Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 17. April 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/9579 19. Wahlperiode 18.04.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Britta Katharina Dassler, Stephan Thomae, Marcel Klinge, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/9006 – Stärkung und Entbürokratisierung des Ehrenamtes V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Eine offene und zukunftsfähige Gesellschaft lebt von engagierten Bürgerinnen und Bürgern, die mitbestimmen können und jenseits der Teilnahme an Wahlen Verantwortung füreinander übernehmen wollen. Bürgerschaftliches Engagement ist also Ausdruck eines freiheitlich-demokratischen Grundverständnisses, was nach Ansicht der Fragesteller nicht zuletzt zu einer Entlastung der Mitte der Gesellschaft, sowie zu mehr Zusammenhalt unseres Gemeinwesens beiträgt. Im Koalitionsvertrag zwischen der CDU, CSU und SPD wurde die Entbürokratisierung des Ehrenamtes, sowie eine bessere Förderung von ehrenamtlichem Engagement vereinbart. Ehrenamtliche sollen gemäß Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD steuerlich entlastet werden. Diesem Ziel folgend, hat der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum „Entwurf eines Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ beschlossen, sowohl die sogenannte Übungsleiterpauschale als auch die sogenannte Ehrenamtspauschale anzuheben. Die Übungsleiterpauschale gemäß § 3 Nummer 26 des Einkommensteuergesetzes (EStG) sollte von 2 400 Euro auf 3 000 Euro angehoben werden und die Ehrenamtspauschale gemäß § 3 Nummer 26a des Einkommensteuergesetzes (EStG) sollte von 720 Euro auf 840 Euro angehoben werden (Bundesratsdrucksache 372/18(B), S. 7). Zur Begründung wurde dabei vor allem eine verbesserte Möglichkeit zur Erstattung von Fahrtkosten beziehungsweise die Reduzierung von Bürokratieaufwand im Gemeinwesen angeführt. Die Bundesregierung hat zugesagt, den Vorschlag des Bundesrates zu prüfen (Bundestagsdrucksache 19/4858, S. 1). Die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages (Bundestagsdrucksache 19/5595, S. 6) folgte dem Vorschlag des Bundesrates allerdings nicht. Schlussendlich wurde weder eine Anhebung der Übungsleiterpauschale, noch eine Erhöhung der Ehrenamtspauschale gesetzlich verankert. Weitere Vorschläge zur Entlastung und Vereinfachung der ehrenamtlichen Arbeit , insbesondere der Beschluss des Bundesrates zur „Erhöhung der Freigrenze des § 64 Absatz 3 der Abgabenordnung von 35 000 Euro auf 45 000 Euro“, blieben bislang durch die Bundesregierung unberücksichtigt (Bundesratsdrucksache 308/18(B)). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9579 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Welchen Wert misst die Bundesregierung dem ehrenamtlichen Engagement bei? Die Bundesregierung sieht es als ihre Aufgabe an, bürgerschaftliches Engagement mit guten Rahmenbedingungen zu unterstützen, nachhaltig zu fördern und die Anerkennungskultur weiter zu stärken. Rund 30 Mio. Menschen sind freiwillig für das Gemeinwohl aktiv – vom individuellen Engagement bis zum Ehrenamt , z. B. in Sportvereinen, Kirchen, Stiftungen, Vereinen, Migrantenorganisationen und der Wohlfahrtspflege. In ländlichen Regionen ist das Ehrenamt eine tragende Säule eines lebendigen und funktionierenden Gemeinwesens. Dieses ehrenamtliche und bürgerschaftliche Engagement für alle Generationen verdient Anerkennung und Wertschätzung. Daher unterstützt und stärkt die Bundesregierung mit geeigneten Maßnahmen das ehrenamtliche und bürgerschaftliche Engagement . 