Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 15. April 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/9549 19. Wahlperiode 17.04.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Margarete Bause, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Kai Gehring, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/8520 – Anti-Drogen-Politik in Indonesien im Kontext von Shrinking Spaces V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Südostasien zählt neben Nordamerika weltweit zu den Hauptumschlagsregionen für Drogen (World Drug Report 2018). Vor diesem Hintergrund verfolgen mittlerweile mehrere Staaten in Südostasien eine „Politik der harten Hand“ im Kampf gegen Drogen, darunter auch Indonesien. In diesem Zusammenhang kommt es vermehrt zu Menschenrechtsverletzungen, insbesondere des Rechts auf Leben und des Rechts auf ein faires Verfahren. Kurz nach seinem Amtsantritt im Jahr 2014 erklärte der indonesische Präsident Joko Widodo einen drogenbedingten Ausnahmezustand und rief einen „Krieg gegen Drogen“ aus (www.dw.com/de/duterte-und-jokowi-br%C3%BCder-imdrogenkrieg /a-19538989). Harm Reduction International (HRI) zufolge waren 75 der im Jahr 2017 insgesamt 165 verhängten Todesurteile drogenbedingt (HRI, The Death Panelty for Drug Offences: Global Overview 2017). Ebenfalls 2017 rief der indonesische Präsident Joko Widodo öffentlich dazu auf, mutmaßliche Drogendelinquenten und Drogendelinquentinnen zu erschießen – „Be firm, especially to foreign drug dealers who enter the country and resist arrest. Shoot them because we indeed are in a narcotics emergency position now“ (www.reuters.com/article/us-indonesia-drugs/indonesian-president-ordersofficers -to-shoot-drug-traffickers-idUSKBN1A708P). Das führte zu einer Vervierfachung der Tötungen mutmaßlicher Drogendealer und Drogendealerinnen durch die Polizei im Vergleich zum Vorjahr (18 Fälle 2016; 98 Fälle 2017; Amnesty International, Jahresbericht 2017/18). Gerechtfertigt wurde das Vorgehen damit, dass die Polizei entweder in Notwehr gehandelt habe oder die Verdächtigen sich der Festnahme verweigert oder versucht hätten, zu fliehen (Amnesty International, Jahresbericht 2017/18). Präsident Joko Widodo, Budi Waseso, bis Anfang 2018 Vorsitzender der Anti- Drogen Behörde (BNN), wie auch der Polizeipräsident Tito Karnavian lobten die Anti-Drogen-Politik des philippinischen Präsidenten Rodrigo Duterte als Vorbild für den Kampf gegen Drogen in Indonesien (vgl. www.thejakartapost. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9549 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode com/news/2017/07/20/capital-punishment-an-effective-way-to-combat-drugdealers -tito.html; www.hrw.org/news/2017/08/09/indonesias-sinister-slidetoward -philippine-style-drug-slayings; www.bbc.com/news/world-asia-372 95787). Eine Konsequenz der Anti-Drogen-Politik des indonesischen Präsidenten Joko Widodo ist eine massive Überbelegung der Gefängnisse (193 Prozent Stand März 2018, https://thediplomat.com/2018/05/indonesias-prison-system-is-broken /). Das bringt schwere Probleme in den Be-reichen Gesundheit und der Wahrung von Verfahrensrechten mit sich. Indonesien ist Mitgliedstaat der VN-Drogenkonventionen – Single Convention on Narcotic Drugs (1962); Convention on Psychotropic Substances (1971); United Nations Convention against Illicit Traffic in Narcotic Drugs and Psychotropic Substances (1988) – und ist, wie jeder andere Staat, unter dem internationalen Menschenrechtsregime verpflichtet, das Recht auf Leben eines bzw. einer jeden zu wahren und entsprechende Verletzungen schnell, gründlich und unabhängig zu untersuchen. Der intentionale Einsatz tödlicher Gewalt ist gemäß internationaler Menschenrechtsstandards nur unter der Voraussetzung der Notwendigkeit , Verhältnismäßigkeit und als absolut letztes Mittel gerechtfertigt (UN Basic Principles on the Use of Force and Firearms by Law Enforcement Officials, 1990). V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung fordert in ihren Gesprächen mit der indonesischen Regierung konsequent, dass die Bekämpfung von Drogenkriminalität und Drogenmissbrauch mit rechtstaatlichen Mitteln geführt werden muss. Die Bundesregierung unterhält mit Indonesien eine strategische Partnerschaft. Sie steht im ständigen Dialog mit der indonesischen Zivilgesellschaft und unterstützt Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger, um demokratische Prinzipien und insbesondere