Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 16. April 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/9560 19. Wahlperiode 18.04.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Tobias Pflüger, Heike Hänsel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/8496 – Musterzulassung deutscher Kampfdrohnen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Nach ihrer Bestellung im Sommer letzten Jahres soll der Zulauf von fünf Drohnen „Heron TP“ und vier Bodenstationen nach Medienberichten Ende 2019 und damit ein halbes Jahr früher als geplant erfolgen (http://gleft.de/2H2). Die Systeme werden bei der israelischen Luftwaffe (IAF) auf dem Flughafen Tel Nof bei Tel Aviv stationiert. Dort erfolgt auch die Ausbildung deutscher Soldatinnen und Soldaten mit Trainings- und Übungsflügen (Bundestagsdrucksache 18/9857, Antwort zu Frage 3). Die Kooperation mit der israelischen Luftwaffe firmiert unter dem Namen „Roter Baron“ und ehrt damit den deutschen Kampfflieger Manfred von Richthofen. Die Entscheidung für die „Heron TP“ hatte das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) mit einer nur in Israel erhältlichen Rakete begründet (Bundestagsdrucksache 18/13346, Antwort zu Frage 3). Die Drohnen sowie die Bodenstationen werden mit einer „technischen Bewaffnungsfähigkeit“ ausgeliefert (Bundestagsdrucksache 19/7922, Antwort zu Frage 24). Dies ist in einer völkerrechtlich nicht bindenden Regierungsvereinbarung zwischen dem BMVg und dem Verteidigungsministerium Israels sowie in den drei detaillierenden Programmabsprachen geregelt. Alle fünf G-Heron TP verfügen serienmäßig über standardisierte Aufhängepunkte unter den Flügeln und unter dem Rumpf (Bundestagsdrucksache 19/3787, Antwort zu Frage 16). Die Bundeswehr überprüft diese Bewaffnungsfähigkeit im Rahmen der Nachweisführung für eine deutsche militärische Musterzulassung. Diese für die Verkehrssicherheit erforderlichen Maßnahmen sind mit der Firma Airbus als Hauptauftragnehmerin in einem Musterprüfrahmenprogramm und Musterprüfprogramm vertraglich vereinbart. Aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller kann die Nachweisführung für eine Musterzulassung nur erfolgen, wenn die Munition, die später eingerüstet werden soll, schon feststeht. Denn auch die Waffen müssen auf ihre Verkehrssicherheit getestet werden. Auf Nachfrage gibt sich das BMVg hierzu arglos. So weiß die Bundeswehr nach eigener Aussage nicht, ob nach einer Bewaffnung die Piloten oder die Nutzlastoperateure für das Auslösen der Waffen zuständig sein sollen (vgl. Bundestagsdrucksache 19/7922, Antworten zu den Fragen 18 und 20). Dass das Militär hierzu keine Kenntnis hat, ist aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller nicht glaubwürdig. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9560 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vielmehr besteht seitens der Fragesteller der Verdacht, dass die Musterzulassung genutzt wird, um die Drohnenbewaffnung voranzutreiben. Eigentlich soll aber der Deutsche Bundestag noch darüber entscheiden, ob die Drohnen überhaupt mit Raketen und Lenkbomben ausgestattet werden sollen. Die hierzu im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigte gesellschaftliche Debatte zur Bewaffnung unbemannter Luftfahrzeuge steht noch aus. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkung der Fragesteller zur Kenntnis. Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu, noch bestätigt sie die darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte. Die Antworten zu den Fragen 4, 5, 6, 6a und 6b, 7, 8, 13 und 16 enthalten Angaben zur Bewaffnungsfähigkeit des Systems German Heron TP (G-Heron TP) und sind daher insbesondere aufgrund des Sicherheitsinteresses Israels als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.* 1. Trifft es zu, dass der Zulauf der Drohnen „Heron TP“ ein halbes Jahr früher als bei Vertragsschluss vereinbart erfolgen wird (http://gleft.de/2H2), und inwiefern betrifft dies auch das Peripheriegerät? Nein. Die G-Heron TP werden gemäß Vertrag mit deutscher Kennung zwei Jahre nach Vertragsabschluss zur Verfügung stehen. 