Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 18. April 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/9603 19. Wahlperiode 23.04.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Florian Toncar, Christian Dürr, Frank Schäffler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/9060 – Aktuelle Personalsituation der Financial Intelligence Unit V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen des Zolls (engl. Financial Intelligence Unit, kurz: FIU) ist eine Spezialbehörde des Bundes, die 2001 geschaffen wurde, um Geldwäsche, organisierte Kriminalität und die Finanzierung von Terrorismus effizienter zu bekämpfen. Seitdem die FIU im Juni 2017 im Rahmen der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie an neue Vorgaben angepasst wurde, sind dort aus Sicht der Fragesteller eklatante Missstände aufgetreten. So war auch die Personalsituation angespannt; so sei es laut Berichten ein Problem, zusätzliches qualifiziertes Personal zu finden (vgl. www.br.de/nachrichten/ deutschland-welt/anti-geldwaescheeinheit-kritik-an-fiu-wird-schaerfer,R4sDIM0). Im Oktober 2018 verfügte die FIU bei einer Sollstärke von 271,5 nur über 130 besetzte Planstellen (vgl. Sachstandsbericht zur Financial Intelligence Unit vom 9. Oktober 2018). Ein Aufwachsen auf 475 Stellen ist vorgesehen. Weiterhin wurde die Einheit zum Zeitpunkt des Berichts durch 230 Geschäftsaushilfen der Zollverwaltung unterstützt. Der Managementplan der FIU hat zur zielorientierten Behebung des Personalmangels daher auch den weiteren personellen Aufbau der FIU durch interne und externe Personalgewinnung priorisiert. 1. Wie hoch war der Personalstand der FIU zum 1. März 2019 (bitte je Abteilung Ist- und Sollstand angeben)? 2. Wann und auf welche Zahl wurde der gesamte Personalsollstand der FIU seit dem 26. Juni 2017 geändert (bitte Datum und Zahl angeben)? Die Fragen 1 und 2 werden zusammen wie folgt beantwortet. Zum Stichtag 1. März 2019 arbeiteten 400 Beschäftigte in der FIU, davon 175 Stammbeschäftigte und 225 Geschäftsaushilfen. Zum Stichtag 14. März 2019 arbeiteten 412 Beschäftigte in der FIU, davon 185 Stammbeschäftigte sowie 227 Geschäftsaushilfen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9603 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Im Rahmen der Aufstellung der Haushalte für die Jahre 2018 und 2019 ist für die FIU ein Personalbedarf von 475 AK (davon 400 AK für die fachliche Aufgabenerledigung ) anerkannt worden. Der festgesetzte Personalbedarf der FIU belief sich zum 1. Juli 2017 sowie zum 22. Februar 2018 auf 100,00 AK. 3. Wann waren die meisten Geschäftsaushilfen in der FIU eingesetzt, und wie viele waren zum 1. März 2019 bei der FIU tätig? Zum Stichtag 1. März 2019 waren 225 Geschäftsaushilfen in der FIU tätig. Die meisten Geschäftsaushilfen (260 AK) waren zum Stand 29. Juni 2018 in der FIU eingesetzt. 4. Inwiefern waren Geschäftsaushilfen seit dem 26. Juni 2017 mit bei der Bearbeitung von Verschlusssachen und Geheimdokumenten in der FIU involviert ? 5. Mit welchen Aufgaben wurden die Geschäftsaushilfen der FIU seit dem 26. Juni 2017 betraut? Die Fragen 4 und 5 werden zusammen wie folgt beantwortet. In der FIU eingesetzte Geschäftsaushilfen aus der Zollverwaltung werden je nach Qualifikation und Expertise mit der Erledigung ausgesuchter Verdachtsmeldungen , damit im Zusammenhang stehender Aufgaben und sonstiger Vorgänge betraut . Zugehörige Geheimhaltungsgrade können hierbei dem Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ entsprechen. Im Rahmen der Wahrnehmung von Grundsatz- und Querschnittsaufgaben waren Geschäftsaushilfen daneben mit Vorgängen betraut, die allenfalls dem Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ entsprachen.