Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 18. April 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/9665 19. Wahlperiode 23.04.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Karlheinz Busen, Frank Sitta, Dr. Gero Clemens Hocker, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/9051 – Übertragung von Waldflächen 1. Welche Flächen wurden durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (nachfolgend BImA genannt) in den Jahren von 2005 bis 2019 unentgeltlich übertragen, und welche Anteile an Wald, Ackerland, Grünland und Gewässer umfassten die unentgeltlich übertragenen Flächen (bitte nach Flächen in Hektar je Nutzungsform, Bundesland und Empfänger aufschlüsseln)? Im Rahmen des Nationalen Naturerbes (inkl. Grünes Band) wurden durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) rd. 93 823 ha an folgende Träger des Naturschutzes unentgeltlich übertragen bzw. überlassen. Einzelheiten sind in der nachfolgenden tabellarischen Übersicht dargestellt: Bundesland DBU NE GmbH [ha] Stiftungen/ Verbände [ha] Länder/landeseig. Stiftungen [ha] Summe [ha] Baden-Württemberg 0 281 135 416 Bayern 2.562 433 3 2.998 Brandenburg 10.114 4.834 769 15.717 Hessen 0 363 0 363 Mecklenburg-Vorpommern 19.485 2.635 613 22.733 Niedersachsen (inkl. Bremen) 4.165 392 278 4.835 Nordrhein-Westfalen 6.896 111 1.343 8.350 Rheinland-Pfalz 2.172 527 0 2.699 Sachsen 7.411 0 197 7.608 Sachsen-Anhalt 11.064 652 4.078 15.794 Schleswig-Holstein 0 0 1.274 1.274 Thüringen 7.174 0 3.862 11.036 71.043 10.228 12.552 93.823 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9665 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Eine Verteilung nach Wald und Offenland (dies beinhaltet Acker- und Grünland sowie Gewässer) ermittelt nach Durchschnittswerten der BImA ergibt für die übertragenen bzw. überlassenen Flächen rd. 65 Prozent Wald und rd. 35 Prozent Offenland. 2. Welche Organisationen und Stiftungen empfingen Bundesmittel durch das Bundesförderprogramm „chance.natur – Bundesförderung Naturschutz“ zur „Errichtung und Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur und Landschaft “, und welche forstwirtschaftlichen und landwirtschaftlichen Flächen wurden damit erworben oder gesichert? Wie drückt sich die „gesamtstaatliche repräsentative Bedeutung“ dieser Förderungen aus? Folgende Organisationen und Stiftungen empfingen Bundesmittel durch das Bundesförderprogramm „chance.natur – Bundesförderung Naturschutz“: Bezirksverband Pfalz Donautal-Aktiv e. V. Heinz Sielmann Stiftung Förderverein Naturpark Feldberg-Lychener Seenlandschaft e. V. Förderverein für die Natur des Osterzgebirges Freie und Hansestadt Hamburg – Behörde für Umwelt und Energie Kommunalverband Ruhrgebiet Kreis Ahrweiler Kreis Euskirchen Landkreis Kleve Landkreis Aurich Landkreis Celle Landkreis Cham Landkreis Cuxhaven Landkreis Daun Landkreis Deggendorf Landkreis Garmisch-Partenkirchen Landkreis Germersheim Landkreis Gifhorn Landkreis Kyffhäuserkreis Landkreis Ludwigshafen Landkreis Lüchow-Dannenberg Landkreis Osterholz Landkreis Osterode Landkreis Ravensburg Landkreis Rhein-Sieg-Kreis Landkreis Rhön-Grabfeld Landkreis Sächsische Schweiz – Osterzgebirge Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/9665 Landkreis Schwarzwald-Baar-Kreis Landkreis Tirschenreuth Landkreis Trier-Saarburg Landkreis Vechta