Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 18. April 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/9666 19. Wahlperiode 23.04.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Dr. Gesine Lötzsch, Lorenz Gösta Beutin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/9063 – Transporte mit atomwaffenfähigen abgebrannten Brennelementen des Forschungsreaktors München-Garching in das Zwischenlager Ahaus (NRW) V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Planungen, hoch radioaktiven und atomwaffenfähigen Atommüll aus dem Forschungsreaktor „Forschungs-Neutronenquelle Heinz Maier-Leibnitz“ (FRM II) in Garching bei München in das Zwischenlager Ahaus zu transportieren , laufen laut Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) weiter (vgl. https://bgz.de/standort/ahaus-projekte/, vergleiche auch die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/3442). Eine laut Atommüllreport (vgl. www.atommuellreport.de/daten/forschungsreaktorgarching -frm-ii.html) für den FRM II bestehende Genehmigungsauflage sieht vor, dass eine Umstellung des Betriebs des Forschungsreaktors bis Ende 2018 auf den Einsatz von Brennstoff unter 50 Prozent angereichertem Uran erfolgen solle. Nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller ist diese Umstellung nicht erfolgt. Der für diese Transporte erforderliche neue Castor-Behälter MTR 3 hat laut des Betreibers des FRM II im Januar 2019 vom Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) die verkehrsrechtliche Zulassung erhalten (www.frm2. tum.de/aktuelles-medien/presse/newsarchiv/news-single-view/article/transportund -lagerbehaelter-fuer-brennelemente-zugelassen/). Ein abgebranntes Brennelement des Garchinger Forschungsreaktors enthält etwa 8,3 Kilogramm mit immer noch 87,5 Prozent hoch angereichtem und damit atomwaffenfähigem Uran-235 (vgl. Umweltinstitut München, www. umweltinstitut.org/aktuelle-meldungen/meldungen/2018/offener-brief-garchingerreaktor -abruesten.html). Ein Castor-MTR-3-Behälter kann demnach fünf Brennelemente aufnehmen und damit ausreichend spaltbares Material, um mindestens eine Uran-Atombombe herstellen zu können. Die Brennelemente des Forschungsreaktors Garching und die geplanten Atomtransporte dieser Brennelemente nach Ahaus stellen damit aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller ein enormes Sicherheitsrisiko dar. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9666 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Obwohl ein Gutachten im Auftrag des Nationalen Begleitgremiums (NBG) zu dem Ergebnis kommt, dass vor der weiteren Zwischenlagerung dieser hoch radioaktiven Abfälle aus Gründen des Terrorschutzes und der Proliferationssicherheit eine Abreicherung des Urans erfolgen muss (Gutachterliche Stellungnahme zum Forschungsreaktor München II (FRM‐II), Institut für Sicherheitsund Risikowissenschaften (ISR) der Universität für Bodenkultur (BOKU) Wien, Wolfgang Liebert, Friederike Friess, Klaus Gufler und Nikolaus Arnold; vgl. www.nationales-begleitgremium.de/SharedDocs/Downloads/DE/ISR- Kurzgutachten-Forschungsreaktor-M%C3%BCnchen-II.html), widerspricht die Bundesregierung laut Bundestagsdrucksache 19/3442 mit Verweis auf den Nachweis der Unterkritikalität. Auf die Risiken von Diebstahl und die Folgen eines Anschlages beim Transport oder der weiteren Zwischenlagerung dieser hoch angereicherten Brennelemente geht die Bundesregierung in ihrer Antwort in der genannten Bundestagsdrucksache aber nicht ein. Vor einem aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller nicht sinnvollen Abtransport aus Garching in Richtung Ahaus müssen aber noch einige rechtliche und praktische Dinge erfüllt werden. Dazu gehören nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller auf Basis von Medienberichten unter anderem eine Einlagerungsgenehmigung durch das BfE für das Zwischenlager Ahaus, ein Behälterschutz