Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 16. April 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/9548 19. Wahlperiode 17.04.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Gökay Akbulut, Dr. André Hahn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/8944 – Massaker und Vertreibungen an der alevitischen Bevölkerung in Dersim 1937 und 1938 (Tertelê) V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Als „Tertelê“ – der Tag an dem die Welt unterging – bezeichnen Überlebende und Nachfahren die Massaker und Vertreibungen großer Teile der kurdischen, alevitischen, zaza-sprachigen Bevölkerung in der ostanatolischen Region Dersim (türkisch: Tunceli) durch die türkische Armee in den Jahren 1937 und 1938 (www.aga-online.org/texts/dersim.php?locale=en). Ein „Gesetz zur Umsiedlung “ vom 14. Juni 1934 sah die landesweite Türkisierung durch die Zersiedelung nichttürkischer Mehrheitsgebiete bzw. deren Entvölkerung aus „gesundheitlichen , ökonomischen, kulturellen, militärischen und sicherheitstechnischen Gründen“ vor, „um die Bevölkerungskonzentration der nicht türkischsprachigen Menschen zu verhindern und die bereits vorhandene aufzulösen“. Im selben Jahr wurde Dersim in Tunceli umbenannt. Im Jahr 1935 verabschiedete die Große Nationalversammlung ein Sondergesetz, das Tunceli einem Militärgouverneur unterstellte, der nach eigenem Gutdünken Festnahmen und Deportationen anordnen durfte. Kleinere Sabotageakte aus der örtlichen Bevölkerung dienten 1937 als Anlass für eine Strafexpedition. Ein Geheimbeschluss des Ministerrats vom 4. Mai 1937 forderte eine „Endlösung“. Die Armee solle alle, „die Waffen benutzt hatten oder benutzen, ein für alle Mal an Ort und Stelle unschädlich machen, vollständig ihre Dörfer zerstören und ihre Familien entfernen “ (www.aga-online.org/texts/dersim.php?locale=en). Der aus Dersim stammende Aktivist der kurdischen Nationalbewegung, Dr. Mehmet Nurî Dersimî, berichtete, dass sich die Frauen und Kinder jener Stämme, deren Männer gegen die Armee kämpften, in Höhlen versteckten: „Tausende dieser Frauen und Kinder kamen um, weil die Armee die Höhleneingänge vermauerte. Diese Höhlen sind auf den Militärkarten der Region mit Zahlen versehen. An den Eingängen zu anderen Höhlen entfachte das Militär Feuer, um jene im Innern zu ersticken. Wer aus den Höhlen zu fliehen versuchte, wurde mit dem Bajonett niedergemacht . Ein Großteil der Frauen und Kinder [der Stämme] Kureyschan und Bachtijar sprang von den hohen Klippen in die Schluchten des Munzur und Partschik , um nicht den Türken in die Hände zu fallen. […] Alle, die zu fliehen versuchten oder Zuflucht bei der Armee suchten, wurden zusammengetrieben. Die Männer wurden auf der Stelle erschossen und die Frauen und Kinder in Scheunen gesperrt, die man in Brand setzte“ (www.aga-online.org/texts/ Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9548 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode dersim.php?locale=en). Der Anführer des Widerstands Seyîd Riza und elf seiner Gefolgsleute wurden nach ihrer Gefangenschaft im November 1937 in Elazig hingerichtet. Im Jahr 1938 setzte die Armee ihre Strafexpedition fort, die sich nun auch gegen regierungstreue Stämme richtete. Die Armee setzte Giftgas ein, Flugzeuge bombardierten die Dörfer aus der Luft (www.heise.de/tp/features/ Das-Dersim-Massaker-an-den-alevitischen-Kurden-in-der-Tuerkei-3372147. html). Dokumente des türkischen Gesundheitsministeriums sollen belegen, dass das verwendete Giftgas aus Deutschland stammte. Demnach sollen deutsche Chemiewaffenspezialisten die türkische Armee bei der Benutzung dieser Giftgaswaffen geschult haben (www.haberturk.com/gundem/haber/1013740-zehirligaz -almanyadan-once-dersimde-kullanildi). Nach amtlichen Angaben starben 1937 und 1938 13 806 Menschen, das entspricht fast einem Zehntel der damaligen Bevölkerung Tuncelis. Andere Quellen gehen