* 6. Wie viele der Geschäftsaushilfen waren sicherheitsüberprüft (bitte nach Sicherheitsüberprüfung Ü 1, Ü 2 und Ü 3 aufgliedern)? Geschäftsaushilfen, die vor ihrer Abordnung zur FIU im Zollfahndungsdienst tätig waren, sind bereits größtenteils sicherheitsüberprüft und zwar insgesamt mit 52 SÜ 2 und 5 SÜ 3. Für diese Geschäftsaushilfen musste folglich keine (erstmalige ) Sicherheitsüberprüfung initiiert werden. Daneben wurden 34 Sicherheitsüberprüfungen SÜ 2 bei Geschäftsaushilfen eingeleitet, von denen 10 abgeschlossen sind. Die übrigen befinden sich noch in der Bearbeitung beim Bundesamt für Verfassungsschutz. Insgesamt verfügt die FIU damit über Geschäftsaushilfen, bei denen in 67 Fällen SÜ 2 oder SÜ 3 vorhanden sind und in 24 Fällen SÜ 2 eingeleitet und noch nicht abgeschlossen sind. Die Sicherheitsüberprüfungen erfolgten entsprechend der internen Vorgaben der FIU mit Blick darauf, dass ein Einsatz der Geschäftsaushilfen abhängig von der Dauer ihrer Tätigkeit oder einer geplanten dauerhaften Verwendung bei der FIU dort auch in Bereichen möglich sein soll, die entsprechende Sicherheitsüberprüfungen erfordern. * Das Bundesministerium der Finanzen hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/9603 7. Werden Beamte und sonstige Angehörige anderer Bundes- und Länderbehörden zeitweilig zur FIU ausgeliehen? Neben Bediensteten der Zollverwaltung werden auch Beschäftigte anderer Bundes - und Landesbehörden (so insbesondere der Polizeien) zeitweilig bei der FIU tätig, beispielsweise im Rahmen von Hospitationen, fachlichen Unterweisungen und Workshops. 8. Sind aus Sicht der Bundesregierung die größten Hindernisse, die Personalsituation in der FIU zu verbessern, dieselben, denen der Zoll im Allgemeinen gegenübersteht (vgl. Antwort der Bundesregierung auf eine ähnliche Kleine Anfrage, Bundestagsdrucksache 19/6665) oder steht die FIU darüber hinaus anderen Schwierigkeiten gegenüber? Die FIU verfolgt seit ihrer Neuausrichtung am 26. Juni 2017 einen multidisziplinären Personalansatz und -einsatz; dies bedeutet, dass neben der Beschäftigung von Bediensteten der Zollverwaltung in erheblichem Umfang extern gewonnenes Stammpersonal in der FIU eingesetzt ist. Soweit die Gewinnung von verwaltungsseitig bereits ausgebildetem Personal in Rede steht, sind die entsprechenden Möglichkeiten bzw. Grenzen im Wesentlichen die gleichen, die für die Allgemeine Zollverwaltung gelten; insoweit wird Bezug genommen auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/6665. Bei der Gewinnung externen Personals und damit namentlich von Wirtschaftswissenschaftlern /innen, Juristen/innen sowie Beschäftigten von Polizei- und übrigen Sicherheitsbehörden, der Aufsichtsbehörden, der Steuerverwaltung sowie den Justizbehörden als auch der Wirtschaft (Finanz- und Nichtfinanzsektor) steht die FIU in erheblicher Konkurrenz sowohl zu anderen Bundes-/Landesbehörden als auch zur freien Wirtschaft selbst. Eine Rolle spielen dabei für die Bewerber /Bewerberinnen die Besoldung bzw. Bezahlung, Modalitäten der Krankenversicherung , die Pensions- bzw. Rentenregelungen und die berufliche Fortkommensmöglichkeit . Im Übrigen werden in der freien Wirtschaft die oftmals langen Kündigungsfristen dazu genutzt, interessierten Bewerbern/Bewerberinnen attraktivere Stellenangebote (z. B. höhere Gehälter, Spesenkonten) zu unterbreiten. Der überwiegende Teil dieser Faktoren ist von der Zollverwaltung nicht beeinflussbar . Der Erfolg von Personalgewinnungsmaßnahmen der FIU unterliegt damit in hohem Maße dem einzelfallbezogenen Stellenangebot und der individuellen Bewerberlage . Positiv hervorzuheben ist dabei insbesondere die Gewährung der sog. FIU-Zulage sowie die durch den Haushaltsgesetzgeber bewilligten auch hochwertigen Planstellen. 9. Ist eine Überarbeitung der Anforderungen an Bewerber der FIU geplant? Die Anforderungen werden kontinuierlich evaluiert. Vor diesem Hintergrund ist geplant, vakante Dienstposten/Arbeitsplätze künftig verstärkt separat und mit spezifischen Anforderungsprofilen auszuschreiben, um die Möglichkeiten der Personalgewinnung zu erweitern. 10. Bis wann schätzt die Bundesregierung, den Personalbedarf bei der FIU ausreichend befriedigen zu können? Der Personalbestand wurde kontinuierlich angehoben. Der Gesamtbedarf von 400 AK wird derzeit ausreichend durch das Stammpersonal und die Geschäftsaushilfen abgedeckt. Dies ist in ähnlichem Umfang auch für den Rest des Jahres Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9603 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2019 und erforderlichenfalls darüber hinaus geplant, während der Stamm-Personalbestand der FIU durch laufende Ausschreibungen permanent schrittweise erhöht wird. Die weitere Personalzuführung erfolgt aber mit höchster Priorität. Die Geschäftsaushilfen sollen sukzessive mit der Personalzuführung des Stammpersonals abgebaut werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333