Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 17. April 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/9657 19. Wahlperiode 23.04.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Theurer, Reinhard Houben, Renata Alt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/9008 – Nationale Industriestrategie 2030, Industriepolitisches Manifest und Wettbewerbsrecht V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Europäische Kommission hat am 6. Februar 2019 die geplante Fusion der Mobilitätssparten von Siemens und Alstom untersagt. Bereits am 5. Februar 2019 wurde durch den Bundesminister für Wirtschaft und Energie Peter Altmaier die „Nationale Industriestrategie 2030“ vorgestellt (www.bmwi.de/ Redaktion/DE/Publikationen/Industrie/nationale-industriestrategie-2030.pdf?__ blob=publicationFile&v=10). Dort heißt es in Bezug auf sogenannte nationale Champions wie „Siemens, Thyssen-Krupp, Automobilhersteller oder Deutsche Bank“ unter anderem, dass der „langfristige Erfolg und das Überleben solcher Unternehmen“ „im nationalen politischen und wirtschaftlichen Interesse“ läge. Am 19. Februar 2019 hat Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier gemeinsam mit seinem französischen Amtskollegen Bruno Le Maire ein „deutsch-französisches Manifest über die Industriepolitik“ vorgestellt (www.bmwi.de/Redaktion/ DE/Downloads/F/franco-german-manifesto-for-a-european-industrial-policy.pdf ?__blob=publicationFile&v=2). V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Bundesminister Peter Altmaier hat am 5. Februar 2019 den Entwurf einer Nationalen Industriestrategie 2030 vorgestellt. Der vorliegende erste Entwurf hat zum Ziel, in dem bereits begonnenen Dialog mit relevanten Akteuren aus Industrie, Wirtschaft, Gewerkschaften und Wissenschaft, den Vertreterinnen und Vertretern der Fraktionen des Deutschen Bundestages und der Länder Vorschläge zur nachhaltigen Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Industrie in Deutschland zu erörtern und zu konkretisieren. Gemäß dem am 5. Februar 2019 von Bundesminister Peter Altmaier vorgestellten Entwurf soll im Anschluss daran die überarbeitete Strategie innerhalb der Bundesregierung abgestimmt und vom Bundeskabinett beschlossen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9657 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Außerdem hat Bundesminister Peter Altmaier am 19. Februar 2019 gemeinsam mit seinem französischen Amtskollegen Bruno Le Maire ein „deutsch-französisches Manifest über die Industriepolitik“ vorgestellt. Es handelt sich hierbei um einen Impuls für den Austausch auf EU-Ebene. 1. Welcher ökonomischen Logik folgt das in der Nationalen Industriestrategie festgeschriebene Ziel von 25 Prozent Industrieanteil? Ist mit einem höheren Industrieanteil nach Kenntnis der Bundesregierung zwingend ein höherer Wohlstand verbunden? Welche empirischen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, dass eine gezielte staatliche Planung einzelner Sektorengrößen in entwickelten Volkswirtschaften zu mehr Wohlstand führt? Die Leistungsfähigkeit und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft einschließlich der Industrie ist die Grundlage des heutigen sowie des zukünftigen Wohlstands in Deutschland. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP betreffend die Nationale Industriestrategie 2030 auf Bundestagsdrucksache 19/8917 verwiesen. 2. Wie wird die Bundesregierung die Industriestrategie umsetzen? Welche Maßnahmen sind kurzfristig für das Jahr 2019 geplant? Welche Maßnahmen sind mittelfristig bis 2021 geplant? Bundesminister Peter Altmaier hat am 5. Februar 2019 den Entwurf einer Nationalen Industriestrategie 2030 vorgestellt. Zum weiteren Vorgehen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Begleitend finden Gespräche und ein Austausch auf EU-Ebene zur „Europäisierung“ der Industriestrategie statt. Aussagen zur Umsetzung von konkreten Maßnahmen im Zusammenhang mit der Nationalen Industriestrategie 2030 sind vor der Befassung des Bundeskabinetts nicht möglich. 3. Inwiefern ist für die Bundesregierung der Erhalt geschlossener Wertschöpfungsketten wie in der Industriestrategie auf Seite 11 angesprochen von hoher Bedeutung? Welche empirischen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor, dass geschlossene Wertschöpfungsketten dauerhaft zu mehr Wohlstand führen als internationale Arbeitsteilung? Die Stärke der deutschen Industrie beruht auf ihrer Innnovationsstärke, hochqualifizierten Beschäftigten und dem erfolgreichen Zusammenwirken von industriellem Mittelstand, Familienunternehmen und Großunternehmen in hocheffizienten und präzise getakteten Wertschöpfungsketten. Die deutsche Wirtschaft ist breit aufgestellt und verfügt sowohl über eine starke Grundstoffindustrie wie auch über ein exzellentes weiterverarbeitendes Gewerbe. Ziel der Nationalen Industriestrategie 2030 ist es daher, die etablierten und funktionierenden Wertschöpfungsketten aufrechtzuerhalten und Wertschöpfung auch in Zukunft zu sichern. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/9657 4. Führt für die Bundesregierung die Unterscheidung in „alte schmutzige“ Industrien und „saubere neue“ Industrien wie in der Industriestrategie auf Seite 11 angesprochen in die Irre? Bedeutet das, dass die Bundesregierung sich für den dauerhaften Erhalt von Arbeitsplätzen im Kohlebergbau und in der Kohleverstromung einsetzen wird? Die Unterscheidung ist falsch und führt in die Irre. Tatsache ist, dass die Industrieanlagen in Deutschland weltweit gesehen zu den saubersten gehören und die deutsche Industrie intensiv in Umweltschutzmaßnahmen investiert. Würde man z. B. energieintensive Betriebe in Länder mit geringeren Umweltschutzanforderungen verlagern, würde dies nicht nur Arbeitsplatzverluste bedeuten, sondern es würde sich auch nachteilig für die Umwelt und das Klima auswirken. Eine zeitgemäße Industriepolitik verfolgt daher eine Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Industrie in ihrer gesamten Breite. Mit der Schließung der letzten beiden Bergwerke zum 31. Dezember 2018 wurde der Steinkohlenbergbau in Deutschland beendet. Im Hinblick auf die Braunkohle enthält der Abschlussbericht der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ eine Vielzahl von struktur- und energiepolitischen Empfehlungen basierend auf dem Mandat der Kommission, die schrittweise Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung und eine erfolgreiche Strukturentwicklung miteinander zu verbinden. Zentrale Orientierung hierbei ist das energiepolitische Zieldreieck aus Versorgungssicherheit, Umweltverträglichkeit und Bezahlbarkeit . Diese Ziele werden von der Bundesregierung geteilt. Derzeit prüft die Bundesregierung die vorgeschlagenen Maßnahmen. Dabei wird auch die fiskalische, wirtschaftliche und rechtliche Umsetzbarkeit der Vorschläge untersucht und ein schlüssiges Gesamtkonzept erstellt. 5. Welche empirischen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor, welche die Annahme unterstützen, dass erfolgreicher internationaler Wettbewerb nur mit Großkonzernen möglich sei? Empfiehlt die Bundesregierung den deutschen Weltmarktführern aus dem Mittelstand, sich zu Konglomeraten zusammenzuschließen, um wettbewerbsfähig zu bleiben? Wird sich die Förderpolitik des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, mit dem Schwerpunkt auf kleine und mittlere Unternehmen, zugunsten von großen Unternehmen aufgrund der Industriestrategie ändern? Der Mittelstand ist wichtiger Innovations- und Technologiemotor Deutschlands und im internationalen Wettbewerb gut aufgestellt. Im Übrigen wird für die Beantwortung des ersten Teils der Frage auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Unternehmenszusammenschlüsse sind ausschließlich unternehmerische Entscheidungen , die unter Beachtung des geltenden Wettbewerbsrechts getroffen werden. Der Schwerpunkt der Förderpolitik des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) auf kleine und mittlere Unternehmen wird sich durch die Nationale Industriestrategie nicht verändern. Dies gilt auch für die Innovationsförderung mit dem kürzlich weiterentwickelten Erfolgskonzept „Von der Idee zum Markterfolg“, wie für die vielen weiteren Maßnahmen mit Mittelstandsfokus. Die Förderung im Bereich der gewerblichen Mittelstandsfinanzierung des BMWi erfolgt insbesondere aus dem ERP-Sondervermögen, hier hat die Nationale Industriestrategie ebenfalls keine nachteiligen Auswirkungen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9657 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 6. Welche Effizienzgewinne wären aus Sicht der Bundesregierung bei einer Fusion von Siemens und Alstom zu erwarten gewesen, und warum wurden diese nach Kenntnis der Bundesregierung laut Erklärung der Europäischen Kommission nicht gegenüber der Europäischen Kommission substantiiert (http://europa.eu/rapid/press-release_IP-19-881_en.htm)? Die Bundesregierung äußert sich grundsätzlich nicht zu hypothetischen Fragen. 