Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 18. April 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/9602 19. Wahlperiode 23.04.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Florian Toncar, Christian Dürr, Markus Herbrand, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/9050 – Anteile am Einkommensteueraufkommen je Einkommensgruppe V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die breite Mittelschicht trägt durch ihre Leistungsbereitschaft erheblich zum Wohlstand Deutschlands bei. Ob als engagierte Arbeitnehmer oder verantwortungsbewusste Unternehmer schaffen ihre Angehörigen Wachstum und Wohlstand . Gleichzeitig jedoch liegt nach Ansicht der Fragesteller die Belastung durch Steuern und Abgaben gerade hier in Deutschland seit Jahren über dem Durchschnitt. Die Mitte wird auch über die Einkommensteuer stark belastet (www.heise.de/tp/features/OECD-Belastung-der-Loehne-in-Deutschlandueberdurchschnittlich -3683265.html). Steuererleichterungen sind jedoch insbesondere bei höheren Einkommen schwer durchzusetzen. So hat die Bundesregierung zwar beschlossen, den Solidaritätszuschlag abzuschaffen; die zehn Prozent der einkommensstärksten Steuerzahler sollen davon jedoch ausgenommen sein. Stattdessen wird oft eine Erhöhung der Einkommensteuersätze für „Reiche“ gefordert, so erst kürzlich vom Bundesminister der Finanzen Olaf Scholz mit dem Argument, dies wäre nur gerecht (www.spiegel.de/wirtschaft/ soziales/olaf-scholz-erhoehung-der-spitzensteuer-auf-45-prozent-vorstellbara -1250798.html). Gleichzeitig zeigten Veröffentlichungen in der Vergangenheit, dass mittlere und höhere Einkommen einen sehr viel größeren Gesamtanteil am Steueraufkommen aus der Einkommensteuer generieren, als niedrigere Einkommen . V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Wegen der geltenden Fristen zur Abgabe der Steuererklärung und der Dauer der notwendigen Arbeiten zur Erstellung der Statistik liegen der Bundesregierung im Rahmen der amtlichen Lohn- und Einkommensteuerstatistik Daten nur bis zum Jahr 2014 vor. Vor diesem Hintergrund wird zur Beantwortung der Fragen 1 bis 4 auf Schätzungen mit Hilfe eines Einkommensteuersimulationsmodells auf der Grundlage der fortgeschriebenen amtlichen Lohn- und Einkommensteuerstatistik für das Jahr 2018 zurückgegriffen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9602 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Wie hoch ist das Medianeinkommen pro Jahr in Deutschland? Der Median der Einkünfte der Steuerpflichtigen bei der Einkommensteuer wird für das Jahr 2018 auf 31 723 Euro geschätzt. 2. Wie hoch ist das Durchschnittseinkommen pro Jahr in Deutschland? Der durchschnittliche Steuerpflichtige bei der Einkommensteuer hatte 2018 Einkünfte in Höhe von 44 250 Euro. 3. Wie hoch waren das Aufkommen und die Anteile am Einkommensteueraufkommen nach Einkommensgruppen im letzten Monat für den der Bundesregierung bereits Zahlen vorliegen (bitte nach Einkommensgruppen – das einkommensstärkste Prozent der Steuerzahler, die folgenden 4 Prozent, sowie absteigend in Gruppen von jeweils 5 Prozent – aufschlüsseln)? 4. Wie hoch waren das Aufkommen und die Anteile am Aufkommen aus dem Solidaritätszuschlag nach Einkommensgruppen im letzten Monat für den der Bundesregierung bereits Zahlen vorliegen (bitte nach Einkommensgruppen – das einkommensstärkste Prozent der Steuerzahler, die folgenden 4 Prozent, sowie absteigend in Gruppen von jeweils 5 Prozent – aufschlüsseln )? Die Fragen 3 und 4 werden zusammen beantwortet. In der nachfolgenden Tabelle sind die für das Jahr 2018 geschätzten Daten dargestellt . Prozent der Steuerpflichtigen 1) (über…% bis …%) Einkünfte von … bis … Euro 2) an der Einkommensteuer am Solidaritätszuschlag Anteil in % absoluter Wert in Mio. Anteil in % absoluter Wert in Mio. 0 bis 5 0 bis 1.935 0,0 % 56 0,0 % 2 5 bis 10 1.936 bis 5.338 0,0 % 139 0,0 % 5 10 bis 15 5.339 bis 8.551 0,1 % 216 0,0 % 7 15 bis 20 8.552 bis 12.041 0,1 % 367 0,1 % 11 20 bis 25 12.042 bis 15.304 0,3 % 885 0,1 % 18 25 bis 30 15.305 bis 18.501 0,5 % 1.707 0,2 % 39 30 bis 35 18.502 bis 21.685 0,8 % 2.629 0,7 % 111 35 bis 40 21.686 bis 25.007 1,1 % 3.620 1,1 % 166 40 bis 45 25.008 bis 28.302 1,5 % 4.772 1,4 % 221 45 bis 50 28.303 bis 31.723 1,9 % 5.993 1,7 % 271 50 bis 55 31.724 bis 35.158 2,3 % 7.384 2,1 % 334 55 bis 60 35.159 bis 38.749 2,8 % 8.920 2,6 % 417 60 bis 65 38.750 bis 42.877 3,3 % 10.577 3,2 % 498 65 bis 70 42.878 bis 4.7788 3,9 % 12.509 3,7 % 585 70 bis 75 47.789 bis 53.670 4,7 % 14.973 4,5 % 704 75 bis 80 53.671 bis 61.206 5,7 % 18.030 5,4 % 858 80 bis 85 61.207 bis 71.396 7,0 % 22.324 6,8 % 1.070 85 bis 90 71.397 bis 86.445 9,1 % 28.851 8,8 % 1.393 90 bis 95 86.446 bis 115.729 12,9 % 41.133 12,9 % 2.034 95 bis 99 115.730 bis 233.730 19,9 % 63.198 20,7 % 3.271 99 bis 100 ab 233.731 22,0 % 69.848 24,0 % 3.785 1) Zusammen veranlagte Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner werden als ein Steuerpflichtiger betrachtet . 2) Die Spalte „Einkünfte ab … Euro“ gibt den jeweiligen Gesamtbetrag der Einkünfte wieder. Es handelt sich somit weder um die (Brutto-)Einnahmen noch um das zu versteuernde Einkommen, sondern um die Einnahmen abzüglich der Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/9602 5. Plant der Bundesminister der Finanzen, den Spitzensteuersatz und/oder den Höchststeuersatz anzuheben? Falls ja, aus welchen Gründen, und auf welche Höhe? Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/8837 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333