Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 17. April 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/9580 19. Wahlperiode 18.04.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Karlheinz Busen, Frank Sitta, Dr. Gero Clemens Hocker, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/9043 – Situation der Waldschäden V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In den heimischen Wäldern sind seit den Sturmereignissen 2017 und 2018 und seit der Trockenheit im Sommer 2018 noch immer massive Waldschäden zu verzeichnen (www.proplanta.de/Agrar-Nachrichten/Wald-Forst/Hitze-und- Trockenheit-Waldbaeume-lassen-Nadeln-und-Blaetter-fallen_article15493503 63.html; www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/waldzustandsbericht-nrw- 110.html). Die Vermehrung des Borkenkäfers wurde durch den hohen Anfall an Schadholz in den Wäldern gefördert. Im kommenden Frühjahr wird mit einem starken Borkenkäferaufkommen zu rechnen sein. Als Reaktion der Bundesregierung darauf wurde den Waldbauern im November 2018 eine finanzielle Hilfe zur „Bewältigung der Folgen von Extremwetterereignissen“ in Höhe von 25 Mio. Euro für die nächsten fünf Jahre gewährt. Die Bundesregierung verfügt bis dato über keine genauen Zahlen zu dem Ausmaß der Waldschäden (www. topagrar.com/management-und-politik/news/groko-gibt-nun-auch-duerrehilfenfuer -den-forst-10093440.html). Die Länder haben mittlerweile ihre Waldzustandsberichte mit aus Sicht der Fragesteller alarmierenden Ergebnissen veröffentlicht. Viele Waldgebiete in den Ländern wurden in ihren Schadstufen angehoben. Die Kronenverlichtung der Bäume, ein Indikator des Blatt- und Nadelverlustes, ist im durchschnittlichen Mittel und regional stark angestiegen. Gleichzeitig ist der Anteil der gesunden Laub- und Nadelbäume gesunken. In den kommenden Monaten stehen den Waldbesitzern weitere Investitionen im Waldbau und für den Erhalt der Wälder bevor. Bereits gepflanzte Jungbäume sind in vielen Waldgebieten vertrocknet . In den kommenden Monaten und in den folgenden Jahren werden noch weitere Folgeschäden in Wäldern sichtbar werden (www.dfwr.de/index.php/ forstpolitik/waldzustand). Die Umsetzung eines klimastabilen Waldumbaus mit robusten Baumarten ist dringend. Die Bundesregierung muss sich nach Ansicht der Fragesteller dafür einsetzen, dass zukünftig eine klimagerechte Bewirtschaftung der Wälder möglich ist. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9580 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Liegen der Bundesregierung erste belastbare Zahlen oder ein vorläufiges Ergebnis zum Ausmaß der Waldschäden im Bundesgebiet vor, und wie begründet sich, ausgehend von der letzten Schätzung der Waldschäden durch das Thünen-Institut, die zeitliche Aufteilung von fünf Jahren der finanziellen Hilfe von 25 Mio. Euro (vgl. Bundestagsdrucksache 19/4330; www.bmel.de/Shared Docs/Pressemitteilungen/2019/065-Tag-des-Waldes.html)? Zu Teilfrage 1: Nach den Meldungen der Länder sind im Jahr 2018 rund 32,4 Millionen m³ Kalamitätsholz angefallen. Dies ist das viertschwerste Schadereignis in der deutschen Forstwirtschaft der letzten 30 Jahre. Etwa ein Drittel davon entfällt auf die Sturmwürfe von Anfang des Jahres 2018, zwei Drittel auf Borkenkäferschäden, die zum Teil durch die Trockenheit verstärkt wurden. Auf eine aktuelle Abfrage des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) berichten die Länder, dass seit Jahresbeginn bis Ende März 2019 weitere rund 13 Millionen m³ Kalamitätsholz angefallen sind und dass sich die Schäden voraussichtlich im Jahr 2019 weiter erhöhen werden. Nach ersten Prognosen zeichnet sich bereits ab, dass für das Jahr 2019 