Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 17. April 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/9594 19. Wahlperiode 23.04.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tobias Pflüger, Christine Buchholz, Andrej Hunko, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/8805 – Militärübung Flintlock 2019 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Flintlock-Übungsreihe ist nach Angaben des United States Africa Command (AFRICOM) die größte Übung von Spezialkräften unter Verantwortung dieses US-Kommandos. Die multinationale Übung findet seit 2005 jährlich statt. Flintlock 2019 begann am 18. Februar 2019. An der diesjährigen Übung beteiligten sich rund 2 000 Militärangehörige afrikanischer und westlicher Streitkräfte. Insgesamt waren mehr als 30 Nationen vertreten (www.africom. mil/media-room/pressrelease/31465/flintlock-2019-announced). Beteiligt sind stets Kräfte nord- und westafrikanischer Staaten sowie Spezialkräfte westlicher Armeen. Die Bundeswehr hatte bereits 2005 Angehörige des Kommandos Spezialkräfte zur Übung Flintlock entsandt. Geleitet wird die mehrtägige Veranstaltung jeweils von einer afrikanischen Partnernation. Im Jahr 2018 war Niger das ausrichtende Land. Im Jahr 2019 richtet Burkina Faso die Übung aus (vgl. Bundestagsdrucksache 17/13579, Antwort auf die Schriftliche Frage 48; www.africom.mil/media-room/pressrelease/31465/flintlock- 2019-announced; www.africom.mil/media-room/Article/30609/exercise-flintlock- 2018-begins). Laut AFRICOM ist Flintlock keine reine Militärübung. Trainiert würden auch Anteile aus dem Bereich der Strafverfolgung. Ziel der Übung sei nicht nur der Ausbau von Fähigkeiten in der Bekämpfung terroristischer Bedrohungen, sondern auch die Verbesserung von Fähigkeiten in der Grenzüberwachung (vgl. www.bundeswehr-journal.de/2018/bundeswehr-bei-anti-terror-uebung-flintlock- 2018-in-afrika/). Die zunehmende Vermischung der Diskurse zu „Terrorismus“ einerseits und „Migration“ andererseits ist nach Ansicht der Fragestellenden mitverantwortlich für die Militarisierung von Grenzen und die Kriminalisierung von Migration. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9594 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Beantwortung der Kleinen Anfrage kann nicht in Gänze in offener Form erfolgen . Die Einstufung der entsprechenden Antworten als Verschlusssache (VS) mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Staatswohl erforderlich. Nach § 3 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (Verschlusssachenanweisung (VSA)) sind Informationen , deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein können, entsprechend einzustufen. Die unbefugte Kenntnisnahme von Einzelheiten zu den Fähigkeiten der Spezialkräfte der Bundeswehr und deren Führungseinrichtungen sowie zu Einsätzen, Übungen und zur Ausbildung in der Bundeswehr könnte sich nachteilig auf die Interessen der Bundesrepublik Deutschland auswirken. Hierdurch würde insbesondere die Funktionsfähigkeit der Streitkräfte beeinträchtigt. Auch im Hinblick auf den Schutz der Betroffenen werden diese Informationen daher als VS gemäß der VSA mit dem VS-Grad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. 1. Welche Staaten nahmen an der Übung Flintlock 2019 nach Kenntnis der Bundesregierung teil? Aus Informationen des United States Africa Command geht hervor, dass an der Übung die folgenden Staaten teilgenommen haben: Algerien, Belgien, Benin, Burkina Faso, Cabo Verde, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Italien, Japan, Kamerun, Kanada, Mali, Marokko, Mauretanien, Niederlande, Niger, Nigeria, Norwegen, Österreich , Polen, Portugal, Schweiz, Senegal, Spanien, Tschad, Tschechien, Tunesien , Vereinigten Staaten und das Vereinigte Königreich. 2. In welchem Zeitraum fand die Übung statt? Die Übung fand im Zeitraum 18. Februar 2019 bis 1. März 2019 statt. 3. Mit wie vielen Soldatinnen und Soldaten aus welchen Einheiten und wie viel anderem Personal beteiligte sich Deutschland an der Übung, und an welchen Orten genau wurden diese jeweils eingesetzt (bitte aufschlüsseln)? Auf die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage wird verwiesen .