Landkreis Verden Landkreis Vorpommern-Rügen Landkreis Weißeritzkreis Landschaftsförderverein Nuthe-Nieplitz-Niederung e. V. Landschaftspflegeverband Thüringische Rhön e. V. Lausitzerseenland GmbH NABU LV Hamburg NABU Konstanz NABU Projektbüro „Untere Havelniederung“ NABU Rheinland-Pfalz Naturpark Steinhuder Meer Naturschutzverein Obere Treenelandschaft e. V. Naturstiftung David (BUND) Natur- und Lebensraum Vogelsberg e. V. Regionalverband Ruhr Schwarzwaldverein e. V. Stadt Cuxhaven Stadt Rehau Stiftung Hessischer Naturschutz Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz Stiftung Naturschutz Pfrunger-Burgweiler Ried Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein Trägerverein Burg Lenzen e. V. Verband insula Rugia, Landschaftspflegeverband Ostrügen e. V. Verein der Freunde des deutsch-polnischen Europa-Nationalparks „Unteres Odertal“ WWF Deutschland Zweckverband „Presseler Heidewald und Moorgebiet“ Zweckverband „Schaalsee-Landschaft“ Zweckverband Feldberg-Belchen-Oberes Wiesental Zweckverband Gewässerrandstreifenprojekt Spreewald Zweckverband Illrenaturierung Zweckverband Landschaft der Industriekultur Nord Zweckverband Naturpark Eggegebirge und südlicher Teutoburger Wald Zweckverband Naturpark Kellerwald-Edersee Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9665 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Zweckverband Naturschutzgroßprojekt „Orchideenregion Jena – Muschelkalkhänge im Mittleren Saaletal“ Zweckverband Naturschutzgroßprojekt Drömling Zweckverband Naturschutzgroßprojekt Grünes Band Rodachtal – Lange Berge – Steinachtal Zweckverband Naturschutzregion Neiße Zweckverband Naturschutzgroßvorhaben Saar-Blies-Gau/Auf der Lohe Zweckverband Naturschutzgroßvorhaben Wolferskopf Zweckverband NSG Saar-Blies-Gau Zweckverband Peenetal-Landschaft Mit den Bundesmitteln wurden die zur Erreichung der jeweiligen Projektziele notwendigen forstwirtschaftlichen und landwirtschaftlichen Flächen erworben und gesichert. Der Grunderwerb erfolgt auf freiwilliger Basis nach vorheriger Abstimmung mit den Eigentümern und den Nutzern und ist in den Fördergebieten folgender Naturschutzgroßprojekte erfolgt: Ahr 2000 (NW) Allgäuer Moorallianz (BY) Alte Sorge-Schleife (SH) Altenburg IV – Borkener See (NI) Altmühlleiten (BY) Altrheinarm Bienen-Praest (NW) Baar (BW) Badberg/Haselschacher Buck (BW) Bänder des Lebens im Hunsrück (RP) Bergwiesen im Osterzgebirge (SN) Bienwald (RP) Bislicher Insel (NW) Borgfelder Wümmewiesen (NI) Dannenberger Marsch (NI) Drömling Sachsen-Anhalt (ST) Feldberg-Belchen/Oberes Wiesental (BW) Fischerhuder Wümmeniederung (NI) Flumm-Fehntjer Tief (NI) Gartow-Höhbeck (NI) Grünes Band – Eichsfeld-Werratal (TH/NI/HE) Grünes Band Rodachtal – Lange Berge – Steinachtal (TH/BY) Hainholz (NI) Natürlich! Hamburg (HH) Hammeniederung (NI) Hannoversche Moorgeest (NI) Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/9665 Haseldorfer Marsch (SH) Hohe Rhön/Lange Rhön (BY) Hohe Schrecke (TH) Illrenaturierung (SL) Kellerwald-Region (HE) Krähenbeer-Küstenheiden (NI) Kyffhäuser (TH) Landschaft der Industriekultur Nord (SL) Lausitzer Seenland (SN) Lenzener Elbtalaue (BB) Lüneburger Heide (NI) Lutter (NI) Mayener Grubenfeld (RP) Mechtersheimer Tongruben (RP) Meerbruch – Steinhuder Meer (NI) Meerfelder Maar (RP) Meißendorfer Teiche (NI) Mittlere Elbe (ST) Mittleres Saaletal (TH) Mündungsgebiet der Ahr (RP) Mündungsgebiet der Isar (BY) Murnauer Moos (BY) Muschelkalkhänge im Mittleren Saaletal (TH) Natur- und Kulturlandschaft zwischen Siebengebirge und Sieg (NW) Neue Hirtenwege im Pfälzerwald (RP) Neustädter Moor (NI) Niedersächsischer Drömling (NI) Nigehörn/Scharhörn (HH) Nordvorpommersche Waldlandschaft (MV) Nuthe-Nieplitz-Niederung (BB) Obere Ahr – Hocheifel (RP) Obere Treenelandschaft (SH) Ochsenmoor (NI) Ostrügensche Boddenlandschaft (MV) Peene-Haff-Moor/Peenetal (MV) Pfrunger-Burgweiler Ried (BW) Presseier Heidewald- und Moorgebiet (SN) Regentalaue (BY) Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9665 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Ruwer (RP) Saar-Blies-Gau/Auf der Lohe (SL) Senne/Teutoburger Wald (NW) Schaalsee-Landschaft (SH/MV) Schwäbisches Donautal (BY) Spreewald (BB) • Teichgebiete Niederspree-Hammerstadt (SN) Thüringer Rhönhutungen (TH) Uckermärkische Seenlandschaft (BB) Untere Havelniederung (BB/ST) Unteres Odertal (BB) Vogelsberg (HE) Waldnaabaue (BY) Westliche Vulkaneifel (RP) Wolferskopf (SL) Wollmatinger Ried (BW) Wurzacher Ried (BW) Zinnbach (BY) Die „gesamtstaatlich repräsentative Bedeutung“ drückt sich anhand der in den Förderrichtlinien festgelegten und definierten Förderkriterien Repräsentanz, Naturnähe , Großflächigkeit, Gefährdung und Beispielhaftigkeit aus, die bei jedem Vorhaben einzeln geprüft werden. Gefördert werden Projekte in Landschaften, die großflächig, charakteristisch, besonders schützenswert und bundesweit beispielhaft sind. 3. Welche Mitglieder der Strategiegruppe „Naturschutzflächen“ des Deutschen Naturschutzringes empfingen Mittel aus dem Bundeshaushalt zum Erwerb, zur Sicherung oder zum Erhalt forstwirtschaftlicher Flächen? Von den Mitgliedern der Strategiegruppe „Naturschutzflächen“ des Deutschen Naturschutzringes empfingen Bundesmittel durch das Bundesförderprogramm „chance.natur – Bundesförderung Naturschutz“ der NABU, der BUND, der WWF, die Heinz-Sielmann-Stiftung und die Naturstiftung David. 4. Welche Nachweise zur zweckentsprechenden Verwendung nach § 44 Absatz 1 der Bundeshaushaltsordnung wurden von den Mittelempfängern aus den Fragen 1, 2 und 3 dargelegt (bitte nach Projekten und Jahresleistungen aufschlüsseln)? Zum Nachweis der zweckentsprechenden Verwendung der Bundesmittel nach § 44 Absatz 1 der Bundeshaushaltsordnung werden von den Mittelempfängern der Naturschutzgroßprojekte („chance.natur“) Verwendungsnachweise vorgelegt . Diese Nachweise, die auch eine Übersicht über die erworbenen Flächen enthalten , werden von den zuständigen Länderministerien als Bewilligungsbehörde und Zuwendungsgeber geprüft und anschließend vom Bundesamt für Naturschutz Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/9665 kontrolliert. Eine Aufschlüsselung nach Projekten und Jahresleistungen ist aufgrund der Vielzahl (bislang mehr als 1300) der Verwendungsnachweise kurzfristig nicht möglich. 