Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 17. April 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/9660 19. Wahlperiode 23.04.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ottmar von Holtz, Uwe Kekeritz, Kai Gehring, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/9001 – Umsetzung und Überarbeitung der Bildungsstrategie des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung aus dem Jahr 2015 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die aktuell gültige Bildungsstrategie des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) wurde im Juli 2015 mit dem Titel „Gerechte Chancen auf hochwertige Bildung schaffen“ veröffentlicht (www. bmz.de/de/mediathek/publikationen/reihen/strategiepapiere/Strategiepapier356_ 07_2015.pdf). Darin steht beschrieben, Bildung sei Schwerpunkt der deutschen Entwicklungspolitik. Es sollen laut Bildungsstrategie jährlich mindestens 400 Mio. Euro aus dem Etat des BMZ eingeplant werden. Die BMZ-Bildungsstrategie wurde im September 2015 vor der Verabschiedung der Nachhaltigkeitsagenda 2030 der Vereinten Nationen und des Nachhaltigkeitsziels 4 (SDG 4: Inklusive, gerechte und hochwertige Bildung gewährleisten und Möglichkeiten des lebenslangen Lernens für alle fördern) veröffentlicht. Aus Sicht der Fragestellenden ist die BMZ-Bildungsstrategie eine Aufzählung entwicklungspolitischer Vorhaben. Weder ist ein zeitlicher Umsetzungshorizont für die Bildungsstrategie enthalten noch ein konkreter Umsetzungsfahrplan mit Maßnahmen, Indikatoren und Zielgrößen. Auch die Definition von Monitoring - oder Evaluationsschritten fehlt gänzlich, ebenso eine Selbstverpflichtung zu regelmäßiger öffentlicher Berichterstattung über Fortschritte bei der Erreichung von SDG 4 über die Strategie. Nicht nur die erst nach Veröffentlichung der BMZ-Bildungsstrategie verabschiedete globale Nachhaltigkeitsagenda 2030, sondern auch innerministerielle Entwicklungen machen deutlich, dass die BMZ-Bildungsstrategie dringend überarbeitungsbedürftig ist: Seit 2017 hat Bundesminister Dr. Gerd Müller wiederholt betont, sein Ziel sei es, 25 Prozent des Etats seines Hauses in Bildung zu investieren (vgl. z. B.: www.bundesregierung.de/breg-de/service/ bulletin/rede-des-bundesministers-fuer-wirtschaftliche-zusammenarbeit-undentwicklung -dr-gerd-mueller--799550). Eine darauf ausgerichtete Strategie bleibt das BMZ nach Auffassung der Fragesteller bislang jedoch schuldig. Das Hochrangige Politische Forum für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (High Level Political Forum on Sustainable Development, HLPF) ist das zentrale Gremium für die Überprüfung der Agenda 2030 auf globaler Ebene. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9660 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Es tritt jedes Jahr im Juli für acht Tage in New York zusammen und soll den notwendigen Austausch zu Erfolgen, Herausforderungen und Erfahrungen fördern . Im Jahr 2019 fokussiert sich das Forum unter anderem auf Umsetzung des Nachhaltigkeitsziels 4 (https://sustainabledevelopment.un.org/hlpf/2019/). Die Fragestellenden nehmen das Forum zum Anlass, um die Bundesregierung zu der Bildungsstrategie des BMZ sowie der Maßnahmen und bereits erbrachten Erfolge dieses Ziels zu befragen. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Aufgrund der zentralen Bedeutung von Bildung ist das Thema nicht nur in der BMZ-Bildungsstrategie, sondern auch in weiteren aktuellen Strategiepapieren und Aktionsplänen der Bundesregierung verankert. Beispiele hierfür sind die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie, das BMZ-Strategiepapier „Entwicklungspolitik 2030“, der Marshallplan mit Afrika, die Digitale Agenda des BMZ , der Gender Aktionsplan sowie der Aktionsplan „Agents of Change“ zu Kinder- und Jugendrechten , das Positionspapier Digitalisierung für Entwicklung, und die Fortschreibung und Weiterentwicklung der Afrikapolitischen Leitlinien der Bundesregierung . 1. Inwiefern und bis wann plant das BMZ eine Überarbeitung seiner Bildungsstrategie aus dem Jahr 2015, um diese auf die Umsetzung von SDG 4 (Bildungsziel der globalen Nachhaltigkeitsagenda) auszurichten? Die BMZ-Bildungsstrategie steht mit den Zielen, Themen und Handlungsfeldern der globalen Bildungsagenda (SDG-Agenda und Framework for Action) als Orientierungsrahmen bereits jetzt im Einklang. Eine Überarbeitung ist daher nicht erforderlich. 2. Welche Umsetzungsschritte hat das BMZ basierend auf seiner Bildungsstrategie seit dem Jahr 2015 in Angriff genommen? Gemäß der Bildungsstrategie fördert das BMZ Bildung entlang der gesamten Bildungskette , von der frühkindlichen Bildung über Grund- und Sekundarbildung, beruflicher Bildung, Hochschulbildung bis zur Erwachsenenbildung. Bei der Förderung der Bildung kommen alle Instrumente der Entwicklungszusammenarbeit zum Einsatz, von der bilateralen staatlichen Entwicklungszusammenarbeit , den Sonderinitiativen und der Not- und Übergangshilfe, über die multilaterale Zusammenarbeit bis hin zur Förderung von Bildungsprojekten der Kirchen , zivilgesellschaftlicher Organisationen und die Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft . Die Höhe jährlicher Zusagen für Bildungsmaßnahmen wurde seit 2015 erheblich gesteigert (vgl. dazu Antwort zu Frage 13). Mit nahezu allen Partnerländern wurden zusätzliche Bildungsvorhaben vereinbart, insbesondere im Bereich der beruflichen Bildung. Das duale System der beruflichen Bildung ist ein Markenzeichen Deutschlands und wird als Referenzmodell weltweit zunehmend nachgefragt. Das BMZ unterstützt bedarfsgerecht zukunftsorientierte und praxisorientierte inklusive Berufsbildung in allen Partnerländern. Damit trägt es zur Förderung der Beschäftigungsfähigkeit von Menschen in Entwicklungsländern bei und fördert nachhaltiges Wirtschaftswachstum, gesellschaftliche Entwicklung sowie die Schaffung von Zukunftsperspektiven für die Menschen. Daher schlagen sich die Mittelaufwüchse im Bereich Bildung der Entwicklungszusammenarbeit des BMZ besonders im Bereich berufliche Bildung nieder. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/9660 Aus Mitteln der Übergangshilfe werden signifikante Mittel zur Förderung von Grundbildung und beruflicher Bildung vergeben, insbesondere an Programme des Kinderhilfswerks der Vereinten Nationen (UNICEF) im Syrienbogen und den Maghreb-Staaten. Aus Mitteln der Sonderinitiative Ausbildung und Beschäftigung erfolgt in den Partnerländern u. a. eine bedarfsorientierte Finanzierung von Maßnahmen der Aus- und Weiterbildung. Im Bereich der höheren Bildung wurde das Engagement des BMZ ebenfalls ausgebaut , etwa durch die Sondermaßnahme „1 000 Stipendien für afrikanische Studierende “. Darüber hinaus hat das BMZ sein multilaterales Engagement für Bildung deutlich gesteigert: Seit 2017 ist das BMZ mit insgesamt 31 Mio. Euro am Fonds „Education Cannot Wait“ beteiligt. Für die „Global Partnership for Education“ hat das BMZ den jährlichen finanziellen Beitrag substanziell erhöht (2017: 7 Mio. Euro, 2018: 18 Mio. Euro, 2019: 37 Mio. Euro). 