die Menschenrechte in Indonesien zu stärken. In Abstimmung mit ihren Partnern in der Europäischen Union fordert sie Indonesien zudem regelmäßig auf, seinen internationalen menschenrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen und die Todesstrafe abzuschaffen. Die Bundesregierung vertritt die Auffassung, dass die effektive Bekämpfung von Drogenmissbrauch und Drogenkriminalität eines ganzheitlichen, auf die Verbesserung der öffentlichen Gesundheit ausgerichteten Ansatzes bedarf. Die Vereinten Nationen haben 2016 in der Abschlusserklärung der Sondergeneralversammlung zum Weltdrogenproblem einen solchen Ansatz festgehalten. Die Bundesregierung fordert eine weltweite Einhaltung der in der oben genannten Abschlusserklärung enthaltenen Grundsätze bei der Bekämpfung von Drogenmissbrauch und Drogenkriminalität ein. 1. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über aktuelle Zahlen willkürlicher Tötungen und Festnahmen im Rahmen der Anti-Drogen-Politik in Indonesien ? 2018 wurden nach Angaben der indonesischen Regierung im Rahmen von Anti- Drogen-Einsätzen 25 444 Personen festgenommen und 47 Personen getötet. Schätzungen aus der Zivilgesellschaft gehen meist von Tötungen im hohen zweistelligen Bereich aus. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/9549 2. Inwiefern hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, dass von den willkürlichen Tötungen und Festnahmen im Rahmen der Anti-Drogen-Politik auch Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger betroffen sind? Der Bundesregierung sind Fälle von Festnahmen von Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern in Indonesien bekannt, nicht jedoch von Tötungen. Die Bundesregierung verfügt über keine eigenen Erkenntnisse über einen Zusammenhang dieser Festnahmen mit der indonesischen Anti-Drogen-Politik . 3. Sieht die Bundesregierung Parallelen zwischen der Anti-Drogen-Politik der Philippinen und Indonesiens? Wenn ja, welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über eine Adaption der gezielten Tötungen und Masseninhaftierungen im Rahmen dieser Politik durch Indonesien nach dem Vorbild der Philippinen vor? Der Bundesregierung sind öffentliche Stellungnahmen von Vertretern der Regierung sowie der Sicherheitskräfte Indonesiens bekannt, die für ein hartes Durchgreifen bei der Bekämpfung von Drogenkriminalität werben und Vergleiche zu dem sogenannten „Krieg gegen Drogen“ in den Philippinen ziehen. Dessen ungeachtet wird in offiziellen Stellungnahmen des Präsidenten, des Polizeichefs oder des Anti-Drogenbehördenchefs zur indonesischen Anti-Drogen-Politik das Primat der Rechtstaatlichkeit und der Einhaltung geltender indonesischer Gesetze betont. 4. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, inwiefern es im Rahmen der vom 18. August 2018 bis 2. September 2018 in Jakarta stattfindenden Asienspiele zu einer Zunahme an Menschenrechtsverletzungen in Indonesien kam? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über einen Anstieg von Menschenrechtsverletzungen in Verbindung mit den Asienspielen in Jakarta vor. 5. Welche mittel- und langfristigen Folgen hat die aktuelle Anti-Drogen-Politik in Indonesien nach Auffassung der Bundesregierung? Die Bundesregierung ist besorgt über mögliche Menschenrechtsverletzungen und die Verengung der Anti-Drogen-Politik auf Repressionsmaßnahmen. Sie hat dies in hochrangigen Gesprächen wiederholt thematisiert. 6. Wie beurteilt die Bundesregierung die Ankündigung des seit März 2018 amtierenden Vorsitzenden der Anti-Drogenbehörde (Bada Narkotika Nasional – BNN), Heru Winarko, vermehrt auf Rehabilitationszentren statt Inhaftierungen zu setzten, und welche Kenntnis hat die Bundesregierung bzgl. der Umsetzung dieser Ankündigung (vgl. www.reuters.com/article/us-indonesiadrugs /counseling-not-crocodiles-indonesia-anti-drugs-tsar-flags-new-strategyid USKBN1HP1TG)? Nach Auffassung der Bundesregierung beinhaltet die Ankündigung von Heru Winarko, dem seit März 2018 amtierenden Vorsitzenden der Nationalen Anti- Drogenbehörde der Indonesischen Republik (Badan Narkotika Nasional/BNN), eine Abkehr von den Verlautbarungen seines Amtsvorgängers Budi Waseso. Offiziellen Angaben zufolge hat die BNN 2018 Kapazitätsaufbauprogramme für Re- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9549 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode habilitierungsbeamte in 522 staatlichen und nichtstaatlichen Institutionen