5. Welche Stiftungen und Organisationen bezüglich der Fragen 1, 2 und 3 sind durch die unentgeltliche Übertragung rechtmäßige Eigentümer von Flächen geworden (bitte nach Eigentumsfläche je Nutzungsform und Organisation oder Stiftung aufschlüsseln)? Bei der Beantwortung der Fragen 5 bis 8 geht die Bundesregierung davon aus, dass sich die Fragen auf die unentgeltliche Übertragung von Flächen beziehen. Auf die nachfolgend aufgelisteten Stiftungen und Organisationen wurden Flächen des Nationalen Naturerbes unentgeltlich übertragen. Nicht enthalten sind hier Übertragungen an die Länderverwaltungen. Nach Auskunft der BImA kann auf der Grundlage des Durchschnitts aller Bundesforstflächen für die übertragenen Flächen von einem Waldanteil von 65 Prozent und einem Anteil an Offenland von 35 Prozent ausgegangen werden (vgl. auch die Antwort zu Frage 1). Flächenempfänger BImA ehemalige Militärflächen [ha] BImA Grünes Band [ha] BImA gesamt [ha] DBU Naturerbe GmbH1 69.961 69.961 Deutsche Wildtier Stiftung 2.310 2.310 Heinz Sielmann Stiftung 3.914 3.914 Landschaftszweckverband Sylt 514 514 Michael Succow Stiftung 365 365 NABU-Stiftung Nationales Naturerbe 1.372 1.372 Naturstiftung David 182 182 Nordrhein-Westfalen-Stiftung Naturschutz, Heimatund Kulturpflege 1.507 1.507 Paul-Feindt-Stiftung 279 279 Stiftung Hessisches Naturerbe des NABU- Landesverbandes Hessen 365 365 Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein 759 759 Stiftung Naturschutz Thüringen 98 3.857 3.955 Stiftung NaturSchutzFonds Brandenburg 729 40 769 Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt 1.505 1.505 Stiftung Reepsholt f. Naturschutz u. umweltgerechte Ressourcennutzung 102 102 Umweltstiftung WWF 1.004 1.004 Summe 83.461 5.402 88.863 Stand: Dezember 2018 1 Aufgrund der andauernden militärischen Nutzung wurde die Liegenschaft Stallberg (M. V.) nicht aufgeführt. Im Falle der Entbehrlichkeit für militärische Zwecke wird die Liegenschaft gemäß Beschluss des Haushaltausschusses an die DBU übertragen. Unter Frage 1. bereits berücksichtigt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9665 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 6. Welche Verkehrswerte wurden für die Flächen aus den Fragen 1, 2 und 3 angesetzt, die zu Naturschutzzwecken an Stiftungen und Naturschutzorganisationen übertragen wurden? Welche dieser übertragenen Flächen aus den Fragen 1, 2 und 3 wurden ausgeschrieben ? Beim Nationalen Naturerbe handelt es sich um unentgeltliche Übertragungen. Es finden daher keine Ausschreibungen statt, und es werden somit keine Verkehrswerte angesetzt. 7. Welche der forstwirtschaftlichen Flächen aus den Fragen 1, 2 und 3, die an Stiftungen und Naturschutzorganisationen übertragen worden sind, wurden zuvor folgendermaßen genutzt: a) Wirtschaftswald im regelmäßigen Betrieb, b) Wirtschaftswald außer regelmäßigem Betrieb, c) Sonderwirtschaftswald mit erhöhtem Betriebsaufwand, d) Nichtwirtschaftswald? In der Regel wurden die übertragenen bzw. überlassenen forstwirtschaftlichen Flächen als sogenannter „Wirtschaftswald im regelmäßigen Betrieb“ genutzt. 8. Welche der forstwirtschaftlichen Flächen aus den Fragen 1, 2 und 3 sind zu folgenden Zwecken an Stiftungen und Naturschutzorganisationen übertragen worden: a) Wildnisentwicklung, b) Natürliche Waldentwicklung, c) Nutzungsfreistellung, d) forstwirtschaftliche Nutzung? Für alle im Rahmen des Nationalen Naturerbes übertragenen Waldflächen ist die möglichst schnelle Überführung in den Prozessschutz das vorrangige Ziel und eine mit der Übertragung verbundene Auflage. Bisherige forstwirtschaftliche Nutzungen werden nicht fortgeführt. Bereits naturnahe Wälder werden mit dem Zeitpunkt der Flächenübertragung dem