenn ja, in welchem Umfang, und wenn nein, wie wird dies sichergestellt? Es wird auf die §§ 6 und 13 des Gesetzes über die Erhebung einer zeitbezogenen Infrastrukturabgabe für die Benutzung von Bundesfernstraßen (InfrAG) verwiesen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/9545 4. Aus welchen Gründen hält es die Bundesregierung für angemessen, Aufträge zur Kontrolle und Erhebung der Pkw-Maut in Millionen- und Milliardenhöhe an Unternehmen zu vergeben, obwohl das Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof noch anhängig und noch nicht entschieden ist? 5. Welche finanziellen, technischen und sonstigen Risiken ergeben sich nach Ansicht der Bundesregierung für den Bund für den Fall, dass der Europäische Gerichtshof die Pkw-Maut in ihrer derzeit geplanten Form nicht genehmigt bzw. für mit dem europäischen Recht für vereinbar erklärt, und in welcher Form hat sich die Bundesregierung auf diesen Fall vorbereitet? Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof hat in Sachen Infrastrukturabgabe die deutsche Rechtsauffassung bestätigt. Die Bundesregierung geht davon aus, dass der EuGH die Rechtmäßigkeit der Infrastrukturabgabe bestätigen wird. 6. In welchen ähnlich gelagerten Fällen, in denen die Rechtslage unklar ist und gerichtliche Verfahren auf nationaler oder suprastaatlicher Ebene anhängig sind, hat die Bundesregierung in der Vergangenheit Aufträge an Unternehmen vergeben? Die Bundesregierung hat in dieser Legislaturperiode keine Aufträge an Unternehmen vergeben, in denen die Rechtslage nach Ansicht der Bundesregierung unklar ist und gerichtliche Verfahren auf nationaler oder suprastaatlicher Ebene anhängig sind. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 4 und 5 verwiesen. 7. Plant die Bundesregierung, in ähnlich gelagerten Fällen, in denen die Rechtslage unklar ist und gerichtliche Verfahren auf nationaler oder suprastaatlicher Ebene anhängig sind, auch in Zukunft Aufträge an Unternehmen zu vergeben ? Nein. 8. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung bereits ergriffen, um die erforderliche Personalausstattung im BMVI, im Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) und im BAG (Bundesamt für Güterverkehr) für 2019 sicherzustellen , seit wann wirbt die Bundesregierung entsprechendes Personal an, und wie viele der 263 neu geschaffenen Stellen im BMVI, im KBA und im BAG (vgl. Bericht des BMVI an den Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages Ausschussdrucksache 19(15)166, Seite 3/3 „Die Aufnahme des Betriebs der ISA-Systems soll zum 1. Oktober 2020 erfolgen.“) sind bereits besetzt? Die beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) neu geschaffenen Stellen konnten durch Versetzungen von abgeordneten Mitarbeitern besetzt werden. Weitere Stellen sind ausgeschrieben. Im Bundesamt für Güterverkehr (BAG) sind derzeit 16 Mitarbeiter und beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) 44 Mitarbeiter mit der Infrastrukturabgabe befasst. In beiden Behörden laufen die Personalgewinnungsverfahren. Es werden Stellenbesetzungsverfahren durchgeführt, sodass in 2019 die Stellen sukzessive ausgeschrieben und besetzt werden können. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9545 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 9. Welche Baumaßnahmen und Investitionen zur Vorbereitung der Erhebung der Infrastrukturabgabe plant die Bundesregierung im Jahr 2019 für die im Bundeshaushalt veranschlagte Summe von 24 Mio. Euro durchzuführen (bitte konkrete Maßnahmen und jeweilige Kosten benennen)? Die veranschlagten Ausgabemittel im Einzelplan 12, Kapitel 1201 Titel 711 31 werden für Baumaßnahmen zur Instandsetzung neu angemieteter Gebäude benötigt . Die im Einzelplan 12, Kapitel 1201 Titel 811 31 eingebrachten Ausgabemittel werden für die Kontrollfahrzeuge beim BAG benötigt. Die Haushaltsstelle 1201 Titel 812 31 enthält Ausgaben insbesondere für die Erstausstattung mit Büromöbeln. Einzelplan 12, Kapitel 1201 Titel 812 32 beinhaltet Ausgabemittel für die Geräte der Mobilen Kontrolle und der Kontrollzentrale beim BAG sowie Geräte und Software, die im Zusammenhang mit der Erhebung und Vollstreckung der Infrastrukturabgabe durch das KBA benötigt werden. 10. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der ausländischen Fahrzeuge mit Abgasnorm Euro 6, die deutsche Straßen befahren seit 2010 entwickelt (bitte in Monaten angeben)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. 11. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Ein- und Durchfahrten (EuD) ausländischer Pkw auf Bundesautobahnen seit 2008 entwickelt, und auf welcher Grundlage basiert die Angabe der Entwicklung (bitte die Studien und/oder Erhebungen nennen)? 12. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Zahl der EuD pro ausländischem Pkw in Deutschland derzeit, wie hat sich dieser Wert seit 2008 entwickelt, und auf welcher Grundlage basiert die Angabe der Entwicklung (bitte die Studien und/oder Erhebungen nennen)? 13. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl an EuD ausländischer Pkw im Rahmen von Tagesgeschäftsreisen, Pendlerfahrten, Geschäftsreisen mit Übernachtungen, Geschäftsreisen ohne Übernachtungen, Urlaubsreisen mit Übernachtungen, sonstigen Fahrten mit Übernachtungen und Privatfahrten ohne Übernachtungen seit 2008 entwickelt, wie haben sich jeweils die EuD pro Pkw entwickelt, und mit welchen Entwicklungen rechnet die Bundesregierung zwischen 2020 und 2025? Die Fragen 11 bis 13 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die EuD wurden zuletzt 2002 ermittelt. Für weiterführende Informationen wird auf die Einnahmeprognose für die Infrastrukturabgabe verwiesen (www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/G/prognoseeinnahmen -verkauf-vignetten.pdf?__blob=publicationFile). 14. Hält die Bundesregierung bei der Ausgestaltung der Pkw-Maut an den geplanten Ausnahmen bzw. Nachlässen für Abgasnorm-Euro-6-Fahrzeuge fest, und wenn ja, aus welchem Grund, und wie begründet die Bundesregierung die ökologische Lenkungswirkung dieser Ausnahmen bzw. Nachlässe, und wenn nein, warum nicht? Ja. Es wird ein Anreiz für möglichst emissionsarme Pkw geschaffen. Damit leistet die Infrastrukturabgabe auch einen Beitrag zur Erreichung umwelt- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/9545 15. Wie wird sich nach Einschätzung der Bundesregierung die Entlastung deutscher Pkw mit Abgasnorm Euro 6 bei der Kfz-Steuer in Bezug auf die Infrastrukturabgabe ab 1. Oktober 2020 bis 31. Dezember 2025 jährlich entwickeln (bitte in Mio. Euro angeben)? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7776 verwiesen. 16. Wie setzen sich die Gesamteinnahmen (brutto) der Infrastrukturabgabe, die das Bundesverkehrsministerium mit jährlich rund 3,9 Mrd. Euro prognostiziert (Prognose der Einnahmen aus dem Verkauf von Vignetten an Halter von im Ausland zugelassenen Fahrzeugen im Rahmen der Einführung einer Infrastrukturabgabe, Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur , Stand: 16. Januar 2017), exakt zusammen, wie sollen sie sich zwischen 1. Oktober 2020 und 1. Oktober 2025 entwickeln, auf welcher Grundlage basiert die Prognose, und wann wurde sie zuletzt angepasst (bitte nach Einnahmen durch in Deutschland zugelassene Fahrzeuge und nicht in Deutschland zugelassene Fahrzeuge bzw. gebietsfremde Fahrzeuge aufschlüsseln und die prognostizierten Entwicklungen für jedes Jahr angeben)? 