Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 16. April 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/9601 19. Wahlperiode 18.04.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andreas Mrosek, Leif-Erik Holm, Dr. Dirk Spaniel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/9046 – Sperrung der Schleuse Zaaren an der Oberen Havel-Wasserstraße V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Unter dem Titel „Tragödie für die Wasserwirtschaft“ berichtete die „Märkische Allgemeine Zeitung“ am 1. März 2019, dass die Sanierungsarbeiten, die bis zum Beginn der Wassersportsaison abgeschlossen sein sollten. Vom WSA Eberswalde (WSA = Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt) wurde jedoch der Fertigstellungstermin auf den 1. August verschoben. „Allein für die Monate April und Mai rechneten die 15 unmittelbar betroffenen Charter-Unternehmen mit wirtschaftlichen Schäden in Höhe von insgesamt 790 000 Euro, sagte der IHK-Präsident Peter Heydenbluth“ (www.maz-online.de/Lokales/Uckermark/Schleuse- Zaaren-bleibt-dicht-Tragoedie-fuer-die-Wasserwirtschaft). Am Montag, den 4. März 2019, schrieb die Leiterin des Fachbereichs Existenzgründung und Unternehmensförderung der Industrie- und Handelskammer Potsdam, Frau B. N., eine E-Mail an alle Abgeordneten aller Fraktionen im Deutschen Bundestag. Sie bittet um Unterstützung, weil die Schleuse Zaaren die Regionen Berlin und das südliche Brandenburg von der Mecklenburgischen Seenplatte abschneidet, und damit das einzigartige Wassertourismusrevier in Deutschland. Besondere Sorgen macht sie sich um die betroffenen Vercharterer, Marinabetreiber, Gastronomen , sowie zahlreichen Freizeiteinrichtungen und nachgelagerten Betriebe (www.ihk-potsdam.de/servicemarken/PRESSE/PRESSEMITTEILUNGEN/ pms-2019/Neuer_Inhalt20190302-schleusensperrung-in-zaaren/4361742). 1. Wieviel Munition bzw. Munitionsteile wurden nach Kenntnis der Bundesregierung auf dem Gebiet der Baustelle gefunden (bitte Stückzahl und Gewicht angeben)? Insgesamt wurden 8 318,9 m² mit 1 798 Störpunkten geräumt. Dabei wurden 18 Munitionsfunde geborgen. Gewichtsangaben liegen der Bundesregierung hierzu nicht vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9601 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. Musste die Munition, nach Kenntnis der Bundesregierung, vor Ort gesprengt werden oder konnte sie vollständig zur Vernichtung abtransportiert werden? Eine Sprengung vor Ort war nicht erforderlich. Die Kampfmittel wurden vollständig zur Vernichtung abtransportiert. 3. Welche weiteren konkreten Gründe gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung für die längere Bauzeit? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 97 des Abgeordneten Jörg Cezanne auf Bundestagsdrucksache 19/9360 verwiesen. 4. Gab es, nach Kenntnis der Bundesregierung, vor Beginn der Baumaßnahmen eine Baugrunduntersuchung? a) Welche Probleme mit dem Baugrund traten, nach Kenntnis der Bundesregierung , konkret auf, und aus welchen Gründen wurden diese bei der Planung nicht erkannt? b) Welche eventuellen weiteren Gründe gibt es, nach Kenntnis der Bundesregierung , für die Bauverzögerung? Es gab vor Beginn der Baumaßnahme ein Baugrundgutachten. Die Auswertung der gewonnenen Bohrkerne ergab einen generalisierten Schichtaufbau, der sich aus zwei Homogenbereichen zusammensetzt. Aufgrund dieses Schichtenaufbaus wurde zum Einbringen der Spundbohlen das Bauverfahren „Pressen“ ausgeschrieben . Vor Ort stellte sich heraus, dass das Pressen zwar möglich war, aber Probleme bereitete, sodass das Einbringverfahren der Spundbohlen geändert wurde. 5. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung Maßnahmen erwogen, um die Fertigstellung zu beschleunigen, beispielsweise Mehrschichtbetrieb? Wenn nein, bitte die Gründe angeben? Es werden alle Beschleunigungsmaßnahmen getroffen, die einen Effekt auf Nachfolgegewerke auslösen. 6. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Fertigstellungstermin 1. August 2019 sichergestellt oder besteht das Risiko einer weiteren Verschiebung der Inbetriebnahme? Nach derzeitigem Baufortschritt ist von einer Verkehrsfreigabe zum genannten Termin auszugehen. 7. Wann hat der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur Andreas Scheuer auf das Schreiben der Industrie- und Handelskammer Potsdam vom 18. Februar 2019 geantwortet? Das Schreiben wurde am 18. März 2019 beantwortet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/9601 8. Plant die Bundesregierung Kompensationsmaßnahmen für die betroffenen Regionen? Falls ja, welche, falls nein, warum nicht? 9. Plant die Bundesregierung einen Fonds zur Unterstützung der betroffenen Unternehmen einzurichten? 10. Wenn nicht, welche anderen Maßnahmen sieht die Bundesregierung vor, um die betroffenen klein- und mittelständischen Betriebe in diesem ländlichen Raum zu unterstützen? Die Fragen 8 bis 10 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Es wird auf die Antworten der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 64 des Abgeordneten Dr. Ing. Martin Neumann auf Bundestagsdrucksache 19/8660 und auf die Schriftliche Frage 147 des Abgeordneten Hagen Reinold auf Bundestagsdrucksache 19/8806 verwiesen. 11. Welche zusätzlichen Kosten ergeben sich nach Kenntnis der Bundesregierung aus der Bauverzögerung? a) Welche Kosten waren ursprünglich für das Bauprojekt eingeplant? b) Wieviel Geld wurde für welche Leistungen bisher bereits ausgegeben? c) Mit welchen Gesamtkosten für das Bauprojekt rechnet die Bundesregierung derzeit? Der Auftrag wurde für 3,46 Mio. Euro vergeben. Bisher sind Leistungen in Höhe von rund einer Mio. Euro gezahlt. Nach derzeitigem Stand wird von Gesamtkosten in Höhe von rund 3,7 Mio. Euro ausgegangen. 12. Welche Bedeutung hat die Obere Havel-Wasserstraße nach Ansicht der Bundesregierung für die Tourismus- und Wasserwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern ? Laut einer im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie erstellten und 2017 veröffentlichten Kurzstudie „Die wirtschaftlichen Potenziale des Wassertourismus in Deutschland“ wird den Segmenten Motorbootfahren, muskelbetriebenes Wasserwandern und Charterboottourismus auf der Oberen Havel- Wasserstraße eine starke regionalwirtschaftliche Bedeutung beigemessen (vgl.: www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Tourismus/potenziale-des-wassertourismusin -deutschland.pdf?__blob=publicationFile&v=10). „Deutschlands Seenland“ ist das größte zusammenhängende Gebiet in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg zur Fahrt mit „Charterschein“ nach SportbootVermV. Die Obere-Havel- Wasserstraße ist die südliche Zufahrt in dieses Revier. Die Wehre der sog. Waldschleusen (Schorfheide, Zaaren und Regow) dienen der Stauhaltung des kanalisierten Abschnitts der Havel und der Abführung von Hochwasserabflüssen aus der Oberen-Havel- sowie Müritz-Havel-Wasserstraße. Bei bestimmten Abflussmengen werden auch die Schleusenkammern als zusätzlicher Abflussquerschnitt mit genutzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9601 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 13. Wie viele Schiffe haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2010 die Schleuse Zaaren passiert (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? 2010 9 238 2011 8 454 2012 10 694 2013 13 246 2014 10 621 2015 10 001 2016 10 215 2017 9 908 2018 9 398. 14. Wird es nach Kenntnis der Bundesregierung Möglichkeiten geben, eine Überführung der Boote auf dem Landweg sicherzustellen? Seit Anfang April besteht eine Umtragemöglichkeit für muskelbetriebene Fahrzeuge an der Schleuse Zaaren. Für motorisierte Fahrzeuge gibt es unterschiedliche Möglichkeiten des Landtransportes, je nach Größe, Bestimmungsort etc. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333