eine dem letzten Jahr vergleichbare Schadholzmenge zu erwarten ist. Entscheidend für die Entwicklung und das Ausmaß weiterer Schäden ist der Witterungsverlauf während der kommenden Vegetationszeit. Eine genauere Prognose ist derzeit nicht möglich. Ähnliches gilt für die im letzten Jahr entstandenen Dürreschäden an Pflanzungen, Kulturen und Naturverjüngungen. Zuverlässige Flächenangaben können erst erhoben werden, wenn der Laubaustrieb vollständig ausgebildet ist. Zudem sind entstanden und entstehen durch den schadensbedingten Einschlag von Kalamitätsholz in erheblichem Umfang Freiflächen, die wieder aufgeforstet werden müssen . Nach ersten, noch vorläufigen Abschätzungen der Länder summieren sich diese Flächen im Privat- und Körperschaftswald auf rund 76 000 Hektar und im Staatswald auf rund 38 000 Hektar. Zu Teilfrage 2: Bei der auf Bundestagsdrucksache 19/4330 enthaltenen Angabe handelt es sich um eine erste überschlägige Schätzung, die mit großen Unsicherheiten behaftet war und daher keine belastbare Grundlage für die Finanzplanung von Bund und Ländern für die Ausstattung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ darstellen konnte. Gleichwohl hat der Planungsausschuss der GAK (PLANAK) am 27. November 2018 auf Vorschlag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) einen neuen GAK-Fördertatbestand „Förderung von Maßnahmen zur Bewältigung der durch Extremwetterereignisse verursachten Folgen im Wald“ beschlossen. Diese Maßnahme soll betroffenen Waldbesitzern helfen, Schäden rasch zu bewältigen und Wälder schnellstmöglich zu stabilisieren bzw. wieder aufzubauen. Erfahrungsgemäß dauert es mehrere Jahre, bis die Forstwirtschaft einen solch großen Schaden bewältigt hat. Z. B. kann geeignetes Vermehrungsgut in der benötigten Menge und Qualität fehlen. Die Anzucht dauert mehrere Jahre. Deswegen wurden die Mittel in der GAK für fünf Jahre aufgestockt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/9580 2. Welche anderen Zahlen als die Zahlen aus den Waldzustandsberichten der Länder besitzt die Bundesregierung zu den aktuellen forstlichen Schäden (bitte die Schadzahlen, die der Bundesregierung bis dato vorliegen, aufstellen )? 3. Wenn die Bundesregierung bis dato keine Zahlen zu den Fragen 1 und 2 vorlegen kann, wie hoch ist das Interesse der Bundesregierung an der Quantifizierung der aktuellen forstlichen Schadsituation? Bezüglich der in den Fragen 2 und 3 erbetenen Angaben wird auf die Antwort zu Frage 1, Teilfrage 1, verwiesen. 4. Welche weiteren Maßnahmen wurden durch die Bundesregierung unternommen , um das vom Thünen-Institut geschätzte Ausmaß der forstlichen Schäden von 758 Mio. Euro und 17,3 Mio. m³ in den Wäldern laut der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/4330 zu konkretisieren? Auf die Antwort zu Frage 1, Teilfrage 2, wird verwiesen. Die derzeit aktuellen Angaben stammen aus einer Abfrage des BMEL mit Stand von April 2019. Sie sind in der Antwort zu Frage 1, Teilfrage 1 enthalten. 5. Sieht die Bundesregierung eine Notwendigkeit für den Einsatz von Fernerkundungssystemen bei der Quantifizierung der Waldschäden? Wenn ja, wann wurden oder werden Fernerkundungssysteme eingesetzt? Wenn nein, warum werden keine Fernerkundungssysteme eingesetzt? Die Quantifizierung von Waldschäden obliegt primär dem Waldbewirtschafter. Bund, Länder und andere, z. B. forstliche Fachpresse, führen solche Daten zusammen in den je nach Schaden angemessenen Verfahren (z. B. jährlich im Sommer durchgeführte Waldzustandserhebung der Länder und des Bundes, Schwerpunktheft der AFZ zum Forstschutz). Der Einsatz der Fernerkundung ist abhängig von der Schadensart und dem Fernerkundungsmittel