7. Wie verteilt sich der Absatzmarkt für Züge auf die Weltregionen? Welchen Anteil haben deutsche und europäische Züge in China? Wie würden sich nach Einschätzung der Bundesregierung der Marktanteil und die Marktchancen in den verschiedenen Weltregionen durch eine Fusion von Siemens und Alstom verändern, und warum? Der Bundesregierung liegen über öffentlich zugängliche Quellen hinaus keine Zahlen über den Absatz von Zügen in den Weltregionen und die Anteile deutscher und europäischer Züge in China vor. Zudem wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. 8. Welche konkreten Markteintrittsbarrieren sieht die Bundesregierung für Bahntechnologie- bzw. Zug-Lieferanten in China? Welche sind dabei konkret von der Größe der Anbieter abhängig? Welche Kriterien (etwa Umsatz, Mitarbeiteranzahl, Gewinn) sind dabei ausschlaggebend ? Die öffentlichen Beschaffungsmärkte in China, und dazu gehört auch der Bahnsektor , sind nach wie vor zu großen Teilen für ausländische Anbieter verschlossen . Deshalb drängen Deutschland und die EU schon seit langem darauf, dass China seine beim WTO-Beitritt eingegangene Verpflichtung, dem plurilateralen WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen beizutreten und sich darin zur regelbasierten Öffnung seiner öffentlichen Beschaffungsmärkte für ausländische Firmen zu verpflichten, umsetzt. Marktzugang erhalten ausländische Firmen in China häufig nur verbunden mit wettbewerbsverzerrenden Auflagen wie Lokalisierungszwang, unfreiwilligem Technologietransfer oder auch dem Zwang zu Joint-Ventures mit chinesischen Unternehmen. Dies betrifft alle ausländischen Unternehmen, unabhängig von der Unternehmensgröße. 9. Welche politische Unterstützung brauchen deutsche bzw. europäische Unternehmen aus Sicht der Bundesregierung, um in den chinesischen Markt einzutreten? Gewährt die Bundesregierung diese? Ist die Bundesregierung bereit, solche Unterstützung gemeinsam mit anderen Regierungen von EU-Mitgliedstaaten wie z. B. Frankreich zu gewähren? Gibt es in diesem Zusammenhang andere Formen staatlicher Unterstützung zum Marktzugang in China, die unterhalb der Fusion liegen? Gewährt die Bundesregierung diese Unterstützung nur großen Unternehmen oder auch kleineren? Für die EU und die EU-Mitgliedstaaten sind weltweit gleiche und faire Wettbewerbsbedingungen sowie offene Märkte von zentralem Interesse. Die Bundesregierung unterstützt die Europäische Kommission daher in ihren kontinuierlichen Bemühungen, durch Handelsvereinbarungen auf multilateraler Ebene und im bi- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/9657 lateralen Verhältnis den Zugang zum chinesischen Markt substanziell zu verbessern und die Gleichbehandlung in- und ausländischer Unternehmen zu erreichen. In diesem Zusammenhang stimmt sich die Bundesregierung fortwährend auf EU- Ebene und mit den EU-Mitgliedstaaten ab und prüft neue Ansätze zur weiteren Angleichung der globalen Wettbewerbsbedingungen. Zur weltweit wechselseitigen Öffnung des Zugangs zu Märkten für die Vergabe öffentlicher Aufträge hat die Europäische Kommission 2016 einen revidierten Verordnungsvorschlag für ein sog. internationales Beschaffungsinstrument vorgelegt . Der Europäische Rat hat in den Schlussfolgerungen seiner Sitzung vom 21. und 22. März 2019 zur weiteren Verbesserung des weltweiten Marktzugangs für europäische Unternehmen die Wiederaufnahme der Beratungen über den Verordnungsvorschlag gefordert. Ansonsten stehen die bewährten Instrumente der Außenwirtschaftsförderung der Bundesregierung jedem deutschen Unternehmen zur Verfügung. Sie werden permanent ausgebaut und weiterentwickelt, um die deutschen Unternehmen bei Erschließung und Sicherung ausländischer Märkte im internationalen Wettbewerb angemessen zu unterstützen und Wohlstand, Entwicklung und Arbeitsplätze in Deutschland zu sichern. Hierzu gehört aktuell der weitere Ausbau des Netzes der Auslandshandelskammern und Delegiertenbüros und des Markterschließungsprogramms für mittelständische Unternehmen, die Vereinfachung und Digitalisierung der Exportkreditversicherung („Hermes“) für sogenannte Small Tickets oder der verstärkte Einsatz für Auslandsprojekte im strategischen Interesse der Deutschlands einschließlich der politischen Flankierung solcher Vorhaben. 