17. Wie entwickeln sich nach den Planungen der Bundesregierung die Systemkosten (laufende Betriebs- und Personalkosten) zur Vorbereitung der Pkw- Maut und ab dem Zeitpunkt der tatsächlichen Einziehung der Infrastrukturabgabe zwischen 2019, 2020 und den Jahren bis 2025? Die Fragen 16 und 17 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 155 auf Bundestagdrucksache 19/8434 verwiesen. 18. Wie hoch fällt nach den Planungen der Bundesregierung der finanzielle und personelle Aufwand bei der Zollverwaltung zur Vorbereitung der Infrastrukturabgabe aus, und wie hoch wird der Erfüllungsaufwand der Zollverwaltung für die Infrastrukturabgabe jährlich zwischen 2020 und 2025 sein (bitte getrennt nach Aufwand zur Vorbereitung und Erfüllungsaufwand ab Inkrafttreten der Pkw-Maut differenzieren und jahresscheibengenau darstellen – vgl. Bundestagsdrucksache 18/11235)? Der einmalige sowie der laufende Erfüllungsaufwand der Zollverwaltung sind in der Begründung des Zweiten Verkehrsteueränderungsgesetzes vom 8. Juni 2015 (BGBl. I S. 901) und des Änderungsgesetzes zum Zweiten Verkehrsteueränderungsgesetz vom 6. Juni 2017 (BGBl. I S. 1493) prognostiziert. Notwendige Konkretisierungen erfolgen im Rahmen der Aufstellung des Regierungsentwurfs zum Bundeshaushalt 2020 und zum Finanzplan bis 2023. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9545 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 19. Welchen finanziellen Umfang haben die einmaligen Einführungskosten der Pkw-Maut? 20. Führen die Vergütungszahlungen in den zwischen dem Bundesverkehrsministerium und Kapsch und Eventim zur „Erhebung“ und „Kontrolle“ der Infrastrukturabgabe abgeschlossenen Verträgen zu höheren Einführungsund /oder Erhebungskosten im Vergleich zu den durch das BMVI von Prof. Schulz durchgeführten Analysen (Gutachten zur Schlüssigkeit der vom BMVI ermittelten möglichen Einnahmen der geplanten Infrastrukturabgabe, Univ.-Prof. Dr. Wolfgang H. Schulz, Prof. Dr. Nicole Joisten, Sebastian Scheler, MSc, IERC GmbH, Stand: 18. Januar 2017), und wenn ja, inwiefern weichen sie davon ab? Die Fragen 19 und 20 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7776 verwiesen. 21. Wie hoch wird der durchschnittliche Preis einer Jahresvignette für deutsche Pkw und wie hoch wird der durchschnittliche Preis einer Jahresvignette für ausländische Pkw sein? Es wird auf die aktuelle Einnahmenprognose verwiesen (www.bmvi.de/Shared Docs/DE/Anlage/G/prognose-einnahmen-verkauf-vignetten.pdf?__blob=publication File). 22. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil ausländischer Diesel-Pkw, die Bundesautobahnen nutzen, seit 2008 entwickelt, welche Entwicklung erwartet die Bundesregierung ab 2020 bis 2025, und auf welchen Grundlagen basieren die Angaben der Entwicklungen (bitte die Studien und/oder Erhebungen nennen)? In der Einnahmeprognose der Infrastrukturabgabe wurde für die Abschätzung des Dieselanteils bei gebietsfremden Pkw eine Erhebung des Verbandes Europäischer Automobilhersteller zugrunde gelegt, wonach für die aus diesen Staaten stammenden Pkw im Jahr 2016 ein Dieselanteil von 44,6 Prozent ermittelt wurde. Für die Zwecke der Einnahmeprognose wird der Wert fortgeschrieben. 23. Wie hat sich der Pkw-Bestand in Deutschland seit 2008 entwickelt, und welche Pkw-Bestandsentwicklung erwartet die Bundesregierung ab 2020 bis 2025? Es wird auf den vom Kraftfahrt-Bundesamt veröffentlichten Bestandsüberblick verwiesen (www.kba.de/DE/Statistik/Fahrzeuge/Bestand/j%C3%A4hrlich/bestand_ j%C3%A4hrlich_node.html). Für weiterführende Informationen wird auf die Einnahmeprognose für die Infrastrukturabgabe im Internet unter verwiesen (www.bmvi.de/SharedDocs/DE/ Anlage/G/prognose-einnahmen-verkauf-vignetten.pdf?