Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 17. April 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/9652 19. Wahlperiode 23.04.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hagen Reinhold, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/9095 – Zustand der Lagerstätten der „strategischen Ölreserve“ und der „Zivilen Notfallreserve“ V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Relevanz und Aktualität von gesellschaftstragenden Rücklagen wie der „strategischen Ölreserve“ und der „zivilen Notfallreserve“ haben sich in dem enorm heißen Sommer 2018 bewiesen. Die Bundesregierung musste aufgrund des Niedrigwassers, selbst in den größten Flüssen Deutschlands, die Binnenschifffahrt stark einschränken. Dies führte in der Folge dazu, dass die Transportwege auf dem Wasser nicht mehr genutzt werden konnten und wichtige Rohstoffe innerhalb des Landes nicht mehr an ihre Destinationen verschifft werden konnten. Aufgrund dessen öffnete die Bundesregierung die „strategische Ölreserve“ in Teilen, um den Versorgungsengpass zu entschärfen. 1. Wie viel Prozent der „strategischen Ölreserve“ wurden 2018 verbraucht (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? Insgesamt wurden 1,21 Prozent der Bestände des Erdölbevorratungsverbands (EBV) im Rahmen der Freigabe von den Mitgliedsfirmen abgenommen. Die Abnahmen verteilen sich auf die einzelnen Länder wie folgt: Baden-Württemberg 0,57 Prozent Nordrhein-Westfalen 0,38 Prozent Hessen 0,17 Prozent Rheinland-Pfalz 0,08 Prozent Bayern 0,01 Prozent. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9652 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. Ist die Bundesregierung dauerhaft über den aktuellen baulichen Zustand der Lagerstätten der zivilen Notfallreserve sowie der „strategischen Ölreserve“ informiert? a) Wenn ja, wie und wie häufig werden diese Informationen erhoben? b) Wenn nein, gedenkt die Bundesregierung diese Informationen zu erheben, wie würden diese Informationen erhoben, und wie lange würde dies dauern ? Das Aufsichtsgremium des EBV, der Beirat, besteht aus neun Mitgliedern. Jeweils ein Vertreter des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, des Bundesministeriums der Finanzen und des Bundesrates gehören dem Beirat an. Der Beirat berät u. a. über alle Fragen, die für den EBV von grundsätzlicher Bedeutung sind. Dazu gehören auch Fragen zum baulichen Zustand der Lagerstätten. Der Beirat tagt drei Mal im Jahr. 3. Liegen der Bundesregierung Kenntnisse über Schäden an der Bausubstanz der Lagerstätten für die „strategischen Ölreserve“ und für die „zivilen Notfallreserve “ vor? a) Wie plant die Bundesregierung, diese Schäden zu beheben, wie ist der aktuelle Stand der Reparaturmaßnahmen, und wie ist der Zeitplan für die weiteren Maßnahmen? Sowohl für den Bereich der untertägigen als auch der obertägigen Lagerung dieser Vorräte liegen aktuell keine Erkenntnisse über Schäden vor. 4. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass aus der „strategischen Ölreserve “ Öl oder Raffinerieprodukte wie Kerosin in das Grundwasser gelangen könnten oder schon aufgrund eines Schadens in das Grundwasser gelangt sind? a) Wenn ja, wie kann die Bundesregierung dies ausschließen, und wie sind die Monitoring-Abstände bei der Überprüfung des Grundwassers? b) Wenn nein, wann gedenkt die Bundesregierung entsprechende Sicherheitsüberprüfungen einzuführen? Die Lagerung der Ölreserve erfolgt nach den Gesetzen und Verordnungen des Bundes und der Länder sowie den technischen Richtlinien. Sowohl der Bau als auch der Betrieb aller Anlagen unterliegt den in diesen Regelwerken festgelegten Überwachungsfristen und wiederkehrenden Prüfungen. Es wird ein hohes Maß an Sorgfalt aufgewendet, um eine größtmögliche technische Sicherheit der Läger zu gewährleisten und um potentielle Schäden an Mensch und Umwelt möglichst zu vermeiden. 