Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 15. April 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/9620 19. Wahlperiode 24.04.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Kühn (Tübingen), Daniela Wagner, Britta Haßelmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/8867 – Auswirkungen des Baukindergeldes V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das Baukindergeld ist nach Einschätzung der Fragesteller die größte und teuerste wohnungspolitische Maßnahme der Bundesregierung in der 19. Legislaturperiode . Zum Vergleich: Das Baukindergeld kostet wahrscheinlich 12 Mrd. Euro, in den sozialen Wohnungsbau werden 5 Mrd. Euro in der gesamten Legislaturperiode investiert (www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/wohnund -mietgipfel-im-kanzleramt-1523918). Trotz massiver und wissenschaftlich fundierter Kritik nach Einschätzung der Fragesteller wurde das Baukindergeld mit den Stimmen der großen Koalition beschlossen. Durch die rückwirkende Bewilligung hat die Bundesregierung aus Sicht der Fragesteller die Wahrscheinlichkeit der mehrfach befürchteten Mitnahmeeffekte zusätzlich erhöht. Unter anderem der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) oder auch das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung kommen zu dem Schluss: „Die Förderung ist aber in mehrerer Hinsicht fragwürdig. Bekannt sind die Effekte auf Immobilien-, Boden- und Baupreise sowie die Mitnahmeeffekte von der im Jahr 2006 abgeschafften Eigeheimzulage. Damals wurde auch die Verteilungswirkung der Förderung kritisiert. Die hier vorgelegten Zahlen zeigen, dass diese Kritik auch für das Baukindergeld Gültigkeit haben dürfte. Vor allem die oberen Einkommen profitieren von der Förderung in hohem Maß. Dies ist nicht zuletzt deshalb kritikwürdig, weil diese Einkommensschichten typischerweise keine Zugangsprobleme auf dem Wohnungsmarkt haben und zudem über ausreichend hohe Einkünfte verfügen, um die laufenden Raten einer Immobilienfinanzierung zu stemmen. Schwierigkeiten bereiten möglicherweise die gestiegenen Eigenkapitalanforderungen. Diese werden allerdings mit dem Baukindergeld nicht adressiert“ (Quelle: DIW, 2019 www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.593679.de/diw_aktuell_ 14.pdf). Weiterhin steht die Bundesregierung aus Sicht der Fragesteller in der Kritik, mit dem Baukindergeld die Bau- und Kaufpreise weiter anzuheizen. Diese nach Ansicht der Fragesteller kostspielige staatliche Subvention wird auf diese Weise in der ausgelasteten Bauwirtschaft einfach eingepreist. So konstatieren die Wirtschaftswissenschaftler Gornig, Michelsen und Bruns im DIW Wochenbericht Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9620 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode (1/2 2019) zur aktuellen Bauvolumenprognose des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) in ihrem Beitrag mit dem Titel „Bauwirtschaft weiter im Vorwärtsgang – staatliche Impulse treiben die Preise“: „Baukindergeld und höhere Abschreibungen für den Mietwohnungsbau dürften den bereits sehr starken Preisauftrieb weiter anschieben. Die Bauwirtschaft dürfte ihre Kapazitäten angesichts der Kürze mancher Förderprogramme kaum ausweiten und eher die größeren Preissetzungsspielräume nutzen. Der nominalen Steigerung des Neubauvolumens von mehr als zehn Prozent stand ein deutlich geringerer preisbereinigter Zuwachs gegenüber. Anstatt mit der Gießkanne zu fördern, sollte die Politik angesichts der angespannten innerstädtischen Wohnungsmärkte und dem bereits hohen Niveau der realen Neubautätigkeit Anreize zur Innenentwicklung und Nachverdichtung setzen sowie mit Investitionszulagen in Stadtentwicklungsgebieten den Bau zusätzlichen Wohnraums unterstützen. Wichtig wäre vor allem der räumlich fokussierte Einsatz von Fördermitteln für den sozialen Wohnungsbau.