Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 17. April 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/9612 19. Wahlperiode 23.04.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Heike Hänsel, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/8592 – „Ertüchtigungsinitiativen“ der Bundesregierung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die sogenannte Ertüchtigung von Staaten wurde bereits vor Jahren von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel als Möglichkeit benannt, Länder zu befähigen, selbst Verantwortung für die eigene Sicherheit zu übernehmen, statt von außen militärisch unterstützen oder intervenieren zu „müssen“ (Bundestagsdrucksache 18/11889). Neben der Schulung und Ausbildung zivilen und militärischen Personals schließt das deutsche Konzept auch die Bereitstellung von Ausrüstung mit ein. Wenn nötig und – wie die Bundesregierung stets betont – unter strikter Beachtung des bestehenden exportkontrollpolitischen Rahmens kann dies auch mithilfe von Waffenexporten geschehen. Diese Dimension von „Ertüchtigung“ knüpft an den Gedanken der militärischen Ausbildungs- und Ausstattungshilfe an, geht jedoch darüber hinaus. Während die Ausstattungshilfe die Lieferung von Waffen und Munition ausdrücklich ausschließt, kann die Ausrüstung der Partner im Rahmen der „Ertüchtigungsinitiative“ nichttödliche und tödliche sowie Dual-Use-Güter umfassen. Der Verdacht, die Ertüchtigungsinitiative sei ein Versuch, deutsche Rüstungsexporte in Krisengebiete zu rechtfertigen, „ertüchtigt “ man nach Ansicht der Fragesteller dadurch doch die Konfliktparteien, ihre Streitigkeiten auf eigene Faust zu lösen, wird dabei als unzutreffende Verkürzung zurückgewiesen (www.baks.bund.de/sites/baks010/files/arbeitspapier_ sicherheitspolitik_2016_01.pdf). Die Schwerpunktländer der Ertüchtigungsinitiative 2016 (Irak, Jordanien, Tunesien , Mali und Nigeria) wurden 2017 und 2018 beibehalten. In Libanon und Niger wurden in 2017 einzelne Projekte durchgeführt. Darüber hinaus wurden für 2018 Burkina Faso und Niger als weitere Schwerpunktländer festgelegt (Bundestagsdrucksache 19/326, Antworten zu den Fragen 3 und 4). Im Jahr 2017 haben die EU-Kommission und das Europaparlament beschlossen, dass die Verwendung von Mitteln aus dem „Instrument für Stabilität und Frieden “ (ISP), die bislang ausschließlich für die Friedensförderung bestimmt waren , zur sogenannten Ertüchtigung von militärischen Akteuren in „außergewöhnlichen Umständen“ möglich ist, „wenn es sich um Maßnahmen handelt, um zu einer nachhaltigen Entwicklung und insbesondere zur Verwirklichung friedlicher und inklusiver Gesellschaften beizutragen“ (Bundestagsdrucksache 19/326, Antwort zu Frage 2). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9612 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die Juristen des Europäischen Rats rieten von einer solchen Umwidmung von Geldern aus dem ISP für militärische Ertüchtigung genauso ab wie der Rechtsdienst der EU-Kommission, und der juristische Dienst des EU-Parlaments kam zum gleichen Urteil. „Dann aber geschah Erstaunliches: Im Januar 2017 legte der Parlaments-Rechtsdienst eine zweite Expertise vor, die das genaue Gegenteil behauptete. Plötzlich war die Verordnung kompatibel mit EU-Recht. Insider vermuten, dass die Juristen unter politischen Druck geraten waren“ (www. spiegel.de/politik/ausland/migration-eu-parlament-fuer-entwicklungshilfe-fuersmilitaer -a-1157165.html). Für die Finanzierung der Ertüchtigungsinitiative hat die Bundesregierung 2016 insgesamt 100 Mio. Euro bereitgestellt. Im Jahr 2017 sind es im