Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 17. April 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/9617 19. Wahlperiode 24.04.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Roman Johannes Reusch, Stephan Brandner, Jens Maier, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/9142 – Beweissicherung und Dokumentation hinsichtlich Straftaten gegen das Völkerrecht im Zusammenhang mit dem Bürgerkrieg in Syrien seit 2011 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Seit 2011 dauert der Bürgerkrieg zwischen den Streitkräften Syriens unter dem Kommando von Präsident Baschar al-Assad und bewaffneten Gruppierungen der Opposition an. Experten haben die Zahl der getöteten Menschen im April 2018 auf 500 000 geschätzt (www.nytimes.com/2018/04/13/world/middleeast/ syria-death-toll.html). Dadurch, dass mehrere fremde Mächte an diesem Krieg beteiligt sind, ist die Beendigung des Bürgerkrieges deutlich erschwert (www. nytimes.com/2016/08/27/world/middleeast/syria-civil-war-why-get-worse.html). Organisationen wie Human Rights Watch und Amnesty International haben in der Vergangenheit immer wieder den Vorwurf gegenüber der Regierung in Syrien , aber auch gegen Teile der bewaffneten Opposition erhoben, dass es im Zuge der Auseinandersetzungen zu Folter und schweren Menschenrechtsverletzungen gekommen ist (www.spiegel.de/politik/ausland/human-rights-watch-machtsyrischer -opposition-schwere-vorwuerfe-a-822653.html sowie www.zeit.de/politik/ ausland/2012-07/syrien-tremseh-massaker/seite-2). Auch der Vorwurf der Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die im Kontext der in den Jahren zwischen 2011 und 2015 im Militärgefängnis Saidnaja erfolgten Massenhinrichtungen begangen worden sein sollen, wurde durch Amnesty International erhoben (www. spiegel.de/politik/ausland/amnesty-international-wirft-syrien-massenhinrichtungenmit -13-000-toten-vor-a-1133432.html sowie www.amnesty.org/download/ Documents/MDE2454152017ENGLISH.PDF). Auch soll es zum Einsatz von Giftgas gekommen sein (www.deutschlandfunknova.de/beitrag/giftgas-insyrien -fluechtige-beweise). Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat angesichts dieser Vorwürfe mit der Annahme der Resolution 71/248 die Staaten der Weltgemeinschaft dazu aufgefordert, Beweise für eine eventuell spätere Verfolgung von Verbrechen gegen das Völkerrecht in Syrien seit 2011 zu sammeln. In Genf wurde mit dem „International, Impartial and Independent Mechanism to Assist in the Investigation and Prosecution of Persons Responsible for the Most Serious Crimes und der International Law Committed in the Syrian Arab Republic since March 2011“, abgekürzt IIIM, eine Sammelstelle zur Beweissicherung und Dokumentation eingerichtet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9617 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode In Deutschland soll angeblich das Bundeskriminalamt (BKA) diese Aufgabe der Sammlung, aber zum Teil auch selber Ermittlungen wahrnehmen; hierzu sollen auch Befragungen in Flüchtlingsunterkünften in Deutschland durchgeführt werden (vgl. „Ich bin zutiefst beunruhigt“. Der internationale Strafrichter Christoph Flügge wirft hin – weil auch westliche Staaten die Unabhängigkeit der Justiz bedrohen, erschienen in DIE ZEIT vom 24. Januar 2019, S. 12, oder unter www.zeit.de/2019/05/christoph-fluegge-internationaler-strafrichter-unabhaengigkeitjustiz ). Es soll bereits ein „Strukturverfahren“ beim Generalbundesanwalt eingeleitet worden sein (vgl. „Rechenschaft für Internationale Verbrechen in Syrien “, Nationale Koalition der Syrischen Revolutions- und Oppositionskräfte, Büro des Botschafters in Deutschland, https://soc-germany.org/hintergrund informationen/rechenschaft-accountability/). 