Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 18. April 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/9653 19. Wahlperiode 23.04.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bernd Reuther, Frank Sitta, Torsten Herbst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/9070 – Kiesabbau in Deutschland V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Kies und Sand sind essenzielle Rohstoffe für den Hoch- und Tiefbau im derzeitigen Bauboom und trotz einer Recyclingquote von 90 Prozent sind sie stark nachgefragt. Diese Ressourcen stehen aufgrund der geologischen Gegebenheiten nicht flächendeckend in ausreichender Qualität und Quantität zur Verfügung . Somit muss sichergestellt werden, dass die Gebiete, in denen Lagerstätten vorhanden sind, auch in Zukunft für die Volkswirtschaft zugänglich bleiben. Zahlreiche Steine- und Erden-Rohstoffe, die für die Volkswirtschaft von Bedeutung sind, kommen in Deutschland in ausreichender Menge vor. Diese Lagerstätten bilden Standortfaktoren und bilden eine der Grundlagen des Wohlstands in der Bundesrepublik. Mit dem Abbau dieser Rohstoffe geht jedoch stets ein Eingriff in die Natur und Umwelt einher. Diese Eingriffe haben Auswirkungen auf die Nutzung der verfügbaren und endlichen Landfläche. Die Flächeninanspruchnahme der Rohstoffindustrie ist ein nicht zu umgehendes Problem. Dies gilt es auch in Zukunft unter immer größer werdendem Druck von Nutzugskonflikten zu lösen. Eine Lösungsperspektive für dieses Problem sind integrierte Projekte, bei denen der Abbau von Rohstoffen als Mittel zum Zweck genutzt wird. Beispiel hierfür ist die Umgestaltung des Lippe-Mündungsraums. 1. Wie viel Kies wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren in Deutschland abgebaut (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Die Bundesregierung erfasst weder den genauen Bedarf noch die genaue jährliche Entnahme von Kies. Verschiedene Schätzungen und Berechnungen werden zu diesem Thema von Verbänden und Instituten veröffentlicht und sind daher der Bundesregierung bekannt. Der Bundesverband Mineralische Rohstoffe e. V. (MIRO) veröffentlicht die „hochgerechneten Gesamtzahlen des nachgefragten Bedarfs an Gesteinskörnungen aus Kies/Sand“ wie in der folgenden Tabelle angegeben – die aktuellsten Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9653 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Zahlen liegen für das Berichtsjahr 2017 vor. Der Kiesanteil wird hierbei von der Bundesregierung auf ca. 60 Prozent geschätzt: Nachgefragter Bedarf an Gesteinskörnungen aus Baukies/-sand Jahr Baukies/-sand (in Mio. t) 2013 236 2014 240 2015 239 2016 247 2017 257 Quelle: www.bv-miro.org/wp-content/uploads/MIRO_Geschaeftsbericht_2017-2018_Inhalt.pdf 2. Wie viel Kies wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren importiert (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? 3. Wie viel Kies wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren exportiert (bitte nach Jahren aufschlüsseln, und wie viel in die jeweiligen Ländern exportiert wurde)? Die Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet. Nachfolgende Tabellenangaben des Statistischen Bundesamtes beziehen sich auf Im- und Exporte der Warennummer 25171010 des Warenverzeichnisses für die Außenhandelsstatistik. Dieser Warennummer sind nicht nur Kies, sondern auch noch andere Produkte zugeordnet: Feldsteine, Kies und zerkleinerte Steine, von der beim Betonbau oder als Steinmaterial im Wege- und Bahnbau verwendeten Art, Feuerstein (Flintstein) und Kiesel, auch wärmebehandelt: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/9653 Ausfuhr: Gewicht Ausfuhr: Wert Ausfuhr: Gewicht Ausfuhr: Wert Ausfuhr: Gewicht Ausfuhr: Wert Ausfuhr: Gewicht Ausfuhr: Wert Ausfuhr: Gewicht Ausfuhr: Wert