Einzelplan 60 des Bundesministeriums der Finanzen 130 Mio. Euro. Das Auswärtige Amt und das Bundesministerium der Verteidigung teilen sich gleichermaßen Verantwortung und Zuständigkeit (www.bmvg.de/de/themen/dossiers/engagement-inafrika /das-engagement/ertuechtigung-in-afrika/faq-ertuechtigung). V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Ertüchtigungsinitiative der Bundesregierung wurde 2016 geschaffen, um den Herausforderungen einer Vielzahl krisenhafter Entwicklungen mit überregionalen Auswirkungen besser begegnen zu können. Im Rahmen des vernetzten Ansatzes der Bundesregierung fügt sich die Ertüchtigungsinitiative in ein Maßnahmenspektrum ein, das diplomatische, sicherheits- und verteidigungspolitische, wirtschaftliche, handelspolitische, entwicklungspolitische und humanitäre Ansätze miteinander verknüpft. Das multidimensionale Engagement der Bunderegierung zielt darauf ab, komplexe Ursachen und Treiber von Konflikten durch nachhaltige Stabilisierung zu adressieren. Ertüchtigungsmaßnahmen befähigen ausgewählte Partnerländer sowie internationale Organisationen und Regionalorganisationen dazu, eigene Krisenprävention, Krisenbewältigung und Krisennachsorge über den gesamten Krisenzyklus hinweg durchzuführen. Die Projekte der Ertüchtigungsinitiative umfassen grundsätzlich eine effektive Verknüpfung der Elemente Ausbildung, Beratung und Ausstattung, um die Befähigung der Partner zur eigenständigen Übernahme von Sicherheitsverantwortung für die jeweilige Region zu fördern. 1. In welcher Höhe hatte die Bundesregierung finanzielle Mittel insgesamt für das Jahr 2018 bereitgestellt? Die Bundesregierung hat im Jahr 2018 im Rahmen der Ertüchtigungsinitiative insgesamt Mittel in Höhe von 130 Mio. Euro bereitgestellt. 2. In welcher Höhe hat die Bundesregierung finanzielle Mittel insgesamt für das Jahr 2019 bereitgestellt? Aus dem Haushaltstitel 687 03 in Einzelplan 60 stehen auch im Jahr 2019 wieder insgesamt 130 Mio. Euro zur Verfügung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/9612 3. Wurden im Jahr 2018 aus dem Haushaltstitel 687 03 in Einzelplan 60 sonstige Rüstungsgüter und/oder Kriegswaffen von Seiten der Bundesregierung in Deutschland beschafft, die dann in bzw. an die Partnerstaaten bzw. -organisationen geliefert wurden (bitte entsprechend nach Land und als Endempfänger angegebene Behörde, angegebenes Ministerium, angegebene Organisation etc. Güterbeschreibung, Wert und Hersteller auflisten)? Im Jahr 2018 wurden weder Kriegswaffen noch sonstige Rüstungsgüter aus dem Haushaltstitel 687 03 in Einzelplan 60 von Seiten der Bundesregierung in Deutschland beschafft. 4. Wurden im Jahr 2018 im Gegensatz zu 2017 aus dem Haushaltstitel 687 03 in Einzelplan 60 Rüstungsgüter und/oder Kriegswaffen von Seiten der Bundesregierung „lokal“ beschafft, die dann in bzw. an die Partnerstaaten bzw. -organisationen übergeben wurden (bitte entsprechend nach Land, Land, in dem die Beschaffung stattgefunden hat, als Endempfänger angegebene Behörde , angegebenes Ministerium, angegebene Organisation etc. Güterbeschreibung , Wert und Hersteller auflisten)? Es wurden im Jahr 2018 aus dem Haushaltstitel 687 03 im Einzelplan 60 keine Rüstungsgüter und/oder Kriegswaffen von Seiten der Bundesregierung vor Ort beschafft. 5. Welchen Partnerstaaten bzw. -organisationen wurden im Jahr 2018 welche Mittel aus dem Haushaltstitel 687 03 in Einzelplan 60 zur eigenständigen Beschaffung von Material, Fahrzeugen, Rüstungsgütern und Kriegswaffen etc. zur Verfügung gestellt (bitte entsprechend nach Land und Geldmittel erhaltende Organisation, erhaltendes Ministerium etc. und Höhe der Geldmittel auflisten)? 