Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 17. April 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/9662 19. Wahlperiode 23.04.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Renate Künast, Harald Ebner, Friedrich Ostendorff, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/8993 – Haltung der Bundesregierung zu Wildtieren im Zirkus V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Bereits in den Jahren 2003 (Drucksache 595/03), 2011 (Drucksache 565/11) und 2016 (Drucksache 78/16) forderte der Bundesrat ein Haltungsverbot und ein Zurschaustellungsverbot für bestimme Wildtiere in Zirkusbetrieben. Vorliegende Zahlen über Tierschutzkontrollen von Zirkussen zeigen eine hohe Quote von Beanstandungen. So wurden in Bayern in den Jahren 2010 bis 2014 bei mehr als jeder zweiten Kontrolle von Zirkusbetrieben Verstöße gegen tierschutzrechtliche Verordnungen festgestellt (vgl. Drucksache 17/9602 des Bayerischen Landtages, www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP17/ Drucksachen/Schriftliche%20Anfragen/17_0009602.pdf), in Berlin wurden in den Jahren 2016 und 2017 insgesamt 27 Kontrollen bei Zirkusbetrieben mit Wildtieren durchgeführt, davon wurden bei 25 Kontrollen Verstöße gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen festgestellt (vgl. Drucksache 18/13832 des Abgeordnetenhauses Berlin, http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/ VT/18/SchrAnfr/s18-13832.pdf) und nach den im ersten Quartal 2012 für den Bund zur Verfügung gestellten Informationen wurden im Jahr 2011 bei 895 Kontrollen von Zirkusbetrieben 409 Verstöße gegen Haltungsanforderungen für Tiere festgestellt (vgl. Bundestagsdrucksache 18/2690, http://dipbt. bundestag.de/doc/btd/18/026/1802690.pdf). Bisherige Bundesregierungen haben die Gesetzeslage nicht den Forderungen des Bundesrates entsprechend angepasst. Am 18. Februar 2019 sprach die zuständige Bundesministerin Klöckner nun in einem Video (vgl. Facebook-Video „Willkommen zu meiner digitalen Bürgersprechstunde!“ der Bundesministerin Julia Klöckner vom 18. Februar 2019, www.facebook.com/juliakloeckner/ videos/2511361595811684) davon, dass es bei der Haltung von Wildtieren in Zirkussen Änderungen geben würde. 1. Wie viele mobile Zirkusbetriebe bzw. Tierschauen bzw. Varietés bzw. separate Dressurnummern oder ähnliche mobile Einrichtungen (im Weiteren „Zirkusbetriebe“) sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in Deutschland als Gewerbe gemeldet? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9662 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. Wie viele dieser Betriebe halten nach Kenntnis der Bundesregierung Tiere und wie viele halten Wildtiere wie Affen, Elefanten, Bären, Giraffen, Nashörner , Löwen, Tiger, Leoparden, Flusspferde, Seelöwen, Zebras, Kängurus, Antilopen, Bisons, Vögel, Reptilien (im Weiteren „Wildtiere“)? 3. Wie viele Tiere werden nach Kenntnis der Bundesregierung in deutschen Zirkusbetrieben gehalten (bitte nach Tierarten mit dem Hinweis auf den taxonomischen Begriff der Tierart bzw. auch Unterart sowie die Anzahl der jeweiligen Tiere aufschlüsseln)? 4. Wie viele der Tierindividuen, die in der Natur in sozialen Gruppen leben (etwa Elefanten, Flusspferde, Primaten), werden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Zirkussen einzeln gehalten (bitte nach Tierarten mit dem Hinweis auf den taxonomischen Begriff der Tierart, bzw. auch Unterart aufschlüsseln )? Die Fragen 1 bis 4 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Der Bundesregierung liegen zu den Fragen keine aktuellen Zahlen vor. Bezüglich der Zahlen für das Jahr 2012 wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 5 und 6 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/2690 verwiesen . Die dort genannten Daten basieren auf einer damaligen Abfrage der Bundesländer durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Eine regelmäßige Berichtspflicht der Länder an den Bund existiert nicht. 