Prozessschutz überlassen. In den übrigen Waldbereichen (z. B. in naturfernen Nadelholzbeständen) können noch geeignete Entwicklungssteuerungsmaßnahmen durchgeführt werden, um die standortheimische Baumartenzusammensetzung unter Ausnutzung der Naturverjüngung zu fördern , bevor auch diese Waldbereiche der natürlichen Entwicklung überlassen werden. Davon ausgenommen sind Waldbestände, die aus naturschutzfachlichen Gründen auf eine spezielle Pflege angewiesen sind, wie z. B. bestimmte eichendominierte FFH-Lebensraumtypen, naturschutzfachlich wertvolle historische Waldnutzungsformen (Mittelwälder, Hudewälder) sowie Maßnahmen der Verkehrssicherung und des Forstschutzes. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/9665 9. Welche Kontrollinstanzen werden eingesetzt, um die Einhaltung der Ziele „Wildnisentwicklung“, „Natürliche Waldentwicklung“ und „Nutzungsfreistellung “ auf den Waldflächen von Naturschutzorganisationen und Stiftungen sicherzustellen? Die Flächenträger entwickeln für alle Naturerbeflächen verbindliche naturschutzfachliche Leitbilder im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) sowie dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) und erstellen für alle größeren Naturerbeflächen Managementpläne. Zur Gewährleistung eines langfristigen, qualitativ hochwertigen Zustandes der Übertragungsflächen wird das BfN eine Querschnittsevaluierung ausgewählter Gebiete des Nationalen Naturerbes durchführen. Zudem hat das BMU gemäß Übertragungsvereinbarungen das Recht sich zu versichern, dass der Zweck der Übertragung dauerhaft gewahrt bleibt. Alle Projekte im Bundesprogramm „chance.natur – Bundesförderung Naturschutz “ werden konstant über die gesamte Projektlaufzeit fachlich eng vom Bundesamt für Naturschutz begleitet und kontrolliert. Für die im Rahmen der Bundesförderung erworbenen Grundstücke werden dingliche Sicherungen für die Naturschutzzwecke im Grundbuch eingetragen. Der Nachweis dieser Sicherung ist Bestandteil der vorzulegenden Verwendungsnachweise. Darüber hinaus erfolgt nach Ablauf der Projekte im Abstand von fünf und zehn Jahren eine Folgeevaluierung . Im Rahmen der Forschungs- und Entwicklungsvorhaben „Wälder mit natürlicher Entwicklung in Deutschland: Bilanzierung und Bewertung“ und „Natürliche Waldentwicklung in Deutschland: Perspektiven und Potenziale für die Entwicklung eines kohärenten NWE-Systems“ ist jeweils eine Bilanz der Waldflächen mit gesicherter natürlicher Entwicklung aufgestellt und diese naturschutzfachlich bewertet worden. Zudem können auch weitere nutzungsfreie Waldflächen ohne einen dauerhaften rechtlichen Schutzstatus relevante Beiträge zur Erhaltung der Biodiversität im Wald leisten. Das Thünen-Institut hat hierzu auf der Basis der Ergebnisse der Bundeswaldinventur 2012 eine Abschätzung der nutzungsfreien Waldflächen erstellt . Hinzu kommen ungenutzte Kleinflächen, die mosaikartig über die Waldfläche verteilt vorhanden, aber nur schwer erfassbar sind. 10. Sind Verträge mit der BImA geschlossen worden, die eine Betreuung und Verwaltung der forstwirtschaftlichen Flächen umfasst, die zuvor an Stiftungen und Naturschutzorganisationen übertragen wurden? Welche Ziele und Maßnahmen wurden hinsichtlich der Entwicklung forstwirtschaftlicher Flächen zwischen den Vertragsparteien vereinbart? Zwischen den Empfängern der