Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 16. April 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/9572 19. Wahlperiode 18.04.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Heike Hänsel, Michel Brandt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/8526 – Neue EU-Maßnahmen zur Kontrolle von Migration V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 18. Oktober 2018 hat die Europäische Union ein „umfassendes und operatives Maßnahmenpaket“ zum „verstärkten Vorgehen gegen Schleusernetze“ veröffentlicht (Ratsdokument 14576/1/18 REV 1). Vorhandene „operative“ Instrumente sollen ausgebaut und „Synergien“ zwischen ihnen gestärkt werden, außerdem werden zivile und militärische Operationen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) für eine stärkere Zusammenarbeit mit Drittländern genutzt . Hierzu gehören die nordafrikanischen Staaten Ägypten, Libyen, Tunesien , Algerien und Marokko. Die Bundesregierung trägt die Schlussfolgerungen ausdrücklich mit (Bundestagsdrucksache 19/7210, Antwort zu Frage 1). Diese betreffen vor allem das Europäische Zentrum zur Bekämpfung der Migrantenschleusung (EMSC) bei Europol. Bislang galt die Auffassung der Bundesregierung, wonach das EMSC ausreichend ausgestattet sei und keine Erweiterung von Aufgaben benötige (Bundestagsdrucksache 19/5792, Antwort zu Frage 4). Nun heißt es, Bundesbehörden könnten im Bereich der „Bekämpfung der Schleusungskriminalität“ vom Ausbau der Fähigkeiten des EMSC profitieren (Bundestagsdrucksache 19/7210, Antwort zu Frage 2). Unter anderem soll die Verarbeitung von Daten aus militärischen Quellen fortgeführt werden. Das EMSC ist auch bei der Entfernung der Internetauftritte von „Migrantenschleusernetzen“ behilflich. Auch im Rahmen der „Integrierten EU-Regelung für die politische Reaktion auf Krisen“ (IPCR) ist die Europäische Union derzeit mit der Situation im Mittelmeer befasst (http://gleft.de/2GZ). Schließlich bietet der „Budapest-Prozess“ seit 1991 ein informelles Forum für einen zwischenstaatlichen Dialog im Bereich der Migration. Nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller hatte der Rat der EU im „Budapest-Prozess“ eine politische Erklärung und die Veröffentlichung eines Aktionsplans anvisiert. Die ungarische Regierung hat diesen Prozess jedoch blockiert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9572 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Welche wesentlichen Änderungen im Bereich des Grenzmanagements und damit verbundenen Kosten erwartet die Bundesregierung zur Umsetzung des „European Entry-Exit System“ (EES) und dem „European Travel Information and Authorisation System“ (ETIAS) nach deren nationaler Umsetzung? Die mit der Einführung des „European Entry-Exit Systems“ (EES) in den Mitgliedstaaten der EU einhergehende wesentliche Änderung im Bereich des Grenzmanagements wird die elektronische Erfassung biometrischer Daten (Gesichtsbild sowie in der Regel vier Fingerabdrücke der rechten Hand) sowie die Ein- und Ausreisedaten von Drittstaatsangehörigen im Zusammenhang mit dem Grenzübertritt sein. Nach der Einführung des „European Travel Information and Authorisation System “ (ETIAS) kommt hinzu, dass von der Visumspflicht befreite Drittstaatsangehörige bereits elektronisch vor Reisebeginn eine Reisegenehmigung unter Angabe personenbezogener Daten beantragen. Die mehrjährige Implementierung beider Systeme durch die Bundesregierung ist derzeit mit ca. 345 Mio. Euro veranschlagt. a) Welche Anwendungen zur Registrierung und zum Abgleich mit einschlägigen Polizeidatenbanken will die Bundesregierung nach gegenwärtigem Stand für das EES und das ETIAS nutzen? b) Welche Forschungen unternimmt die Bundesregierung, um entsprechende Anwendungen zu entwickeln (vgl. „SMart mobILity at the European land borders“; http://smile-h2020.eu)? Die Fragen 1a und 1b werden zusammengefasst beantwortet. Da die Ausschreibung des EES-Systems auf EU-Ebene noch nicht abgeschlossen ist und die Planungen zum ETIAS-System derzeit am Anfang stehen, können weitergehende Angaben nicht gemacht werden. 2. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, in welchem Umfang Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte schnelleren Zugriff auf Europol-Datenbanken erhalten sollten, um bei einer Personenkontrolle in Echtzeit dort gespeicherte Personen- oder Fahrzeugdaten abzufragen (Ratsdokument 5761/19; bitte angeben, welche Europol-Dateien hierfür genutzt werden sollen), und inwiefern sollten dazu aus ihrer Sicht auch technische Verfahren wie die Anbindung von Kennzeichenlesegeräten entwickelt werden, damit deren Kennzeichen bzw. die Daten der Fahrzeughalter automatisiert mit Dateien bei Europol abgeglichen werden? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 12 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/8683 wird verwiesen. 3. Mit welchen Einschränkungen sollte Europol aus Sicht der Bundesregierung das Aufspüren von Internetseiten mit Bezug zu „Schleusungskriminalität“ und die anschließende Entfernung dieser Inhalte verstärken? a) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, ob und wie die „Meldestelle für Internetinhalte“ die Behörden der Mitgliedstaaten beim Mapping von „Schleusungskriminalität“ bzw. entsprechenden Netzwerken unterstützt? b) Hat die Bundesregierung ein solches Mapping jemals in Anspruch genommen ? Die Fragen 3, 3a und 3b werden gemeinsam beantwortet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/9572 Infolge vereinzelter Hinweise aus den EU-Mitgliedstaaten beobachtet die Meldestelle für Internetinhalte („EU Internet Referral Unit“/EU-IRU) nach Kenntnis der Bundesregierung entsprechende Einträge in den sozialen Netzwerken. Aktuell nimmt das Bundeskriminalamt (BKA) ein solches Mapping in Anspruch. Darüber hinaus unterstützt die EU-IRU bei Bedarf die deutschen Behörden im Rahmen von Ermittlungsverfahren. 4. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, in welchem Umfang die Einheit für justizielle Zusammenarbeit der Europäischen Union (Eurojust) mit Ermittlungen oder Treffen zu „Schleusungskriminalität“ befasst ist (Ratsdokument 6422/19)? Die Bekämpfung von Schleusungskriminalität ist einer der Schwerpunkte im Rahmen der Tätigkeit der Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust). Laut ihrem Jahresbericht 2018 (Seite 26, http://eurojust.europa.eu/doclibrary/corporate/eurojust%20Annual%20Reports/ Annual%20Report%202018/AR2018_EN.pdf) war Eurojust im vergangenen Jahr mit 157 Fällen befasst. Zudem wurden zwölf Gemeinsame Ermittlungsgruppen begleitet, 17 Koordinierungstreffen und ein strategisches Expertentreffen haben stattgefunden. Eurojust beteiligt sich zudem an operativen Maßnahmen und strategischen Sitzungen im Rahmen von EMPACT (Europäische Multidisziplinäre Plattform gegen kriminelle Bedrohungen). 5. Ist der Bundesregierung bewusst, dass der Datenschutz bei der Einheit für justizielle Zusammenarbeit der Europäischen Union Eurojust auf Vorschriften basiert, die aus dem Jahrzehnt des Vertrags von Lissabon stammen, und inwiefern hält sie dies hinsichtlich des geplanten Ausbaus von Eurojust bzw. dessen Rolle beim Ausbau der EU als einem „Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“ (www.bmjv.de/DE/Themen/IntZusammenarbeit/Eurojust/ Eurojust_node.html) für änderungsbedürftig? Die Rechtsgrundlage von Eurojust wurde im Jahr 2018 unter anderem im Hinblick auf die datenschützenden Vorschriften überarbeitet. Die entsprechende Verordnung (EU) 2018/1727 des europäischen Parlaments und des Rates vom 14. November 2018 zur Ersetzung und Aufhebung des Beschlusses 2002/187/JI des Rates gilt ab dem 12. Dezember 2019. Die Bundesregierung sieht aktuell keine datenschutzrechtlichen Defizite oder diesbezügliche Änderungsbedarfe. 