Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien vom 15. April 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/9551 19. Wahlperiode 17.04.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hartmut Ebbing, Katja Suding, Renata Alt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/8871 – Sanierung und Erweiterung des Lindenau-Museums in Altenburg V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In der Bereinigungssitzung zum Bundeshaushalt 2019 gab der Deutsche Bundestag insgesamt 24 Mio. Euro für die Sanierung und Erweiterung des Lindenau -Museums in Altenburg frei, welches um Flächen im Herzoglichen Marstall im Altenburger Schlosspark erweitert werden soll. Zusätzlich zu den Bundesmitteln erfolgt eine Zuwendung in gleicher Höhe durch den Freistaat Thüringen , der dabei vom Landkreis Altenburger Land unterstützt wird. Insgesamt stehen somit bis 2026 48 Mio. Euro für die Sanierung und Erweiterung zur Verfügung . Das Museum ist vor allem für seine klassische Sammlung bekannt und wurde im vergangenen Jahr von rund 17 000 Menschen besucht (www.otz.de/ web/zgt/kultur/detail/-/specific/Das-Jahr-im-Lindenau-Museum-Altenburg- Es-wird-spannend-vor-Bauphase-1060921692). 1. Unternimmt die Bundesregierung weitere Maßnahmen, um das Lindenau- Museum darin zu unterstützen, die Besucherzahlen kurzfristig, mittelfristig und langfristig zu erhöhen und so auch der Region bei der Förderung des Tourismus Unterstützung zukommen zu lassen? a) Wenn ja, welche Maßnahmen, und finden hierbei Kooperationen mit dem Freistaat Thüringen und dem Freistaat Sachsen statt? b) Wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung leistet mit den für diesen Zweck im Haushalt der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) veranschlagten Haushaltsmitteln in Höhe von bis zu 24 Mio. Euro einen erheblichen Beitrag zu der Sanierung und Erweiterung des Lindenau-Museums in Altenburg, um kulturelles Erbe zu bewahren und die Voraussetzungen für den Museumsbetrieb und damit auch für eine Erhöhung der Besucherzahlen substanziell zu verbessern. Im Übrigen verbleibt die Verantwortung für den Museumsbetrieb satzungsgemäß bei den Trägern sowie der Museumsleitung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9551 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die Tourismusförderung in der Region fällt in die Zuständigkeit der Länder und der betroffenen Kommunen. Auf Landesebene unterstützt nach Kenntnis der Bundesregierung die Thüringer Tourismus GmbH das Gesamtprojekt „Museen am Schlossberg“ im Rahmen einer neu eingerichteten Projektsteuerungsgruppe Tourismus für Altenburg und das Altenburger Land. Informationen über diesbezügliche Kooperationen zwischen dem Freistaat Thüringen und dem Freistaat Sachsen liegen der Bundesregierung nicht vor. 2. Plant die Bundesregierung, in Kooperation mit dem Freistaat Thüringen und dem Freistaat Sachsen, den Ausbau der Infrastruktur, um die Baumaßnahme am Museum entsprechend zu begleiten und es Interessierten zu erleichtern, das Museum zu besuchen? Ist der Ausbau der Strecke Leipzig–Altenburg–Zwickau zu einer Regionalbahnstrecke geplant? Der Bund und der Freistaat Thüringen unterstützen die Stadt Altenburg seit vielen Jahren aus Programmen der Städtebauförderung bei der Stadtsanierung, bei der auf Grundlage des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes die städtischen Infrastrukturen an die aktuellen Bedarfe anzupassen sind. Sofern sich aus dem Ausbau des Lindenau-Museums weitere Bedarfe ergeben, bleibt deren weitere Förderung in diesem Rahmen zu prüfen. Gemäß § 1 des Bundesfernstraßengesetzes sind Bundesfernstraßen öffentliche Straßen, die einem weiträumigen Verkehr dienen. Daher werden Bundesfernstraßen für die Erschließung und Anbindung einer bestimmten Einrichtung, wie dem genannten Museum, weder geplant noch ausgebaut. Auf Grund der gesetzlichen Vorgaben liegt die Verantwortung für den Öffentlichen Personennahverkehr bei den Ländern, hier insbesondere beim Freistaat Thüringen . Dies beinhaltet auch den Schienenpersonennahverkehr und umfasst Planung, Organisation und Finanzierung. Der Bund kann sich an der Finanzierung beteiligen, er nimmt jedoch keinen Einfluss auf die Planungen vor Ort. Der Bundesregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse zur Planung des Ausbaus der Strecke Leipzig– Altenburg–Zwickau vor. 3. Plant die Bundesregierung, das Lindenau-Museum in Altenburg auch über die Baumaßnahme hinaus zu unterstützen? a) Wenn ja, soll das Museum in die institutionelle Förderung des Bundes aufgenommen werden, wie schon bereits 2002 im „Blaubuch nationaler Kultureinrichtungen“ gefordert? b) Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung dies? Die Bezeichnung einer Kultureinrichtung als „kultureller Leuchtturm“ im „Blaubuch “ von Paul Raabe (2006) belegt die hohe bundesweite und internationale Ausstrahlungskraft einer Kultureinrichtung. Ein Anspruch auf eine institutionelle Förderung lässt sich daraus nicht ableiten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/9551 4. Sind für die Zeit der Sanierung und Erweiterung zusätzliche Planstellen im Museum geplant? a) Wenn ja, wie viele? b) Wenn nein, warum nicht? Bei einer möglichen Projektförderung wird die BKM gemeinsam mit dem mitfördernden Freistaat Thüringen und der zu beteiligenden staatlichen Bauverwaltung prüfen, ob der Landkreis Altenburger Land mit dem Personalbestand in seiner Bauverwaltung die Bauherrnfunktion ausreichend wahrnehmen kann. Notwendige Personalverstärkungen oder Projektsteuerungsleistungen für die Baumaßnahme können grundsätzlich erforderlichenfalls aus dem Baubudget finanziert werden. (Plan-)Stellen sind hierfür nicht erforderlich, da es sich nicht um Daueraufgaben des Museums handelt. 5. Sind der Bundesregierung bereits konkrete Nutzungskonzepte für den Herzoglichen Marstall bekannt? Nein. Die Erarbeitung eines Nutzungskonzepts für den Herzoglichen Marstall ist Aufgabe der Träger und der Museumsleitung. Es liegt der Bundesregierung bisher nicht vor. 6. Hat die Bundesregierung bereits ein Konzept entwickelt, das den barrierefreien Besucherverkehr zwischen Museum und Marstall sicherstellt? Wenn ja, wie sieht dieses aus? Die Entwicklung eines derartigen Konzepts liegt in der Verantwortung des Trägers und der Museumsleitung. Die Bundesregierung wird bei der Prüfung und Begleitung der Zuwendungsbaumaßnahme darauf hinwirken, dass den Anforderungen des barrierefreien Zugangs im Rahmen der verfügbaren Mittel entsprochen wird. 7. Welche unterstützenden Konzepte sieht die Bundesregierung vor, um insbesondere Besucher aus den benachbarten sächsischen Großstädten vermehrt anzusprechen? 8. Welche unterstützenden Konzepte sieht die Bundesregierung vor, um insbesondere internationale Besucher vermehrt anzusprechen? Die Fragen 7 und 8 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Verantwortung für die Erarbeitung unterstützender Konzepte liegt satzungsgemäß bei den Trägern sowie der Museumsleitung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333