6. Die Ausfuhr welcher Kriegswaffen und sonstige Rüstungsgüter wurden im Jahr 2018 im Rahmen der „Ertüchtigung von Partnerstaaten“ genehmigt, und welche Ausfuhren sind bisher tatsächlich erfolgt (bitte entsprechend nach Land und als Endempfänger angegebene Behörde, angegebenes Ministerium , Organisation etc. Güterbeschreibung, Wert und Hersteller auflisten)? Die Fragen 5 und 6 werden zusammengefasst beantwortet. Die Bundesregierung hat die Vorsitzenden des Auswärtigen Ausschusses und des Verteidigungsausschusses mit Schreiben vom 16. Mai 2018 hierzu informiert und verweist auf die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage zum Schreiben.* 7. Wurde den Partnerstaaten in 2018 Material der Bundeswehr geliefert, und wenn ja, handelte es sich dabei um Material, das ausgesondert und anschließend neu beschafft wurde oder das anschließend und dauerhaft nicht neu beschafft wurde (bitte entsprechend der Jahre nach Land und als Endempfänger angegebene Behörde, angegebenes Ministerium, Organisation etc. Güterbeschreibung und Wert auflisten)? Einzelheiten zu Lieferungen im Jahr 2018 aus dem Bestand der Bundeswehr sind nachstehender Tabelle zu entnehmen. * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9612 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Land Material/Güter- beschreibung Wert der Neubeschaffung in Euro Endempfänger Anschließende Neubeschaffung Ja/Nein Irak Ersatzteilpaket Wolf - KRG Nein Irak Ersatzteilpaket Dingo - KRG Nein Irak Ersatzteilpaket Dingo 27.000 KRG Ja Irak Rückentragespritzen 19.000 KRG/ISF Ja Irak Analysierausstattun-gen 109.000 KRG/ISF Ja Irak Tragkraftspritzen 13.000 KRG/ISF Ja Irak TIC-Filter 24.000 KRG/ISF Ja Irak Prüfröhrchen 24.000 KRG/ISF Ja Irak ABC-Schutztaschen - KRG/ISF Nein Mali Gefechtshelme - Verteidigungsministerium Mali Nein Niger Gefechtshelme - Verteidigungsministerium Niger Nein Niger Doppelfernrohre - Verteidigungsministerium Niger Nein Tunesien Dingo 1 - Verteidigungsministerium Tunesien Nein KRG: Regierung der Region Kurdistan/Irak; ISF: Sicherheitskräfte der irakischen Zentralregierung 8. Inwieweit haben die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH oder eine andere deutsche Behörde bzw. Agentur nach Kenntnis der Bundesregierung Ausrüstungsmaterial an die Regierungen der Partnerstaaten der Ertüchtigungsinitiative oder an internationale Organisationen (einschließlich des IOM), die in diesen Ländern tätig sind, in den Jahren 2017 und 2018 zur Unterstützung des Grenzmanagements geliefert? Lieferungen von Ausrüstungsmaterial an Partnerstaaten oder internationale Organisationen zur Unterstützung des Grenzmanagements im Rahmen der Ertüchtigungsinitiative durch die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) in den Jahren 2017 und 2018 sind der Bundesregierung nicht bekannt. Über Projekte und damit verbundene Unterstützung von Partnern durch andere deutsche Behörden in den Jahren 2017 und 2018 hat die Bundesregierung die Vorsitzenden des Auswärtigen Ausschusses und des Verteidigungsausschusses mit Schreiben vom 20. Februar 2017 und 16. Mai 2018 informiert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/9612 9. Welche Ausbildungs-, Beratungs- oder Trainingsmaßnahmen fanden 2018 im Rahmen der „Ertüchtigung von Partnerstaaten“ statt, und wer führt bzw. führte diese durch (bitte entsprechend nach Land und an Maßnahmen teilnehmender Organisationseinheit etc. Bezeichnung, Zweck und Dauer der Maßnahmen auflisten)? Mit der Lieferung von Ausstattungsmaterial ist stets eine Ausbildung/Einweisung verbunden. Die Bundesregierung hat die Vorsitzenden des Auswärtigen Ausschusses und des Verteidigungsausschusses mit Schreiben vom 16. Mai 2018 und der zugehörigen als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuften Anlage hierzu informiert. 