__blob=publicationFile). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/9545 24. Wer ist der vom BMVI zur Unterstützung und unabhängigen Begutachtung der Systemerrichtung beauftragte externe Gutachter (Drucksache des Ausschusses für Verkehr und Digitale Infrastruktur Nr. 19(15)136, S. 4), für welche Vertragslaufzeit wird er vom BMVI beschäftigt, wie hoch fällt seine monatliche , jährliche und gesamte Vergütung aus? Der Gutachter wurde im Rahmen eines europaweiten Vergabeverfahrens ausgewählt . Der Zuschlag wurde zugunsten von P3 communications GmbH erteilt. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 36 Monaten mit einer Verlängerungsoption. Der Gutachter wird nach Zeitaufwand auf Stundenbasis vergütet. 25. Werden die Prüfungsergebnisse der unabhängigen Begutachtung der Systemerrichtung durch einen unabhängigen Gutachter dem Verkehrsausschuss und dem Haushaltsauschuss des Deutschen Bundestages zugänglich gemacht , und wenn ja, in welcher Form, und wann, und wenn nein, warum nicht? Inwieweit die Prüfungsergebnisse den Mitgliedern des Deutschen Bundestages zugänglich gemacht werden können, wird derzeit geprüft. 26. Welche vertraglichen Vereinbarungen hat die Bundesregierung im Zuge der Vergaben der „Kontrolle“ und der „Erhebung“ der Infrastrukturabgabe bzw. Pkw-Maut mit den jeweiligen Vertragspartnern für den Fall getroffen, dass die Infrastrukturabgabe bzw. Pkw-Maut nicht bis zu einem gewissen Zeitpunkt (beispielsweise dem 1. Oktober 2020 oder dem 31. Oktober 2020) eingeführt wird, und inwiefern können die Unternehmen in einem solchen Fall auf Grundlage der getroffenen Vereinbarungen Schadensersatzansprüche gegenüber dem Bund geltend machen (vgl. Zitat eines Sprechers von CTS Eventim in DIE WELT vom 2. Januar 2019: „Sollte die Maut gerichtlich gestoppt werden, sind wir vertraglich abgesichert“, www.welt.de/wirtschaft/ article186470550/Neuer-Zeitplan-Andreas-Scheuer-verfolgt-riskante-Maut- Strategie.html)? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7783 verwiesen. 27. Wurden zwischen den Betreibern der Pkw-Maut und dem Bund vertragliche Vereinbarungen für den Fall getroffen, dass sich die Einführung der Pkw- Maut durch ein Urteil des EuGH verzögert oder untersagt wird, und wenn ja, welche Vereinbarungen wurden getroffen, und wenn nein, warum nicht? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7776 verwiesen. 28. Plant die Bundesregierung, die Vertragsunterlagen der von ihr abgeschlossenen Verträge zur „Erhebung“ und „Kontrolle“ der Infrastrukturabgabe den Mitgliedern des Deutschen Bundestages zeitnah in geeigneter Form zugänglich zu machen, und wenn ja, wann, und welche Form hält sie hierfür für geeignet, und wenn nein, warum nicht? Inwieweit die Verträge zur „Erhebung“ und „Kontrolle“ der Infrastrukturabgabe den Mitgliedern des Deutschen Bundestages zugänglich gemacht werden können, wird derzeit geprüft. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9545 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 29. Plant die Bundesregierung, den Leistungsumfang der privaten Betreiber im Bereich der „Kontrolle“ um 10 Prozent p. a. und im Bereich der „Erhebung“ der Infrastrukturabgabe 5 Prozent p. a. zu reduzieren und einem anderen Betreiber (bspw. Toll Collect) zu übertragen, und wenn ja, welche konkreten Leistungsbestandteile sollen in welchen Jahren um welchen Prozentsatz reduziert und auf welchen anderen Betreiber übertragen werden (vgl. Schreiben vom KPMG an das BMVI „Vergabeverfahren Lkw-Maut 2018+ – Theoretische Neuberechnung der vWU auf Basis aktualisierter Planungsannahmen “, S. 17/30)? Derzeit gibt es keine entsprechenden Pläne der Bundesregierung. 