Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 17. April 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/9655 19. Wahlperiode 23.04.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Harald Ebner, Renate Künast, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –Drucksache 19/9073 – Exportkreditgarantien für Tiertransporte und Tierhaltungsanlagen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Durch so genannte Hermesbürgschaften unterstützt Deutschland die Ausfuhr von Systemen und Anlagen zur landwirtschaftlichen Tierhaltung. So hat die Bundesregierung mit Beschlussfassung im Dezember 2013 in Zusammenhang mit der Errichtung einer Entenfarm in der Ukraine beispielsweise eine Hermesdeckung in Höhe von 42 Mio. Euro übernommen (vgl. Bundestagsdrucksache 18/9017). In diesem Fall handelte es sich um eine Verwendung öffentlicher Gelder , um eine Art der Tierhaltung zu unterstützen, die in Deutschland bzw. in der Europäischen Union verboten ist (vgl. Bundestagsdrucksache 17/11266). V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Exportkreditgarantien werden nicht für Projekte und Unternehmen im Ausland übernommen, sondern für deutsche Exporte (Lieferungen und Leistungen). Sie bieten Schutz vor wirtschaftlich und politisch bedingten Forderungsausfällen bei Exportgeschäften überwiegend in Schwellen- und Entwicklungsländer, für die private Kreditversicherungsunternehmen keinen ausreichenden Versicherungsschutz bieten. Exportkreditgarantien stehen deutschen Exportunternehmen und den exportfinanzierenden Banken auf der Basis risikoadäquater Prämien zur Verfügung. Exportkreditgarantien sind daher keine Subventionen. 1. Für welche Projekte im Zusammenhang mit landwirtschaftlichen Tierhaltungsanlagen hat die Bundesregierung seit 2013 Exportkreditgarantien übernommen , bzw. liegen aktuelle Anträge vor (bitte nach Jahr, Standort, Deckungsvolumen , Art der Tierhaltung und Tierzahl aufschlüsseln)? Seit 2013 hat die Bundesregierung 20 Einzeldeckungen für Exporte mit direktem Bezug zu Tierfarmen in Höhe von rund 124 Mio. Euro übernommen. (siehe Aufstellung ). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9655 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Jahr Land Deckungsvolumen in Mio. Euro Warenart 2013 Ukraine 36,9 Entenfarmausrüstung, Geflügelhaltungsanlagen und Schweinestallausrüstung 2013 Russische Födera-tion 18,0 Schweinezuchtanlagen 2013 Weißrussland 1,7 Ausrüstungen für die Legehennenhaltung, Melkstand 2015 Ukraine 16,7 Lieferung von Geflügelhaltungsanlagen 2015 Rumänien 2,5 Schweinestallausrüstung 2015 Honduras 2,1 Geflügelhaltungsanlage und Aufzuchtstation 2015 Weißrussland 3,70 Ausrüstung für Schweinehaltung und Geflügelaufzuchtan-lagen 2016 Russische Födera-tion 11,9 Geflügelzuchtausrüstung und Legehennenhaltungssysteme 2016 Usbekistan 1,6 Ausrüstung für Anlagen zur Haltung von Broilern 2016 Ukraine 0,2 Lieferung von Geflügelhaltungsanlagen 2017 Türkei 13,6 Ausrüstung für Anlagen zur Haltung von Lege-/Junghen-nen und Broiler-Elterntieren 2018 Kuba 1,4 Ausrüstung für Ställe und Aufzuchthäuser 2019 Mexiko 14,0 Ausrüstung für Schweinefarmen Darüber hinaus gibt es für noch im Verhandlungsstadium befindliche Exporte mit direktem Bezug zu Tierfarmen drei Grundsatzzusagen sowie drei Anträge auf Übernahme einer Exportkreditgarantie in diesem Bereich. 