5. Welche konkreten Anforderungen ergeben sich aus der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 für Zirkusbetriebe beim Transport von Wildtieren? Die Verordnung (EG) Nr. 1/2005 enthält keine sich konkret auf den Transport von Wildtieren beziehenden Anforderungen. Unabhängig davon enthält die Verordnung eine Vielzahl von Anforderungen, die grundsätzlich auf den Transport von Wildtieren anwendbar wären. Ob der Transport von Zirkustieren in den Geltungsbereich der Verordnung fällt, ist umstritten. 6. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung dazu, die von der AG Tierschutz der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (LAV) im Handbuch Tiertransporte (Stand Dezember 2018) vorgenommene Ergänzung „Auch Zirkusbetriebe unterliegen nach Auffassung des BMEL der Verordnung (EG) Nr. 1/2005“ zu kommunizieren, was hat sich für den Transport von Tieren verändert (etwa die Definition des Begriffs „Beförderung“), und welche Maßnahmen (etwa im Berichtswesen mit der EU-Kommission) sind nach Kenntnis der Bundesregierung geplant, um den Änderungen insbesondere beim Transport von Tieren in Zirkussen Rechnung zu tragen? Der Vollzug tierschutzrechtlicher Regelungen obliegt den zuständigen Behörden der Länder. Das betrifft auch die Erstellung und Änderung des Handbuchs Tiertransporte sowie etwaigen Handlungsbedarf, der sich aus dem Handbuch ergibt. Im Handbuch Tiertransporte der Länder ist die Aussage, dass Zirkusbetriebe nach Auffassung des BMEL der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 unterlägen, mit einem Verweis auf die Antwort der Bundesregierung vom 6. Juni 2017 auf die Schriftliche Frage 27 auf Bundestagsdrucksache 18/12703 versehen. Diese Antwort ist nach wie vor gültig. Sie deckt die dem BMEL zugeschriebene Aussage jedoch nicht, denn die Bundesregierung hat sich in der Antwort lediglich zur rechtlichen Bindungswirkung einer Mitteilung der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2008, wonach die Verordnung auf Zirkusbetriebe nicht anwendbar sei, geäußert und ausgeführt, dass sich gewisse Zweifel an dieser Auffassung der Kommission Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/9662 auf ein zwischenzeitliches Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2015 (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:62014CJ0301) stützen lassen dürften. Das BMEL hat die Länder entsprechend informiert. 7. Wie viele Tierausbrüche aus Zirkussen gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren (bitte nach Ausbrüchen ohne Verletzung von Menschen oder Tieren, mit verletzten Menschen, mit getöteten Menschen, mit verletzten Tieren, mit toten Tieren unter jeweiliger Angabe der Art des Vorfalls, der Individuenanzahl sowie der Tierart aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. 8. In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bei Kontrollen sicherheitsrelevante Aspekte der Einzäunung des Geländes, der Haltungseinrichtung sowie der Transportfahrzeuge in Bezug auf Ausbruchsicherheit und direktem Menschenkontakt kontrolliert, und in wie vielen Fällen geschah dies nicht? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. 9. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, dass es in der Regel die Polizei ist, die entlaufene Tiere wieder einfangen muss (vgl. SZ.de, 17. Dezember 2018, Zirkus-Zebras brechen aus und halten Polizei in Atem), und inwiefern sind Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte nach Kenntnis der Bundesregierung für entsprechende Einsätze entsprechend ausgebildet? 10. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, dass die Polizei oft nicht über die nötigen Einsatzmittel verfügt, um ein gefährliches Tier nur einzufangen, ohne es zu töten (vgl. focus.de, 22. Januar 2018, Polizei rückt mit MPs an: Zirkus-Tiger verletzt zwei Dompteure in Mecklenburg- Vorpommern), und wie müsste die Polizei ausgestattet sein und über welche besonderen Kenntnisse müssten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte verfügen , um ein gefährliches Tier weitgehend gefahrlos für Mensch und Tier einfangen zu können? Die Fragen 9 und 10 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die allgemeine Gefahrenabwehr liegt in der Zuständigkeit der Länder. Der Bund hat keine Befugnisse im Zusammenhang mit dem Einfangen entlaufener Tiere. Entsprechende Schlussfolgerungen wären insofern, soweit erforderlich, durch die Länder zu ziehen. 11. In wie vielen europäischen Ländern ist die Zurschaustellung von Wildtieren nach Kenntnis der Bundesregierung verboten (bitte nach EU-Mitgliedstaaten und Datum des Inkrafttretens des Verbots aufschlüsseln)? Nach Kenntnis der Bundesregierung haben verschiedene Mitgliedstaaten entsprechende Regelungen erlassen. Eine vollständige und amtlich abgesicherte Übersicht liegt der Bundesregierung hierzu nicht vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9662 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 12. Welche Gutachten sind der Bundesregierung bekannt, die die Haltung von Wildtieren in Zirkusbetrieben als unvereinbar mit den Haltungsansprüchen an diese Arten einstufen (bitte nach begutachteten Tierarten, Autoren sowie Datum der Veröffentlichung aufschlüsseln)? Der Bundesregierung sind sowohl Veröffentlichungen bekannt, die sich aus Tierschutzgründen gegen das Zurschaustellen bestimmter Wildtierarten an wechselnden Standorten aussprechen als auch solche, nach denen eine artgerechte Haltung von Wildtieren im Zirkus möglich ist. 13. Wie viele Amtstierärzte in Deutschland sind nach Kenntnis der Bundesregierung auf Wildtiere spezialisiert (bitte nach Spezialisierung aufschlüsseln), und wie viele davon sind an den Kontrollen von Zirkusbetrieben beteiligt? 14. Wie viele tierärztliche Kontrollen wurden seit der Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/2690 in Zirkusbetrieben durchgeführt (bitte nach Zirkusbetrieb aufschlüsseln)? 15. Wie viele Beanstandungen bei der Tierhaltung wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in Zirkusbetrieben seit der Antwort auf die Kleine Anfrage 18/2690 durch Amtstierärzte festgestellt (bitte nach Zirkusbetrieb, Jahren und Tierarten auflisten)? 16. Wie viele Beanstandungen haben nach Kenntnis der Bundesregierung zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung geführt, und wie viele Verfahren sind zu Lasten der Zirkusbetriebe ausgegangen? 17. Wie viele der erfassten Beanstandungen wurden in das Zirkusregister eingetragen ? Die Fragen 13 bis 17 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Kontrolle der Einhaltung der tierschutzrechtlichen Anforderungen durch Zirkusbetriebe erfolgt durch die nach Landesrecht für den Vollzug des Tierschutzrechts zuständigen Landesbehörden. Dies beinhaltet auch die Eintragungen in das Zirkusregister. Der Bund hat keine Zuständigkeit in Vollzugsangelegenheiten und daher auch keine aktuellen Zahlen zu diesen Vollzugsfragen. Bezüglich der Zahlen für das Jahr 2012 wird auf die Antwort zu Frage 10 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/2690 verwiesen. 18. Wie bewertet die Bundesregierung, dass die bisher veröffentlichten Zahlen für Bayern, für Berlin und für den Bund eine durchgehend sehr hohe Quote von Verstößen gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen durch Zirkusbetrieben mit Wildtieren zeigen, was wäre nach Ansicht der Bundesregierung maximal zulässig, bzw. welche weiteren Daten müssten vorliegen, damit die Bundesregierung angesichts der erschwerten Haltungsanforderungen für wildlebende Tiere in Zirkussen politischen Handlungsbedarf sieht? Die in Zirkusbetrieben bei Tierschutzkontrollen festgestellten Verstöße gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen belegen aus Sicht der Bundesregierung nicht, dass eine tierschutzgerechte Haltung bestimmter Wildtierarten in Zirkusbetrieben mit wechselnden Standorten grundsätzlich nicht möglich