* 4. Welche Truppengattungen der Bundeswehr waren an der Übung Flintlock 2019 beteiligt? Auf die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage wird verwiesen .* * Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/9594 5. Mit welchen Fähigkeiten beteiligte sich die Bundeswehr an der Übung Flintlock 2019? Die Bundeswehr beteiligte sich mit Einzelpersonal in Stabsfunktionen an der Übung Flintlock 2019. 6. Welches Szenario lag der Übung Flintlock 2019 nach Kenntnissen der Bundesregierung zugrunde? Es wurde ein an die reale Sicherheitslage im jeweiligen Übungsraum angepasstes Übungsszenar genutzt. 7. Welchem Zweck diente die Übung Flintlock 2019 nach Kenntnis der Bundesregierung ? Die Übung diente der Erhöhung der Befähigung ausgewählter afrikanischer Spezialkräfte zum Kampf gegen extremistische bzw. terroristische Organisationen in der Region zum Schutz der Zivilbevölkerung und der Verbesserung der Zusammenarbeit mit westlichen Spezialkräften. a) Inwiefern liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, ob die Übung auch einen Zusammenhang mit Migrationsbekämpfung oder Grenzüberwachung hat? Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen. b) Inwiefern liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, ob die Übung auch einen Zusammenhang mit Aufstandsbekämpfung oder der Aufrechterhaltung öffentlicher Ordnung hatte? Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen. c) Inwiefern liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, ob bei der Übung auch sogenannte Capture-or-kill-Missionen trainiert wurden? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 8. Inwiefern liegen der Bundesregierung Erkenntnisse dazu vor, ob im Rahmen der Übung auch Abläufe aus dem Bereich der Strafverfolgung trainiert wurden ? a) Wenn Abläufe aus der Strafverfolgung trainiert wurden, welche Bereiche der Strafverfolgung betraf dies im Einzelnen? b) Welche Abläufe aus dem Bereich der Strafverfolgung wurden trainiert? d) In welchen Ländern wurden im Rahmen der Übung Abläufe aus dem Bereich der Strafverfolgung trainiert? e) Welchem Zweck dient das Üben von Abläufen aus dem Bereich der Strafverfolgung ? f) Inwiefern waren nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils zivile und militärische Akteure in das Üben von Abläufen aus der Strafverfolgung involviert? Die Fragen 8 bis 8b und 8d bis 8f werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9594 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode c) Inwiefern trainierten auch Bundeswehrsoldatinnen und Bundeswehrsoldaten Abläufe aus dem Bereich der Strafverfolgung? Die deutschen Übungsteilnehmer waren im Übungsstab zur Beratung von afrikanischen Spezialkräften in militärischen Planungs- und Führungsaufgaben eingesetzt . 9. In welchen Ländern und an welchen Orten genau in diesen Ländern wurde die Übung Flintlock 2019 nach Kenntnis der Bundesregierung durchgeführt (bitte aufschlüsseln)? Auf die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage wird verwiesen .* 10. Handelte es sich bei den elf im Rahmen von Flintlock 2018 in Niger eingesetzten Soldatinnen und Soldaten um Angehörige der Division Schnelle Kräfte, und wenn ja, von welcher Einheit genau (Bundestagsdrucksache 19/1979, Antwort auf die Schriftliche Frage 78)? Auf die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage wird verwiesen .* a) Welche Aufgaben hatten die in Ouallam (Niger) eingesetzten Soldatinnen und Soldaten im Rahmen der Übung? Mit der deutschen Übungsbeteiligung in Ouallam wurden Verfahren zur Verlegung von medizinischem Gerät und medizinischen Fähigkeiten überprüft, die regionale , kulturspezifische Kompetenz der Teilnehmer erhöht und für den Bedarfsfall ein Beitrag für die medizinische Notfallversorgung von Übungsteilnehmern sichergestellt. b) Sind im Raum Ouallam dauerhaft oder regelmäßig Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr vor Ort, und wenn ja, zu welchem Zweck, auf welcher Rechtsgrundlage, seit wann, und wann ist der Abzug geplant? Auf die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage wird verwiesen . 