Flächen des Nationalen Naturerbes und der BImA wurden auf der Grundlage des Haushaltsvermerks zum Nationalen Naturerbe (Kapitel 6004, Nr. 60.1) Dienstleistungsverträge abgeschlossen. Waldflächen des Nationalen Naturerbes sollen grundsätzlich aus der Nutzung genommen werden. Die Nutzungsaufgabe erfolgt in Abhängigkeit von der Naturnähe der Waldbestände . Sofern die Waldbestände noch nicht naturnah sind, sind Entwicklungsmaßnahmen in einem Übergangszeitraum möglich. Details der Betreuung und Verwaltung dazu sind im Dienstleistungsvertrag geregelt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9665 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 11. Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage (Bundestagsdrucksache 19/7161) immer wieder auf Informationslücken hinsichtlich der Wildnisentwicklung und den Geschehnissen auf den Naturschutzflächen . Hat die Bundesregierung ein Interesse daran, bestehende Informationslücken zu schließen, und wenn ja, wie will sie die notwendigen Informationen erhalten ? In der nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt ist die Verbesserung der Datenbasis zu Zustand und Entwicklung der biologischen Vielfalt in Deutschland als übergeordnetes Ziel formuliert. Die Bundesregierung hat mehrere Instrumente , um Erkenntnisse zur Schließung von möglichen Informationslücken hinsichtlich der Entwicklung von Naturschutzflächen zu gewinnen, u. a. Forschungsund Entwicklungsvorhaben, Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben oder das Bundesprogramm Biologische Vielfalt, außerdem mehrere etablierte Monitoringprogramme des Naturschutzes wie das Vogelmonitoring oder das FFH-Monitoring . 12. Vertritt die Bundesregierung die Auffassung, dass Naturschutzverbände und -stiftungen Naturschutzziele wie die Artenvielfalt auf Waldflächen besser realisieren könnten als qualifizierte Förster oder Waldbesitzer? Flächen des Nationalen Naturerbes werden auf Institutionen übertragen, die die Pflege, Entwicklung und Sicherung dieser wertvollen Naturflächen dauerhaft gewährleisten . Zu ihnen gehören die Naturschutzflächenverwaltungen der Länder, die Deutsche Bundestiftung Umwelt sowie Naturschutzverbände und -stiftungen. Es erfolgten auch Übertragungen an Landesforstbetriebe. Die sog. Bundeslösung wird von den Bundesforsten betreut. 13. Welche Kriterien sprechen aus Sicht der Bundesregierung für eine teilweise geförderte Übertragung von Waldflächen an Stiftungen und Naturschutzorganisationen , auf denen Naturschutzziele erreicht werden sollen? Eine teilweise geförderte Übertragung von Waldflächen findet nicht statt. 14. Plant die Bundesregierung Erhebungen darüber, welche wirtschaftlichen Folgen für strukturschwache ländliche Regionen entstehen, wenn die Wertschöpfungskette der Forstwirtschaft naturschutzbedingt eingeschränkt werden muss? Nein. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 10 und 11 der Kleinen Anfrage „Stilllegung für den Naturschutz“ auf Bundestagsdrucksache 19/7161 verwiesen. 