2. Wie viele Bürgerinnen und Bürger engagieren sich nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland ehrenamtlich? Wie hat sich die Anzahl der ehrenamtlich engagierten Bürgerinnen und Bürger nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? Laut dem Vierten Deutschen Freiwilligensurvey waren im Jahr 2014 43,6 Prozent der Wohnbevölkerung ab 14 Jahren freiwillig engagiert. Umgerechnet sind dies rd. 30,9 Millionen Menschen. In den Jahren 1999 bis 2014 ist der Anteil Engagierter um insgesamt knapp zehn Prozentpunkte angestiegen, von 34 Prozent auf 43,6 Prozent. Der Deutsche Freiwilligensurvey ist die größte Studie zum freiwilligen und ehrenamtlichen Engagement in Deutschland und wurde bislang viermal durchgeführt (1999, 2004, 2009, 2014). Zuletzt wurden die Engagementquoten im Jahr 2014 im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) erhoben. Die fünfte Erhebung des Deutschen Freiwilligensurveys wird bis Ende dieses Jahres abgeschlossen sein, und die ersten Ergebnisse zum Freiwilligensurvey 2019 werden voraussichtlich Ende 2020 veröffentlicht. Daher können für die Darstellung der Entwicklung des Engagements in den vergangenen 10 Jahren in den Bundesländern aktuell nur die Daten des 3. und 4. Deutschen Freiwilligensurveys (2009, 2014) herangezogen werden: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/9579 Tabelle 1: Engagementquote nach Bundesländern, Ergebnisse des 2009 und 2014 Bundesland 2009 2014 Baden-Württemberg 40,9 48,2 Bayern 36,3 47,3 Berlin 28,2 37,2 Brandenburg 33,0 38,7 Bremen 30,4 42,3 Hamburg 28,8 36,0 Hessen 36,5 44,4 Mecklenburg-Vorpommern 28,6 42,8 Niedersachsen 40,8 46,2 Nordrhein-Westfalen 34,6 41,0 Rheinland-Pfalz 40,6 48,3 Saarland 39,5 46,4 Sachsen 33,6 38,3 Sachsen-Anhalt 26,2 37,1 Schleswig-Holstein 40,2 42,7 Thüringen 31,2 39,3 Quelle: Deutscher Freiwilligensurvey 2009 und 2014, vgl. Simonson et al., 2017, S. 579, Berechnungen des Deutschen Zentrums für Altersfragen (DZA). 3. Wie viele Bürgerinnen und Bürger engagieren sich nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland in Sportvereinen ehrenamtlich? Wie hat sich die Anzahl der ehrenamtlich engagierten Bürgerinnen und Bürger in Sportvereinen nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangen zehn Jahren entwickelt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? Der Vierte Deutsche Freiwilligensurvey 2014 legt dar, dass sich im Bereich Sport und Bewegung 16,3 Prozent der Engagierten ab 14 Jahren einbringen. Damit ist der Bereich Sport und Bewegung der gesellschaftliche Bereich, in dem sich mit Abstand der größte Anteil an Engagierten freiwillig betätigt. Dabei findet das Engagement im Sport ganz überwiegend vereinsgebunden statt. Laut Website des Deutschen Olympischen Sportbunds (DOSB) sind in den 101 Mitgliedsorganisationen des DOSB mehr als 27 Millionen Mitgliedschaften in knapp 90 000 Turn- und Sportvereinen organisiert. Der DOSB geht davon aus, dass sich hier 8 Millionen Freiwillige im Bereich Sport und Bewegung engagieren , davon 750 000 Amtsträger auf der Vorstandsebene; hinzukommen laut DOSB-Website 950 000 Engagierte auf der Ausführungsebene und 6,3 Millionen freiwillige Helferinnen und Helfer. Die DOSB-Website ist zu finden unter: www.dosb.de/ueber-uns/ (zuletzt aufgerufen am: 5. April 2019). Die Bundesregierung hat keine Kenntnis bzgl. etwaiger Daten zu der Frage der Entwicklung speziell des vereinsgebundenen Engagements in den vergangenen 10 Jahren in den Bundesländern. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9579 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Im Rahmen der Deutschen Freiwilligensurveys 2009 und 2014 wurden für den allgemeinen, d. h. nicht notwendig vereinsgebundenen Bereich „Sport und Bewegung “ in den einzelnen Bundesländer folgende Daten erhoben: Tabelle 2: Anteile Engagierter im Bereich Sport und Bewegung 2009 und 2014, nach Bundesländern Bundesland 2009 2014 Baden-Württemberg 11,7 19,2 Berlin 6,9 10,5 Brandenburg 8,4 12,9 Bremen 7,4 14,0 Hamburg 7,5 10,0 Hessen 11,2 17,6 Mecklenburg-Vorpommern 6,4 16,6 Niedersachsen 13,8 17,5 Nordrhein-Westfalen 8,6 14,7 Rheinland-Pfalz 11,5 18,2 Saarland 14,2 21,5 Sachsen 10,2 13,8 Sachsen-Anhalt 7,8 11,0 Thüringen 7,8 13,2 Schleswig-Holstein 11,3 14,7 Bayern 10,3 19,5 Quelle: Deutscher Freiwilligensurvey 2009 und 2014, vgl.: Kausmann et al., 2017, S. 79 ff., Berechnungen des DZA. Quellen: Kausmann, C., Simonson, J., Ziegelmann, J. P., Vogel, C. & Tesch-Römer, C. (2017), Länderbericht zum Deutschen Freiwilligensurvey 2014, Wiesbaden: Springer VS. Simonson, J., Vogel, C. & Tesch-Römer, C. (Hrsg.), (2017), Freiwilliges Engagement in Deutschland – Der Deutsche Freiwilligensurvey 2014, Wiesbaden: Springer VS. 4. Welche bürokratischen Hürden in der Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit sind der Bundesregierung bekannt? Für unentgeltlich ausgeübte ehrenamtliche Tätigkeiten sind der Bundesregierung keine bürokratischen Hürden bekannt. Bei entgeltlicher Ausübung ehrenamtlicher Tätigkeiten bestehen zahlreiche Erleichterungen, z. B. im Steuerrecht der sogenannte Übungsleiterfreibetrag im Sinne des § 3 Nummer 26 des Einkommensteuergesetzes . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/9579 5. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bereits ergriffen, um das Ehrenamt gemäß den Ausführungen im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD zu stärken? a) Welche Maßnahmen wurden bereits ergriffen, um den Bürokratieaufwand im Ehrenamt spürbar zu reduzieren? b) Welche Maßnahmen wurden bereits ergriffen, um Finanzierungs- und Beratungsinstrumente zu überprüfen? c) Welche Maßnahmen wurden bereits ergriffen, um steuerliche Vereinfachungen im Ehrenamt zu schaffen? 6. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um das ehrenamtliche Engagement zukünftig zu unterstützen und zu stärken? Die Fragen 5 und 6 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet . Die Bundesregierung berät derzeit die Errichtung einer Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt seitens der Bundesregierung unter paritätischer Beteiligung von BMFSFJ, BMI und BMEL. Zur Koordinierung, Initiierung und Unterstützung des Engagements für unser Gemeinwesen gerade in strukturschwachen Regionen und in Ostdeutschland soll sich die Stiftung als Kooperationsstiftung Partner aus dem Stiftungssektor und der Wirtschaft suchen. Bisher gibt es noch keine Bundesinstitution, die das vielfältige Engagement von Millionen Engagierten in ganz Deutschland koordiniert und Zustiftungen aus dem privaten Bereich ermöglicht. Ohne einen koordinierenden deutschlandweiten Überbau droht viel guter Wille und Engagement zu verpuffen, statt den Menschen zugute zu kommen, die Hilfe und Unterstützung benötigen. Auch die Digitalisierung stellt die Zivilgesellschaft vor große Herausforderungen – zum Beispiel bei der Datenverwaltung und dem Datenschutz. Sie bietet aber auch große Chancen, zum Beispiel über digitales Engagement oder für die Nachwuchsgewinnung . Eine Bundesstiftung für Engagement und Ehrenamt könnte die Kompetenzen in der Zivilgesellschaft dahingehend stärken, dass die Herausforderungen eigenständig gemeistert und die Chancen genutzt werden können. Ein weiterer zentraler Bestandteil der Stiftung soll nach derzeitigem Planungsstand der Servicebereich sein: Hier könnte als konkrete Maßnahme ein Angebot für die bestehenden Weiterbildungs- und Beratungsbedarfe in der Zivilgesellschaft entwickelt und umgesetzt werden. Auch soll über die Stiftung die Anerkennung der Engagierten gestärkt werden. Weiterhin erarbeitet das Bundesministerium der Finanzen für eine Gesetzesinitiative steuerliche Handlungsbedarfe im Bereich des ehrenamtlichen Engagements. Die Bundesregierung beabsichtigt, die im Koalitionsvertrag vereinbarten Erleichterungen für das ehrenamtliche Engagement und für die ehrenamtlich Engagierten in dieser Legislaturperiode vorzulegen. 7. Hält die Bundesregierung den Betrag der sogenannten Übungsleiterpauschale in Höhe von 2 400 Euro gemäß § 3 Nummer 26 EStG und der sogenannten Ehrenamtspauschale in Höhe von 720 Euro gemäß § 3 Nummer 26a EStG für ausreichend? Die Prüfung innerhalb der Bundesregierung ist hierzu noch nicht abgeschlossen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9579 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 8. Sieht die Bundesregierung den Bedarf, die sogenannte Übungsleiterpauschale und/oder die sogenannte Ehrenamtspauschale an die Inflation anzupassen ? a) Wenn ja, welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um dies umzusetzen ? b) Wenn nein, warum nicht? 