30. Auf welcher Grundlage gelangt die Bundesregierung zu der Einschätzung, dass bei einer Übertragung der Leistungen auf Toll Collect von einem Synergiepotential von 50 Prozent ausgegangen werden könne, und wie genau erfolgte eine Berechnung dieses Potentials für die Punkte Mitnutzung von Systemen und Prozessen bei der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, Sachverhaltsermittlung bzw. Nacherhebung, Mitnutzung existierender Maut-Infrastruktur , Mitnutzung technischer Systeme und Prozesse für die Nutzerbetreuung und Einsparungen durch den Verzicht auf den Aufbau einer parallelen Betreiberorganisation (vgl. Schreiben vom KPMG an das BMVI „Vergabeverfahren Lkw-Maut 2018+ – Theoretische Neuberechnung der vWU auf Basis aktualisierter Planungsannahmen“, S. 17/30)? 31. Welche konkreten Synergiepotentiale hat das BMVI identifiziert, die sich zwischen der Infrastrukturabgabe und Toll Collect (im Besitz des Bundes) ergeben, wie genau bewertet die Bundesregierung die monetären, technischen , organisations- und prozessualen Synergien, und welche Voraussetzungen müssen nach Ansicht der Bundesregierung erfüllt sein, damit diese Synergien auch tatsächlich genutzt werden können? Die Fragen 30 und 31 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. In Kapitel 2.5 der theoretischen Neuberechnung der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung sind Leistungen benannt, bei denen Synergiepotenziale bestehen. Bei der möglichen Kosteneinsparung durch die Nutzung von Synergiepotenzialen in Höhe von 50 Prozent handelt es sich um einen geschätzten Durchschnittswert. Die konkrete Nutzung der Synergiepotenziale wird derzeit geprüft. 32. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher unternommen, um die identifizierten rechnerischen Synergiepotentiale zwischen Infrastrukturabgabe und Toll Collect zu realisieren, und welche weiteren Maßnahmen plant sie bis Ende 2019? Mögliche Maßnahmen werden derzeit geprüft. 33. Welchen finanziellen Umfang hatten die verschiedenen Angebote der Unternehmen Kapsch TrafficCom AG und ETC Eventim für die „Erhebung“ der Infrastrukturabgabe, wann gaben sie diese Angebote jeweils ab, und inwiefern wurde der Leistungsumfang für die „Erhebung“ der Infrastrukturabgabe zwischen der Abgabe der verschiedenen Angebote verändert? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7783 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/9545 34. Wie viele Gespräche führten Beamtinnen und Beamte und/oder Angestellte des Bundes zwischen der Veröffentlichung der europaweiten Ausschreibung zur „Kontrolle“ und zur „Erhebung“ der Infrastrukturabgabe am 9. Mai 2017 bzw. 11. Juni 2017 und den jeweiligen Zuschlagserteilungen für die Ausschreibungen mit den Unternehmen Kapsch TrafficCom AG und ETC Eventim, wie viele dieser Gespräche fanden im Rahmen von Verhandlungsrunden statt, wann genau fanden die Verhandlungsrunden mit den beteiligten Firmen statt, wann genau fanden die weiteren Gespräche statt, und welche Kerninhalte hatten sie jeweils? Aufgrund der Vertraulichkeit des Vergabeverfahrens kann gemäß § 5 Absatz 2 Satz 2 VgV auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens zu der Frage nicht Stellung genommen werden. 35. Wie viele Angebote oder Teilnahmeanträge für die „Kontrolle“ und zur „Erhebung “ der Infrastrukturabgabe wurden zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge beim Bundesverkehrsministerium eingereicht, wie viele Angebote oder Teilnahmeanträge wurden in das weitere Verfahren aufgenommen, und mit wie vielen Unternehmen wurden aufgrund ihrer Angebote Verhandlungen zum Abschluss entsprechender Verträge aufgenommen? Aufgrund der Vertraulichkeit des Vergabeverfahrens kann gemäß § 5 Absatz 2 Satz 2 VgV auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens zu der Frage nicht Stellung genommen werden. 