unterschiedlich zu beurteilen . Der Bundesregierung liegen keine Informationen darüber vor, wie die Länder die in dieser Anfrage wiedergegebenen Schadenszahlen ermittelt haben und ob dabei Fernerkundungssysteme eingesetzt wurden. Das BMEL prüft derzeit mit den Ländern die Möglichkeiten für ein langfristiges Waldschutzmonitoring unter Einbezug von Fernerkundung zur Analyse von Schäden und Schadensrisiken im Wald. Die Notwendigkeit des Fernerkundungseinsatzes wird sich daran bemessen, ob sich die gewünschten Ergebnisse mit angemessenem Aufwand erreichen lassen und damit ein Erkenntnisfortschritt verbunden ist. 6. Wurden seit der letzten Umfrage aus September 2018, wie in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/6565 erwähnt, weitere Umfragen zu den Waldschäden durch die Bundesregierung durchgeführt (bitte die bisher durchgeführten und laufenden Sondererhebungen und Umfragen seit 2017 aufstellen)? Das BMEL hat nach der Umfrage im September 2018 und im Januar 2019 eine weitere Umfrage im März 2019 durchgeführt. Das Ergebnis ist in der Antwort zu Frage 1, Teilfrage 1, wiedergegeben. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9580 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 7. Welche Waldgebiete und Baumarten sind aus Sicht der Bundesregierung im Bundesgebiet am stärksten von Schäden durch Sturm, Trockenheit, Schneebruch und Insektenbefall betroffen (bitte die einzelnen Waldgebiete, die einzelnen Baumarten und die Schadereignisse Sturm, Trockenheit, Schneebruch und Insektenbefall je Waldgebiet und Baumart aufstellen)? Ergebnisse zu bundesweiten Schadholzmengen sind in der Antwort zu Frage 1, Teilfrage 1 wiedergegeben. Schadholzmengen lassen sich häufig nur zweifelhaft den primären Ursachen zuordnen , da oft die Kombination verschiedener Faktoren den Tod eines Baumes verursachen (z. B. Sturm schädigt Wurzeln und damit die Wasserversorgung des Baumes, Dürre verschlechtert die Wasserversorgung des Baumes, Käfer können ihn dann leicht zum Absterben bringen). Daher ist die gewünschte detaillierte Darstellung multifaktorieller Schäden in regionaler und sachlicher Aufteilung wegen mangelhafter Nachweisbarkeit und fehlender Datenquelle nicht zu erstellen . Schäden durch die Trockenheit im Jahre 2018 und einen nachfolgenden Insektenbefall sind erst im Laufe des Jahres 2019 sowie den Folgejahren abschließend sichtbar und abschätzbar. Allerdings ist durch die derzeitige Borkenkäfermassenvermehrung davon auszugehen , dass die Fichte besonders stark geschädigt wird. 8. Welche Waldgebiete im Bundesgebiet sind nach Ansicht der Bundesregierung von einem hohen Befallsrisiko durch den Borkenkäfer, ausgehend von aktuellen Borkenkäferdichten, besonders betroffen? Besonders gefährdet sind Gebiete mit größeren Fichtenvorkommen und -anteilen in der planaren und kollinen Höhenstufe, weil hier das Potential zur Massenvermehrung am höchsten ist. Ein hohes Befallsrisiko besteht insbesondere für die Länder Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland- Pfalz, Sachsen und Thüringen. 9. Teilt die Bundesregierung die verbreitete Einschätzung, dass im Jahr 2019 mit einem höheren Aufkommen an Borkenkäfern zu rechnen ist, da sich der Borkenkäfer im Jahr 2018 in drei Generationen vermehren konnte und gebietsweise Borkenkäferdichten von aktuell 25 000 Käfern je Baum im Stehendbefall herrschen (bitte ausführlich erläutern)? Aufgrund der Befallssituation im letzten Jahr ist auch im Jahr 2019 mit hohen Borkenkäferpopulationen zu rechnen. Beobachtungen aus den Ländern zeigen, dass die meisten Käfer den Winter überlebt haben. Die weitere Entwicklung wird u. a. vom Witterungsverlauf abhängen (siehe Antwort zu Frage 1, Teilfrage 1). 