3. Inwiefern und mit welchen Methoden ist zur Umsetzung der BMZ-Bildungsstrategie eine regelmäßige Fortschrittsüberprüfung und Berichterstattung erfolgt ? Die konkreten Wirkungen der entwicklungspolitischen Maßnahmen des BMZ im Bildungssektor werden auf Projekt- und Programmebene durch die durchführenden Organisationen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit nach international anerkannten Maßstäben gemessen und dokumentiert. Die Bildungsstrategie des BMZ gibt dafür den entwicklungspolitischen Handlungsrahmen vor. Sie hat eine offene Laufzeit und ermöglicht eine Anpassung der thematischen und strategischen Schwerpunkte der konkreten Umsetzung sowie der Zielsetzungen – einschließlich der Wertbestückung von Indikatoren – an die jeweiligen landesspezifischen und von den Partnern und Zielgruppen artikulierten Bedarfe. 4. Wann und in welcher Form soll die Umsetzung der BMZ-Bildungsstrategie und ihr Beitrag zur Schaffung chancengerechter Bildung und verbesserter Qualität von Bildung konkret evaluiert werden? Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 5. Inwiefern und durch welche Maßnahmen wurden seit Veröffentlichung der BMZ-Bildungsstrategie die inklusive Bildung sowie die Gleichberechtigung der Geschlechter als zentrale Querschnittsthemen realisiert (bitte konkrete Projekte und Erfolgsindikatoren angeben)? In der BMZ-Bildungsstrategie ist das Thema Chancengerechtigkeit prominent verankert. Chancengerechtigkeit umfasst dabei sowohl das Querschnittsthema Gleichberechtigung der Geschlechter als auch die Inklusion von Menschen mit besonderen Bedürfnissen (siehe dazu auch die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. betreffend „Deutscher Beitrag zur Umsetzung des WHO Global Disability Action Plans 2014 bis 2021“ auf Bundestagsdrucksache 19/9173). Darüber hinaus sind Bildungsprojekte zentraler Bestandteil der jährlich veröffentlichten Gender Road Maps. Auch in den Strategiedokumenten zur Förderung von Inklusion ist Bildung ein wichtiges Querschnittsthema . In der bilateralen staatlichen Entwicklungszusammenarbeit werden beispielweise die Partnerregierungen bei der Erstellung von Genderstrategien oder bei der Entwicklung gendersensibler Finanzierungsmodalitäten unterstützt. Gemeinsam Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9660 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode werden neue pädagogische Ansätze (z. B. die Förderung von besser qualifizierten Lehrerinnen, Entwicklung gendersensibler Lehr- und Lernmaterialien, außerschulische Angebote für Mädchen) entwickelt und zur Anwendung gebracht sowie ggf. durch Infrastrukturmaßnahmen (z. B. geschlechtergetrennte Schultoiletten und Sanitäranlagen) flankiert. Die Bundesregierung hat darüber hinaus die Spielräume im Rahmen der deutschen G7- und G20-Präsidentschaft genutzt, um Bildung als Kernthema zu etablieren und dabei besonders die Benachteiligung von Mädchen und Frauen in den Blick zu nehmen: Auf dem G7-Gipfel 2015 in Elmau wurde beschlossen, bis 2030 ein Drittel mehr Frauen und Mädchen in Entwicklungsländern beruflich zu qualifizieren. 2017 haben die G20-Staaten im Rahmen der deutschen G20-Präsidentschaft die Initiative #eSkills4Girls zur Stärkung digitaler Kompetenzen und des Wissensaustausches von Frauen und Mädchen ins Leben gerufen. 2018 hat sich Deutschland der Initiative der kanadischen G7-Präsidentschaft zur Stärkung von Mädchenbildung in Krisen- und Konfliktlagen angeschlossen . Die deutsche Finanzierungsankündigung in Höhe von 75 Mio. US-Dollar aus dem BMZ-Etat von 2018 ist bereits in der Umsetzung. 