11. Handelte es sich bei den 65 im Rahmen von Flintlock 2018 in Tunesien eingesetzten Soldatinnen und Soldaten um Angehörige der Division Schnelle Kräfte, und wenn ja, von welcher Einheit genau (Bundestagsdrucksache 19/1979, Antwort auf die Schriftliche Frage 78)? Auf die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage wird verwiesen .* * Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/9594 a) Welche Aufgaben hatten die im Raum Bizerte (Tunesien) eingesetzten Soldatinnen und Soldaten im Rahmen der Übung? Mit der deutschen Übungsbeteiligung war beabsichtigt, die Verfahren zur Ausbildungsunterstützung für die tunesischen Spezialkräfte (SpezKr) zu überprüfen sowie die Beziehungen zu diesen auch in gemeinsamen Übungsaktivitäten zu vertiefen und die regionale, kulturspezifische Kompetenz der deutschen Soldatinnen und Soldaten zu erhöhen. b) Sind im Raum Bizerte dauerhaft oder regelmäßig Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr vor Ort, und wenn ja, zu welchem Zweck, auf welcher Rechtsgrundlage, seit wann, und wann ist der Abzug geplant? Im Rahmen der Military Assistance Mission der SpezKr der Bundeswehr (SpezKrBw) befinden sich Soldatinnen und Soldaten regelmäßig im Raum Bizerte . Für weitergehende Informationen wird auf die regelmäßige Durchführung der vertraulichen Unterrichtung der Obleute des Verteidigungsausschusses und Auswärtigen Ausschusses des Deutschen Bundestages zu Aktivitäten der SpezKrBw verwiesen. 12. Welche Truppengattungen anderer Staaten waren nach Kenntnis der Bundesregierung an der Übung Flintlock 2019 beteiligt? 13. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung dazu vor, wie viele Soldatinnen und Soldaten die an der Übung Flintlock 2019 teilnehmenden Staaten jeweils entsandten, und in welchen Staaten wurden diese jeweils eingesetzt (bitte nach entsendendem Staat, Anzahl und Ländern, in denen die betreffenden Soldatinnen und Soldaten eingesetzt wurden, aufschlüsseln)? 14. Welche Staaten entsandten nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils wie viele Beobachterinnen und Beobachter zu der Übung (bitte aufzählen)? Die Fragen 12 bis 13 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung erhebt keine Informationen zu Details der Übungsbeteiligung von Streitkräften anderer Nationen an der Übung Flintlock. 15. Welche Formen der Kooperation mit welchen zivilen Akteuren (z. B. aus Polizei, Wirtschaft, Politik etc.) im Rahmen der Übung Flintlock 2019 sind der Bundesregierung bekannt, und welchem Zweck dienten diese Kooperationen jeweils (bitte nach Herkunftsland der zivilen Akteure aufschlüsseln)? Auf die Antwort zu Frage 12 wird verwiesen. Eigene Kooperationen mit zivilen Akteuren im Rahmen Flintlock 2019 fanden nicht statt. 16. Wurden für die Verlegung der deutschen Kräfte zivile oder eigene militärische Transportmittel genutzt, und wenn ja, welche? Für die Verlegung der deutschen Kräfte wurden Linienflüge nach Ouagadougou, Burkina Faso genutzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9594 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 17. Welche Aufklärungs- und Wirkmittel kamen nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Übung zum Einsatz? Auf die Antwort zu Frage 12 wird verwiesen. Nationale Aufklärungs- und Wirkmittel kamen nicht zum Einsatz. 18. Haben die USA nach Kenntnis der Bundesregierung im Raum Bizerte Drohnen stationiert? a) Wenn ja, welche? Die Fragen 18 und 18a werden zusammen beantwortet. Die Bundesregierung erteilt keine Auskunft hinsichtlich Fähigkeiten und Mitteln von Partnernationen. b) Wenn ja, waren diese nach Kenntnis der Bundesregierung in Übungen der Flintlock-Reihe einbezogen? c) Wenn ja, in welchen Jahren waren diese nach Kenntnis der Bundesregierung in die Übung Flintlock einbezogen? Die Fragen 18b und 18c werden zusammen beantwortet. Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 19. Welches Geschlecht hatten die von der Bundeswehr zur Übung Flintlock 2019 entsandten Soldatinnen und Soldaten (bitte aufschlüsseln)? Die zwei entsandten Soldaten waren männlichen Geschlechts. 