10. Inwieweit ist an welchen Ausbildungs-, Beratungs- oder Trainingsmaßnahmen das deutsche Kommando Spezialkräfte (KSK) in den Partnerstaaten an Ertüchtigungsprojekten beteiligt (AFP vom 11. November 2018; bitte entsprechend der Länder auflisten)? Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass die Beantwortung der Frage 10 aus Gründen des Staatswohls sowie zum Schutz der Sicherheitsinteressen der Partner der Ertüchtigungsinitiative nicht offen erfolgen kann. Eine Veröffentlichung von Einzelheiten hinsichtlich Arbeitsmethoden , technischen Fähigkeiten und Vorgehensweisen der Ertüchtigung würde zu einer wesentlichen Schwächung der der Bundesregierung zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Projektgestaltung führen und für die Auftragserfüllung der Ertüchtigungsinitiative Nachteile zur Folge haben. Insofern könnte die Offenlegung entsprechender Informationen auch für die Sicherheit und die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein. Diese Informationen werden daher gemäß § 3 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VSA) als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und separat übermittelt.* 11. Welche der Partnerländer, die direkt oder indirekt Mittel aus dem Haushaltstitel erhalten, sind oder waren 2018 Empfänger sog. Länderabgaben und/ oder nehmen oder nahmen an dem Ausstattungshilfeprogramm der Bundesregierung teil (bitte entsprechend der Jahre nach Land, Jahr und Gütern der Länderabgabe und Bezeichnung des Ausstattungshilfeprogramms auflisten )? Mali und Nigeria sind Partnerländer der Ertüchtigungsinitiative und werden auch durch das Ausstattungshilfeprogramm der Bundesregierung unterstützt. Im Rahmen dieses Vier-Jahres-Programms sind im Zeitraum 2017 bis 2020 in Mali Projektmaßnahmen in Höhe von insgesamt 6,56 Mio. Euro für die Förderung der Zentrallogistik, der Pioniereinheiten und einer Zentralwerkstatt vorgesehen. In Nigeria sollen Projektmaßnahmen in Höhe von insgesamt 11,6 Mio. Euro durchgeführt werden. Damit sollen eine Einrichtung zur Rehabilitation für posttraumatisch Verwundete, der Aufbau und die Ausstattung einer Mobile Medical Care Einheit und die Beschaffung von Trauma Care Einrichtungen gefördert sowie die bodengestützte Aufklärung, der Schutz gegen Sprengfallen, der Aufbau eines Ausbildungszentrums für Kfz-Instandsetzung und eines Sanitätsausbildungszentrums für Friedenseinsätze unterstützt werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9612 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 12. Welche Staaten wurden für das Jahr 2019 als Partnerstaaten bzw. -organisationen , Verbündete und Schwerpunktländer im Rahmen der „Ertüchtigung von Partnerstaaten“ ausgewählt, und welche Projekte sind geplant (bitte nach Land, Partnerorganisation, Projektbezeichnung, Höhe der Aufwendungen und Güterbeschreibung auflisten)? Im Jahr 2019 sind Burkina Faso, Gambia, Irak, Jordanien, Mali, Niger, Nigeria, Somalia und Tunesien Partnerländer der Ertüchtigungsinitiative der Bundesregierung . Ertüchtigungsprojekte umfassen die Elemente Ausbildung, Beratung und Ausstattung . Die Bundesregierung hat die Vorsitzenden des Auswärtigen Ausschusses und des Verteidigungsausschusses mit Schreiben vom 26. Februar 2019 und der zugehörigen als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuften Anlage hierzu informiert. 