durchgeführt . Im gleichen Jahr nahmen 15 263 Drogenkonsumenten an von der BNN koordinierten Rehabilitationsprogrammen teil. In Kooperation mit dem Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) hat BNN zusätzliche Schulungen für Strafverfolgungsbeamte durchgeführt. Ferner intensivierte BNN die Zusammenarbeit mit der Generaldirektion für Strafvollzug im indonesischen Ministerium für Justiz und Menschenrechte für die Rehabilitation von Gefängnisinsassen. Die Weisung des Präsidenten („Presidential Instruction “) vom 31. August 2018 zum Nationalen Aktionsplan zur Beseitigung von illegalem Drogenkonsum und Drogenhandel umfasst präventive Maßnahmen wie auch Maßnahmen der Rehabilitation, die von den zuständigen Ministerien und Behörden umzusetzen sind. 7. Inwiefern wirkt die Bundesregierung gegenüber der indonesischen Regierung auf die Einführung eines offiziellen Moratoriums zur Verhängung der Todesstrafe hin? Seit 2017 gilt ein de-facto Moratorium, ohne dass die Todesstrafe abgeschafft worden wäre. In einschlägigen Gremien der Vereinten Nationen (etwa im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen anlässlich des dritten „Universal Periodic Review“ (UPR) zur Menschenrechtslage in Indonesien im Mai 2017), bei hochrangigen bilateralen Gesprächen sowie im Zusammenhang mit dem Menschenrechtsdialog der EU mit Indonesien (zuletzt 1. Februar 2018 sowie im Rahmen mehrfacher bilateraler Demarchen aus Anlass der abschließenden Beratungen über die Strafrechtsreform im indonesischen Parlament) ruft die Bundesregierung regelmäßig dazu auf, die Todesstrafe durch ein offizielles Moratorium auszusetzen und abzuschaffen. 8. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um insbesondere drogenabhängigen Kindern und Jugendlichen in Indonesien im Rahmen von Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit Schutz vor Ausbeutung und Missbrauch sowie einen effektiven Zugang zu Entzugs- und Rehabilitierungsmöglichkeiten zu gewährleisten, und welche Schwierigkeiten oder Gefahren bestehen für die implementierenden Organisationen sowie für lokale Partner, und wie wird die Sicherheit der Mitarbeitenden sichergestellt? In Indonesien werden im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit keine Projekte im Sinne der Fragestellung gefördert. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. 9. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über HIV-Neuinfizierungen im Kontext von Drogengebrauch in Indonesien? Nach Angaben des indonesischen Gesundheitsministeriums kam es 2017 im Zusammenhang mit Drogenkonsum zu 832 HIV-Neuinfizierungen. In den ersten drei Quartalen 2018 wurden 301 HIV-Neuinfizierungen registriert. 10. Inwiefern wirkt die Bundesregierung gegenüber der Regierung Indonesiens darauf hin, wirkungsvolle Maßnahmen zur Prävention von HIV-Neuinfizierungen durch Drogenkonsum einzuführen und umzusetzen? In Indonesien fördert die Bundesregierung Maßnahmen zur wirkungsvollen Prävention von HIV-Neuinfektionen durch ihre Unterstützung des Globalen Fonds zur Bekämpfung von Aids, Tuberkulose und Malaria („Global Fund to Fight Aids, Tuberculosis and Malaria“/GFATM). Mit einem Beitrag von 810 Mio. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/9549 Euro für die Jahre 2017 bis 2019 ist Deutschland der viertgrößte staatliche Geber des Fonds. Inhaltliche Schwerpunkte des deutschen Engagements sind unter anderem die Stärkung nationaler Gesundheitssysteme, die Einbindung von Zivilgesellschaft und Betroffenengruppen sowie die Förderung der Geschlechtergerechtigkeit und der Menschenrechte. Auf die Antwort zu Frage 13 wird verwiesen. 11. Inwiefern setzt sich die Bundesregierung gegenüber der Regierung Indonesiens dafür ein, dass Drogenabhängige und -konsumenten Entzugsmaßnahmen in Anspruch nehmen können, ohne eine strafrechtliche Verfolgung fürchten zu müssen? Die Bundesregierung setzt sich auch in Indonesien für einen ganzheitlichen Ansatz in der Bekämpfung von Drogenmissbrauch ein. Dazu gehören unter anderem gesundheitsorientierte Maßnahmen wie Präventions-, Aufklärungs-, Rehabilitations -, Schadensminderungs- und Gesundheitsprogramme. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, dass bzw. inwieweit Teilnehmer an diesen Programmen in Indonesien strafrechtlich verfolgt werden. 