20. Welche Kosten entstanden durch die deutsche Beteiligung an Flintlock 2019, und aus welchem Haushaltstitel? Auf die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage wird verwiesen . 21. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung dazu vor, inwiefern durch die Übung eine Belastung der Umwelt entsteht, auch durch z. B. Altlasten, Munitionsreste, Minen, Müll, toxische Flüssigkeiten, Lärm, Zerstörung von Biotopen etc.? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 22. Griff die Übung nach Kenntnis der Bundesregierung auf Stützpunkte und Strukturen a) der Operation Barkhane, b) der MINUSMA, c) der Operation EUTM Mali bzw. d) der EUCAP Sahel Niger zurück, und wenn ja, auf welche, und zu welchem Zweck? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/9594 23. Inwiefern fand im Rahmen der Übung nach Erkenntnissen der Bundesregierung ein Austausch mit a) der Operation Barkhane, b) der MINUSMA, c) der Operation EUTM Mali, d) der EUCAP Sahel Niger, e) EUBAM Libya, f) EUNAVFOR MED bzw. g) FCG5S statt? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 24. Welche militärischen oder polizeilichen Übungen mit deutscher Beteiligung gab es nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2014 im Mittelmeerraum, in Afrika oder im Nahen Osten, bei denen entweder „Terroristische Bedrohungen “ oder „Die Bekämpfung illegaler Migration“ Gegenstand waren (bitte nach Zeitraum, beteiligten Staaten, Anzahl der beteiligten Bundeswehrsoldatinnen und Bundeswehrsoldaten, Übungsorten, genauem Zweck der Übung aufschlüsseln)? Eine Beteiligung von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr an einer Übung mit dem Übungsgegenstand „Terroristische Bedrohungen“ fand ausschließlich im Rahmen der Übungsserie Flintlock statt. Eine Teilnahme an Übungen mit dem Übungsgegenstand „Die Bekämpfung illegaler Migration“ gab es nicht. Zu Übungszweck der Übungsserie Flintlock wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen . Zeitraum Übungsort Anzahl Beteiligter deutscher Soldatinnen und Soldaten 21.02. – 28.02.2014 Niamey (NER) 4 10.02. – 12.03.2015 Ndjamena (TCD) Bizerte (TUN) Limbe (CMR) 8 2 2 01.02. – 12.03.2016 Thies (SEN) 20 27.02. – 17.03.2017 Bizerte (TUN) 65 05.04. – 30.04.2018 Bizerte (TUN) Quallam (NER) 65 11 18.02. – 01.03.2019 Ouagadougou (BFA) 2 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9594 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 25. Inwiefern kann die Bundesregierung den Fragestellern vorliegende Informationen bestätigen, wonach im Zuge der Übung Flintlock 2018 am 15. April 2018 fünfzehn deutsche Soldatinnen und Soldaten den Soldatenfriedhof Bordj Cedria in Tunesien besuchten, auf dem 8 562 deutsche Soldatinnen und Soldaten beerdigt wurden, die im Zweiten Weltkrieg bei den Kämpfen des Tunesienfeldzugs gefallen waren? Die Bundesregierung kann bestätigen, dass ein Besuch von 15 Soldatinnen und Soldaten des Soldatenfriedhofs Bordj Cedria in Tunesien am 15. April 2018 stattfand . 26. Welcher Einheit gehörten diese Soldatinnen und Soldaten an? 27. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung dazu vor, dass nach den Fragestellern vorliegenden Informationen im Gästebuch des Soldatenfriedhofs neben dem Eintrag dieser fünfzehn deutschen Soldatinnen und Soldaten die Sätze „In Gedenken an unsere Gefallenen des Afrika-Korps“ und „Fern ab der Heimat, doch niemals vergessen. Ruhm und Ehre dem AFRIKA KORPS.“ angebracht wurden? Die Fragen 26 und 27 werden gemeinsam beantwortet. Auf die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage wird verwiesen . 28. Inwiefern ist das nationalsozialistische Afrikakorps für die Bundeswehr traditionsstiftend , und inwiefern sieht die Bundesregierung bezüglich des in Frage 27 erwähnten Vorfalls Handlungsbedarf? Für die Streitkräfte eines demokratischen Rechtsstaates ist die Wehrmacht als Institution nicht traditionswürdig. Gleiches gilt für Truppenverbände der Wehrmacht . Ein weiterer Handlungsbedarf durch die Bundesregierung wird nicht gesehen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333