13. Inwieweit teilt die Bundesregierung die laut Presseberichten geäußerte Kritik , dass sie bisher auf „längst überholten Konzepten“ versucht, in Mali die Sicherheitskräfte zu ertüchtigen, da die Malier „keine Schuljungen [sind], denen nur der professionelle Drill des deutschen Sportlehrers fehlt, um zuhause Sicherheit und Ordnung schaffen zu können“ (www.welt.de/politik/ deutschland/article180768302/Bundeswehr-in-Mali-Warum-der-Bundeswehr- Einsatz-in-Mali-ins-Leere-laeuft.html)? Das Engagement der Bundesregierung in Mali folgt einem vernetzten Ansatz, in dessen Rahmen militärische, zivile und entwicklungspolitische Maßnahmen einander ergänzen. Während die Mission der Vereinten Nationen (VN) MINUSMA die Umsetzung des Friedensabkommens von Algier und damit den politischen Reformprozess ermöglichen soll, entspricht die Bundesregierung durch ihr Engagement im Rahmen der EU-Trainingsmission EUTM Mali der Bitte der malischen Regierung, sie beim Aufbau von dringend benötigten Kapazitäten im Bereich der Sicherheitskräfte zu unterstützen. Über den militärischen Bereich hinaus übernimmt die Bundesregierung dies auch im zivilen Sicherheitssektor im Rahmen der EU-Mission EUCAP Sahel Mali, die Ausbildungs- und strukturelle Beratungsleistung für das malische Innenministerium sowie für Polizeikräfte durchführt . Durch zusätzliche Maßnahmen im Bereich der Sicherheitskooperation und Ausbildung trägt die Ertüchtigungsinitiative in Mali zur weiteren Stabilisierung bei. Seit 2013 sind zudem rund 450 Mio. Euro für entwicklungspolitische Maßnahmen in Mali bereitgestellt worden. Die malische Regierung hat ein ambitioniertes Reformprogramm angekündigt, dessen transparente und effektive Umsetzung entscheidend sein wird für die weitere Entwicklung des Landes. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/9612 14. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse, dass die Vertrauenskrise der Offiziere und Soldaten an den malischen Staat dafür gesorgt hat, dass viele deshalb nur fürs eigene Überleben und das der Familie in die eigene Tasche gewirtschaftet haben, und inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse, dass die deutschen Ausrüstungs-, Ausbildungs- und Beratungsprojekte dieser Vertrauenskrise nichts entgegenstellen, so dass Schießtraining und Taktikschulung nur sehr bedingt helfen und auch Schulungen in Personal- und Finanzwirtschaft ins Leere laufen (www.welt.de/politik/deutschland/ article180768302/Bundeswehr-in-Mali-Warum-der-Bundeswehr-Einsatz-in- Mali-ins-Leere-laeuft.html)? Die deutschen Ausrüstungs-, Ausbildungs- und Beratungsprojekte sind auf den von den Partnerländern formulierten Bedarf ausgerichtet. Sie sollen das jeweilige Partnerland dabei unterstützen, nachhaltig eigenständig für Sicherheit sorgen zu können. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen. 15. Inwieweit hat die Bundesregierung bezüglich der Projekte der Ertüchtigungsinitiative ihre „umfangreiche[n] Vorbereitungen getroffen, um eine aussagekräftige Evaluierung nach wissenschaftlichen Standards zu ermöglichen “ (Bundestagsdrucksache 19/326, Antwort zu Frage 14)? Projekte der Ertüchtigungsinitiative der Bundesregierung werden gemeinsam und in enger Abstimmung mit dem zu ertüchtigenden Partner definiert und realisiert. Im Dezember 2018 wurde eine ressortübergreifende Evaluierung von fünf Ertüchtigungsprojekten in Tunesien abgeschlossen. Diesbezüglich wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/6338 vom 7. Dezember 2018 verwiesen sowie auf das Schreiben der Bundesregierung an die Vorsitzenden des Auswärtigen Ausschusses und des Verteidigungsausschusses vom 26. Februar 