5. Wie hoch ist der Instandhaltungsaufwand für die Lagerstätten der „zivilen Notfallreserve“ und der „strategischen Ölreserve“ (bitte nach Standort, Instandhaltungskosten und der eingelagerten Reserve aufschlüsseln)? In vier eigenen Kavernenspeichern in Wilhelmshaven-Rüstringen, Bremen- Lesum, Sottorf und Heide sowie zwei Tanklägern lagert der EBV die zur Erfüllung der ihm nach dem Gesetz übertragenen Aufgaben vorgesehenen Bestände ein. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/9652 Die für den Betrieb der eigenen Kavernenspeicher und Tanklagerstandorte im laufenden Geschäftsjahr 2019/2020 budgetierten Instandhaltungskosten belaufen sich auf insgesamt 16,4 Mio. Euro. Davon entfallen auf die Standorte der Kavernenspeicher Wilhelmshaven-Rüstringen 11,9 Mio. Euro, Bremen-Lesum 1,4 Mio. Euro, Sottorf 1,4 Mio. Euro und Heide 1,4 Mio. Euro sowie auf die Standorte der Tanklager 0,3 Mio. Euro. Da der EBV nach dem Erdölbevorratungsgesetz auch zu einer regional ausgewogenen Verteilung des Vorratsraums und der Vorräte verpflichtet ist, hat der EBV für diese Zwecke neben den oben genannten eigenen Kavernenspeichern und Tanklägern gewerbliche Lagerhalter unter Vertrag genommen und mit diesen entsprechende Rahmenlager- sowie Einzellagerverträge abgeschlossen. Für die Nutzung dieses Vertragstankraums zahlt der EBV nach den vertraglichen Bestimmungen an die Lagerhalter eine Lagervergütung, die auch die mit der technischen Betriebsführung jeweils entstehenden Instandhaltungskosten abdeckt. 6. In welchen Haushaltstiteln finden sich die eingestellten Mittel für Unterhalt und Überprüfung der Anlagen? Es fließen keine Bundesmittel in die Überprüfung und in den Unterhalt von Lagerstätten . Es gibt deshalb auch keinen Haushaltstitel. 7. Gab es Schäden in der angrenzenden Nachbarschaft durch die Existenz einer dieser Lagerstätten? Wenn ja, wie schwerwiegend war dieser Schaden (bitte nach Schadensart, z. B. ökologischer Schaden, Schäden an Gebäuden oder an der Gesundheit der ansässigen Bevölkerung, sowie Angabe der Kosten zur Schadensbehebung aufschlüsseln)? Im Verantwortungsbereich des EBV kam es in der Vergangenheit zu keinen Schadensereignissen , die zu negativen Auswirkungen auf das Umfeld der Betriebe geführt haben. 8. Wie lange sind die derzeitigen Lagerstätten für die „strategische Ölreserve“ und für die „zivile Notfallreserve“ nach Kenntnis der Bundesregierung nutzbar ? Die Lagerung der Ölreserve erfolgt nach den einschlägigen Gesetzen und Verordnungen für den Bau und Betrieb solcher Anlagen. Durch die Anpassung der Anlagen an den technischen Fortschritt und durch die ordnungs- und sachgemäße Instandhaltung der Anlagen ist die Ölbevorratung für die nächsten Jahrzehnte in dieser Form möglich. 9. Wie weit sind die Planung und gegebenenfalls der Bau neuer Lagerstätten fortgeschritten (bitte nach Standort, aktuellem Planungs- bzw. Baufortschritt sowie voraussichtlicher Fertigstellung aufschlüsseln)? Der Erdölbevorratungsverband schafft am Standort Wilhelmshaven-Rüstringen zusätzlichen Lagerraum. Bis 2022 wird das Ausbauprogramm abgeschlossen sein. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9652 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 10. Welche Behörden sind mit der Unterhaltung, der Überprüfung der Anlagen im laufenden Betrieb, sowie dem möglichen Neubau befasst? Im Bereich der untertägigen Lagerung sind für alle Tätigkeiten die Bergbehörden der Länder zuständig. Für den obertägigen Bereich sind die Gewerbeaufsichtsämter der Länder zuständig. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333