Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 15. April 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/9547 19. Wahlperiode 17.04.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Keul, Luise Amtsberg, Canan Bayram, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/8861 – Personalsituation und Personalbedarf bei Gerichten und Staatsanwaltschaften V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Personalmangel an vielen Gerichten und Staatsanwaltschaften ist in den vergangenen Jahren immer stärker geworden. In dem zwischen der Bundeskanzlerin und den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 31. Januar 2019 beschlossenen „Pakt für den Rechtsstaat“ richtet sich die Perspektive beim Personalaufbau nur auf die Zeit bis Ende 2021. Für den Bund wird unter Ziffer 1 des Paktes lediglich der bereits im Bundeshaushalt für den Bundesgerichtshof und den Generalbundesanwalt veranschlagte Personalaufbau 2018 und 2019 referiert, eine längerfristige Perspektive fehlt nach Ansicht der Fragesteller. Für die Bundesländer heißt es dort, dass „die Länder im Justizbereich im Zeitraum 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2021 insgesamt 2 000 neue Stellen für Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (zuzüglich des dafür notwendigen Personals für den nicht-richterlichen und nicht-staatsanwaltschaftlichen Bereich) schaffen und besetzen“ werden. Zur Umsetzung ist in Ziffer 7 des Paktes lediglich eine Anschubfinanzierung von einmalig 220 Mio. Euro für die bis 31. Dezember 2021 zu schaffenden und zu besetzenden 2 000 Stellen vereinbart, obwohl allein dafür der tatsächliche Finanzbedarf auf insgesamt 4 Mrd. Euro geschätzt wird (vgl. FAZ, „Wer zahlt für den Pakt?“ vom 16. Januar 2019). Aus Sicht der Fragesteller fehlt die für eine sichere Rechtsgewährleistung, auch im Hinblick auf die demografische Entwicklung (Stichwort Pensionierungswelle) notwendige Analyse des langfristigen tatsächlichen Personalbedarfs im Justizbereich. Nach Auffassung der Fragesteller braucht es hier in Zusammenarbeit mit den Ländern von Bundesseite konkrete Maßnahmen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9547 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der gegenwärtige nicht gedeckte Personalbedarf an Staatsanwältinnen und Staatsanwälten bei Gerichten und Staatsanwaltschaften (bitte einzeln nach Bund und Bundesländern aufschlüsseln)? 2. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der gegenwärtige nicht gedeckte Personalbedarf an Richterinnen und Richtern bei Gerichten und Staatsanwaltschaften (bitte einzeln nach Bund und Bundesländern aufschlüsseln )? 3. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der gegenwärtige nicht gedeckte Personalbedarf an nichtrichterlichem bzw. nichtstaatsanwaltlichem Personal bei Gerichten und Staatsanwaltschaften (bitte einzeln nach Bund und Bundesländern aufschlüsseln)? Die Fragen 1 bis 3 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die nachfolgenden Übersichten geben für den Bund die aktuelle Ist-Besetzung im Vergleich zur Soll-Besetzung wieder. Richter/-innen und Staatsanwälte/Staatsanwältinnen beim Bund: Gericht/Behörde Soll-/Ist-Besetzung (Stand 1. Februar 2019) BGH 152/136 BVerwG 57/55 BFH 59/59 BPatG 118/99 BAG 38/37,25 BSG 44/43,6 GBA 154/97,8 Hinweise zu den nicht besetzten Planstellen im staatsanwaltschaftlichen Bereich: Wegen der erheblich gestiegenen Verfahrenszahlen hat der Stellenplan der Bundesanwaltschaft in den letzten Jahren einen erheblichen Aufwuchs erfahren. Eine Einstellung als Planbeamter/Planbeamtin bei der Bundesanwaltschaft erfordert jedoch wegen der besonderen fachlichen Anforderungen besondere berufliche Vorerfahrungen. Deshalb sieht das Personalgewinnungskonzept der Bundesanwaltschaft vor, nur berufserfahrene Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie Richterinnen und Richter in den Bundesdienst zu übernehmen, die u. a. über mindestens zehn Jahre Berufserfahrung verfügen und zuvor für drei Jahre aus den Landesjustizverwaltungen zur Bundesanwaltschaft abgeordnet waren. Zur Vorbereitung von Übernahmen in den Bundesdienst rekrutiert die Bundesanwaltschaft deshalb regelmäßig in entsprechendem Umfang Staatsanwältinnen/ Staatsanwälte sowie Richterinnen/Richter im Wege von Abordnungen aus den Landesjustizverwaltungen. Aus diesem Personalpool gewinnt die Bundesanwaltschaft nach Erfüllen der vorgenannten Übernahmebedingungen ihre Planbeamten /Planbeamtinnen. Die derzeit abgeordneten Richter/Richterinnen und Staatsanwälte /Staatsanwältinnen schließen mit ihrer Arbeit die sich aus der Übersicht ergebende Diskrepanz von 56,2 Stellen, so dass der Personalbedarf durch Planbeamte /Planbeamtinnen und abgeordnetes Personal insgesamt gedeckt ist. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/9547 Hinweise zu den Gerichten: Beim Bundesgerichtshof (BGH) ist zu berücksichtigen , dass insgesamt 12 Stellen für Richter/-innen erst im parlamentarischen Verfahren zum Haushalt 2019 mit Wirkung zum 1. Januar 2019 ausgebracht wurden, um zwei neue Senate einzurichten; die Stellen konnten demgemäß noch nicht zum 1. Februar 2019 besetzt werden. Bei der letzten Bundesrichterwahl am 14. März 2019 wurden für den BGH 18 Richterinnen/Richter, für das BVerwG drei Richterinnen/Richter und für den BFH ein Richter gewählt. Die Zahl der für den BGH gewählten Richterinnen/ Richter umfasst, neben Nachbesetzungen für Altersabgänge, Richterinnen/Richter zur Besetzung der neuen Senate. Die gewählten Personen werden in Abstimmung mit den Gerichtshöfen zur Besetzung offener Stellen einberufen. Beim BPatG ist zu berücksichtigen, dass in den vergangenen Jahren erhebliche Rückgänge bei den Eingangszahlen zu verzeichnen waren, aufgrund derer frei gewordene Stellen teilweise nicht nachbesetzt wurden. Nichtrichterliches und nichtstaatsanwaltschaftliches Personal beim Bund: Gericht/Behörde Soll-/Ist-Besetzung (Stand 1. Februar 2019) BGH 255,7/206,5 BVerwG 132/124,9 BFH 111,2/99,2 BPatG 122,1/84,4 BAG 118/96,35 BSG 138/127,81 GBA 150,6/119,5 Hinweise: Die obigen Erläuterungen zum BGH bezüglich der zwei neuen Senate und der noch offenen Stellen gelten gleichermaßen für das Personal im nichtrichterlichen Bereich entsprechend, die Besetzung des sog. Folgepersonals erfolgt in zeitlichem Zusammenhang mit der Einberufung der Richter/-innen. Auch beim GBA liegt die Diskrepanz zwischen der Soll- und Ist-Besetzung im Wesentlichen darin begründet, dass viele der offenen Stellen im nicht staatsanwaltschaftlichen Bereich erst im parlamentarischen Verfahren 2019 ausgebracht worden sind und Besetzungsvorgänge noch andauern. Soweit das BPatG betroffen ist, gilt gleichermaßen, dass die infolge rückläufiger Geschäftszahlen teilweise nicht erfolgten Nachbesetzungen im richterlichen Bereich einhergehen mit einer vorläufigen Reduzierung des Unterstützungspersonals (nicht-richterlicher Bereich). Im Übrigen handelt es sich bei nicht besetzten Stellen weit überwiegend um sogenannte Stellenreste aufgrund von z. B. Teilzeit. Die Bundesregierung führt keine Statistiken über den Personalbedarf der Justiz in den Ländern. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9547 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 4. Von welcher Entwicklung des Personalbedarfs in Bund und Ländern bei Staatsanwältinnen und Staatsanwälten bei Gerichten und Staatsanwaltschaften in den nächsten zehn Jahren geht die Bundesregierung gegenwärtig aus, und plant sie gegebenenfalls Maßnahmen zusammen mit den Ländern, damit genügend Personal vorhanden ist? 5. Von welcher Entwicklung des Personalbedarfs in Bund und Ländern bei Richterinnen und Richtern bei Gerichten und Staatsanwaltschaften in den nächsten zehn Jahren geht die Bundesregierung gegenwärtig aus, und plant sie gegebenenfalls Maßnahmen zusammen mit den Ländern, damit genügend Personal vorhanden ist? 6. Von welcher Entwicklung des Personalbedarfs in Bund und Ländern bei nichtrichterlichem bzw. nichtstaatsanwaltlichem Personal bei Gerichten und Staatsanwaltschaften in den nächsten zehn Jahren geht die Bundesregierung gegenwärtig aus, und plant sie gegebenenfalls Maßnahmen zusammen mit den Ländern, damit genügend Personal vorhanden ist? Die Fragen 4 bis 6 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Bundesregierung wird unter Berücksichtigung der Altersstruktur der Beschäftigten bei den Gerichten und der Bundesanwaltschaft die Belastungssituation der Gerichte des Bundes und der Bundesanwaltschaft in den nächsten Jahren aufmerksam verfolgen, und auf notwendige Veränderungen angemessen reagieren . Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse über die Entwicklung des Personalbedarfs der Justiz in den Ländern. Die Bundesregierung plant zusammen mit den Ländern derzeit keine Maßnahmen , die über den im „Pakt für den Rechtsstaat“ vereinbarten Personalaufbau im Justizbereich hinausgehen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 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