10. Welche Maßnahmen empfiehlt die Bundesregierung, und welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung geplant, wenn das massenhafte Ausschwärmen des Borkenkäfers Ende April oder Anfang Mai 2019 beginnt? Forstschutz und die Durchführung entsprechender Maßnahmen ist originäre Aufgabe der Waldbesitzer. Die für den Forstschutz zuständigen Stellen der Länder haben Merkblätter und Handreichungen veröffentlicht, die folgende Empfehlungen für die Waldbesitzer enthalten: Im Winter: Aufarbeitung von Fichtenschadholz, das noch Larven, Puppen oder Käfer enthält. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/9580 In der Schwärmzeit der Käfer: Regelmäßige, ein bis zweiwöchentliche Kontrollen auf Borkenkäferbefall an stehenden und liegenden Bäumen; dabei ist auf Symptome wie Bohrmehl an Rinde und Stammfuß, auf der Bodenvegetation und Spinnennetzen, Bohrlöcher, Harzaustritt, Spechtabschläge am Stamm, vergilbende Nadeln am Baum, grün abgefallene Nadeln am Boden zu achten. Unverzüglicher Einschlag und Abtransport befallener Bäume. Ist ein schneller Verkauf und Abtransport des Holzes oder eine Lagerung in ausreichender Entfernung (500 m) vom nächsten Fichtenbestand nicht möglich , kann eine Entrindung der Stämme den Befallsdruck vermindern. Als ultima ratio kann zum Schutz bestehender Bestände eine Behandlung der Holzpolter mit Pflanzenschutzmitteln erfolgen. Die Länder führen während der Schwärmzeit der Borkenkäfer ein Monitoring durch und informieren die Waldbesitzer über geeignete Kanäle (Presse, Untere Forstbehörden, Verbände, Internet). 11. Welche Maßnahmen zur „Prävention und Anpassung auf Extremwetterlagen “ sollen nach Ansicht der Bundesregierung in den nächsten Monaten konkret umgesetzt werden, und welche Schritte wurden bisher dafür eingeleitet (bitte die Maßnahmenschritte und die dazugehörige Mittelbereitstellung aufstellen )? Waldbau, Forstschutz und Risikomanagement sind originäre Aufgaben der Waldbesitzer und liegen weiterhin in der Zuständigkeit der Länder. Dies umfasst u. a. auch die Anpassung an Extremwetterereignisse. Angesichts der hohen Ausgangspopulation von Borkenkäfern erscheint es aus Sicht der Bundesregierung in den nächsten Monaten vordringlich, der sich im Jahr 2019 fortsetzenden Borkenkäferkalamität zu begegnen. Der neue GAK-Fördertatbestand „Förderung von Maßnahmen zur Bewältigung der durch Extremwetterereignisse verursachten Folgen im Wald“ soll betroffene Waldbesitzer hierbei unterstützen. Hierzu ist es wichtig, dass er von den Ländern entsprechend umgesetzt wird. Das BMEL steht derzeit in engem Kontakt mit Ländern und Verbänden, um sich über aktuelle Entwicklungen und Maßnahmen auszutauschen. Außerdem prüft das BMEL in Abstimmung mit den Ländern Möglichkeiten für ein neues Waldschutz -Monitoring, um auf Risiken und neue Ereignisse rasch reagieren zu können . Die Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen ist ein etablierter Fördergrundsatz in der Gemeinschaftsaufgabe zur Förderung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes . Er wurde angesichts der vergangenen Extremwetterereignisse erweitert um ein neues Kapitel „Förderung von Maßnahmen zur Bewältigung der durch Extremwetterereignisse verursachten Folgen im Wald“. Förderfähig sind z. B. Maßnahmen zur Räumung von Kalamitätsflächen, Waldschutzmaßnahmen, Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Waldbränden und zur Wiederaufforstung . Im Übrigen hat die Bundesregierung Voraussetzungen geschaffen, Betroffenen rasch helfen zu können. So ist der Klimawandel in Forstkreisen nicht erst seit dem Dürrejahr 2018 ein Thema, sondern bereits seit 30 Jahren