15. Wird in der Bestimmung von Flächen für eine Waldstilllegung das Kriterium der Kohlenstoffbilanz des Sektors LULUCF (= Land use, Land-use change and forestry) herangezogen, auch wenn Kenntnis darüber besteht, dass sich die Kohlenstoffbilanz des Sektors LULUCF durch eine Stilllegung von vor allem leistungsfähigen Wäldern verschlechtern würde? Das Kriterium wird nicht herangezogen: In der Berichterstattung zu den Treibhausgasemissionen (THG-Berichterstattung) wird für Deutschland national berichtet , der Sektor geht nur als Ganzes in die THG-Berichterstattung ein. Die Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/9665 Ziele der Bundesregierung für eine natürliche Waldentwicklung sind in der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt enthalten und sind nicht mit dem Klimaschutzaspekt begründet. Der Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung greift aber die Klimapotenziale der natürlichen Waldentwicklung im Leitbild 2050 im Sektor Landnutzung und Forstwirtschaft auf. Die Kohlenstoffbilanz des LULUCF-Sektors setzt sich zusammen aus den Bilanzen der Teilbereiche Wälder , Ackerland, Grünland und Moore. Der Teilbereich Wälder ist dabei die einzige Senke von Treibhausgasen. 16. Wodurch wird sichergestellt, dass kein Holzverkauf aus Waldflächen zugunsten der Naturschutzorganisationen und Stiftungen als Eigentümer stattfindet , der die Gemeinnützigkeit der waldbesitzenden Naturschutzorganisationen und Stiftungen in Frage stellen würde? 17. Inwiefern ist es zu vertreten, dass nach Kenntnis der Fragesteller Naturschutzorganisationen und Stiftungen auf dem Holzmarkt auftreten und zuvor öffentliche Förderung erhalten haben, die anderen Marktteilnehmern nicht zugutekommt? Die Fragen 16 und 17 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die naturschutzfachliche Betreuung der Naturerbeflächen erfordert in einigen Flächen Waldumbaumaßnahmen, bevor die Waldflächen in den Prozessschutz gehen. Die daraus erzielten Erträge müssen von den Flächenträgern in das Nationale Naturerbe reinvestiert werden oder andernfalls an den Bund abgeführt werden . Alle Projekteinnahmen, die im Rahmen der Projekte des Bundesprogramms „chance.natur – Bundesförderung Naturschutz“ und darüber hinaus erzielt werden , sind für die Erreichung der Projektziele (Umsetzung der Maßnahmen aus dem abgestimmten Pflege- und Entwicklungsplan) zu verwenden. 18. Hält die Bundesregierung eine Meldepflicht für den Erwerb von Naturschutzflächen als sinnvoll, um den Fortschritt der Stilllegungsziele (5 Prozent der Waldfläche als NWE (= Natürliche Waldentwicklung) als Teil von 2 Prozent der Landesfläche als „Wildnis“) besser verfolgen zu können? Eine allgemeine Meldepflicht für den Erwerb von Naturschutzflächen hält die Bundesregierung nicht für sinnvoll. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. 19. Wie bewertet die Bundesregierung den Sachverhalt, dass durch einen mit Bundesmitteln geförderten Grunderwerb ein Mehrfaches des eigentlichen Marktwertes für potenzielle Waldnaturschutzflächen durch Naturschutzorganisationen und Stiftungen gezahlt werden kann? Dies findet im Rahmen des Bundesprogramms „chance.natur – Bundesförderung Naturschutz“ nicht statt, da hier das ortsübliche Preisniveau bzw. der marktübliche Verkehrswert als Obergrenze festgelegt ist. 20. Wie bewertet die Bundesregierung die Förderung von Naturschutzmaßnahmen ohne Änderung der Besitzverhältnisse im Vergleich zu einem geförderten Grunderwerb zugunsten von Naturschutzorganisationen und Stiftungen? Beide Vorgehensweisen können sinnvoll sein. Eine Entscheidung muss im Einzelfall getroffen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333