2019 und die zugehörige als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage. 16. Inwieweit wurden durch Durchführungsorganisationen und Auslandsvertretungen vor Ort anlassbezogene Kontrollen über den Verbleib des im Rahmen der „Ertüchtigung von Partnerstaaten“ gelieferten Materials vorgenommen (bitte entsprechend der Länder auflisten)? Im Sinne der Fragestellung wurden bislang keine „Vor-Ort-Kontrollen“ gemäß der von der Bundesregierung im Juli 2015 beschlossenen „Eckpunkte zur Einführung von Post-Shipment-Kontrollen“ durchgeführt. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 20 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/11889 verwiesen. 17. In welchen Partnerländern der Ertüchtigungsinitiative der Bundesregierung fanden 2018 gesondert Maßnahmen im Rahmen des Programms der polizeilichen Ausbildungs- und Ausstattungshilfe der Bundesregierung (AAH-P) und des Ausstattungshilfeprogramms der Bundesregierung für ausländische Streitkräfte (AH-P) statt (bitte entsprechend nach Ländern die Maßnahmen entsprechend des jeweiligen Programms einschließlich der jeweiligen Kosten auflisten)? Mali und Nigeria werden sowohl durch die Ertüchtigungsinitiative als auch durch Projekte des Ausstattungshilfeprogramms der Bundesregierung für ausländische Streitkräfte (AH-P) unterstützt. Im Rahmen des AH-P sind 2018 in Mali Projektmaßnahmen in Höhe von rund 2,26 Mio. Euro und in Nigeria in Höhe von rund 6,04 Mio. Euro durchgeführt worden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9612 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die durchgeführten Maßnahmen der Bundespolizei und des Bundeskriminalamtes im Rahmen des Programms der polizeilichen Ausbildungs- und Ausstattungshilfe der Bundesregierung (AAH-P) im Jahr 2018 sind den regelmäßigen „Quartalsanfragen zu Polizei- und Zolleinsätzen im Ausland“, zuletzt in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/8118 zu entnehmen. 18. In welchen Partnerländern der Ertüchtigungsinitiative der Bundesregierung finden 2019 gesondert Maßnahmen im Rahmen des Programms der polizeilichen Ausbildungs- und Ausstattungshilfe der Bundesregierung (AAH-P) und des Ausstattungshilfeprogramms der Bundesregierung für ausländische Streitkräfte (AH-P) statt (bitte entsprechend nach Ländern die Maßnahmen entsprechend des jeweiligen Programms einschließlich der jeweiligen Kosten auflisten)? Die in der Antwort zu Frage 11 aufgelisteten Projektmaßnahmen im Rahmen des Ausstattungshilfeprogramms der Bundesregierung für ausländische Streitkräfte (AH-P) in den Ländern Mali und Nigeria werden im Jahr 2019 weiter fortgesetzt. Dafür sind Projektbudgets in Mali in Höhe von 880 000 Euro und in Nigeria in Höhe von rund 2,87 Mio. Euro vorgesehen. Im Rahmen des polizeilichen Ausbildungs- und Ausstattungshilfeprogramms der Bundesregierung (AAH-P) werden zudem in Nigeria, Jordanien und Tunesien Projekte umgesetzt. In Nigeria ist für die Projekteschwerpunkte Terrorismusbekämpfung , Rauschgifthandel, Menschenhandel, Geldwäsche, Dokumenten - und Urkundensicherheit sowie Identitätsmanagement ein Budget von ca. 428 000 Euro geplant. In Jordanien sind Projekte in den Bereichen Sicherheitssektorreform , kriminalpolizeiliche Zusammenarbeit sowie Dokumentenund Urkundensicherheit mit einem Gesamtvolumen von 726 000 Euro vorgesehen . In Tunesien sind im Rahmen des AAH-P Projekte in den Bereichen Grenzpolizei , Terrorismusbekämpfung, Kriminaltechnik, Polizeischulen sowie Ausbildung von Führungskräften mit einem Gesamtvolumen von rund 1,7 Mio. Euro vorgesehen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333