“ Durch die zusätzliche Förderung der oberen Einkommen verstärkt die Bundesregierung nach Ansicht der Fragesteller die soziale Spaltung in Deutschland, statt sie zu lindern, auch weil weiter die Mieten in Deutschland massiv steigen (www.bild.de/geld/mein-geld/eigenheim-und-miete/bericht-der-immobilien weisen-deutschlands-immo-krise-immer-schlimmer-60226634.bild.html). 1. Welche Einkommensdezile profitieren nach Kenntnis der Bundesregierung je Kind im Haushalt am Häufigsten vom Baukindergeld? 2. Welche Einkommensdezile profitieren nach Kenntnis der Bundesregierung je Kind im Haushalt am Wenigsten vom Baukindergeld? 3. Welche Einkommensdezile profitieren insgesamt nach Kenntnis der Bundesregierung am meisten vom Baukindergeld? 4. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung das Durchschnittshaushaltseinkommen eines bewilligten Antrags? Die Fragen 1 bis 4 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die nachfolgende Abbildung sowie Tabelle stellen die Verteilung des Baukindergeldes nach dem zu versteuernden jährlichen Haushaltseinkommen der Familien in Tausend Euro (TEUR) dar (Stand: 31. März 2019). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/9620 Zu versteuerndes jährliches Haushaltseinkommen in Euro Bewilligtes Gesamtvolumen über zehnjährigen Förderzeitraum in Euro Anzahl Prozent unter 10.000 6.036.000 254 3,2 % bis 20.000 19.392.000 911 11,5 % bis 30.000 37.680.000 1.771 22,3 % bis 40.000 34.296.000 1.656 20,8 % bis 50.000 27.480.000 1.310 16,5 % bis 60.000 20.400.000 950 11,9 % bis 70.000 12.384.000 587 7,4 % bis 80.000 6.240.000 299 3,8 % bis 90.000 2.952.000 138 1,7 % bis 100.000 1.488.000 57 0,7 % über 100.000 624.000 21 0,3 % Gesamt 168.972.000 7.954 100,0 % Die Bundesregierung teilt die Einschätzung der Fragesteller nicht, dass „vor allem die oberen Einkommen […] von der Förderung profitieren“. 37 Prozent der mit dem Baukindergeld geförderten Haushalte weisen ein zu versteuerndes jährliches Haushaltseinkommen bis 30 000 Euro nach, 58 Prozent der geförderten Haushalte ein zu versteuerndes jährliches Haushaltseinkommen bis 40 000 Euro. Im Durchschnitt beträgt das zu versteuernde jährliche Haushaltseinkommen eines mit dem Baukindergeld geförderten Haushalts etwa 38 770 Euro. Der Durchschnitt wurde anhand der Intervallmittelwerte und der jeweiligen Häufigkeiten des Intervalls approximiert. Hinweis: Die Statistik umfasst alle Antragsteller deren Nachweisunterlagen durch die KfW positiv geprüft wurden und die per 31. März 2019 eine Auszahlungsbestätigung erhalten haben (n = 7 954). 5. Wie viele Kinder lebten nach Kenntnis der Bundesregierung durchschnittlich in den in Frage 4 genannten Haushalten? Durchschnittlich leben 1,77 Kinder in den geförderten Haushalten. 6. Wie viele bestehende Wohneinheiten werden durch das Baukindergeld gekauft , wie viele neu gebaut? Nachfolgende Tabelle stellt die Verteilung der Anträge auf Baukindergeld nach Neubau- und Bestandsvorhaben dar (Stand: 31. März 2019). Neubau/Bestand Anzahl Anträge Volumen in Euro Bestand 69.239 1.437.372.000 Neubau 13.575 275.460.000 unbekannt 1 12.000 Gesamt 82.815 1.712.832.000 Bislang wurden 84 Prozent der Anträge für Bestandsvorhaben und 16 Prozent (nur 2018: 13 Prozent, nur 2019: 22 Prozent) der Anträge für Neubauvorhaben gestellt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9620 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Erläuterung: Der Antrag auf Baukindergeld kann erst nach Einzug in die Wohnimmobilie gestellt werden. Daher wird im Jahr 2019 mit einem Anstieg der Anträge für Neubauvorhaben gerechnet. Dann werden vermehrt diejenigen Familien einen Antrag auf Baukindergeld stellen, denen ab dem 1. Januar 2018 eine Baugenehmigung erteilt wurde. 