6. Was ist der Bundesregierung mittlerweile über Pläne für eine „Verbindungs- Task Force zur Migrantenschleusung“ bekannt (Bundestagsdrucksache 19/7210, Antwort zu Frage 3), wer soll dieser angehören, und welche Aufgaben würden von dieser übernommen? a) In welchem Rahmen sollte eine solche Eingreiftruppe aus Sicht der Bundesregierung auch grenzüberschreitende Ermittlungen oder operative Maßnahmen koordinieren? b) Welche Staaten des Westbalkan kommen aus Sicht der Bundesregierung als Teilnehmende einer „Verbindungs-Task Force zur Migrantenschleusung “ in Betracht? c) Sofern die Bundesregierung eine Entsendung von Beamtinnen und Beamten in eine „Verbindungs-Task Force zur Migrantenschleusung“ plant, welche inhaltlichen und organisatorischen Aufgaben sollten sie dort übernehmen ? Zu den Fragen 6, 6a bis 6c liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9572 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 7. Was ist der Bundesregierung über einen den Fragestellerinnen und Fragestellern bekannt gewordenen Vorschlag aus Österreich bekannt, nach dem Vorbild Wiens („Ein Jahr internationales Ermittlungsbüro gegen Schlepperei “, Pressemitteilung BMI Österreich vom 6. Dezember 2018) ein regionales „Ermittlungsbüro gegen Schlepperei“ („Joint Operational Office“) in Tripolis einzurichten, und hierfür die deutsche und die italienische Regierung als Partner zu gewinnen, und welche Details kann die Bundesregierung hierzu mitteilen? Die geäußerte Absicht des österreichischen Bundesinnenministeriums zur Einrichtung eines Joint Operational Office (JOO) in Tripolis ist der Bundesregierung bekannt. Österreich hat vorgenannte Absichtserklärung in der Sitzung des Ausschusses der Ständigen Vertreter der Europäischen Union (AStV) am 25. Januar 2019 in Brüssel eingebracht. Weitere Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor. 8. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zum Ausbau „operativer Partnerschaften “ mit Drittstaaten, was unter anderem gemeinsame Ermittlungsgruppen , Unterstützung mit Ausbildung und Ausrüstung oder den Austausch von Verbindungsbeamtinnen und Verbindungsbeamten beinhalten kann (Ratsdokument 15250/18), und für welche Drittstaaten ist eine solche Zusammenarbeit aus ihrer Sicht geboten oder anvisiert? Die Bundespolizei prüft derzeit die Teilnahme an einem entsprechenden Aufruf der EU-Kommission in Bezug auf die Schleusungsbekämpfung aus bzw. über Nordafrika. Erste Abstimmungen auf europäischer Ebene (darunter mit Frankreich , Italien, Österreich, Spanien und der EU-Kommission) sind für Mitte April vorgesehen. Zum Einsatz von Verbindungsbeamtinnen und -beamten der Bundespolizei im Ausland und zur Unterstützung im Bereich Ausbildungs- und Ausstattungshilfe wird auf die regelmäßige Beantwortung von Kleinen Anfragen zu den „Polizei- und Zolleinsätzen im Ausland“ der Fraktion DIE LINKE., letztmalig auf Bundestagsdrucksache 19/8783, verwiesen. 9. Was ist der Bundesregierung über eine Arbeitsgruppe auf EU-Ebene bekannt , in der über die Umsetzung solcher „operativer Partnerschaften“ mit Drittstaaten beraten wird (Ratsdokument 15250/18), wer nimmt daran teil (bitte die einzelnen EU-Agenturen und Mitgliedstaaten aufzählen), und welche Drittstaaten stehen dabei im Fokus? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 14 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/7210 wird verwiesen. 10. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zu einer Ausweitung des Modells Gemeinsamer Zentren (Police and Customs Cooperation Centres, PCCC) für den grenzüberschreitenden Informationsaustausch (Ratsdokument 15250/18), und welche Planungen mit Drittstaaten oder multilateralen Netzwerken wie der Police Cooperation Convention for South East Europe (PCC SEE) sind der Bundesregierung hierzu bekannt? Die Zentren für die Zusammenarbeit von Polizei und Zoll (Police and Customs Cooperation Centres, PCCC) werden auf Grundlage bilateraler Verträge eingerichtet . Sie haben sich als Instrument des grenzüberschreitenden Informationsaustauschs grundsätzlich bewährt. Darüber hinaus sind der Bundesregierung Planungen über eine Ausweitung des PCCC-Modells durch andere Staaten nicht bekannt . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/9572 11. Was ist der Bundesregierung über Pläne bekannt, nach Einrichtung einer „Kriminalitätsinformationszelle“ im Rahmen der EU-Militärmission EUNAVFOR MED zukünftig auch Informationen aus EUNAVFOR Atalanta oder anderen EU-Missionen an Interpol, Europol und Frontex zu übermitteln, und welche Straftaten sollen von diesem Informationsaustausch abgedeckt bzw. ausgeschlossen sein? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 12b der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/7210 wird verwiesen. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 12. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Ausweitung des Modells der „Kriminalitätsinformationszelle“ auf andere Militärmissionen, und welche weiteren Kooperationen mit EU-Militärmissionen hält sie für denkbar oder wünschenswert? Eine Ausweitung des Modells der „Kriminalitätsinformationszelle“ und etwaige weitere Kooperationen können nur im konkreten Einzelfall geprüft und bewertet werden. Der Bundesregierung liegen derzeit keine diesbezüglichen Vorschläge vor. 13. Stimmt die Bundesregierung dem Vorschlag zu, neben Libyen auch Marokko und Tunesien als Schwerpunktländer zu behandeln und mit ihnen langfristige, umfassende Programme zur Kontrolle, Steuerung und ggf. Verhinderung von Migration zu entwickeln, und wie wird sie die hierzu aufgeworfenen Fragen im Ratsdokument 6599/19 beantworten? Die Bundesregierung setzt sich für eine enge und partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Herkunfts-, Transit- und Aufnahmestaaten ein, um die Herausforderungen globaler Flüchtlings- und Migrationsbewegungen gemeinsam zu bewältigen. Neben der Sahel-Region und Ostafrika ist die Bundesregierung insbesondere in Nordafrika engagiert. Die Bundesregierung unterstützt einen umfassenden Ansatz , der den gesamten Mittelmeerraum einbezieht. Dabei ist eine Intensivierung der Zusammenarbeit gerade mit Marokko auch vor dem Hintergrund des Anstiegs irregulärer Ankünfte von Flüchtlingen und Migranten über die westliche Mittelmeerroute aus Sicht der Bundesregierung sinnvoll. a) Welche Maßnahmen sollten aus Sicht der Bundesregierung ergriffen werden , um die Koordinierung zu verstärken und die Finanzierung durch die EU sicherzustellen? b) Was wäre die Bundesregierung in der Lage und bereit, zum Gesamtengagement mit den Partnerländern beizutragen, um die Zusammenarbeit in allen vorrangigen Bereichen zu verbessern? Die Fragen 13a und 13b werden gemeinsam beantwortet. Für die Bundesregierung ist bei der Zusammenarbeit mit Drittstaaten der EU- Treuhandfonds für Afrika (EUTF) als zentrales Finanzierungsinstrument von großer Bedeutung. Die Bundesregierung engagiert sich in den regionalen Exekutivausschüssen des EUTF und ist größter Geber. Hinzu kommen Ko-Finanzierungen der Bundesregierung zu einzelnen EUTF-Vorhaben. Die Bundesregierung wirbt bei anderen EU-Mitgliedstaaten für eine stärkere Beteiligung an der Finanzierung des EUTF. Zudem setzt sich die Bundesregierung für Anpassungen beim kommenden Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR 2021-2027) ein. Diese sollen der EU verstärkt ermöglichen, wirksame Beiträge zur effektiven Minderung der Ursa- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9572 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode chen von Flucht und irregulärer Migration zu leisten, das umfassende Management und die Steuerung von Flucht- und Migrationsbewegungen in Zusammenarbeit mit Drittstaaten zu verbessern und damit auch die Umsetzung des Globalen Pakts für sichere, geordnete und reguläre Migration und des Globalen Pakts für Flüchtlinge effektiv zu unterstützen. In diesem Zusammenhang setzt sich die Bundesregierung für ein effektives und koordiniertes Zusammenwirken eines zukünftigen „Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit“ (NDICI) mit den Fonds für innere Sicherheit, integriertes Grenzmanagement und dem Asyl- und Migrationsfonds ein. 14. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, in welcher Höhe das erweiterte Budget für die EU-Mission EUBAM Libyen, für das 61,6 Mio. Euro zum „Kapazitätsaufbau im Bereich des Grenzmanagements, Strafverfolgung und Strafjustiz“ auch für Transport und Unterkünfte in Tunis und Tripolis ausgegeben werden sollen, auch für gepanzerte Fahrzeuge aufgewendet wird (Bundestagsdrucksache 19/7802, Antwort zu Frage 16), und welche Fahrzeuge welcher Schutzklasse werden dafür beschafft? Die Beantwortung der Frage 14 kann aus Gründen des Staatswohls nicht offen erfolgen. Die erbetenen Auskünfte sind mit Blick auf den Schutz der Mission besonders schutzwürdig. Diese Informationen werden daher gemäß § 3 Nummer 4 VSA als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und separat übermittelt.* 15. Welche weiteren Änderungen der „Sicherheitslage“ führen nach Kenntnis der Bundesregierung zu „erhöhten Kosten für die Sicherheit der Mission“? Die erhöhten Kosten für die Sicherheit der Mission sind auf den sukzessiven Anstieg der Präsenz der Mission in Tripolis und die dort bestehende Sicherheitslage zurückzuführen. Auf die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 5, 7, 8 und 14 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/7864 wird verwiesen. 16. Hat der Staatssekretär des Auswärtigen Amts, Walter J. Lindner, bei seinem Besuch am 12. Dezember 2018 in Tripolis die libysche „Küstenwache“ tatsächlich daran „erinnert“, ihre „Verantwortung, humanitäre Mindeststandards bei der Seenotrettung und Behandlung von Flüchtlingen und Migranten einzuhalten“ (Bundestagsdrucksache 19/7802, Antwort zu Frage 19), und wie haben deren Vertreter auf diese „Erinnerung“ reagiert? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 19 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/7802 verwiesen. a) Welchen Eindruck hat der Staatssekretär bei seinem Besuch „über die Arbeit der libyschen Küstenwache“ gewonnen? Die am Gespräch mit Staatssekretär Lindner teilnehmenden Vertreter der libyschen Küstenwache zeigten sich offen und interessiert an dem Austausch und vermittelten auch bei kritischen Nachfragen den Eindruck, sich der politischen und menschenrechtlichen Herausforderungen ihrer Arbeit bewusst zu sein. * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/9572 b) Kann die Bundesregierung ausschließen, dass der Staatssekretär auch mögliche „Ausschiffungszentren“ oder vergleichbare Einrichtungen in Libyen besprochen hat? Der Aufbau von Einrichtungen im Sinne der Fragestellung wurde beim Besuch von Staatssekretär Lindner nicht thematisiert. c) Hält die Bundesregierung die aktuelle Situation in Flüchtlingslagern bzw. -haftanstalten in Libyen für besorgniserregend (bitte begründen)? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung zur Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/13603 sowie auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 27 des Abgeordneten Michael Brand auf Bundestagsdrucksache 19/8082 wird verwiesen. 17. Welche bilaterale Unterstützung zur Migrationskontrolle oder -abwehr hat die Bundeskanzlerin einzelnen nordafrikanischen Staaten im Vorfeld oder am Rande des Gipfeltreffens der Europäischen Union und der Arabischen Liga in Scharm el-Scheich in Aussicht gestellt, und wie wurden diese etwaigen Angebote eingegrenzt oder beschrieben („Knackpunkt Menschenrechte “, tagesschau.de vom 24. Februar 2019)? Die Bundeskanzlerin Angela Merkel hat im Vorfeld oder am Rande des Gipfeltreffens der EU und der Liga Arabischer Staaten in Scharm el Scheich keine Unterstützung im Sinne der Fragestellung in Aussicht gestellt. 