Einfuhr: Gewicht Einfuhr: Wert Einfuhr: Gewicht Einfuhr: Wert Einfuhr: Gewicht Einfuhr: Wert Einfuhr: Gewicht Einfuhr: Wert Einfuhr: Gewicht Einfuhr: Wert t Tsd. EUR t Tsd. EUR t Tsd. EUR t Tsd. EUR t Tsd. EUR t Tsd. EUR t Tsd. EUR t Tsd. EUR t Tsd. EUR t Tsd. EUR Insgesamt 8151644 85710 7293354 76687 8093674 83537 7983385 83718 6820198 73969 1670756 23147 1786440 25265 1570625 24246 1868219 24941 1986146 26274 davon ( Daten hier nur aufgeführt für Aus-und Einfuhr >=50 t): Belgien 1180418 10624 1123996 10373 1034259 9543 1068807 10028 888063 9108 5172,1 238 2894,7 135 4159,5 307 6286,1 516 7529,2 302 Bulgarien 69,5 8 118,4 12 Dänemark 410,2 17 770,6 35 379,2 18 431,9 21 702,2 27 144639 2666 205873 4256 149333 3352 243959 4506 318147,7 5161 Estland 10200 115 Finnland 2384,9 86 498,8 5 72,7 1 Frankreich 88709,4 807 61000,6 760 455855,7 1295 68583,6 638 54008,4 473 1207692 11084 1192019 10483 1027268 10479 1142965 10976 1135422 11268 Griechenland 70 9 Irland Italien 121,9 15 271,5 16 225,6 14 117,5 11 12802,4 1647 13023,9 1904 12582 1826 12320,2 1834 10705 1858 Kroatien 81,8 12 Lettland 163,5 3 Litauen 213 19 Luxemburg 599602 8364 666352 7729 505570 6158 603075 7342 619534 7683 444,2 10 1248,4 49 3953,4 62 1659,9 44 1059,1 29 Malta Niederlande 5012804 49698 4213719 41549 4842062 48880 4986284 48286 4093760 40548 80120,1 4504 113341 5226 97226,1 4699 131503 3306 186778,2 3617 Österreich 205641,2 1864 237009 2258 270703,2 2705 251751 2298 276972 2463 90557,6 1032 99873,8 1232 82000,8 1195 161583 1582 119104,6 1658 Polen 26877,4 289 12076,6 121 9227,2 114 14800,8 157 10437,1 172 49628,8 670 25426,3 376 29802,6 420 29529,7 380 18069,5 270 Portugal 58,8 7 60 9 Rumänien 65,8 1 Schweden 855,8 11 208,3 4 305,8 8 161,5 4 193,1 7 Slowakei 242,8 22 Slowenien 244,6 19 60,9 6 Spanien 82,1 44 3750 70 3367 50 Tschechische Republik 252,2 18 130,4 6 536,5 36 188,3 12 122,6 5 56,7 1 Ungarn 358,2 31 Vereinigtes Königreich 9578,5 734 12326,3 1021 11710,7 1039 13111,5 1077 9390,7 968 5,1 3 191,7 4 483,6 23 186,4 19 514,4 49 Albanien Bosnien und Herzegowina 199,5 2 Kosovo Liechtenstein 324 12 74,8 5 196,9 12 175,5 11 105,9 5 Ehemalige jugoslaw. Republik Mazedonien Montenegro Norwegen 1209,9 115 112,3 13 128,9 2 292,2 3 620,7 6 80,7 5 23272 337 27716,5 436 41728,8 675 Russische Föderation 116,5 12 130,4 12 412 4 833,9 8 477,2 5 Schweiz 1021833 12942 956354 12544 957211,7 13421 970206 13730 861550 12393 75501,5 744 128987 1075 135725 961 103779 864 130558,7 860 Serbien Türkei 136,5 11 164,9 30 2168,5 37 3087,2 31 2288,3 29 1145,8 150 450,4 64 622,8 120 482,1 62 239,4 41 Ägypten Algerien Burkina Faso Gambia Kamerun Libyen 58 1 Marokko 99 1 Nigeria 68 14 Senegal 322 10 185,6 2 467,8 5 Tunesien Uganda Bahamas Brasilien 52,9 1 Chile 334,8 4 649,1 12 Kanada Trinidad und Tobago 113,5 1 Uruguay Vereinigte Staaten 253,6 3 402,9 7 373,9 4 154,5 10 497,4 29 431,6 48 Armenien Bahrain Volksrepublik China 133,8 1 50,9 1 56,8 1 1693,9 204 1455,9 232 2944 269 1319,1 219 766,4 155 Georgien Hongkong 72,1 20 Indien 57,9 1 883,1 9 Indonesien 206,6 37 99,3 19 50,4 7 50 6 Islamische Republik Iran Japan 105 1 Kasachstan Katar 80,8 2 Kirgisische Republik Republik Korea Kuwait 79,5 1 Libanon Malaysia 410,5 15 Mongolei Pakistan 52,2 1 Philippinen 553,8 68 664,7 125 273,9 51 280,6 48 328,4 70 Saudi-Arabien Singapur 251,7 3 Tadschikistan Taiwan Thailand 83,2 1 Turkmenistan 113 1 Vietnam Australien Neuseeland Palau *Vorläufige Ergebnisse © Statistisches Bundesamt (Destatis), 2019 Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet. | Stand: 09.04.2019 / 09:35:10 Außenhandel: WA25171010, Feldsteine und Kies Auszug Warenverzeichnis Außenhandelsstatistik Länderverzeichnis für die Außenhandelsstatistik Jahr Jahr 2014 2015 2016 2017 2018* 2014 2015 2016 2017 2018* Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9653 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 4. Wie viel Kies wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren von der deutschen Wirtschaft benötigt (bitte nach Jahren aufschlüsseln )? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 5. Wie viel Kies wird nach Kenntnis der Bundesregierung für den Straßenbau in Deutschland benötigt? Über die Verwendung von Kies im Straßenbau wird von der Bundesregierung keine Statistik geführt, es liegen hierzu keine Angaben vor. 6. Wie viel Kies wird nach Kenntnis der Bundesregierung durch Recycling gewonnen ? Der Bundesregierung liegen keine spezifischen Mengenangaben zu aus Abfällen gewonnenem Kies vor. Kies wird zum Großteil als Zuschlagsstoff für die Betonherstellung benötigt, findet aber auch Anwendung als Zuschlagsstoff in anderen Baustoffen wie Putzen oder Mörtel und als Schüttgut im Verkehrswege-, Landschafts- und Gartenbau. Betonabfälle (Bauschutt) werden in Deutschland meist zu Recycling-Baustoffen verarbeitet. Hierbei wird der ursprünglich als Zuschlagsstoff verwendete Kies nicht von den anderen Bestandteilen des Bauschutts separiert. Im Jahr 2016 fielen in Deutschland 58,5 Millionen t Bauschutt an, von denen 45,5 Millionen t (77,7 Prozent) recycelt wurden. 9,4 Millionen t (16,1 Prozent) konnten einer sonstigen Verwertung in Verfüllungen oder im Deponiebau zugeführt werden und 3,6 Millionen t (6,2 Prozent) wurden auf Deponien beseitigt. Kiese aus dem Rückbau technischer Bauwerke können auch Recycling-Höfen zugeführt werden und als Bestandteil von Recycling-Baustoffen verwertet werden. Kies kann auch Bestandteil von Bodenmaterial sein und aus Bodenaushub gewonnen werden. Im Jahr 2016 fielen in Deutschland 125,2 Millionen t Boden und Steine als Abfälle an. Davon wurden 11,3 Millionen t (9,1 Prozent) Recycling- Baustoffe hergestellt und 96,4 Millionen t (77,0 Prozent) in Verfüllungen verwertet . 17,5 Millionen t (13,9 Prozent) wurden auf Deponien beseitigt. 7. Wo wird der recycelte Kies nach Kenntnis der Bundesregierung eingesetzt, und wie hoch ist der jeweilige Anteil in Prozent? Der Bundesregierung liegen keine Angaben vor, in welchen Mengen recycelter Kies für welche bautechnischen Zwecke eingesetzt wird. Kies, der aus Abfällen hergestellt wird, kann unter Einhaltung aller einschlägigen Rechtsvorschriften als Zuschlagsstoff in der Betonherstellung oder für andere Baustoffe sowie als Schüttgut im Verkehrswege-, Landschafts- und Gartenbau eingesetzt werden. 8. Wie viele Arbeitsplätze hängen nach Kenntnis der Bundesregierung direkt oder indirekt an der Kiesindustrie? Der Bundesregierung selbst liegen hierzu keine Angaben vor. Der Industrieverband Steine und Erden (VSE) veröffentlicht die Zahl der Arbeitsplätze wie folgt: „rund 268 000 Arbeitsplätze werden in Deutschland durch Kiesund Sandgewinnung gesichert. Alleine im Abbau von Kies und Sand haben zirka 30 000 Menschen in Deutschland einen festen Arbeitsplatz. Nicht zu vergessen sind die Arbeitsplätze, die von der weiterverarbeitenden Industrie geschaffen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/9653 werden. Für viele Industriezweige ist nämlich die räumliche Nähe zu den benötigten Rohstoffen ein bedeutender Faktor für die Standortentscheidung. Dies gilt etwa für Unternehmen zur Herstellung von Betonerzeugnissen, Kalksandsteinen, Transportbeton, Mörtel, Faserzement, aber auch für die Abnehmer der Quarzsandindustrie , die Glasindustrie und die Gießereiindustrie. Insgesamt schafft so die Kies- und Sandgewinnung einschließlich der Quarzsandgewinnung fast 270 000 Arbeitsplätze in Deutschland. Darüber hinaus hängen von den mehr als 2,5 Millionen Arbeitsplätzen in der Bauwirtschaft fast 1,3 Millionen Beschäftigte von der Bereitstellung mineralischer Rohstoffe ab.