Gegenstand der forstpolitischen und der waldbaulichen Diskussion. So ist z. B. in der Schriftenreihe des BMEL bereits im Jahr 1990 eine Broschüre mit dem Titel „Der Treibhauseffekt – Gegenmaßnahmen und Anpassungsstrategien unter besonderer Berücksichtigung der Wälder der gemäßigten Zonen“ erschienen. Seitdem wird intensiv Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9580 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode daran geforscht, wie die Waldbestände auf den Klimawandel vorbereitet und stabilisiert werden können. Beispielhaft seien hier die Ergebnisse des im Jahr 2015 abgeschlossenen Forschungsprojekts „Agrarrelevante Extremwetterlagen und Möglichkeiten von Risikomanagementsystemen“ (veröffentlicht im Thünen-Report 30) und das gemeinsame Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats für Agrarpolitik , Ernährung und gesundheitlichen Verbraucherschutz und des Wissenschaftlichen Beirats für Waldpolitik beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft „Klimaschutz in der Land- und Forstwirtschaft sowie den nachgelagerten Bereichen Ernährung und Holzverwendung“ (Juli 2016) genannt. Auch auf Länderebene wird intensiv an diesen Fragen geforscht. Die Ergebnisse dieser Forschungen werden in der Forstbranche intensiv diskutiert und haben bereits frühzeitig Eingang in den GAK-Fördergrundsatz „Naturnahe Waldbewirtschaftung“, in die Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel , den Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung und zuletzt die Agenda zur Anpassung von Land- und Forstwirtschaft sowie der Fischerei und Aquakultur an den Klimawandel sowie die Waldbauempfehlungen der Länder gefunden. 12. Welche Ergebnisse konnten bisher aus dem Monitoring des Ips duplicatus (= Nordischer Fichtenborkenkäfer) im Bundesland Bayern gewonnen werden (vgl. Bundestagsdrucksache 19/6565)? Aus einem Bericht des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 11. Februar 2019 geht hervor, dass im Rahmen von Untersuchungen im Herbst und Winter 2018 in 15 von 55 untersuchten Proben mittels DNA-Barcoding Ips duplicatus nachgewiesen wurde. Nach Einschätzung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten „kann nach diesen ersten Ergebnissen das Vorkommen von Ips duplicatus für die nördliche Oberpfalz, das südliche Unterfranken, für Oberbayern mit Ausnahme des Alpenraums, Schwaben mit Ausnahme des Alpenraums und für das südliche Mittelfranken angenommen werden.“ Die Ergebnisse seien noch nicht ausreichend , um die Verbreitung von Ips duplicatus und die Bedeutung der Art im rezenten Befallsgeschehen abschließend zu beurteilen. Deswegen ist in der Vegetationsperiode 2019 ein umfangreiches Monitoring mit Pheromonfallen geplant. 13. Inwiefern ist das Forstschädenausgleichsgesetz aus Sicht der Bundesregierung novellierungsbedürftig? Der Erlass einer Einschlagsbeschränkungsverordnung nach dem Forstschäden- Ausgleichsgesetz (ForstSchAusglG) erschien zur Bewältigung der Schäden nicht zielführend, da nach Bewertung des BMEL und der Branche in der bundesweiten Schadenssituation eine marktausgleichende Wirkung nicht erreichbar gewesen wäre. Darüber hinaus beschränkten sich die Forstbetriebe bereits so weit freiwillig , dass eine Einschlagsbeschränkung ins Leere gegangen wäre. Deshalb stellt sich in der Nachbetrachtung die Frage, ob das ForstSchAusglG, das aus dem Jahr 1969 stammt, seine eigentliche Zielsetzung noch erreichen kann. Die Empfehlung der forstlichen Verbände, das ForstSchAusglG anzupassen, wird vom BMEL geprüft , sobald hierzu erste greifbare Erkenntnisse bzw. konkrete Verbesserungsvorschläge vorliegen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333