2. Für welche Projekte im Zusammenhang mit dem Export von Tieren hat die Bundesregierung seit 2013 Exportkreditgarantien übernommen, bzw. liegen aktuelle Anträge vor (bitte nach Jahr, Zielland, Deckungsvolumen, Tierart, Tierzahl, Verkehrsmittel aufschlüsseln)? Die Bundesregierung hat vom 1. Januar 2013 bis 31. März 2019 Exportkreditgarantien für zwei Lieferungen von Zuchtrindern nach Ägypten in Höhe von 1,5 Mio. Euro und 1,9 Mio. Euro übernommen. 3. In welcher Höhe wurden aus den Bürgschaften entstandene Kosten seit 2013 fällig (bitte nach Jahr, Standort, Kosten, Art des Projekts aufschlüsseln)? Seit 2013 wurden Entschädigungszahlungen in Höhe von rund 33,1 Mio. Euro geleistet. Die Regressansprüche aus den betroffenen Geschäften sind auf den Bund übergegangen. Jahr der Indeckungnahme Land Entschädigung in Mio. Euro Warenart 2011 Ukraine 2,1 Geflügelzuchtanlagen 2012 Ukraine 14,6 Geflügellege- und -aufzuchtställe sowie Ausrüstung für Schweinefarm 2014 Ukraine 16,4 Ausrüstung für Schweine- und Entenfarm 4. Welches Risiko wurde durch die Bundesregierung abgesichert? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/9655 5. Inwiefern ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die private Wirtschaft für diese Ausfuhrgeschäfte kein entsprechendes oder ausreichendes Absicherungsangebot zur Verfügung stellt (vgl. www.agaportal.de/ exportkreditgarantien/grundlagen/grundzuege)? Der Schwerpunkt privater Versicherungsunternehmen liegt auf der Absicherung von Forderungen in entwickelten Ländern/etablierten Märkten. Für Lieferungen und Leistungen in Schwellen- und Entwicklungsländer bestehen in der Regel keine ausreichenden Absicherungsmöglichkeiten. 6. Mit welcher Transportdauer wurden die Tiertransporte angemeldet, und wie lange war nach Kenntnis der Bundesregierung die tatsächliche Dauer (bitte einzeln aufschlüsseln)? 7. Wo wurden die Tiere nach Kenntnis der Bundesregierung während des Transports gemäß Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates vom 22. Dezember 2004 über den Schutz von Tieren beim Transport abgeladen und versorgt (innerhalb und ggf. außerhalb der EU)? 8. Inwiefern werden die Exportkreditgarantien an Auflagen für die Betreuung der Tiere während des Transports oder an den Nachweis des Aufbaus nachhaltiger Zuchtherden mit diesen Tieren in den Zielländern geknüpft? Die Fragen 6 bis 8 werden gemeinsam beantwortet. Nach Tierschutzrecht hat der Organisator bestimmter grenzüberschreitender Tiertransporte im Vorfeld des Transports eine Transportplanung vorzulegen. Diese Planung muss auch die Transportdauer und Abladeorte ausweisen. Kontrollen der Planungen und des tatsächlichen Transportverlaufs obliegen den zuständigen Landesbehörden. Im Bereich der Exportkreditgarantien ist die Einhaltung der relevanten Standards zu bestätigen. 9. Bestehen in den Zielländern außerhalb der EU nach Kenntnis der Bundesregierung Förderprogramme, die den Kauf von Tieren aus Deutschland unterstützen (falls ja, bitte nach Land und Fördersumme pro Tier aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen dazu keine Kenntnisse vor. 10. Kann die Bundesregierung garantieren, dass bei möglichen Transporten nach Ägypten die Tierwohlaspekte berücksichtigt werden, die laut Bundesregierung im Rahmen der Prüfung zur Vergabe von Exportkreditgarantien zum Tragen kommen (Zugang zu frischem Wasser und Futter, Prozesse zur Vermeidung von Leid und Angst, vgl. www.agaportal.de/exportkreditgarantien/ grundlagen/tierhaltung)? Transporte lebender Wirbeltiere unterfallen grundsätzlich den