“ 9. Wie hoch sind die Steuereinnahmen durch die Kiesindustrie? Die Statistik der kassenmäßigen Steuereinnahmen beinhaltet keine Differenzierung nach einzelnen Branchen. Der Bundesregierung liegen daher keine Angaben zum Steueraufkommen durch die Kiesindustrie vor. 10. Welcher Zeitraum wird nach Kenntnis der Bundesregierung für ein Genehmigungsverfahren einer neuen Kiesabgrabungen benötigt? Wie bewertet die Bundesregierung diesen Zeitraum, und hält sie den Zeitraum für gerechtfertigt? 11. Welche konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung umsetzen, um Genehmigungsverfahren effizient und in einem gerechtfertigten zeitlichen Rahmen abzuschließen? Die Fragen 10 und 11 werden gemeinsam beantwortet. Die Gewinnung von Kiesen und Sanden wird fallabhängig variierend nach verschiedenen Rechtsgebieten, z. B. Bergrecht, Baurecht (Abgrabungsgesetz), Wasserhaushaltsgesetz bzw. Landeswassergesetze, Bundes-Immissionsschutzgesetz, Bundes- bzw. Landes-Naturschutzgesetz geregelt. Die Vollzugszuständigkeit für Genehmigungsverfahren liegt bei den Ländern. Der Bundesregierung liegen keine eigenen Kenntnisse zum Zeitraum für Genehmigungsverfahren einer neuen Kiesabgrabung vor. Die Bundesregierung ist in stetigem Kontakt mit den Ländern, um den Rechtsrahmen für Genehmigungsverfahren ggfs. zu überprüfen. 12. Mit welchen Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung in Zukunft den Zielkonflikten zwischen der Rohstoffgewinnung und anderen Flächennutzungsansprüchen gerecht zu werden? Nach § 1 Nummer 1 des Bundesberggesetzes (BBergG) ist es u. a. Zweck dieses Gesetzes, zur Sicherung der Rohstoffversorgung das Aufsuchen, Gewinnen und Aufbereiten von Bodenschätzen unter Berücksichtigung ihrer Standortgebundenheit und des Lagerstättenschutzes bei sparsamem und schonendem Umgang mit Grund und Boden zu ordnen und zu fördern. Diese Entscheidung des Gesetzgebers trägt dem Umstand Rechnung, dass die Verfügbarkeit heimischer Bodenschätze nicht nur im Partikularinteresse sondern im Gemeinschaftsinteresse liegt. Sie sind für die Versorgungssicherheit in Deutschland von wesentlicher Bedeutung und sind Grundlage vieler inländischer Wirtschaftszweige und damit der volkswirtschaftlichen Wertschöpfung. Zudem verringert die heimische Rohstoffproduktion die Abhängigkeit der deutschen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9653 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Wirtschaft vom Weltmarkt und der damit einhergehenden Preis- und Lieferrisiken . Im Vergleich zu Importen lassen sich mit der heimischen Gewinnung auch bessere CO2-Bilanzen erzielen. Da jeder Rohstoffabbau mit einem Eingriff in Natur und Landschaft verbunden ist und auch in Konkurrenz mit anderen Nutzungen steht, werden Rohstoffe in Deutschland nur unter strengen Auflagen auf der Basis gesetzlicher Grundlagen gewonnen. Neben dem bereits erwähnten Gebot des sparsamen und schonenden Umgangs mit Grund und Boden in § 1 Nummer BBergG finden z. B. Umweltbelange unter anderem über die §§ 11 Nr. 10, 48 Absatz 2 Satz 1, 55 BBergG und, bei bestimmten bergbaulichen Vorhaben, durch die Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben Berücksichtigung. 13. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, ab welcher Entfernung die Transportkosten den eigentlichen Materialwert von Kies überschreiten? Der Bundesregierung liegen keine exakten Erkenntnisse vor, ab welcher Entfernung die Transportkosten den Materialwert von Kies überschreiten. Dies liegt darin begründet, dass Kies in Deutschland einen sehr unterschiedlichen Wert besitzt (zwischen ca. 7 und 25 Euro pro Tonne), je nach Region, Angebot, Nachfrage, Abnahmemenge und Korngröße. Zudem beeinflussen auch die zur Verfügung stehenden Transportmittel (Lkw – mit/ohne Rückfracht, Schienenverkehr, Binnenschiff ) die Transportkosten erheblich. 14. Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Erstellung der Regionalpläne sichergestellt, dass vornehmlich integrierte Projekte (Projekte, bei denen die Rohstoffgewinnung als Mittel zum Zweck dient) berücksichtigt werden? Die Leitvorstellung der Raumordnung ist eine nachhaltige Raumentwicklung, die die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum mit seinen ökologischen Funktionen in Einklang bringt. Aus dieser Leitvorstellung ergibt sich die Aufgabe der Raumordnung, die konkurrierenden Ansprüche an den Raum zu koordinieren und auszugleichen. Dies gilt auch für Nutzungskonflikte im Bereich des Rohstoffabbaus. Bund und Länder weisen in den Leitbildern und Handlungsstrategien für die Raumentwicklung in Deutschland explizit auf die Bedeutung der Rohstoffe hin: „Der Abbau von Rohstoffen soll auch in Zukunft mit konkurrierenden Nutzungsansprüchen, wie etwa der Siedlungsentwicklung oder der Gestaltung von Kulturlandschaften, abgestimmt und auf geeigneten Flächen durch Raumordnungspläne gesichert werden. Zum Schutz der Naturgüter und für die raumverträgliche Nutzung standortgebundener Bodenschätze bedarf es weiterhin einer vorsorgenden räumlichen und zeitlichen Koordination“. Die Raumordnung liegt gemäß grundgesetzlicher Regelung in der Zuständigkeit der Länder; wesentliche Instrumente sind hier die landesweiten Raumordnungspläne und die Regionalpläne. Der Bundesraumordnung liegen keine umfassenden Kenntnisse darüber vor, wie die in Frage stehende Thematik bei der Erstellung von Regionalplänen behandelt wird; auch gibt es keine Berichtspflichten der Länder . Allerdings unterstützt der Bund die Länder und Regionen, indem er die Rahmenbedingungen erforscht, die sich mit dem technologischen Wandel ändern, und indem er die Informationsgrundlagen und Festlegungen zur Rohstoffsicherung erfasst und bewertet. Diese Erkenntnisse stellt er den Beteiligten – der Rohstoffwirtschaft sowie der Landes- und Regionalplanung – zur Verfügung. Auf das Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/9653 Modellvorhaben der Raumordnung „Mittel- und langfristige Sicherung mineralischer Rohstoffe in der landesweiten Raumplanung und in der Regionalplanung“ wird verwiesen. 15. Welche Gründe sprechen für die Bundesregierung gegen eine Kiesgewinnung in Wasserschutzgebieten? Um Gewässer im Interesse der Wasserversorgung vor nachteiligen Einwirkungen zu schützen, eröffnet das Wasserhaushaltsgesetz die Möglichkeit, Wasserschutzgebiete festzusetzen, in denen bestimmte Handlungen verboten oder nur beschränkt zulässig sind. Zuständige für die Festsetzung solcher Gebiete sind die Länder. Die Gewinnung von Kies kann eine Gefährdung der Gewässerqualität mit Auswirkungen auf die Sicherheit der Trinkwasserversorgung darstellen. So können zum Beispiel durch die Entfernung der schützenden Deckschichten und Offenlegung des Grundwassers Schadstoffe ungefiltert in das Grundwasser eindringen und damit die Trinkwassergewinnung beeinträchtigen. Ist der Kiesabbau in den durch Verordnung festgesetzten Wasserschutzgebieten nicht bereits verboten , sollte dort eine Erlaubnis für den Kiesabbau nur dann erteilt werden, wenn im Einzelfall eine nachteilige Auswirkung für das Gewässer und das Trinkwasser nicht zu besorgen ist. Auch für Erteilung der Erlaubnis für den Kiesabbau sind die Länder zuständig. Auf den gemeinsamen Standpunkt der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser mit verschieden Fachverbänden – „Sand- und Kiesgewinnung in Trinkwassergewinnungsgebieten durch Nassabbau 2007“ wird hingewiesen (www.lawa.de/documents/standpunktepapier_sand-_und_kiesgewinnung_ 1552302428.pdf). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333