6. In welchen Partnerländern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit liegt der Schwerpunkt der Zusammenarbeit im Bildungsbereich gegenwärtig auf Grundbildung? Mit welchen Partnerländern soll künftig Grundbildung ein Schwerpunkt sein? Mit acht Partnerländern wurde ein bilateraler Schwerpunkt Bildung mit einem Fokus auf Grund- und/oder Sekundarbildung vereinbart: Guatemala, Guinea, Honduras, Jemen, Malawi, Mosambik, Jordanien und Libanon. Darüber hinaus werden insbesondere im Rahmen der Sonderinitiative „Fluchtursachen bekämpfen , Flüchtlinge (re)integrieren“ (SI Flucht) bzw. der Übergangshilfe Vorhaben der erweiterten Grundbildung (inklusive Sekundar- und frühkindliche Bildung) außerhalb eines bilateralen Schwerpunkts Bildung umgesetzt. Hierzu zählen insbesondere Finanzierungen von Programmen des VN-Kinderhilfswerks (UNICEF). Über die Schwerpunkte in der bilateralen staatlichen Entwicklungszusammenarbeit wird jeweils im Dialog mit den Partnerregierungen entschieden. 7. Inwiefern hat sich diese Schwerpunktsetzung in den vergangenen fünf Jahren verändert, oder ist die Anzahl der Schwerpunktländer konstant geblieben ? Die Zahl der Partnerländer mit bilateralem Schwerpunkt ist gleich geblieben. Zudem konnte Bildung in weiteren Staaten aufgrund der SI Flucht gefördert werden. 8. Plant das BMZ eine Reduzierung der Schwerpunktländer mit Fokus auf Grundbildung? Wenn ja, mit welcher Begründung? Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/9660 9. Welche Länder erhalten Budgethilfe für den Bildungsbereich (bitte nach Land, Finanzvolumen und Finanzierungszeitraum aufschlüsseln)? Aus Mitteln der bilateralen staatlichen Zusammenarbeit erhält derzeit kein Land Sektorbudgethilfe für den Bildungsbereich. 10. Wie haben sich die Ausgaben des BMZ für die Grundbildung seit Veröffentlichung der Bildungsstrategie entwickelt? Die Auszahlungen (bilaterale Netto-ODA) für Erweiterte Grundbildung inkl. frühkindliche Bildung, Grund- und Sekundarbildung betrugen 2015 191,5 Mio. Euro, 2016 185,7 Mio. Euro, und 2017 130,1 Mio. Euro. Die ODA-Zahlen für 2018 liegen noch nicht vor. Demgegenüber sind in anderen relevanten Bildungsbereichen wie beispielsweise der Berufsbildung die Mittel stark angewachsen. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 2, 11 und 13 verwiesen. 11. Wie hoch beliefen sich die Zusagen des BMZ für frühkindliche Bildung, Grund- und Sekundarbildung im Rahmen der deutschen bilateralen Entwicklungszusammenarbeit in den Jahren 2015 bis 2018 (bitte nach Jahren aufschlüsseln )? Die Summe aller bilateraler Zusagen, Bewilligungen an Zuwendungsempfänger und multilateraler Beiträge für den Gesamtbereich Bildung (von Grund- und Sekundarbildung inkl. Berufsbildung bis zu höherer Bildung) betrug 2018 etwa 970 Mio. Euro und ist somit seit 2015 (649 Mio. Euro) stark angewachsen. Bilaterale Zusagen für frühkindliche Bildung, Grund- und Sekundarbildung (ohne Berufsbildung) beliefen sich 2015 auf 157 Mio. Euro, 2016 auf 117,5 Mio. Euro, 2017 auf 56 Mio. Euro und 2018 auf 127 Mio. Euro. Zusätzlich wurden 2018 für Grundbildung im Rahmen der SI Flucht und im Rahmen der Übergangshilfe rund 100 Mio. Euro zugesagt. Auch die signifikante Steigerung der Zusagen für Education Cannot Wait (ECW) oder „Global Partnership for Education“ (GPE) kommt der Grundbildung zu gute. Im Gesamtbereich Bildung haben darüber hinaus die Sonderinitiativen 2018 zusätzlich etwa 76 Mio. Euro in Bildungsvorhaben investiert. Im Rahmen der Übergangshilfe (KWI) wurden 2018 Bildungsvorhaben in einem Umfang von etwa 200 Mio. Euro finanziert. 