Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 12. April 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/9574 19. Wahlperiode 16.04.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Protschka, Wilhelm von Gottberg, Franziska Gminder, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/9044 – Die Auswirkungen der russischen Sanktionen gegen Agrarimporte aus der EU als Antwort Russlands auf die EU-Sanktionen gegen Russland V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die IHK Stuttgart erläutert auf ihrer Webseite die Problematik der sog. Russland -Sanktionen: „Hintergrund des im Juli 2014 verhängten EU-Embargos gegen Russland ist die unrechtmäßige Annektion der Halbinsel Krim und der Hafenstadt Sewastopol durch die Russische Föderation.“ Weiter wird unter Punkt 2 ausgeführt: „Am 25. Juli 2017 hat das US-Repräsentantenhaus ein umfassendes Gesetzespaket, den ‚Countering America’s Adversaries Through Sanctions Act‘ (CAATSA) mit verschärften Sanktionen gegen Russland verabschiedet . Die Maßnahmen sehen unter anderem drastische Finanzierungsbeschränkungen vor und erlauben Sanktionsmaßnahmen auch gegen drittländische (deutsche) Unternehmen, die sich an beispielsweise an Energieprojekten beteiligen.“ Unter Punkt 3 wird fortgesetzt: „Als Gegenmaßnahme für die EU- Sanktionen hat Präsident Wladimir Putin am 6. August 2014 den Erlass Nummer 560 ‚über spezielle wirtschaftliche Maßnahmen zum Schutz der Sicherheit der Russischen Föderation‘ unterzeichnet. Darin wurde ein einjähriges Einfuhrverbot für landwirtschaftliche Erzeugnisse, Rohstoffe und Lebensmittel aus den Vereinigten Staaten, der Europäischen Union, Kanada, Australien und aus dem Königreich Norwegen verhängt. […] Mitte 2017 verlängerte Präsident Putin die bestehenden Sanktionen um eineinhalb Jahre bis zum 31. Dezember 2018“ (alle Zitate entnommen von www.stuttgart.ihk24.de/Fuer-Unternehmen/international/ import_export/Exportkontrolle/EU-Sanktionen_gegen_Russland_beschlossen/ 675356). Nach einer Information des DBV (= Deutscher Bauernverband e. V.) vom August 2015 (Deutscher Bauernverband e. V. 2015: 1 Jahr Embargo für Agrarexporte nach Russland – Auswirkungen auf die deutsche Landwirtschaft. Berlin, 5. August 2015; http://media.repro-mayr.de/90/640490.pdf, Stand: 15. März 2019) halbierte sich der deutsche Agrarexport durch das Embargo von 1,5 bis 1,9 Mrd. Euro jährlich auf 0,9 Mrd. Euro. Völlig gesperrt sind demnach Produkte , die der deutschen Landwirtschaft in besonderem Maße „Wertschöpfung und Arbeitsplätze bringen“, wie z. B. Fleisch, Milchprodukte sowie Obst und Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9574 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gemüse. Der indirekte Schaden geht über diesen Umsatzverlust hinaus, weil die Mengen, die davor nach Russland geliefert wurden, auf den EU-Markt drängen und dort zu Preissenkungen führen. Im Sommer 2015 schätzte der DBV den jährlichen Gesamtschaden für die deutsche Landwirtschaft auf 1 Mrd. Euro (http://media.repro-mayr.de/90/640490. pdf). Bei Milchprodukten, Fleisch und Fleischwaren sowie Obst und Gemüse betrug der Rückgang von den Erhebungszeiträumen August 2013 bis Juli 2014 zu August 2014 bis Juli 2015 96 bis 99 Prozent, diese Produktgruppen hatten im Zeitraum 2012 bis 2013 noch einen Umsatz von über 600 Mio. Euro erzielt (ebenda, S. 4). Laut Landtagsdrucksache 16/2293 (Landtag von Baden-Württemberg) haben die EU, der Bund und die Länder die landwirtschaftlichen Betriebe „durch zahlreiche Maßnahmen unterstützt“, um die Auswirkungen des russischen Embargos abzufedern. In der genannten Drucksache sind nur einige Maßnahmen in Baden-Württemberg genannt. 1. Durch welche „zahlreichen Maßnahmen“ von EU, Bund und Ländern wurden die Landwirte in Deutschland für die wirtschaftlichen Schäden durch das russische Embargo für Agrarprodukte nach Kenntnis der Bundesregierung entschädigt oder gestützt? 2. Welche Summen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung dafür von EU, Bund und Ländern aufgewendet (bitte getrennt nach Jahren, EU, Bund, Ländern und Zahl der Empfängerbetriebe auflisten)? Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet. Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD betreffend die Auswirkungen der Sanktionen gegen die Russische Föderation auf den Außenhandel der Bundesrepublik Deutschland auf Bundestagsdrucksache 19/336 wird verwiesen. 3. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Agrarexporte nach Russland seit 2015 bei Milchprodukten, Fleisch und Fleischwaren sowie Obst und Gemüse entwickelt (bitte getrennt nach Jahren, Produkten, in Euro und in Tonnen auflisten)? Die nachfolgende Übersicht zeigt die Entwicklung der deutschen Exporte von Milch und Milcherzeugnissen, Fleisch und Fleischwaren sowie Obst und Gemüse nach Russland in den Jahren 2015 bis 2018. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/9574 Produktgruppe 2015 2016 2017 2018 (v) 2015 2016 2017 2018 (v) Mio. Euro Tonnen Milch und -erzeugnisse 5,31 2,70 2,02 1,90 1.584 788 553 700 davon Butter - - - - - - - - Käse 1,48 0,11 0,34 0,06 138 16 29 6 sonstige Produkte 3,83 2,59 1,68 1,84 1.446 772 524 694 Fleisch und Fleischwaren 0,86 0,20 0,34 0,29 180 39 36 30 darunter Zuber. und Konserven aus Schweinefleisch 0,44 0,01 0,00 0,01 104 2 1 1 Zubereitungen aus Geflügelfleisch 0,17 0,10 0,29 0,24 20 11 32 27 Geflügellebern 0,13 0,02 0,03 0,04 6 1 1 2 Obst und Gemüse 19,63 19,56 21,79 28,92 16.975 18.175 19.216 26.575 darunter Gemüsezuber./-konserven 8,35 9,18 9,75 13,49 12.337 14.124 14.162 20.619 Obstzuber./-konserven 5,25 4,59 6,59 9,41 2.334 1.677 2.842 3.744 Obst- und Gemüsesäfte 4,55 4,38 3,81 4,14 2.126 2.184 2.035 1.978 (v) = vorläufige Zahlen. Quelle: Statistisches Bundesamt 4. Welche Länder konnten nach Kenntnis der Bundesregierung durch das russische Embargo gegen die EU ihre Liefermengen in absoluten Mengen am stärksten steigern (bitte je Produktgruppe die fünf Länder mit den betragsmäßig größten Mengensteigerungen nach Jahren getrennt auflisten)? Zum Import von Agrar- und Ernährungsgütern aus Nicht-EU-Ländern nach Russland liegen der Bundesregierung keine strukturierten Daten vor. 5. Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeiten der EU-Agrarwirtschaft , nach einem möglichen Ende dieses Handelsembargos die Liefermengen der Jahre 2012 und 2013 wieder zu erreichen? Das russische Importembargo ist nach Ansicht der Bundesregierung Bestandteil einer Reihe von protektionistischen Maßnahmen der russischen Regierung zur Förderung des eigenen Agrar- und Ernährungssektors. In der Folge konnten in Russland Produktionssteigerungen (z. B. bei Schweine- und Geflügelfleisch) erzielt werden. Nach einer Analyse des Leibniz-Instituts für Agrarentwicklung in Transformationsökonomien werden die Agrar- und Nahrungsmittelexporte aus den EU-Mitgliedsstaaten nach Russland bei einer Aufhebung des russischen Importembargos in den betroffenen Produktgruppen voraussichtlich wieder ansteigen , allerdings nicht das Niveau der Jahre 2012 und 2013 erreichen. 6. Wie beurteilt die Bundesregierung den politischen Ertrag hinsichtlich der Wirksamkeit der EU-Sanktionen gegen Russland in Bezug auf den von der EU im Juli 2014 genannten Grund „unrechtmäßige Annektion der Halbinsel Krim und der Hafenstadt Sewastopol“? Es wird auf die Antwort zu Frage 7 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD betreffend die Auswirkungen der Sanktionen gegen die Russische Föderation auf den Außenhandel der Bundesrepublik Deutschland auf Bundestagsdrucksache 19/336 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9574 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 7. Wie beurteilt die Bundesregierung die Situation in der EU nach Brexit und Neuwahlen zum EU-Parlament in der Vorausschau hinsichtlich des Auslaufens des bisher genannten Endtermins der Sanktionen zum 31. Juli 2019 (BESCHLUSS (GASP) 2018/2078 DES RATES vom 21. Dezember 2018)? Die Entscheidung über die Verhängung bzw. die jeweilige Verlängerung der Sanktionsmaßnahmen der Europäischen Union gegen die Russische Föderation werden im Konsens aller Mitgliedstaaten beschlossen. 8. Welche Informationen besitzt die Bundesregierung darüber, ob die bisher bis zum 31. Dezember 2018 verhängten Gegenmaßnahmen Russlands ebenfalls verlängert wurden? Durch das Dekret Nummer 420 des Präsidenten der Russischen Föderation vom 12. Juli 2018 wurde das russische Importembargo bis einschließlich 31. Dezember 2019 verlängert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333