12. Betreut die deutsche Auslandsvertretung in Indonesien Fälle von deutschen Staatsbürgern und Staatsbürgerinnen, die aufgrund von Drogendelikten inhaftiert oder angeklagt sind? Wenn ja, um wie viele Fälle handelt es sich? Derzeit werden elf deutsche Staatsangehörige durch die Botschaft Jakarta konsularisch betreut, die aufgrund von Drogendelikten inhaftiert oder angeklagt sind. 13. Sind der Bundesregierung Maßnahmen und Initiativen in Indonesien bekannt , die gezielt gegen eine gesellschaftliche Stigmatisierung von Drogenabhängigen vorgehen? Wenn ja, welche, und von wem werden sie durchgeführt? Das zweijährige Projekt „Harm Reduction Advocacy in Asia“ des „Global Fund to fight Aids, Tuberculosis and Malaria“ (GFATM), das die Bekämpfung von Aids, Tuberkulose und Malaria zum Ziel hat, wird in Indonesien durch die Nichtregierungsorganisation Rumah Cemara als Länderpartner implementiert (vergleiche Antwort zu Frage 10). Rumah Cemara versucht die Stigmatisierung von Drogenabhängigen in der Gesellschaft zu mindern und sensibilisiert zudem indonesische Strafverfolgungsbehörden, die Anti-Drogenbehörde (BNN) und die Polizei , um Kriminalisierung, Diskriminierung und Gewalt gegen Drogenkonsumenten zu reduzieren und den Zugang zu relevanten Versorgungsleistungen zu verbessern . 14. Inwiefern setzt sich die Bundesregierung gegenüber der Regierung Indonesiens dafür ein, auf gesetzgeberischer Ebene eindeutig zwischen Drogenkonsumierenden und organisierter Drogenkriminalität zu unterscheiden? Das indonesische Strafrecht unterscheidet zwischen Drogenkonsum und Drogenhandel (anhand von Kriterien wie Ort des Aufgriffs, vorgefundene Drogenmenge) mit erheblichen Folgen für die Strafandrohung. Solange nicht ausgeschlossen werden kann, dass eine Konkretisierung dieser Unterscheidung sich auch strafverschärfend auswirken könnte, sieht die Bundesregierung davon ab, sich gegenüber Indonesien für eine Präzisierung einzusetzen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9549 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 15. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass in Indonesien wirtschaftliche Entwicklung auf Grundlage von Menschenrechtsverletzungen stattfindet (z. B. in Form von Verletzung von Arbeitnehmerrechten, Landgrabbing etc.)? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 16. Wie, in welcher Form, und mit welchen bisherigen Konsequenzen setzt sich die Bundesregierung gegenüber der Regierung Indonesiens für die strafrechtliche Aufarbeitung der extralegalen Tötungen im Kontext der Anti-Drogen -Politik ein? Die Bundesregierung verurteilt jede extralegale Tötung. Das gilt auch im Falle der indonesischen Anti-Drogen-Politik. Eigene Erkenntnisse über Einzelfälle liegen der Bundesregierung nicht vor. Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 17. Setzt sich die Bundesregierung gegenüber der EU-Kommission und im Kreise der EU-Mitgliedstaaten dafür ein, gemäß Artikel 19 der EU-Verordnung 978/2012 Handelspräferenzen gegenüber Indonesien im Rahmen des GSP-Programms zu suspendieren? a) Wenn nein, warum nicht? b) Wenn ja, bis wann ist mit einer Suspendierung zu rechnen? Das Allgemeine Präferenzsystem (APS) bzw. in englischer Sprache das „Generalised System of Preferences (GSP)“ ist ein Instrument der Handels- und Entwicklungspolitik der Europäischen Union. Darunter fällt auch die Sonderregelung APSplus. Die Bundesregierung begleitet die durch die Europäische Kommission vorgenommenen Überprüfungsbesuche zur Einhaltung der APSplus- Verpflichtungen eng und beteiligt sich intensiv an den fortlaufenden APSplus- Monitoring-Prozessen der APSplus-begünstigten Länder. Sie setzt sich im Kreis der EU-Mitgliedstaaten weiterhin für eine zentrale Gewichtung des Kriteriums der Einhaltung der Menschenrechte ein. Derzeit hält die Kommission die Voraussetzungen für ein derartiges Verfahren gegenüber Indonesien nicht für gegeben. 18. Inwieweit plant die Bundesregierung, Entwicklungsprojekte zu ländlicher Entwicklung und Förderung legaler Alternativen zum Anbau illegaler Drogen in Indonesien zu unterstützen? Die Bundesregierung plant derzeit keine Entwicklungsprojekte in diesem Bereich . 19. Auf welche Gesamtsumme belaufen sich die Gelder, die seit dem Jahr 2005 bis einschließlich heute von Deutschland in die alternativen Entwicklungsprojekte zur Förderung legaler Anbaualternativen zum illegalen Drogenanbau investiert wurden (bitte nach Projekten und jeweiliger Förderungssumme aufschlüsseln)? Die Bundesregierung hat keine derartigen Vorhaben in Indonesien finanziert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333