10. Welchen Zweck verfolgt die Bundesregierung mit der namentlichen Nennung einzelner Unternehmen, deren Überleben im nationalen Interesse sei? Haben diese Unternehmen vor Veröffentlichung der Industriestrategie der Veröffentlichung zugestimmt? Liegt nach Einschätzung der Bundesregierung ein Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht durch Bundeswirtschaftsminister Altmaier vor? Entspricht dies einer staatlichen Überlebensgarantie für diese Unternehmen? Soll die in der Nationalen Industriestrategie genannte „nationale Beteiligungsfazilität “ hierbei für den Bail-out bzw. die Rettung von Unternehmen, die im nationalen Interesse sind, verwendet werden? Sind hierfür Subventionen vorgesehen? Welche Unternehmen sind nach Ansicht der Bundesregierung neben Siemens , Thyssen-Krupp, VW, Daimler, BMW und Deutscher Bank ebenfalls „too big to fail“, und warum? Die Nennung einzelner Unternehmen durch Bundesminister Peter Altmaier steht lediglich beispielhaft für Unternehmen, die sich erfolgreich am Weltmarkt behauptet haben. Die Beteiligungsfazilität soll nicht zum Bailout von Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten verwendet werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9657 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 11. Welcher ökonomischen Logik folgen die in der Industriestrategie verwendeten Begriffe „das neue Verhältnismäßigkeitsprinzip“ und „die volkswirtschaftliche Bedeutung“? Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass bei grundlegenden Strukturbrüchen das alleinige Engagement von Unternehmen nicht immer ausreicht und im Einzelfall eine vorübergehende staatliche Anschubförderung oder das Setzen sonstiger geeigneter Rahmenbedingungen notwendig sein kann. Vor diesem Hintergrund können die im Entwurf der Industriestrategie verwendeten Begriffe „Verhältnismäßigkeit “ und „volkswirtschaftliche Bedeutung“ interpretiert werden. 12. Ist die Beteiligung des Staats für den langfristigen Erfolg von Internetplattformen und Hightechunternehmen nach Kenntnis der Bundesregierung relevant ? Wenn ja, welche empirischen Indizien dafür liegen der Bundesregierung vor? Welche staatlichen Beteiligungen und welche staatlichen Beihilfen haben konkret dazu geführt, dass Apple, Amazon, Alphabet, Microsoft und Facebook zu den wertvollsten Unternehmen der Welt gehören? Der Bundesregierung liegen dazu keine empirischen Belege vor. Das gilt auch für die Frage nach einem Zusammenhang zwischen staatlichen Beihilfen und der Börsenbewertung der genannten US-Unternehmen. 13. Inwiefern sieht die Bundesregierung zwischen dem Bekenntnis von CDU, CSU und SPD im Koalitionsvertrag auf Seite 61, dass die Wettbewerbsbehörde Missbrauch von Marktmacht vor allem auf sich schnell verändernden Märkten zügig und effektiv abstellen können müsse, einen Widerspruch zur in der Nationalen Industriestrategie (S. 12) und im Manifest (S. 3/S. 4) geäußerten Absicht, Marktmacht gezielt durch eine Schwächung des Kartellrechts zu stärken? Sind Unternehmen mit einer lokalen Vormachtstellung nach Ansicht der Bundesregierung dauerhaft innovativer und erfolgreicher als Unternehmen im Wettbewerb? Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass das Kartellrecht in Bezug auf die Digitalisierung und Globalisierung der Wirtschaftswelt modernisiert werden soll. Dazu gehört, dass die Wettbewerbsbehörden dem Missbrauch von Marktmacht vor allem auf sich schnell verändernden Märkten zügig und effektiv begegnen können. Gleichzeitig sieht der Koalitionsvertrag vor, dass im Wettbewerbsrecht alle Voraussetzungen dafür geschaffen werden sollen, in Deutschland und Europa die Entstehung von (Digital-) Unternehmen zu ermöglichen, die eine international wettbewerbsfähige Größe erreichen. Ein Widerspruch zwischen den Vorgaben des Koalitionsvertrags und dem Entwurf der Nationalen Industriestrategie besteht daher nicht. Auch der Entwurf der Industriestrategie sieht im Übrigen vor, dass die Möglichkeiten, gegen den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung wirksamer vorzugehen, verbessert werden sollen (Seite 15). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/9657 14. Entspricht es nach Ansicht der Bundesregierung den Grundprinzipien der Sozialen Marktwirtschaft und der Intention der Europäischen Integration, eine „europäische Ministererlaubnis“ wie sie im Manifest (S. 4) in Betracht gezogen wird, einzuführen, mit der das Europäische Kartellrecht durch die Nationalstaaten umgangen werden kann? Entspricht es der Ansicht der Bundesregierung, dass die politische Kontrolle über die EU-Wettbewerbsbehörden von den Mitgliedstaaten statt wie bisher vom Wettbewerbskommissariat durchgeführt werden sollte? Die Bundesregierung strebt im Hinblick auf das Wettbewerbsrecht keine Änderung der Zuständigkeiten der Organe der EU an. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 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