2. Zu welchem Zeitpunkt, und auf welche Weise werden die Drohnen sowie ihr Peripheriegerät im Rahmen der Nachweisführung für die Musterzulassung überprüft? Die Nachweisführung begann mit dem Vertragsschluss. Die Art und Weise der Nachweisführung des Gesamtsystems sowie der Peripheriegeräte ist im vertraglich vereinbarten Musterprüfprogramm definiert. a) Wer führt diese Überprüfung durch, wann soll diese abgeschlossen sein (bitte für die Luftfahrzeuge und das Peripheriegerät ausweisen), und inwiefern ist auch hier eine beschleunigte Umsetzung zu erwarten? Die Verantwortung für die Überprüfung obliegt dem Luftfahrtamt der Bundeswehr . Derzeit ist der Abschluss für Mitte des Jahres 2020 geplant. b) Auf welchen Prüfständen und in welchem Luftraum soll die Systemerprobung für die Musterzulassung stattfinden? Die Systemerprobung erfolgt auf den Prüfständen der Entwicklungsfirma und im Luftraum von Israel. c) Nach welchen Zulassungsplänen (Certification Plans) soll das System geprüft werden? Die Prüfung des Systems erfolgt gemäß dem vertraglich vereinbarten Musterprüfprogramm , dem zugehörigen Durchführungsplan sowie spezifischen Zulassungsplänen im Bereich der Software und der komplexen elektronischen Hardware. * Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/9560 3. Welche einzelnen „abgestimmten Maßnahmen“ wurden im Musterprüfrahmenprogramm und im Musterprüfprogramm mit der deutschen und israelischen Industrie für die „Heron TP“ und ihr Peripheriegerät festgelegt (Bundestagsdrucksache 19/3787, Antwort zu Frage 22)? Die abgestimmten Maßnahmen umfassen restriktive Festlegungen bezüglich der Software, der komplexen elektronischen Hardware und der Flugdatenaufzeichnung . Des Weiteren wurden ergänzende Spezifizierungen zur Zulassungsbasis getroffen. 4. Welche im Bereich der Musterprüfung anfallenden Aufgaben werden von Airbus übernommen, und welche obliegen dem Hersteller IAI oder der israelischen Luftwaffe? Auf die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage wird verwiesen . a) Wer ist für das das Erstellen von Sachstandsberichten für das Luftfahrtamt der Bundeswehr zuständig, und in welcher Frequenz sollen diese erfolgen ? Sachstandsberichte werden nur innerhalb des Luftfahrtamtes der Bundeswehr erstellt . Dies erfolgt anlassbezogen. b) Welche weiteren Dritten sollen an dem Verfahren teilnehmen? Es ist beabsichtigt, dass das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt das Luftfahrtamt der Bundeswehr im Verfahren unterstützt. 5. Nach welchem Verfahren werden bei der Bundeswehr neue Waffen auf ihre Verkehrssicherheit getestet? 6. Welche Details kann die Bundesregierung zur Nachweisführung der „technischen Bewaffnungsfähigkeit“ der deutschen „Heron TP“ mitteilen? a) Inwiefern ist die Nachweisführung der „technischen Bewaffnungsfähigkeit “ für die deutsche militärische Musterzulassung notwendig? b) Inwiefern ist die Nachweisführung der „technischen Bewaffnungsfähigkeit “ auch für die Verkehrssicherheit notwendig? 7. Inwiefern bzw. mit welchen Einschränkungen kann die Nachweisführung für die Musterzulassung der „Heron TP“ auch erfolgen, wenn die Munition, die nach einem Bundestagsbeschluss eingerüstet werden könnte, noch nicht feststeht ? 8. Sofern die Munition erst zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen der Nachweisführung bzw. für eine deutsche militärische Musterzulassung getestet werden soll, wann soll dies erfolgen, und wie lange würde dieses Verfahren dauern? Zur Beantwortung der Fragen 5, 6, 6a und 6b, 7 und 8 wird auf die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9560 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 9. Hat die Bundesregierung tatsächlich keine Kenntnis, ob nach einer Bewaffnung des Modells „Heron TP“ die Pilotinnen und Piloten oder die Nutzlastoperateurinnen bzw. Nutzlastoperateure für das Auslösen der Waffen zuständig sind (Bundestagsdrucksache 19/7922, Antwort zu Frage 20)? Deutsches Personal wird nicht für Verfahren zum Waffeneinsatz ausgebildet. Die erforderlichen Maßnahmen sind zudem kein Bestandteil der Regierungsvereinbarung mit Israel. 10. Welche Anpassungen der Bodenkontrollstation müssen für die Herstellung der Bewaffnungsfähigkeit vorgenommen werden (Bundestagsdrucksache 19/7922, Antwort zu Frage 16)? Die Antwort zu Frage 16 auf Bundestagsdrucksache 19/3787 ist unverändert gültig . 