12. Wie hoch waren demgegenüber die Auszahlungen für frühkindliche Bildung , Grund- und Sekundarbildung im Rahmen der deutschen bilateralen Entwicklungszusammenarbeit in den Jahren 2015 bis 2018 (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen. 13. Wie viel Prozent des Gesamtetats des BMZ fließen gegenwärtig in Bildung (bitte nach frühkindlicher Bildung, Grund- und Sekundarbildung, beruflicher Bildung, Hochschulbildung und inklusiver Bildung aufschlüsseln)? Seit 2013 wurden die Zusagen für Bildung mehr als verdoppelt: Die Summe der bilateralen Zusagen, Bewilligungen an Zuwendungsempfänger und multilateralen Beiträge betrug 2018 rund 970 Mio. Euro (409 Mio. Euro in 2013 als letztem Jahr der 17. Legislaturperiode). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9660 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Der Anteil von Bildungszusagen aus Titeln des BMZ-Einzelplans 23 ist überproportional zum Gesamtansatz von 10 Prozent (2013) auf rund 15 Prozent gewachsen (2018; vorläufig). Als Bezugsgröße werden hier diejenigen Titel des Einzelplans 23 zugrunde gelegt, aus denen Bildungsmaßnahmen finanziert werden können : Bilaterale FZ und TZ, Berufliche Aus- und Fortbildung, Private Träger, Kirchen und Sozialstrukturträger, Multilaterale Beiträge, Sonderinitiativen, Not- und Übergangshilfe (inkl. Education Cannot Wait-Fonds). Eine weitere Aufschlüsselung nach Förderbereichen ist derzeit noch nicht möglich . 14. Wie, in welchen Schritten und mit welchem zeitlichen Horizont plant das BMZ die Ankündigung von Bundesminister Dr. Müller umzusetzen, 25 Prozent des Etats seines Bundesministeriums für Bildung bereitzustellen? Welche Bildungsbereiche sollen davon besonders gefördert werden? Ist in diesem Zusammenhang ein Ausbau der finanziellen Beteiligung an der Global Partnership for Education und am Fonds Education Cannot wait geplant ? Im Gesamtbereich Bildung gibt es eine kontinuierliche Steigerung von 409 Mio. Euro im Jahr 2013 auf 970 Mio. Euro Zusagen im Jahr 2018. Zu einem weiteren Aufwachsen der Zusagen in Richtung 25 Prozent tragen zusätzlich die verschiedenen Sonderinitiativen wie die SI Flucht, die SI Ausbildung und Beschäftigung, die Übergangshilfe sowie die Finanzierung der multilateralen Bildungsinstitutionen wie Education Cannot Wait oder „Global Partnership for Education“ bei (vgl. hierzu auch Antwort zu Frage 2). 15. Wie sollen sich die geplanten Aufwüchse auf die einzelnen Bildungsbereiche verteilen? Die Bereiche, in die in Zukunft investiert werden soll, ergeben sich aus dem konkreten Bedarf im jeweiligen Länderkontext (vgl. hierzu auch Antwort zu Frage 6). 16. Wie hoch sind die jährlichen Aufwendungen des BMZ zur Förderung inklusiver Bildung und insbesondere Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der Bildung im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit, und wie haben sie sich seit Veröffentlichung der BMZ-Bildungsstrategie 2015 entwickelt? Die Inklusion von Menschen mit Behinderungen ist ein wichtiges Querschnittsthema der Entwicklungszusammenarbeit; das gilt auch für den Bereich Bildung. Aufwendungen zur Förderung inklusiver Bildung und zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der Bildung im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit werden statistisch (noch) nicht gesondert erfasst. 