36. Waren mögliche Synergieeffekte zwischen dem System zur „Erhebung“ und „Kontrolle“ der Infrastrukturabgabe und dem Lkw-Mautsystem Toll Collect Teil der Ausschreibungen zu „Erhebung“ und „Kontrolle“ der Pkw- Maut, und wenn ja, welche Synergien wurden hier beschrieben, und wie genau wurden die zu erbringenden Leistungen definiert, und wenn nein, warum nicht? Es wird auf die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 6 und 9 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7783 verwiesen. 37. Hat das Bundesverkehrsministerium für die Vergabe der Leistungen in den Bereichen „Erhebung“ und „Kontrolle“ für die Infrastrukturabgabe eine vorläufige und/oder abschließende Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchführen lassen, in der die Variante der Eigenrealisierung durch den Staat mit der Veräußerung an Private systematisch verglichen wurde, und wenn nein, warum nicht, und wenn ja, a) wann ist die vorläufige und/oder abschließende Wirtschaftlichkeitsuntersuchung erstellt worden, welche konkreten Überarbeitungszeitpunkte gab es, und seit wann ist es der Bundesregierung bekannt? b) Wie viele Seiten umfasst die vorläufige und/oder abschließende Wirtschaftlichkeitsuntersuchung ? c) Was ist das Ergebnis dieser vorläufigen und/oder abschließenden Untersuchung , und wer führte die Untersuchung durch? d) Inwiefern wurden internationale Erfahrungen aus anderen Ländern mit Mautsystemen, bei denen die Betreiberaufgabe durch die öffentliche Hand wahrgenommen wird, berücksichtigt? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9545 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode e) Welche Annahmen hinsichtlich der Gesamt-Kapitalkosten eines privaten Betreibers (WACC –Weighted Average Cost of Capital –, also einschließlich Renditeforderungen der Privaten im Bereich des Eigenkapitals) wurden im Rahmen der vorläufigen, und/oder abschließenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchung getroffen? f) Plant die Bundesregierung, die vorläufige und/oder abschließende Wirtschaftlichkeitsuntersuchung kurzfristig, vollständig und in ungeschwärzter Form allgemein zu veröffentlichen, den Bundestagsabgeordneten und deren Mitarbeitern sowie von Bundestagsabgeordneten benannten Experten zur Einsicht vorzulegen, nur Bundestagsabgeordneten oder Einzelnen der genannten Gruppen (Bundestagsabgeordnete, deren Mitarbeiter, benannte Experten) in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages zugänglich zu machen, und wenn ja, zu jeweils welchem Zeitpunkt, und wenn nein, warum nicht? g) Inwiefern wurde bei der vorläufigen und/oder abschließenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchung die Variante einer Inhousevergabe der Pkw-Maut- Erhebung an Toll Collect berücksichtigt, und wenn nein, warum nicht? h) Hat der Bundesrechnungshof die vorläufige und/oder abschließende Wirtschaftlichkeitsuntersuchung geprüft, und wenn ja, seit wann liegt der Bundesregierung der Prüfbericht des Bundesrechnungshofes vor, und in welcher Form plant die Bundesregierung, diesen Bericht den Abgeordneten des Deutschen Bundestages zugänglich zu machen? 