Tierschutzvorschriften der Verordnung (EG) Nummer 1/2005. Nach dieser Verordnung darf niemand eine Tierbeförderung durchführen oder veranlassen, wenn den Tieren dabei Verletzungen oder unnötige Leiden zugefügt werden könnten. Die Verordnung legt auch maximale Abstände für das Tränken und Füttern fest. Die Anforderungen der Verordnung gelten bis zur Ankunft am endgültigen Bestimmungsort , auch wenn dieser außerhalb der Europäischen Union liegt. Die Einhaltung der Verordnung wird von den zuständigen Landesbehörden überwacht, wobei auf die Antwort zu den Fragen 6 bis 8 verwiesen wird. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9655 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 11. Inwiefern sind diese Exportkreditgarantien mit dem von der Bundesregierung formulierten Ziel, die Dauer von Tiertransporten zu verkürzen (vgl. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 19. Legislaturperiode), vereinbar ? Aus Sicht der Bundesregierung stehen Exportkreditgarantien dem im Koalitionsvertrag formulierten Ziel, sich auf europäischer Ebene für eine Verkürzung von Transportzeiten einzusetzen, nicht entgegen. 12. Übernimmt die Bundesregierung Hermesbürgschaften für die Ausstattung von Tierhaltungsanlagen, die nicht dem Tierschutzniveau der europäischen Gesetzgebung entsprechen? Für die Vergabe von Exportkreditgarantien ist im Anwendungsbereich der OECD Common Approaches („Common Approaches for Officially Supported Export Credits and Environmental and Social Due Diligence“) eine Prüfung der Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsaspekte nach nationalen und internationalen Vorgaben obligatorisch. Bei Exporten mit Tierhaltung/-transport wird insbesondere die Einhaltung der „Five Freedoms of Animal Welfare“ (Freedom from Hunger and Thirst; Freedom from Discomfort; Freedom from Pain, Injury, or Disease; Freedom to Express Normal Behavior; Freedom from Fear and Distress) bewertet. Zudem wird geprüft, ob die ausländischen Besteller die Empfehlungen der relevanten Good Practice Note der IFC („Improving Animal Welfare in Livestock Operations“) berücksichtigen. 13. Falls ja, haben die Tiere in Drittstaaten denselben Anspruch auf eine tiergerechte Haltung, und trifft die Aussage „Für das BMEL ist das Wohlergehen der Tiere ein wichtiges Anliegen“ (www.bmel.de/DE/Tier/Tierschutz/ tierschutz_node.html) nicht auf Tiere in Drittländern zu? Die in der Europäischen Union gültigen Tierschutzvorschriften binden grundsätzlich lediglich die Mitgliedstaaten. Tierhaltungen in anderen Staaten müssen diesen Vorschriften daher nicht unbedingt entsprechen. Für die Bundesregierung ist Tierwohl auch international ein wichtiges Anliegen, bei dem sie insbesondere auf die Welttiergesundheitsorganisation (OIE), das Programm „Better Training for Safer Food“ (BTSF) der Europäischen Kommission und bilaterale Zusammenarbeit setzt. 14. Falls nein, welche Vorteile ergeben sich für die Tiere, wenn sie in tierschutzwidrigen Anlagen deutscher Hersteller gehalten werden, im Vergleich zur Unterbringung in tierschutzwidrigen Anlagen nicht-deutscher Hersteller (vgl. „Bei der Berücksichtigung von EU-Standards allein durch Deutschland , kämen in der Regel Lieferanten aus anderen Ländern zum Zuge und es wäre kein positiver Beitrag zum Tierwohl erzielt worden“, www.agaportal.de/ exportkreditgarantien/grundlagen/tierhaltung)? Auf die Antwort zu Frage 12 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333