Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 17. April 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/9664 19. Wahlperiode 23.04.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lisa Badum, Annalena Baerbock, Steffi Lemke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/8945 – Sinn und Zweck eines „Klimakabinetts“ V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Nachdem dem Bundeskanzleramt seit dem 20. Februar 2019 ein Referentenentwurf des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit für ein umfassendes und ambitioniertes Klimaschutzgesetz vorliegt, gab die Bundesregierung nun am 14. März 2019 im Anschluss an den Koalitionsausschuss die Bildung eines „Klimakabinetts“ bekannt (vgl. https://rp-online. de/politik/deutschland/koalitionsausschuss-der-bundesregierung-will-eigenesklimakabinett -einrichten_aid-37464907). Demnach solle das neue Gremium die „rechtlich verbindliche Umsetzung der Klimaschutzziele für das Jahr 2030 vorbereiten “ (vgl. www.zeit.de/news/2019-03/15/koalition-vereinbart-fahrplan-beiklimaschutz -und-mobilitaet-190315-99-394004). Zudem sollen die vorgesehenen gesetzlichen Regelungen noch in diesem Jahr verabschiedet werden (www. klimareporter.de/deutschland/kabinett-gruendet-klimakabinett). Presseinformationen zufolge sollen die Bundesministerinnen und Bundesminister für Umwelt , Naturschutz und nukleare Sicherheit, für Wirtschaft und Energie, des Innern , für Bau und Heimat, für Ernährung und Landwirtschaft sowie der Finanzen ein so genanntes Klimakabinett bilden. Des Weiteren soll Kanzleramtsminister Braun in den kommenden Tagen über die genaue Zusammensetzung verhandeln (www.faz.net/aktuell/politik/inland/koalitionsausschuss-beschliesstklimakabinett -16090121.html). 1. Welche Bundesministerinnen und Bundesminister werden dem geplanten „Klimakabinett“ angehören, und mit welcher Begründung? Dem Kabinettausschuss Klimaschutz gehören die Bundeskanzlerin als Vorsitzende , der Stellvertreter der Bundeskanzlerin als stellvertretender Vorsitzender, die Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit als Beauftragte Vorsitzende sowie der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur , der Chef des Bundeskanzleramtes und der Chef des Bundespresseamtes an. Als ständige Mitglieder des Kabinettausschusses Klimaschutz sind die Bundes- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9664 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode ministerinnen und Bundesminister der Ressorts benannt worden, die für die Umsetzung zusätzlicher Maßnahmen mit Minderungswirkung für das Klimaschutzziel 2030 in den Sektoren des Klimaschutzplans zuständig sind. Andere Mitglieder der Bundesregierung können einbezogen werden, soweit sie in ihrer Zuständigkeit berührt sind. 2. Was werden die Kompetenzen des „Klimakabinetts“ sein? Der Kabinettausschuss Klimaschutz wird Kabinettentscheidungen zur rechtlich verbindlichen Umsetzung des Klimaschutzplans sowie der für Deutschland verbindlichen Klimaschutzziele für das Jahr 2030 vorbereiten. Dem Kabinettausschuss kommt insbesondere bei der Vorbereitung der noch in diesem Jahr zu verabschiedenden gesetzlichen Regelungen eine entscheidende Rolle zu. 3. In welcher Weise wird sich das (exekutive) Vorgehen des Kabinetts mit einem „Klimakabinett“ von der bisherigen Ressortabstimmung unterscheiden? a) Ist hierfür eine Änderung der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesregierung (GGO) geplant? b) Falls ja, in welcher Weise? 4. Inwiefern wird sich durch die Einsetzung eines „Klimakabinetts“ eine Beschleunigung der Ressortabstimmung im Bereich der Klimapolitik im Allgemeinen ergeben? 5. Inwiefern wird sich durch die Einsetzung eines „Klimakabinetts“ eine Beschleunigung der Ressortabstimmung des vorliegenden Referentenentwurfes zum Klimaschutzgesetz im Besonderen ergeben? 6. Inwiefern wird sich durch die Einsetzung eines „Klimakabinetts“ eine Beschleunigung der Vorlage eines Gesetzentwurfes zum deutschen Kohleausstieg auf der Grundlage der Beschlussempfehlung der Kommission für „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ (Kohlekommission) im Lichte der Pariser Klimaziele ergeben? Die Fragen 3 bis 6 werden auf Grund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Einrichtung von Kabinettausschüssen ist ein etabliertes und bewährtes Instrument der Zusammenarbeit innerhalb der Bundesregierung bei Querschnittsthemen von herausgehobener politischer Bedeutung. Eine Änderung der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ist hierfür weder erforderlich noch geplant. Mit dem Kabinettausschuss Klimaschutz hat die Bundesregierung ein hochrangiges Gremium zur Intensivierung und politischen Steuerung ihres klimapolitischen Engagements eingerichtet. Der