38. Wurde im Zuge der Vergabe zur „Erhebung“ und zur „Kontrolle“ der Infrastrukturabgabe eine Inhousevergabe rechtlich geprüft, und wenn ja, wann, in welchem Umfang, und mit welchem konkreten Ergebnis? Die Fragen 37 und 38 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Zuschlag auf das Angebot des Auftragnehmers in der Kontrolle und auf das Angebot des Betreibers in der Erhebung erfolgte auf Basis durchgeführter Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen , die jeweils eine Vorteilhaftigkeit der Fremdvergabe bestätigten. Dabei wurde jeweils die Variante der Eigenrealisierung durch den Staat mit der Veräußerung an Private verglichen. Die Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen wurden in Zusammenarbeit mit den technisch-wirtschaftlichen Beratern des Bundes im Projekt Infrastrukturabgabe erstellt. Es ist derzeit nicht geplant die Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen zu veröffentlichen . Der Bundesrechnungshof befasst sich derzeit mit der Prüfung des Projekts Infrastrukturabgabe. 39. Welche Regeln sind für Vergütungsanpassungen im Falle von unvorhergesehenen zukünftigen Leistungsänderungen im neuen Pkw-Mautsystem-Betreibervertrag vorgesehen? 40. Kann der Bund die abgeschlossenen Verträge zur „Erhebung“ und zur „Kontrolle “ bei der Pkw-Maut kündigen, und wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage , und mit welchen erwartbaren Folgen? Die Fragen 39 und 40 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Inwieweit der Vertrag über die Entwicklung, den Aufbau und den Betrieb eines Systems für die Erhebung der Infrastrukturabgabe und der Vertrag über die Planung , Entwicklung, Errichtung, den Betrieb und die Unterhaltung des automatischen ISA-Kontrolleinrichtungssystems den Mitgliedern des Deutschen Bundestages zugänglich gemacht werden können, wird derzeit geprüft. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/9545 41. Wie viele Haushaltsmittel des Bundes sind für Vorbereitungsmaßnahmen zur Einführung der Infrastrukturabgabe (inkl. externe Erstellung von Gutachten und behördlichem Personalbedarf) sowie der Anpassung der Kfz- Steuerbescheidung insgesamt seit 2013 verausgabt worden, und wie verteilen sich diese Ausgaben auf folgende Posten: a) Sachverständige, b) Bezüge und Nebenbezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten, c) Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, d) Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige, e) Erwerb von Fahrzeugen, f) Sachkosten im Zusammenhang mit dem Mautbetrieb und der Mauterhebung , g) Sachkosten im Zusammenhang mit der Kontrolle der Einhaltung der Mautpflicht, h) Ausgaben für Aufträge und Dienstleistungen, i) Beratungsleistungen sowie j) sonstige Kosten (die sonstigen Kosten bitte entsprechend den zehn größten Kostenblöcken differenziert darstellen und alle Angaben jahresscheibengenau für die Jahre von 2013 bis 2018 darstellen)? Im Bundeshaushaltsplan werden alle Ausgaben für die Infrastrukturabgabe im Kapitel 1201 in der Titelgruppe 03 zusammengefasst. Im Zusammenhang mit der Einführung der Infrastrukturabgabe stellen sich die Ausgaben für die Jahre 2014 und 2015 wie folgt dar: Ausgaben 2014 in Euro 2015 in Euro Personal 0 1 190 000 Sonst. Sächliche Verwaltungskosten und sonstige Kosten (u. a. Berater) 0 1 300 000 Gutachten 61 000 29 000 Gesamt 61 000 2 519 000 Die Ausgaben des Bundes im Zusammenhang der Einführung der Infrastrukturabgabe stellen sich für die Jahre 2016 bis 2018 wie folgt dar: Ausgaben 2016 in Euro 2017 in Euro 2018 in Euro Personal 1 779 000 1 660 000 2 532 000 Sachmittel 232 000 335 000 746 000 Beratungsleistungen 6 885 000 9 539 000 15 735 000 Gesamt 8 896 000 11 534 000 19 013 000 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9545 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Beim Bundesministerium der Finanzen sind im Kalenderjahr 2018 haushaltswirksame Kosten in Höhe von 3 010,70 Euro für Beratungsleistungen angefallen. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/990 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333