9. Hat die Bundesregierung den Vorschlag des Bundesrates, die sogenannte Übungsleiterpauschale von 2 400 Euro auf 3 000 Euro und die sogenannte Ehrenamtspauschale von 720 Euro auf 840 Euro anzuheben, geprüft? a) Wenn ja, was waren die Ergebnisse der Prüfung des Vorschlages? b) Wenn ja, aus welchen Gründen ist die Bundesregierung dem Vorschlag des Bundesrates, die Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale anzuheben, nicht gefolgt? c) Wenn nein, warum nicht? 10. Plant die Bundesregierung die Übungsleiterpauschale und/oder die Ehrenamtspauschale anzuheben? Wenn ja, in welchem Zeitraum ist dies geplant? Wenn nein, warum nicht? 11. Hält die Bundesregierung den Betrag der sogenannten Freigrenze im Rahmen des § 64 Absatz 3 der Abgabenordnung in Höhe von 35 000 Euro für ausreichend? 12. Sieht die Bundesregierung den Bedarf, die Freigrenze im Rahmen des § 64 Absatz 3 der Abgabenordnung unter besonderer Berücksichtigung der Tatsache , dass die letztmalige Erhöhung der Freigrenze mehr als zehn Jahre zurückliegt , an die Inflation anzupassen? a) Wenn ja, welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um dies umzusetzen ? b) Wenn nein, warum nicht? 13. Hat die Bundesregierung die Entschließung des Bundesrates „Erhöhung der Freigrenze des § 64 Absatz 3 Abgabenordnung von 35 000 Euro auf 45 000 Euro“ geprüft? a) Wenn ja, was waren die Ergebnisse der Prüfung? b) Wenn ja, aus welchen Gründen ist die Bundesregierung der Bitte des Bundesrates , einen entsprechenden Gesetzesvorschlag zu unterbreiten, nicht nachgekommen? c) Wenn nein, warum nicht? 14. Plant die Bundesregierung die Freigrenze im Rahmen des § 64 Absatz 3 der Abgabenordnung anzuheben? a) Wenn ja, in welchem Zeitraum ist dies geplant? b) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 7 bis 14 werden zusammen beantwortet. Die Prüfungen innerhalb der Bundesregierung sind hierzu noch nicht abgeschlossen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/9579 15. Wie bewertet die Bundesregierung die Dokumentationspflichten für geringfügig Beschäftigte in Sportvereinen? 16. Hält die Bundesregierung diese Dokumentationspflicht für angemessen für die Bürger und Bürgerinnen, die einer geringfügigen Beschäftigung in einem Sportverein nachgehen? Die Fragen 15 und 16 werden zusammen beantwortet. Inhalt und Umfang der in § 17 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) vorgesehenen Dokumentationspflichten, insbesondere ihre Begrenzung auf geringfügig und in den Katalogbranchen des § 2a des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sind angemessen. Die Dokumentationspflichten des § 17 MiLoG gelten nicht für ehrenamtlich erbrachte Tätigkeiten unabhängig von ihrer sozialversicherungsrechtlichen Einordnung (vgl. § 22 Absatz 3 MiLoG). Eine „Bürokratisierung“ des Ehrenamts ist mit den Dokumentationspflichten daher nicht verbunden. 17. Welche finanzielle Belastung entsteht den ehrenamtlichen Trainerinnen und Trainern nach Kenntnis der Bundesregierung durch den Erwerb einer Trainerlizenz ? Hierzu verfügt die Bundesregierung über keine eigenen Erkenntnisse. 18. Plant die Bundesregierung eine verbesserte steuerliche Berücksichtigung von Kosten, die durch Trainerlizenzen entstehen? a) Wenn ja, in welchem Zeitraum, und mit welchen konkreten Maßnahmen? b) Wenn nein, warum nicht? Bei der Ermittlung der steuerpflichtigen Einkünfte können nach der Systematik des Einkommensteuerrechts bereits nach geltender Rechtslage erwerbsbedingte Aufwendungen als Werbungskosten oder Betriebsausgaben berücksichtigt werden und die damit in wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden steuerpflichtigen Einnahmen mindern. Die Prüfung innerhalb der Bundesregierung zur Schaffung darüber hinausgehender Abzugsmöglichkeiten ist noch nicht abgeschlossen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333