intensivierte Austausch zwischen den Bundesministern und Bundesministerinnen der betroffenen Ressorts fördert und beschleunigt eine Verständigung auf höchster politischer Ebene. Der Kabinettausschuss Klimaschutz wird sich vertieft mit den Vorschlägen der beteiligten Ressorts für gesetzliche Regelungen, Maßnahmen und Programme zur Erreichung der Klimaschutzziele 2030 beschäftigen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/9664 7. Werden gesonderte finanzielle Mittel (wenn ja, bitte die entsprechende Höhe angeben) und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (wenn ja, bitte die Anzahl von Stellen, Zeiträumen und bestehenden Ressorts angeben) für die Zuarbeit zum „Klimakabinett“ bereitgestellt? Die Aufgaben, die im Zusammenhang mit dem Kabinettausschuss Klimaschutz anfallen, werden im Rahmen der bestehenden Strukturen der Bundesregierung wahrgenommen. 8. Welche strategischen Beweggründe und inhaltlichen Überlegungen begründen die Implementierung eines „Klimakabinetts“? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1 bis 6 verwiesen. 9. Wann und in welcher Zusammensetzung ist geplant, dass das „Klimakabinett “ zum ersten Mal zusammentritt? Die erste Sitzung des Kabinettausschusses Klimaschutz fand am 10. April 2019 statt. Im Übrigen wird auf die Antwort zur Frage 1 verwiesen. 10. Wird das „Klimakabinett“ unter dem Vorsitz der fachzuständigen Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit tagen, und wenn nein, warum nicht? Vorsitzende des Kabinettausschusses ist die Bundeskanzlerin. Die Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat als Beauftragte Vorsitzende und insbesondere auch als das für den Klimaschutz federführende Mitglied der Bundesregierung eine zentrale Rolle im Kabinettausschuss. 11. Bis wann soll das „Klimakabinett“ erste Ergebnisse vorlegen? Mit dem Kabinettausschuss Klimaschutz intensiviert die Bundesregierung ihre Arbeit an der gesetzlichen Umsetzung des Klimaschutzplans 2050 mit dem Ziel, Maßnahmen und gesetzliche Regelungen – wie auch im Koalitionsvertrag vereinbart – im Jahr 2019 zu verabschieden. 12. Ist das vorrangige Ziel des „Klimakabinetts“ die die Verabschiedung eines Klimaschutzgesetzes (Rahmengesetz zum Klimaschutz) in diesem Jahr? a) Falls nein, warum nicht? b) Gibt es weitere primäre bzw. alternative Ziele der Arbeit des angedachten „Klimakabinetts“? Das vorrangige Ziel des Kabinettsausschusses Klimaschutz ist es, die klimapolitische Arbeit der Bundesregierung auf höchster politischer Ebene zu intensivieren . Dies betrifft nicht nur die Vorschläge des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, sondern die Vorschläge aller betroffenen Bundesministerien, um die rechtlich verbindliche Umsetzung des Klimaschutzplans 2050 sowie der für Deutschland verbindlichen Klimaschutzziele für das Jahr 2030 vorzubereiten. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart wird die Bundesregierung in diesem Jahr die gesetzlichen Regelungen verabschieden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9664 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 13. Ist eine über das Jahr 2019 hinausgehende und verstetigte Arbeit des „Klimakabinetts “ angedacht, und wenn ja, bis wann? Falls nein, warum nicht, und bis wann soll das „Klimakabinett“ seine Arbeit abgeschlossen haben? Der Kabinettausschuss Klimaschutz wurde ohne Befristung eingerichtet. 14. Plant die Bundesregierung, mit einem „Klimakabinett“ an die interministerielle Arbeitsgruppe „CO2-Reduktion“ unter Federführung des Bundesumweltministeriums anzuknüpfen, die seit 2007 nie wieder zusammentrat, obwohl sie formell nie abgeschafft wurde (https://background.tagesspiegel.de/ vom-vorreiter-zum-nachzuegler-zum-niedergang-der-deutschen-klimapolitik)? Die IMA CO2-Reduktion existiert weiter. Sie hat in der Vergangenheit auf Abteilungsleiterebene getagt. Ob dies zur Unterstützung des Kabinettausschusses Klimaschutz in Zukunft wieder erfolgt, wird derzeit diskutiert. 15. Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen der erfolgreichen Klimaschutzpolitik zwischen 1990 und 2005 und der oben erwähnten interministeriellen Arbeitsgruppe (Anm. der Fragesteller: Die Treibhausgasemissionen gingen in den ersten fünfzehn Jahren deutscher Klimapolitik um 300 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente zurück: vgl. www.umweltbundes amt.de/sites/default/files/medien/384/bilder/dateien/2_abb_thg-emissionen _2018.pdf)? Der Bundesregierung liegen zu diesem Sachzusammenhang keine Informationen vor. Grundsätzlich ist eine enge Zusammenarbeit der Bundesregierung in der Klimapolitik jedoch zweifellos sinnvoll. Dem wird durch die Arbeit des Kabinettausschusses Klimaschutz Rechnung getragen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333