18. Werden die Pläne zur Einrichtung von „Ausschiffungszentren“ bzw. „Ausschiffungsplattformen “ in nordafrikanischen Drittstaaten von der Europäischen Union überhaupt noch weiterverfolgt, oder ist die Antwort der Bundesregierung zu Frage 17 auf Bundestagsdrucksache 19/7864 so zu verstehen , dass diese derzeit nicht realistisch sind, da sich noch kein Drittstaat „offen für den Abschluss einer solchen Vereinbarung gezeigt“ hat und es keine formalen Gespräche der Kommission mit Drittstaaten gab? Auf die Antwort zu Frage 17 der in der Fragestellung zitierten Kleinen Anfrage wird verwiesen. Der Bundesregierung liegen keine darüber hinausgehenden Erkenntnisse vor. 19. Auf welche Weise ist nach Kenntnis der Bundesregierung die „Integrierte EU-Regelung für die politische Reaktion auf Krisen“ (IPCR) in Bezug auf Migration derzeit mit der östlichen, zentralen und westlichen Mittelmeerroute befasst? Komponenten der „Integrierten EU-Regelung für die politische Reaktion auf Krisen “ (IPCR) befassen sich auch mit der östlichen, zentralen und westlichen Mittelmeerroute . Hierzu findet im Rahmen von IPCR ein Informationsaustausch statt. a) Welche Beschlüsse bzw. Vorschläge wurden dort gefasst bzw. vorbereitet ? Als Informations- und Koordinierungsinstrument des Rates trifft die IPCR keine Beschlüsse. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9572 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode b) Welchen „Migrationsdruck“ stellt die IPCR für das Mittelmeer bzw. die nordafrikanischen Anrainerstaaten fest? Als Informations- und Koordinierungsinstrument des Rates trifft die IPCR keine Feststellungen zu Migrationsbewegungen. Die regelmäßig erscheinenden Berichte zur Integrierten Lageeinschätzung und -auswertung („Integrated Situational Awareness and Analysis“/ISAA) werden von den Dienststellen der EU-Kommission und vom Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) entwickelt. Diese basieren auch auf relevanten Informationen, die unter anderem von den Mitgliedstaaten und von Unionsagenturen bereitgestellt werden. c) Welche Länder sollen deshalb besonders finanziell unterstützt werden, und wie wird dies begründet? d) Sofern auch Länder ohne Zugang zum Mittelmeer unterstützt werden sollen , und wie wird dies begründet? Die Fragen 19c und 19d werden gemeinsam beantwortet. IPCR ist kein EU-Instrument der finanziellen Förderung. Eine finanzielle Unterstützung von Staaten durch die IPCR findet daher nicht statt. e) Was ist der Bundesregierung über Vorschläge bekannt, den IPCR um eine operative Komponente zu erweitern, und was ist damit gemeint? Der Bundesregierung liegen hierzu keine weitergehenden Erkenntnisse vor. 20. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche Regierungen von EU- Staaten den „Budapest-Prozess“ nicht unterstützen oder im Vorfeld torpediert haben, dass die Europäische Union die Erklärung als Ganzes unterstützt ? Über 50 Staaten, darunter alle 28 EU-Mitgliedstaaten, sind Teil des Budapest- Prozesses. Im Rahmen der 6. Ministerkonferenz in Istanbul im Februar 2019 wurde die Gipfelerklärung von den sechs EU-Mitgliedstaaten Italien, Österreich, Polen, Slowakei, Tschechien und Ungarn nicht mitgetragen. 21. Welche Inhalte hat der Aktionsplan, der nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller im Rahmen des „Budapest-Prozess“ vorgestellt werden sollte (bitte die Maßnahmen beschreiben)? Der Aktionsplan ist unter folgendem Link abrufbar: www.budapestprocess.org/ component/attachments/download/379. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333