17. Wie hoch sind die jährlichen Aufwendungen des BMZ zur Förderung von Bildung für Mädchen im Rahmen der bilateralen deutschen Entwicklungszusammenarbeit ? Die Zusagen im Rahmen der bilateralen deutschen Entwicklungszusammenarbeit für Bildungsvorhaben mit GG1-Kennung (Gleichberechtigung der Geschlechter als Nebenziel) und GG2-Kennung (Gleichberechtigung der Geschlechter als Hauptziel) im Jahre 2018 beliefen sich auf rund 580 Mio. Euro. Vorhaben mit Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/9660 GG1-Kennung kommen grundsätzlich allen Geschlechtern zugute. Bei diesen Vorhaben wird darauf geachtet, dass die spezifischen Bedürfnisse von Frauen und Mädchen entsprechend berücksichtigt werden (siehe auch Antwort zu Frage 5). 18. Wie werden Menschen mit Behinderungen und andere marginalisierte oder oft benachteiligte Gruppen, wie Angehörigen ethnischer und sprachlicher Minderheiten, Mädchen und Frauen, Kinder in ländlichen Räumen, arbeitende Kinder sowie Menschen in Konfliktregionen kontinuierlich in die Umsetzung der BMZ-Bildungsstrategie einbezogen? Die Bundesregierung setzt sich auf allen Ebenen für die Berücksichtigung der Belange benachteiligter Gruppen ein. Das BMZ hat die Inklusion von Menschen mit Behinderungen systematisch und als Querschnittsaufgabe auch im Schwerpunkt Bildung verankert. 19. Inwiefern und in welcher Form erfolgen regelmäßige Informationen und Konsultationen der Zivilgesellschaft bzw. entwicklungspolitischer Nichtregierungsorganisationen zur Umsetzung der BMZ-Bildungsstrategie? Die BMZ-Bildungsstrategie wurde in einem partizipativen Prozess erstellt. In eigens ausgerichteten Veranstaltungen sowie im Rahmen bestehender Formate wurden nationale und internationale Partner konsultiert. Vertretern und Vertreterinnen von Zivilgesellschaft, Kirchen und Wissenschaft wurde die Strategie vorgestellt und anschließend zur Diskussion gestellt. Regelmäßige Informationen und Konsultationen mit der Zivilgesellschaft zu Fragen der entwicklungspolitischen Bildungszusammenarbeit, darunter auch die Umsetzung der BMZ-Bildungsstrategie, finden u. a. im Rahmen von Treffen des Arbeitskreises Bildung statt. Das BMZ und die Globale Bildungskampagne (ein Bündnis von Nichtregierungsorganisationen und Gewerkschaften, das sich für das Recht auf Bildung für alle einsetzt) laden hierzu im Wechsel ein. 20. Inwieweit wird die Sonderinitiative „Ausbildung und Beschäftigung“ Aspekte der Grundbildung einbeziehen? Ziel der Sonderinitiative Ausbildung und Beschäftigung ist es, kurz- und mittelfristig Beschäftigung zu schaffen. Der Fokus liegt dabei auf dem Bereich der beruflichen Bildung und ihrem Beitrag zur Beschäftigungsförderung. 21. Wie bildet BMZ Inklusionsaspekte in der neuen Sonderinitiative „Ausbildung und Beschäftigung“ ab? Die Bundesregierung stellt im Bereich ihrer Entwicklungszusammenarbeit in unterschiedlichen Phasen der Projektplanung und -umsetzung sicher, dass die Belange von Menschen mit Behinderungen berücksichtigt werden. Unter anderem wird dies durch die Anwendung des Leitfadens zur Berücksichtigung menschenrechtlicher Standards, durch Sozialverträglichkeitsprüfungen sowie durch Zielgruppen - und Betroffenenanalysen gewährleistet. Die Sonderinitiative Ausbildung und Beschäftigung wendet diese hohen Standards an. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9660 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 22. Wie ist die Abwicklung der neuen BMZ-Sonderinitiative strukturell innerhalb des Bundesministeriums mit der übrigen entwicklungspolitischen Bildungsarbeit verzahnt? 