von bis zu 70 000 Opfern aus (www.zeit.de/politik/ausland/2011-11/erdogan-kurden-entschuldigung?print). Zehntausende Bewohner von Dersim wurden anschließend in andere Landesteile deportiert (www.heise.de/tp/features/Das-Dersim-Massaker-an-denalevitischen -Kurden-in-der-Tuerkei-3372147.html). Als erster Regierungschef entschuldigte sich der damalige Ministerpräsident Recep Tayyip Erdoğan im Jahr 2011 „im Namen des Staates“ für die Massaker an der Bevölkerung von Tunceli, die er als „eines der tragischsten und schmerzhaftesten Ereignisse unserer neueren Geschichte“ bezeichnete. Zugleich rief Erdoğan die kemalistische Republikanische Volkspartei CHP, unter deren Regierung in der Zeit der Einparteienherrschaft die Massaker von Dersim begangen wurden, zur Auseinandersetzung mit ihrer Geschichte auf (www.zeit.de/politik/ausland/2011-11/ erdogan-kurden-entschuldigung?print). Viele Menschen aus Dersim kamen in den 1960er Jahren im Zuge der Anwerbung sogenannter Gastarbeiter nach Deutschland, heute leben hier schätzungsweise 200 000 Dersimer häufig bereits in der zweiten und dritten Generation. In den Dersim-Gemeinden gibt es den Wunsch nach einer Gedenkstätte für die Opfer der „Tertelê“ in Deutschland sowie einer Anerkennung der damaligen Ereignisse als Genozid (www.taz.de/!55 53397/). Am 19. November 2009 fand im Europäischen Parlament auf Einladung der Fraktion DIE LINKE. eine Konferenz unter dem Titel „Dersim 1937 – 38, die Aleviten, die Rolle des Staates“ statt. Diese Fachtagung kam nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller zu dem Ergebnis, dass die damaligen Ereignisse als vom türkischen Staat geplanter und durchgeführter Genozid nach der Völkermordkonvention der Vereinten Nationen einzustufen sind (www.nadir.org/nadir/periodika/kurdistan_report/2011/156/17.htm). V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die erfragten Informationen betreffen die Jahre 1925 bis 1938. Betroffen ist angesichts des lange zurückliegenden Zeitraums in erster Linie Archivgut. Nach dem hier gegebenen Ablauf der Schutzfristen steht Archivgut nach den Vorschriften des Bundesarchivgesetzes grundsätzlich jedermann zur Verfügung, so dass die Bundesregierung gegenüber dem Bundestag weder einen Wissensvorsprung noch weitergehende Rechte bei der Informationserhebung hat. Sie verweist deshalb auf die Möglichkeit selbständiger Informationserhebung aus den Beständen des Bundesarchivs, des Politischen Archivs des Auswärtigen Amtes und sonstigen , der historischen Forschung zugänglichen Quellen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/9548 1. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über das Vorgehen des türkischen Staates gegenüber der alevitischen, zaza-sprachigen Bevölkerung der ostanatolischen Region Tunceli/Dersim in den 1930er Jahren? 2. Welche Berichte aus den 1930er Jahren zum Vorgehen des türkischen Staates gegenüber der Bevölkerung von Dersim liegen dem Auswärtigen Amt vor (z. B. aus Depeschen der deutschen Botschaft in Ankara)? 3. Wie viele Menschen fielen nach Kenntnis der Bundesregierung dem Vorgehen der türkischen Armee gegen die Bevölkerung der Region Tunceli/Dersim in den Jahren 1937 und 1938 zum Opfer (bitte Quellen benennen)? 4. Wie viele Menschen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung 1937 und 1938 und in den nachfolgenden Jahren aus der Region Tunceli zwangsweise in welche anderen Landesteile umgesiedelt (bitte Quellen benennen)? 5. Welche Informationen hat das Auswärtige Amt gegebenenfalls über den Verbleib des Leichnams von Sey Riza erhalten, und welche diesbezüglichen Informationen befinden sich in den heutigen Archiven des Auswärtigen Amtes ? Die Fragen 1 bis 5 werden gemeinsam beantwortet. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 6. Inwieweit sieht die Bundesregierung das Vorgehen des türkischen Staates gegenüber der alevitischen, zaza-sprachigen Bevölkerung von Tunceli/Dersim in den 1930er Jahren als einen Völkermord gemäß der Kriterien der Konvention der Vereinten Nationen über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes von 1948? Die Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes vom 9. Dezember 1948 ist am 12. Januar 1951 in Kraft getreten. Für die Bundesrepublik Deutschland ist sie seit dem 22. Februar 1955 in Kraft. Sie gilt nicht rückwirkend . Die Bundesregierung erkennt das Leid der Opfer und ihrer Nachfahren an. Der Prozess einer historischen und politischen Aufarbeitung muss jedoch in erster Linie innerhalb der Türkei erfolgen. 7. Welche Bemühungen welcher Gruppierungen sind der Bundesregierung bekannt , das Vorgehen des türkischen Staates gegenüber der Bevölkerung von Tunceli/Dersim in den Jahren 1937 und 1938 als Völkermord anerkennen zu lassen, und wie reagierten die jeweils angesprochenen Regierungen, Gerichte oder Institutionen darauf a) in Deutschland, Der Bundesregierung sind eine beim Deutschen Bundestag eingereichte Petition sowie die Antwort darauf bekannt. b) in der Türkei bzw. c) in anderen Ländern bzw. international? Die Fragen 7b und 7c werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung sind keine entsprechenden Bemühungen bekannt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9548 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 8. Welche Haltung hatte der damalige Präsident der Türkei, Mustafa Kemal Atatürk, nach Kenntnis der Bundesregierung bezüglich der Ereignisse von 1937 und 1938 eingenommen? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 9. Inwieweit und durch welche gesellschaftliche und politische Gruppierungen, Parteien, Nichtregierungsorganisationen, wissenschaftlichen Institutionen staatliche Behörden etc. findet nach Kenntnis der Bundesregierung in der Türkei eine Aufarbeitung der Ereignisse von 1937 und 1938 in Tunceli/Dersim statt? a) Welche Äußerungen der türkischen Regierung bezüglich der Ereignisse von 1937 und 1938 sind der Bundesregierung bekannt, und welche konkreten Schritte zur Aufarbeitung dieser Ereignisse hat die Regierungspartei AKP bislang unternommen? Im Jahr 2011 entschuldigte sich der damalige Ministerpräsident Recep Tayyip Erdoğan öffentlich im Namen des türkischen Staates für das Vorgehen in Tunceli/Dersim. Er nannte das Geschehen „eines der tragischsten Ereignisse unserer neueren Geschichte“ (siehe www.bbc.com/turkce/haber ler/2011/11/11 1123_dersim). b) Welche Haltung nimmt die Oppositionspartei CHP nach Kenntnis der Bundesregierung bezüglich der Ereignisse von 1937 und 1938 ein? Im November 2014 bat der damalige stellvertretende Parteivorsitzende der CHP, Sezgin Tanrıkulu, im Namen seiner Partei öffentlich um Entschuldigung (siehe www.sabah.com.tr/gundem/2014/11/13/tanrikulu-chp-adina-dersim-icin-ozurdiledi ). c) Welche Haltung nimmt die Oppositionspartei HDP nach Kenntnis der Bundesregierung bezüglich der Ereignisse von 1937 und 1938 ein? Politiker der HDP haben wiederholt Forderungen nach Entschuldigung durch die türkische Regierung, historischer Aufarbeitung und Entschädigung erhoben. d) Inwieweit, wann, auf wessen Initiative und in welcher Form und mit welchem Ergebnis wurden die Ereignisse von 1937 und 1938 in der Großen Nationalversammlung der Türkei thematisiert? e) Welche wann und wo von wem durchgeführten Kongresse, Symposien, wissenschaftlichen Seminare etc. zur Aufarbeitung der Ereignisse von 1937 und 1938 in der Türkei sind der Bundesregierung bekannt? f) Inwieweit befassen sich amtliche Lehrpläne, Schulbücher oder Lehrbücher für Universitäten in der Türkei mit den Ereignissen von 1937 und 1938? Zu den Fragen 9d bis 9f liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/9548 10. Inwieweit sehen sich nach Kenntnis der Bundesregierung Nichtregierungsorganisationen , Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, politische Parteien etc. bei einer