ist. Vielmehr zeigen sie, dass geltende rechtliche Anforderungen in den beanstandeten Fällen nicht eingehalten worden sind. In diesen Fällen ist es Aufgabe der Amtstierärztinnen und Amtstierärzte, Abhilfemaßnahmen anzuordnen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/9662 19. Sollten der Bundesregierung keine neueren Zahlen vorliegen, warum liegen diese nicht vor, bzw. was hat sich seit der Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/2690 geändert, und wie bewertet die Bundesregierung angesichts dieses Informationsmangels die Möglichkeit der Bundesregierung , zu einer aufgeklärten und fachlich korrekten Handlungsentscheidung zu gelangen? Die tierschutzfachliche Überwachung von Zirkusbetrieben obliegt den nach Landesrecht für den Vollzug des Tierschutzrechts zuständigen Landesbehörden. Der Bund hat keine Zuständigkeit in Vollzugsangelegenheiten und daher auch keine aktuellen Zahlen zu Vollzugsfragen. Die Bundesregierung steht in Kontakt mit den Tierschutzverbänden und den Ländern. Es wird davon ausgegangen, dass neue Informationen über systemimmanente Tierschutzprobleme bei der Haltung von Wildtieren zur Verfügung gestellt würden, sofern diese vorlägen. Bei den Zahlen, die zur Beantwortung der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/2690 herangezogen wurden, handelt es sich um die reine Anzahl gehaltener Tiere und die Anzahl von Verstößen gegen geltendes Recht. Diese lassen jedoch keine validen Rückschlüsse zu, ob Haltungsprobleme von Wildtieren im Zirkus systemimmanent sind und somit eine mögliche Grundlage für ein Wildtierverbot im Zirkus darstellen. 20. Sollten der Bundesregierung keine weiteren Zahlen vorliegen und sollte sie weiterhin die Ansicht vertreten, dass aus der außerordentlich hohen Zahl von Beanstandungen keine genügenden Schlüsse gezogen werden können (vgl. Bundestagsdrucksache 18/11885), würde die Bundesregierung einem neuerlichen Antrag des Bundesrats zu einem Verbot von Wildtieren in Zirkusbetrieben – deren Behörden für den Vollzug zuständig sind und die damit über die notwendige Datengrundlage verfügen – zustimmen? Die Bundesregierung würde einen neuerlichen Antrag des Bundesrates zu einem Verbot von Wildtieren in Zirkusbetrieben prüfen und abhängig von dessen Inhalt und seiner Begründung über weitere Schritte entscheiden. 21. Auf welcher Grundlage hat die Bundesregierung ihre Position bzgl. der Haltung von Wildtieren in Zirkusbetrieben seit Juni 2018 (vgl. Antwort auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Renate Künast, Aktenzeichen 321- 34804/0005) geändert (vgl. Facebook-Video „Willkommen zu meiner digitalen Bürgersprechstunde!“ der Bundesministerin Julia Klöckner vom 18. Februar 2019) (bitte begründen)? 22. Welche Tiere gehören nach Auffassung der Bundesregierung in Zirkusse „nicht rein“, und welche Gründe sprechen dafür, dass „die Zeiten sich auch geändert haben und man Tiere nicht mehr so vorführen sollte, was auch nicht artgerecht ist“ (vgl. Facebook-Video „Willkommen zu meiner digitalen Bürgersprechstunde !“ der Bundesministerin Julia Klöckner vom 18. Februar 2019)? Die Fragen 21 und 22 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung steht seit Sommer 2018 verstärkt im Kontakt mit den Zirkusbetreibern mit dem Ziel, ein gemeinsames Konzept zur Haltung von Tieren in Zirkusbetrieben zu vereinbaren. Dieses Konzept betrifft sowohl allgemeine Anforderungen (z. B. Vorhalten eines Winterquartieres) als auch möglicherweise spezielle Anforderungen an die Haltung und den Transport einzelner Tierarten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9662 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die Initiative hierzu geht einerseits von Bundesministerin Julia Klöckner und andererseits von den Zirkusbetreibern aus. Hintergrund ist die gesellschaftliche Wahrnehmung von Wildtieren im Zirkus, die einem kontinuierlichen Wandel unterliegt . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333