Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 15. April 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/9575 19. Wahlperiode 17.04.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Judith Skudelny, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/8977 – Bürokratische Entlastung der von Fahrverboten bedrohten Städte durch unbürokratische Bereitstellung von aktuellen Zulassungsdaten durch das Kraftfahrt-Bundesamt V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Zum April 2019 soll der Bericht FZ1 „Bestand nach Zulassungsbezirken“ für die Information der Öffentlichkeit veröffentlicht werden. Hierzu werden die Daten zum 1. Januar 2019 verwendet. Bis jetzt (24. Februar 2019) wurden lediglich die Bestandsdaten des Jahres 2018 (Stichtag 1. Januar 2018) veröffentlicht (www.kba.de/DE/Statistik/Produktkatalog/produkte/Fahrzeuge/fz1_b_uebersicht. html). Derzeit arbeiten Behörden mit Abzügen der Bestandsdaten des Kraftfahrt -Bundesamts (KBA). Dem Kraftfahrt-Bundesamt müssten hingegen als zentrale Behörde aufgrund der Onlineübermittlung der Zulassungsdaten von den Zulassungsstellen genaue, tagesaktuelle Daten über zugelassene Fahrzeuge vorliegen. Daten können durch den sogenannten Veröffentlichungsservice gegen Bezahlung angefragt werden (www.kba.de/DE/Statistik/FaQ_Statistik/ Veroeffentlichungsservice/Functions/faq_table.html?nn=1074406). Gerade bei auf Fahrverbote vorbereitenden Maßnahmen sind diese Daten allerdings zur Entlastung der Behörden in den ohnehin schon durch Fahrverbote belasteten Städte von hoher Bedeutung. So sind betroffene Städte oftmals nicht im Klaren darüber, wie viele Fahrzeuge von etwaigen Fahrverboten aktuell betroffen sind. Um die Datengrundlage zu verbessern, Behörden zu entlasten und die von Fahrverboten verursachten Schäden abschätzen zu können, werden aktuelle Zulassungsdaten vom KBA benötigt. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Der Begriff „Zulassungsdaten“ ist zum einen im Zusammenhang mit der „Anmeldung “ von Kraftfahrzeugen und ihrer Erfassung im Zentralen Fahrzeugregister zu verstehen als die Gesamtheit der in diesem Verwaltungsverfahren zu verarbeitenden Daten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9575 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Zum anderen ist im Zusammenhang mit der statistischen Ausweisung hierüber zu unterscheiden zwischen der Zählung der täglichen Zulassungen, insbesondere Neuzulassungen von Fahrzeugen einerseits und der Zählung der zu einem bestimmten Stichtag im Bestand befindlichen Fahrzeuge andererseits. Dementsprechend gilt für die nachfolgenden Ausführungen: Der gesetzliche Veröffentlichungsauftrag bezieht sich auf Bundesstatistiken, die bis zur Regionalgliederung nach Ländern in verschiedenen Themenbereichen jährlich (vom 1. Januar bis zum 31.Dezember) aufbereitet werden. Für Neuzulassungen und Besitzumschreibungen werden zusätzlich monatliche Zahlen veröffentlicht. Diese Ergebnisse werden als Zulassungszahlen bezeichnet. Einmal jährlich (zum 1. Januar jeden Jahres) erfolgt stichtagsbezogen eine Bestandszählung der im Datawarehouse (DWH) gespeicherten Statistikdaten – im Folgenden als Bestandszahlen bezeichnet. 1. Welche Daten stehen dem KBA nach Information der Bundesregierung zur Verfügung, wie aktuell sind diese, und wie werden diese analysiert? 2. Stehen dem KBA nach Information der Bundesregierung tagesaktuelle Zulassungsdaten zur Verfügung? 3. Wem werden die aktuellsten Zulassungszahlen nach Information der Bundesregierung durch das KBA verfügbar gemacht, und auf welchem Wege? Die Fragen 1 bis 3 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Dem KBA werden die Zulassungsmeldungen mit allen bei der Zulassung eines Fahrzeuges erfassten Angaben übermittelt. Die örtlichen Zulassungsbehörden übermitteln fortlaufend die Daten an das Zentrale Fahrzeugregister, so dass dem KBA tagesaktuelle Zulassungsdaten zur Verfügung stehen. Die Meldungen werden KBA-intern täglich in ein Datawarehouse (DWH) zur statistischen Auswertung übergeben. Die daraus erzeugten amtlichen Veröffentlichungen stehen im Internet unter www.kba.de/statistik zur Verfügung. Vor Veröffentlichung durchlaufen die Zulassungsmeldungen einen Qualitätssicherungsprozess , da sowohl verzögerte als auch fehlerhafte Meldungen zu berücksichtigen sind. Diese Maßnahmen erfordern je nach Merkmalskombination und Auswertungsgegenstand Aufwand von einem Tag bis zu mehreren Wochen. Letzteres gilt insbesondere für die Aufbereitung der Bestandszahlen. Tagesaktuelle Zulassungsdaten als solche liegen im Zentralen Fahrzeugregister vor. Eine tagesaktuelle Aufbereitung von Zulassungszahlen wird aus Qualitätsgesichtspunkten und Ressourcengründen sowie unter Berücksichtigung der allgemeinen Nachfragesituation nicht als Grundinformation angeboten. Die Datenbestände des KBA stehen für Analyse- und Auswertungszwecke zur Verfügung und werden im Internet kostenfrei und zur unbegrenzten Nutzung bereitgestellt . Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, monatliche Veränderungsdaten (Zulassungszahlen ) oder jährliche Bestandszahlen sowie tägliche (Neu-)Zulassungszahlen kostenpflichtig zu bestellen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/9575 4. Macht das KBA nach Information der Bundesregierung die aktuellsten Daten für Unternehmen oder Forschungsinstitute verfügbar? Wenn ja, auf welchem Weg werden die Daten verfügbar gemacht? Auf der Internetseite des KBA werden in großem Umfang kostenfrei amtliche Statistiken über Zulassungs- und Bestandszahlen veröffentlicht. Darüber hinaus steht allen Nutzern die Möglichkeit offen, individuelle Datenauswertungen nach verschiedenen räumlichen und zeitlichen (für Zulassungszahlen: in ganzen Monaten oder Jahren; für Bestandszahlen stets zum 1. Januar) Gliederungen zu erhalten (kostenpflichtig). 5. Plant die Bundesregierung die kostenlose Bereitstellung der aktuellsten Daten für die kommunalen Behörden? Wenn nein, warum nicht? Eine spezielle Auswertung nur für kommunale Behörden ist nicht vorgesehen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. 6. Plant die Bundesregierung die kostenlose Bereitstellung der aktuellsten Daten zum Zwecke der vorbereitenden Maßnahmen für die Behörden von Städten , die von Fahrverboten betroffen sind? Wenn nein, warum nicht? In den letzten Monaten hat das KBA sein kostenfreies Datenangebot für die betroffenen Städte ausgeweitet (Auswertung von Zulassungs- oder Bestandszahlen auf regionaler Ebene). Es bleibt das Ziel, bedarfsgerechte Auskünfte zu ermöglichen ; daher arbeitet das KBA daran, noch konkreter die Nutzerbedürfnisse zu erfassen . 7. Mit welcher Begründung verwendet das KBA nach Information der Bundesregierung zur Veröffentlichung von Daten den 1. Januar eines jeden Jahres als Stichtag für den Bericht „Bestand nach Zulassungsbezirken“? Der Veröffentlichungsauftrag für die Bestandsdaten ist als jährlicher Berichtszyklus angelegt. Vor über zehn Jahren wurde die halbjährliche amtliche Veröffentlichung im Zuge der Aufgabenkritik und wirtschaftlicheren Statistikerstellung – auch aufgrund von Hinweisen des Bundesrechnungshofes – eingestellt. Das Veröffentlichungsangebot wird aber im Rahmen der Möglichkeiten weiterentwickelt. Seit dem 1. Juli 2018 werden auch vierteljährliche standardisierte Bestandsdaten zu Kraftstoff- und Emissionsmerkmalen für alle Länder veröffentlicht. Eine unterjährige Bestandsveröffentlichung nach Zulassungsbezirken ist aus Wirtschaftlichkeitsgründen nicht vorgesehen. Dies gilt auch für eventuelle Auswertungswünsche im Rahmen von Auftragsarbeiten. 8. Wie begründet die Bundesregierung, dass nicht häufiger Berichte wie der „Bericht nach Zulassungsbezirken“ veröffentlicht werden? Das KBA verfolgt den öffentlichen Bedarf und ist zur wirtschaftlichen Statistikerstellung verpflichtet. Eine amtliche Berichterstattung unterhalb der Länderebene liegt nicht im gesetzlichen Auftrag des KBA. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9575 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 9. Wie viele Dieselfahrzeuge der Schadstoffklassen Euro 5 und Euro 4 oder schlechter waren nach Information der Bundesregierung 2018 und 2019 in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen (bitte nach Monat, Schadstoffklasse , Marke und Modell, Antriebsart, Kreis und Zulassungsstelle auflisten )? Die Zahlen für die Diesel-Fahrzeugbestände am 1. Januar 2018 und 1. Januar 2019 sind auf der Internetseite des KBA unter folgenden Link www.kba.de/ DE/Statistik/Fahrzeuge/1df4swl37kighJ8rskvemt.html veröffentlicht. Da in der Regel die Kreisgebiete deckungsgleich mit den Zulassungsbezirken sind, wird auf eine gesonderte Auswertung nach Zulassungsbezirken bzw. -stellen verzichtet. Die Zahlen für das Jahr 2019 sind als vorläufig anzusehen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333