7. Wo entfaltet das Baukindergeld nach Kenntnis der Bundesregierung seine stärksten Neubauanreize (bitte absinkende Reihenfolge der Bundesländer)? Nachfolgende Tabelle zeigt die gestellten Anträge im Neubau nach Bundesländern seit Programmbeginn in absinkender Reihenfolge (Stand: 31. März 2019). Rang Bundesland Anträge Volumen in Euro 1. Bayern 2.348 48.468.000 2. Nordrhein-Westfalen 2.028 42.264.000 3. Baden-Württemberg 1.806 38.364.000 4. Niedersachsen 1.677 34.512.000 5. Brandenburg 1.022 19.020.000 6. Hessen 945 19.476.000 7. Sachsen 771 15.144.000 8. Rheinland-Pfalz 633 13.248.000 9. Schleswig-Holstein 545 10.380.000 10. Mecklenburg-Vorpommern 440 8.268.000 11. Sachsen-Anhalt 429 7.596.000 12. Thüringen 395 7.428.000 13. Berlin 233 4.848.000 14. Hamburg 142 3.072.000 15. Saarland 100 1.932.000 16. Bremen 61 1.440.000 Gesamt 13.575 275.460.000 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/9620 8. In welchen Räumen entfaltet das Baukindergeld nach Kenntnis der Bundesregierung seine stärksten Neubauanreize (bitte nach den Kreistypen Kreisfreie Großstädte, städtische Kreise, ländliche Kreise mit Verdichtungsansätzen , dünn besiedelte ländliche Kreise angeben)? Nachfolgende Tabelle zeigt die gestellten Anträge im Neubau nach Kreistypen seit Programmbeginn (Stand: 31. März 2019). Kreistyp Anträge Volumen in Euro Städtische Kreise 5.379 110.628.000 Ländliche Kreise 3.450 68.760.000 Dünn besiedelte ländliche Kreise 3.047 59.796.000 Kreisfreie Großstädte 1.692 36.132.000 Gesamt 13.568 275.316.000 9. Wo werden nach Kenntnis der Bundesregierung durch das Baukindergeld die meisten Bestandsimmobilien erworben (bitte in absinkender Reihenfolge der Bundesländer angeben)? Nachfolgende Tabelle stellt die gestellten Anträge im Bestand nach Bundesländern seit Programmbeginn in absinkender Reihenfolge (Stand: 31. März 2019). Rang Bundesland Anträge Volumen in Euro 1. Nordrhein-Westfalen 16.236 340.152.000 2. Baden-Württemberg 9.233 198.084.000 3. Niedersachsen 8.662 181.080.000 4. Bayern 8.105 168.732.000 5. Hessen 5.158 109.536.000 6. Rheinland-Pfalz 4.391 92.100.000 7. Schleswig-Holstein 3.119 63.780.000 8. Sachsen 3.023 61.188.000 9. Brandenburg 2.267 43.824.000 10. Sachsen-Anhalt 2.062 38.460.000 11. Thüringen 1.832 36.504.000 12. Mecklenburg-Vorpommern 1.620 31.836.000 13. Saarland 1.126 22.200.000 14. Berlin 1.027 21.204.000 15. Hamburg 752 15.672.000 16. Bremen 626 13.020.000 Gesamt 69.239 1.437.372.000 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9620 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 10. In welchen zehn Kommunen werden nach Kenntnis der Bundesregierung die meisten Anträge für das Baukindergeld gestellt? Nachfolgende Tabelle führt die Kommunen mit den meist gestellten Anträgen für das Baukindergeld seit Programmbeginn auf (Stand: 31. März 2019). Rang Kommune Zusagen Volumen in Euro 1. Berlin, Stadt 1.260 26.052.000 2. Hamburg, Freie und Hansestadt 894 18.744.000 3. Bremen, Stadt 559 11.664.000 4. Köln, Stadt 492 10.452.000 5. Dortmund, Stadt 438 9.336.000 6. Duisburg, Stadt 383 8.028.000 7. Essen, Stadt 371 8.004.000 8. Bielefeld, Stadt 349 7.860.000 9. Dresden, Stadt 334 7.020.000 10. München, Landeshauptstadt 313 6.336.000 11. Wuppertal, Stadt 300 6.420.000 12. Nürnberg 292 5.760.000 11. In welchen zehn Kommunen werden nach Kenntnis der Bundesregierung die wenigsten Anträge für das Baukindergeld gestellt? Bundesweit wurde in 5 136 Kommunen nur ein Antrag auf Baukindergeld bei der KfW gestellt. Eine Auflistung aller 5 136 Kommunen mit nur einem Antrag ist aus Datenschutzgründen nicht möglich. Darüber hinaus gibt es auch Kommunen, aus denen noch kein Antrag auf Baukindergeld gestellt wurde. 12. In welchen Bundesländern wurden in Deutschland die meisten Anträge für das Baukindergeld im Verhältnis zur Einwohnerzahl gestellt (bitte alle Bundesländer in absteigender Reihenfolge angeben)? Nachfolgende Tabelle bildet die Anträge im Verhältnis zur Einwohnerzahl für das Baukindergeld in absteigender Reihenfolge seit Programmbeginn ab (Stand: 31. März 2019). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/9620 Rang Bundesländer 1. Brandenburg 2. Niedersachsen 3. Mecklenburg-Vorpommern 4. Schleswig-Holstein 5. Rheinland-Pfalz 6. Saarland 7. Sachsen-Anhalt 8. Thüringen 9. Nordrhein-Westfalen 10. Bremen 11. Baden-Württemberg 12. Hessen 13. Sachsen 14. Bayern 15. Hamburg 16. Berlin 13. In welchen Bundesländern wurden in absoluten Zahlen die meisten Anträge gestellt (bitte alle Bundesländer in absteigender Reihenfolge angeben)? Nachfolgende Tabelle zeigt die gestellten Anträge für das Baukindergeld seit Programmbeginn sortiert nach Bundesländern in absteigender Reihenfolge (Stand: 31. März 2019). Rang Bundesland Zusagen Volumen in Euro 1. Nordrhein-Westfalen 18.264 382.416.000 2. Baden-Württemberg 11.039 236.448.000 3. Bayern 10.453 217.200.000 4. Niedersachsen 10.339 215.592.000 5. Hessen 6.103 129.012.000 6. Rheinland-Pfalz 5.024 105.348.000 7. Sachsen 3.794 76.332.000 8. Schleswig-Holstein 3.664 74.160.000 9. Brandenburg 3.289 62.844.000 10. Sachsen-Anhalt 2.491 46.056.000 11. Thüringen 2.228 43.944.000 12. Mecklenburg-Vorpommern 2.060 40.104.000 13. Berlin 1.260 26.052.000 14. Saarland 1.226 24.132.000 15. Hamburg 894 18.744.000 16. Bremen 687 14.460.000 Gesamt 82.815 1.712.844.000 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9620 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 14. Wie hoch sind die bisher durch die KfW bewilligten Gesamtvolumen für das Baukindergeld? Per 31. März 2019 betrug das zur Auszahlung bewilligte Gesamtvolumen 169 Mio. Euro. Die Auszahlungsbestätigung wird erst nach positiver Prüfung der einzureichenden Nachweisdokumente erteilt. 15. Wie haben sich die Antragszahlen zum jeweils letzten Tag des Monats seit Antragsbeginn des Baukindergeldes entwickelt? Nachfolgende Tabelle stellt die Antragszahlen für das Baukindergeld seit Programmbeginn sortiert nach Monaten dar (Stand: 31. März 2019). Monat Anzahl Anträge September 2018 14.976 Oktober 2018 14.094 November 2018 11.642 Dezember 2018 15.723 Januar 2019 9.227 Februar 2019 8.074 März 2019 9.079 Gesamt 82.815 16. Plant die Bundesregierung, den finanziellen Rahmen für das Baukindergeld im Haushalt auszuweiten, und wenn ja, auf welche Summe? Der Bund stellt für den Anspruchszeitraum 2018 bis 2020 (Abschluss notarieller Kaufvertrag, Erteilung der Baugenehmigung oder Ausnutzung der Bauanzeige) Haushaltsmittel von insgesamt 9,9 Mrd. Euro für das Baukindergeld bereit. Davon stehen 2,7 Mrd. Euro für Ausgaben in der Legislaturperiode bis 2021 zur Verfügung. Eine Ausweitung des finanziellen Haushaltsrahmens bzw. des Anspruchszeitraums ist bisher nicht geplant. 17. Wie bewertet die Bundesregierung die Studie des DIW „Baukindergeld: Einkommensstarke Haushalte profitieren in besonderem Maße“ (www.diw.de/ documents/publikationen/73/diw_01.c.593679.de/diw_aktuell_14.pdf), und warum? Die Wohnungspolitik stellt einen Schwerpunkt der Bundesregierung in der 19. Legislaturperiode dar. Vor diesem Hintergrund ist es zu begrüßen, dass sich das DIW Berlin als unabhängiges Forschungsinstitut mit dem Baukindergeld befasst hat. 18. Wie bewertet es die Bundesregierung, dass die teuerste Fördermaßnahme beim Wohnen auf Bundesebene überdurchschnittlich viele Familien mit überdurchschnittlichen Einkommen erreicht? Wie die Antworten zu den Fragen 1 bis 4 zeigen, profitieren insbesondere Familien mit mittleren Einkommen von der Förderung durch Baukindergeld. Die Aussage , dass das Baukindergeld vor allem Familien mit überdurchschnittlichem Einkommen erreicht, ist daher unzutreffend. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/9620 19. Welche Familien haben nach Kenntnis der Bundesregierung größere Probleme mit der Wohnraumversorgung in Deutschland, Familien mit überdurchschnittlichen oder Familien mit unterdurchschnittlichen Einkommen, und warum? Im Alltag stehen derzeit vor allem Menschen mit geringem und mittlerem Einkommen vor dem Problem, für sich und ihre Familien ausreichenden und bezahlbaren Wohnraum zu finden. Ein maßgeblicher Grund dafür ist die in vielen Ballungsgebieten gestiegene Nachfrage nach Wohnraum. Obwohl die Wohnungsanbieter – unterstützt durch bereits in der Vergangenheit eingeleitete vielfältige politische Maßnahmen – mit einer beachtlichen Steigerung der Bautätigkeit reagiert haben, hält die Anspannung vieler Wohnungsmärkte an. Neben dem Baukindergeld hat die Bundesregierung daher seit März 2018 eine Vielzahl von weiteren Maßnahmen eingeleitet, um den Wohnungsbau zu intensivieren und die Bezahlbarkeit des Wohnens zu sichern. Beim Wohngipfel im September 2018 sind die entscheidenden Weichen für die Wohnungspolitik dieser Legislaturperiode gestellt worden: Bund, Länder und Kommunen haben gemeinsam ein umfassendes Maßnahmenbündel zur Stärkung des Wohnungsneubaus und zur Sicherung bezahlbaren Wohnens auf den Weg gebracht. Das Baukindergeld ist ein Teil davon. 20. Wie bewertet die Bundesregierung die Erkenntnisse der Bauvolumenprognose des DIW, aus der das DIW ableitet, dass Baukindergeld dürfte den bereits sehr starken Preisauftrieb in der Bauwirtschaft weiter anschieben? Die gemeinsame Wohnraumoffensive von Bund, Ländern und Kommunen sieht ein breites Maßnahmenpaket vor (vgl. Antwort zu den Fragen 17 bis 19), um Hemmnisse für eine weitere Angebotsausweitung, wie begrenzte Kapazitäten der Bauwirtschaft / Fachkräftemangel, steigende Baukosten einschließlich langer Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie fehlende oder zu teure Wohnbauflächen , zeitnah zu überwinden. Dies wirkt Preiseffekten entgegen. 21. Wie bewertet die Bundesregierung die begründete Annahme, dass sich der Neubau in Regionen mit niedrigen Immobilienpreisen, also geringerer Nachfrage , durch das Baukindergeld mehr lohnt als der Neubau in Regionen mit hohen Immobilienpreisen, also hoher Nachfrage? 22. Was lohnt sich nach Ansicht der Bundesregierung mit dem Baukindergeld mehr, der Kauf einer bestehenden Immobilie oder der Neubau? 23. Wie bewertet die Bundesregierung die Erkenntnisse aus der Antwort zu Frage 22? Die Fragen 21 bis 23 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Ob sich ein Neubau oder der Kauf einer selbstgenutzten Immobilie für eine Familie lohnt, hängt von vielen Faktoren ab, wie beispielsweise Finanzierungsbedingungen , Opportunitätskosten, Präferenzen oder den allgemeinen Lebensumständen . Diese sind im Einzelfall zu bewerten. Für Angaben, wie sich die Anträge für Baukindergeld regional sowie auf Neubau und Kauf verteilen, wird auf Antworten zu den Fragen 6 bis 13 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9620 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 24. Möchte die Bundesregierung mit dem Baukindergeld wohnungspolitische Ziele erreichen, und wenn ja, welche? 25. Möchte die Bundesregierung mit dem Baukindergeld den steigenden Immobilienpreisen und dem Wohnungsmangel in wachsenden Städten entgegenwirken ? 26. Inwieweit ist die Bundesregierung der Ansicht, dass das in Frage 25 genannte Ziel durch das Baukindergeld erreicht wird bzw. werden kann? Die Fragen 24 bis 26 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Das Baukindergeld hat das förderpolitische Ziel, die im europäischen Vergleich sehr niedrige Wohneigentumsquote von Familien in Deutschland zu erhöhen. Es stärkt zudem die Altersvorsorge und die Vermögensbildung und erleichtert Familien mit Kindern den Erwerb von Wohneigentum. Im Zusammenspiel mit den weiteren Maßnahmen der Wohnraumoffensive (vgl. Antworten zu den Fragen 17 bis 20) wird der vom Baukindergeld erzeugte Nachfrageimpuls zur Ausweitung des Angebots an Wohnraum beitragen. Die förderpolitische Zielerreichung durch das Baukindergeld wird rechtzeitig vor Programmlaufzeitende evaluiert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333