Aufarbeitung der Ereignisse von 1937 und 1938 in Tunceli/Dersim von Seiten der türkischen Regierung oder staatlicher Kräfte oder nichtstaatlicher Akteure in ihrer Tätigkeit behindert, bedroht oder strafrechtlich verfolgt? Der Bundesregierung liegen dazu keine Kenntnisse vor. 11. Welche Bemühungen zum Erhalt der in der Region Tunceli/Dersim verbreiteten Sprache Zazaki gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in der Türkei ? Seit dem Schuljahr 2012/2013 bieten öffentliche Mittelschulen in Regionen mit zazasprachiger Bevölkerung (Klassen 5 bis 8) wöchentlich Zaza als Wahlpflichtfach mit maximal sechs Wochenstunden an. Voraussetzung ist, dass mindestens acht Schülerinnen oder Schüler ihr Interesse bekunden. a) Wie verbreitet ist heute noch der Gebrauch des Zazaki in der Türkei und insbesondere in der Region Tunceli/Dersim? Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen. Darüber hinausgehende Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor. b) Inwieweit bestanden oder bestehen gesetzliche Restriktionen gegen den privaten oder öffentlichen Gebrauch des Zazaki? Es gibt aktuell keine rechtlichen Restriktionen gegen den privaten oder öffentlichen Gebrauch von Minderheitensprachen in der Türkei, einschließlich Zaza. In den Jahren 1983 bis 1991 war der öffentliche Gebrauch von Sprachen, die nicht offizielle Sprachen eines durch die Türkei anerkannten Staates sind, verboten. c) Inwieweit existierten in der Türkei private Sprachschulen, die das Erlernen des Zazaki anbieten? Dazu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. d) Inwieweit wird Unterricht in Zazaki an privaten und staatlichen Schulen in der Türkei angeboten? Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen. e) Inwieweit bestehen Lehrstühle an Universitäten in der Türkei, die sich der Erforschung des Zazaki widmen? An den staatlichen Universitäten Bingöl und Munzur bestehen Lehrstühle für Zaza-Sprache und -Literatur. f) Welche Fernseh- und Radiosender, die Sendungen in Zazaki anbieten, sind der Bundesregierung bekannt? Wer betreibt diese Sender jeweils, und inwieweit waren oder sind diese Sender Restriktionen oder Verboten innerhalb der Türkei ausgesetzt? Dazu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9548 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 12. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob von Seiten der türkischen Armee während der Massaker in Tunceli in den Jahren 1937 und 1938 Waffen oder Rüstungsgüter aus Deutschland zum Einsatz kamen (www.haberturk.com/gundem/haber/1013740-zehirli-gaz-almanyadan-oncedersimde -kullanildi)? a) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob während der Massaker in Tunceli in den Jahren 1937 und 1938 deutsche Militärberater in der Türkei tätig und in irgendeiner Form am Vorgehen der türkischen Armee in Tunceli beteiligt waren? b) Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob der deutsche Staat in den 30er Jahren vor oder während der Massaker in Tunceli Giftgas an die Türkei geliefert hat oder die Türkei von deutschen Firmen und Technikern aus Deutschland bei der Giftgasproduktion unterstützt wurde? c) Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob bei den Massakern in Tunceli 1937 und 1938 Giftgas aus deutscher Produktion zum Einsatz kam? Die Fragen 12 sowie 12a bis 12c werden gemeinsam beantwortet. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 13. Wie viele Menschen, die selber oder deren Vorfahren aus der Region Tunceli/Dersim stammen bzw. sich weiterhin der Kultur des Kızılbaş-Alevitentums zugehörig fühlen, leben nach Kenntnis der Bundesregierung in der Bundesrepublik Deutschland? a) In welchen Bundesländern bzw. Regionen leben die meisten Tunceli/Dersim -stämmigen Menschen? b) Wie viele und welche Dersim- bzw. Zaza/Zazaki-Gemeinden, -vereine und -verbände in Deutschland sind der Bundesregierung bekannt, wie viele Mitglieder zählen diese jeweils, und inwieweit werden diese bei der Bewahrung und Ausübung ihre Kultur von der Bundesregierung oder nach deren Kenntnis von Ländern und Kommunen unterstützt? c) Welche Vereinigungen von Kızılbaş-Alevitinnen und Kızılbaş-Aleviten mit wie vielen Mitgliedern in der Bundesrepublik Deutschland sind der Bundesregierung bekannt, und inwieweit werden diese bei der Bewahrung und Ausübung ihrer Religion von der Bundesregierung oder nach deren Kenntnis von Ländern und Kommunen unterstützt? d) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Pflege des Zazaki in der Bundesrepublik Deutschland, und inwieweit wird der Erhalt des Zazaki von Seiten der Bundesregierung oder nach ihrer Kenntnis von Ländern und Kommunen unterstützt? Die Fragen 13 sowie 13a bis 13d werden aufgrund des Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet. Angaben und Informationen zur Gruppe der in Deutschland lebenden Aleviten und zu alevitischen Gemeinden in Deutschland sind dem Forschungsbericht 6 „Muslimisches Leben in Deutschland“ (Nürnberg, 2008, siehe: www. deutsche-islam-konferenz.de/SharedDocs/Anlagen/DIK/DE/Downloads/ WissenschaftPublikationen/MLD-Vollversion.pdf?__blob=publicationFile) zu entnehmen sowie dem Forschungsbericht 13 „Islamisches Gemeindeleben in Deutschland“ (Nürnberg 2012, siehe: www.deutsche-islam-konferenz. de/SharedDocs/Anlagen/DIK/DE/Downloads/WissenschaftPublikationen/ Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/9548 islamisches-gemeindeleben-in-deutschland-lang-dik.pdf?__blob=publication File) des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. Der Bundesregierung liegen keine darüber hinaus gehenden eigenen Kenntnisse vor. 14. Welche Bemühungen von in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Menschen, die aus Tunceli/Dersim stammen oder deren Vorfahren von dort kamen, zur Aufarbeitung und zum Gedenken an die Massaker und Vertreibungen von 1937 und 1938 sind der Bundesregierung bekannt? Der Bundesregierung sind Bemühungen der „Föderation der Dersim-Gemeinden in Europa“ bekannt. a) Welche wann und wo von wem veranstalteten und Kongresse, die sich mit den Massakern und Vertreibungen von 1937 und 1938 befasst haben, fanden nach Kenntnis der Bundesregierung bislang in der Bundesrepublik Deutschland statt? Dazu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. b) Welche deutschsprachigen wissenschaftlichen Veröffentlichungen zu dieser Thematik sind der Bundesregierung bekannt? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. c) Welche Bemühungen zur Schaffung von Gedenkstätten, Mahnmalen und dergleichen für die Opfer der Massaker und Vertreibungen von 1937 und 1938 sind der Bundesregierung in welchen Ländern und Kommunen in Deutschland bekannt? Der Bundesregierung sind keine derartigen Initiativen bekannt. d) Inwieweit und auf welche Weise setzt sich die Bundesregierung für eine Aufarbeitung der Ereignisse von 1937 und 1938 in Tunceli/Dersim in der Türkei und in Deutschland sowie für die Schaffung von Gedenkorten ein? Die Bundesregierung erkennt das Leid der Opfer und ihrer Nachfahren an. Der Prozess einer historischen und politischen Aufarbeitung muss jedoch in erster Linie innerhalb der Türkei erfolgen. 15. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob andere Massaker der türkischen Armee an der kurdischen Bevölkerung, wie z. B. die in Muş, Bingöl und Ağrı in den Jahren 1925 bis 1932, in einer Verbindung mit den Massakern in Dersim stehen (www.haberturk.com/gundem/haber/1013740- zehirli-gaz-almanyadan-once-dersimde-kullanildi)? 16. Bei welchen staatlichen Neubauten (u. a. Militärkasernen und Infrastrukturprojekte ) in Tunceli/Dersim in den Jahren 1934 bis 1938 waren deutsche Unternehmen und Architekten nach Kenntnis der Bundesregierung beteiligt? Die Fragen 15 und 16 werden gemeinsam beantwortet. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333