1. Welche deutsche Stelle fungiert als Ansprechpartner des IIIM? Die Übermittlung von Erkenntnissen und Beweismitteln wird zwischen den zuständigen deutschen Strafverfolgungsbehörden, insbesondere dem Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA), und dem „International, Impartial and Independent Mechanism to Assist in the Investigation and Prosecution of Persons Responsible for the Most Serious Crimes under International Law Committed in the Syrian Arab Republic since March 2011“ (IIIM) erfolgen. 2. Ist es zutreffend, dass das BKA die Beweissicherung und Dokumentation für Verbrechen gegen das Völkerrecht in Syrien seit 2011 übernommen hat? Falls zutreffend, von wem, wann und mit welchem Inhalt wurde das BKA beauftragt, und wie weit konnte der Auftrag umgesetzt werden? 3. Ist es zutreffend, dass das BKA ein Strukturverfahren zur Verfolgung von Verbrechen gegen das Völkerrecht in Syrien seit 2011 eingeleitet hat? Falls zutreffend, wie ist der aktuelle Sachstand des Verfahrens? 4. Wer führt – sofern überhaupt zutreffend – die systematischen Ermittlungen in den Flüchtlingsunterkünften durch? 5. Welche Ermittlungsergebnisse wurden bereits gesammelt, welche Ergebnisse wurden bislang – in welchem Umfang und in welchen Abschnitten – an das IIIM übersandt? Die Fragen 2 bis 5 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Der GBA leitete im September 2011 ein sog. Strukturermittlungsverfahren gegen unbekannte Täter wegen des Verdachts der Begehung von Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch (insbesondere Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit) ein und beauftragte das Bundeskriminalamt mit der Durchführung der Ermittlungen. Die Ermittlungen umfassen auch die Beweissicherung und Dokumentation. Auskünfte über den Stand der Ermittlungen können nicht erteilt werden. Trotz der grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Pflicht der Bundesregierung, Informationsansprüche des Deutschen Bundestages zu erfüllen, tritt hier nach konkreter Abwägung der betroffenen Belange das Informationsinteresse des Parlaments hinter den berechtigten Geheimhaltungsinteressen zurück. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/9617 Eine Auskunft hierzu würde konkret weitergehende Ermittlungsmaßnahmen erschweren oder gar vereiteln, weshalb aus dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit folgt, dass das betroffene Interesse der Allgemeinheit an der Gewährleistung einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege und Strafverfolgung (vgl. dazu BVerfGE 51, 324 [343 f.]) hier Vorrang vor dem Informationsinteresse hat. Bisher hat der GBA noch keine Rechtshilfe gegenüber dem IIIM geleistet. 6. Welche ausscheidbaren Kosten sind bislang auf deutscher Seite durch die Beweissicherung und Dokumentation für den IIIM entstanden? Da der Begriff der „ausscheidbaren Kosten“ der Strafprozessordnung fremd ist, werden solche beim GBA in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren nicht gesondert erfasst. 7. Beabsichtigt die Bundesregierung eine Intensivierung der Beweissicherung und Dokumentation für den IIIM und/oder der Zusammenarbeit mit dem IIIM, und falls zutreffend, welche konkreten Schritte sind sowohl im Inland wie auch international geplant? Die Bundesregierung arbeitet eng mit dem IIIM zusammen und steht mit der Leitung des IIIM im regelmäßigen Austausch, um die Arbeit des IIIM soweit wie möglich zu unterstützen. Eine intensive Zusammenarbeit des GBA mit anderen nationalen wie internationalen Institutionen in völkerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren ist regelmäßig angezeigt. Die Zusammenarbeit mit dem IIIM auf Grundlage wechselseitiger Rechtshilfe ist derzeit in Vorbereitung. Der Austausch von Beweismitteln mit dem IIIM wird in dem im Einzelfall erforderlichen Umfang erfolgen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333