23. Welchen Stellenwert nimmt die neue Sonderinitiative bei der Umsetzung der BMZ-Bildungsstrategie ein? Die Fragen 22 und 23 werden gemeinsam beantwortet. Die Sonderinitiative Ausbildung und Beschäftigung trägt zu den Zielen der BMZ- Bildungsstrategie bei. Die Sonderinitiative ist ein wichtiges Instrument an der Schnittstelle zwischen der Unterstützung beruflicher Bildung und nachhaltiger Wirtschaftsentwicklung in den Partnerländern. 24. Inwiefern stellt die Sonderinitiative eine strategische Neuausrichtung gegenüber der BMZ-Bildungsstrategie von 2015 dar? Die Sonderinitiative Ausbildung und Beschäftigung steht im Einklang mit der bestehenden BMZ-Bildungsstrategie. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 22 und 23 verwiesen. 25. Inwiefern werden Aspekte der angekündigten Inklusionsstrategie des BMZ in die Bildungsstrategie integriert? Die Inklusionsstrategie und die Bildungsstrategie ergänzen sich gegenseitig und sind handlungsleitend für die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit in diesen wichtigen Querschnittsthemen. 26. Wer wird die Bundesregierung im Juli 2019 bei dem UN-High-level Political Forum on Sustainable Development in New York vertreten? Die deutsche Delegation zum UN High Level Political Forum (HLPF) im Juli 2019 wird nach derzeitiger Planung durch die Parlamentarische Staatssekretärin des BMZ, Dr. Maria Flachsbarth, sowie durch die Parlamentarische Staatssekretärin des BMU, Rita Schwarzelühr-Sutter, geleitet werden. 27. In welcher Form soll dabei über die deutschen Umsetzungsschritte zur Erfüllung des Bildungsziels SDG 4 berichtet werden? Inwiefern plant die Bundesregierung, mündlich oder schriftlich über Maßnahmen , Finanzvolumen und Erfolge zu berichten? Inwiefern wird sich die Bundesregierung mit eignen Veranstaltungen in Deutschland oder Side Events in New York zur Umsetzung der SDG-4- Agenda an der Debatte beteiligen? Die Planungen für das HLPF im Juli 2019 sind noch nicht abgeschlossen. 28. Welchen Stellenwert misst das BMZ dem erstmals am 24. Januar 2019 begangenen UN-Weltbildungstag bei? Bildung ist Grundvoraussetzung für politische, soziale, kulturelle, gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung. Die Bundesregierung hat daher zusammen mit den übrigen Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen dafür gestimmt, den 24. Januar zum internationalen Tag der Bildung zu erklären. Sie misst einer inklusiven , chancengerechten und hochwertigen Bildung für gesellschaftliche Teilhabe und nachhaltige Entwicklung einen hohen Stellenwert bei. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/9660 29. Hat sich das Bundesministerium an dessen Bekanntmachung beteiligt, z. B. durch Pressearbeit, soziale Medien usw.? Falls nicht, warum nicht? Ja, das BMZ hat in den sozialen Netzwerken anlässlich des Bildungstages Beiträge anderer Organisationen geteilt, um die Bedeutung von Bildung auf diese Weise zu unterstreichen. 30. Inwiefern bildet sich die Bildungsstrategie des BMZ in der Humanitären Hilfe des Auswärtigen Amtes ab, wo Bildung nur einen geringen finanziellen Anteil erhält (weltweit werden nur 3 Prozent der Humanitären Hilfe für Bildung aufgewendet)? Die Bildungsstrategie des BMZ gilt nur für die bilaterale entwicklungspolitische Zusammenarbeit und erstreckt sich daher nicht auf die humanitäre Hilfe der Bundesregierung , die den Bereich Bildung als Querschnittsthema berücksichtigt. 31. Inwiefern hat die Bundesregierung die Safe Schools Declaration seit der Unterzeichnung im Sommer 2018 konkret umgesetzt? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Umsetzung der Safe Schools Declaration zum Schutz von Schulen in Konfliktgebieten“ auf Bundestagsdrucksache 19/7199, verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333