11. Da die Bodenstationen von Airbus und nicht aus Israel beschafft werden, aus welchem Grund sind diese für die Nachweisführung „in Deutschland in der notwendigen Ausprägung nicht verfügbar“ (vgl. Bundestagsdrucksache 19/3787, Antwort zu Frage 16)? Die Bodenstationen des Systems G-Heron TP sind Teil der vom Systemhersteller Israel Aerospace Industries Ltd. (IAI) produzierten materiellen Ausstattung des Systems G-Heron TP, die durch den Hauptauftragnehmer, Firma Airbus DS Airborne Solutions GmbH (ADAS), bereitgestellt wird. Die Nachweisführung des Systems G-Heron TP erfolgt in Israel. 12. Inwiefern ist nach erfolgreicher Prüfung und Beendigung der Nachweisführung geplant, für die deutschen „Heron TP“ eine Zulassungsempfehlung an Zulassungsbehörden zu geben, und welche Behörde käme hierfür infrage? Die Zulassungsempfehlung nach erfolgreicher Musterprüfung ist ein interner Meilenstein des Luftfahrtamtes der Bundeswehr. Hierbei erstellt der Musterprüfer einen Musterprüfbericht. 13. Für welche Luftraumklassen soll die „Heron TP“ nach derzeitigem Stand zugelassen werden? Auf die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage wird verwiesen . 14. Welche Instandhaltungen kann die Bundeswehr gemäß dem Betreibervertrag und dem Regierungsvertrag mit Israel an der „Heron TP“ selbst durchführen, und bei welchen Reparaturen darf sie nicht zusehen („Bundeswehr darf mehr als ein Drittel ihrer Waffensysteme nicht selbst reparieren“, FOCUS online vom 24. Februar 2019)? Die gesamte technisch-logistische Betreuung des Systems G-Heron TP erfolgt im Rahmen des Betreibervertrages durch die Industrie. Depotinstandsetzungen werden ausschließlich durch den Systemhersteller durchgeführt. Der Auftragnehmer ist vertraglich verpflichtet, dem Personal des Auftraggebers zu normalen Arbeitszeiten uneingeschränkten Zutritt zu den Instandhaltungsbereichen zu gewähren. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/9560 15. Welche Flüge mit Drohnen des Typs „Global Hawk“ hat die US-Luftwaffe im Rahmen der „European Reassurance Initiative“, mit der die USA mehr Truppenpräsenz gegenüber Russland demonstrieren wollen, von Sigonella kommend im Jahr 2019 in einem Korridor im deutschen Luftraum durchgeführt (Bundestagsdrucksache 18/7706; bitte auch das durchflogene Routensegment angeben), und inwiefern erfolgte die Steuerung dieser Flüge automatisiert oder mithilfe von Assistenzsystemen? Am 26. Februar 2019 wurde ein Flug in dem Routensegment O (B2/B3/C; Ostsee ) mit einem Global Hawk in einem Korridor im deutschen Luftraum durchgeführt . Zur Steuerung des Fluges liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. 16. Welche Systeme zur Automatisierung bestimmter Funktionen bzw. Assistenz (etwa für Starts und Landungen, Ausweichverfahren, Flüge außerhalb der Sichtweite) waren in den Prototypen der Drohne „Euro Hawk“ verbaut, und welche dieser Anlagen wurden im Zuge der „Demilitarisierung“ von der US-Luftwaffe ausgebaut (Bundestagsdrucksache 19/4428)? Auf die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage wird verwiesen . a) Wann will die Regierung in Kanada nach Kenntnis der Bundesregierung ein Gebot für die Überlassung des nicht mehr flugfähigen „Euro Hawk“ abgeben, bzw. welche Summen hat die Regierung bereits genannt („Canada bids for mothballed prototype drone from Germany”. Reuters.com vom 20. Februar 2019)? Deutschland und Kanada befinden sich in Verhandlungen. Vor dem Hintergrund des laufenden Verfahrens können derzeit keine Informationen bereitgestellt werden . b) Welchen minimalen Verkaufspreis veranschlagt das Bundesministerium der Verteidigung für den Prototypen, um die nutzlosen Ausgaben von 700 Mio. Euro für das später abgebrochene Projekt auszugleichen? Das Bundesministerium der Verteidigung ist bestrebt, den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entsprechend, unter den geltenden Rahmenbedingungen bei der Verwertung von Rüstungsgütern den höchstmöglichen Erlös für den Bundeshaushalt zu erzielen. Dieser Erlös ergibt sich im Verlauf des weiteren Verfahrens. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333