für den MTR 3 während des Transports, die Fertigstellung spezieller gepanzerter Fahrzeuge und eine Genehmigung der Straßentransporte durch das BfE (www.muensterlandzeitung.de/nachrichten/ahaus/reaktorbetreiberaus -garching-sehen-fuer-atommuell-nur-den-weg-nach-ahaus-plus-1352615.html). Laut Medienberichten wird es Klagen gegen diese Atomtransporte und die Einlagerungsgenehmigung im Zwischenlager Ahaus geben (siehe z. B. www. wz.de/nrw/ahaus-will-den-juelicher-atommuell-nicht_aid-34319633). Über 70 Anti-Atom-Initiativen und -Verbände, die sich als „fachlich-politisches , parteiunabhängiges Forum für Betroffene und Akteure von den Standorten , an denen Atommüll liegt oder an denen die Lagerung vorgesehen ist“ zur Atommüllkonferenz zusammengeschlossen haben, berichten in einem Positionspapier vom November 2018, in dem unter anderem auf die 3. Teilerrichtungsgenehmigung für den Forschungsreaktor Bezug genommen wird (vgl. www.atommuellkonferenz.de/wp-content/uploads/Positionspapier_Zwischen lagerung_hoch_radioaktiver_Abfaelle.pdf): „Beim Forschungsreaktor FRM II in Garching wurde sich über internationale Vereinbarungen zur Abrüstung (Abreicherung von Uran in Forschungsreaktoren ) hinweggesetzt. Auch hier ist der Atommüll von besonderer Brisanz, da die abgebrannten Brennelemente noch eine Urananreicherung von 87 Prozent haben und damit waffenfähig sind. Auflagen, den Brennstoff abzureichern wurden mehrfach ignoriert.“ Das bayerische Wissenschaftsministerium erklärte sogar, dass die Auflage „keine Rechtswirkung“ mehr entfalte. Bislang ist geplant, dass dieser Atommüll bis zu seiner Endlagerung unkonditioniert in das Zwischenlager Ahaus kommen soll. Jüngst veröffentlichte Gutachten, die vom Nationalen Begleitgremium zur Lagerfähigkeit des brisanten Atommülls beauftragt wurden , kommen zu dem Schluss, dass vor einer Einlagerung eine Abreicherung der Brennelemente erfolgen muss. […] Trotzdem ist ein erster Transport aus Garching für 2019 geplant, da das Nasslager nach 14-jährigem Betrieb nahezu voll ist.“ Die Initiativen fordern im genannten Positionspapier daher: „Schließung des FRM II wegen wiederholter Nichterfüllung der Genehmigungsauflagen. Errichtung eines Standort-Zwischenlagers und Entwicklung von Technologien zur Abreicherung des Urans in Garching.“ Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/9666 1. Wo genau werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Brennelemente für den Einsatz im FRM II in München Garching hergestellt (Firma, Standort )? Die Brennelemente für die Forschungs-Neutronenquelle Heinz Maier-Leibnitz (FRM II) werden bei der Firma Framatome/CERCA in Romans-sur-Isère, Frankreich , hergestellt. 2. Wo genau wird nach Kenntnis der Bundesregierung das dabei eingesetzte Uran 235 mit jeweils welchem Anteil angereichert, abgereichert bzw. verarbeitet (Firma, Standort)? 3. Welche Verträge bezüglich der bisherigen Lieferungen von geeignetem Uran bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen welchen Beteiligten (Unternehmen, Organisationen, Einrichtungen, Behörden) auf deutscher Seite und welchen russischen beziehungsweise welchen französischen Beteiligten (Unternehmen, Organisationen, Einrichtungen, Behörden), und handelt es sich dabei nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils um angereichertes oder abgereichertes Uran? Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Zur Brennstoffversorgung des FRM II hat der Freistaat Bayern, vertreten durch die Technische Universität München, drei privatrechtliche Verträge abgeschlossen ; diese Verträge sind gegenüber der Europäischen Versorgungsagentur in Luxemburg notifiziert worden. Die Urananreicherung fand dabei in einem Fall in den USA statt, in den beiden anderen Fällen in der Russischen Föderation. Nach Kenntnis der Bundesregierung betrug der mittlere Anreicherungsgrad in Uran-235 ca. 93 Prozent bei der Beschaffung aus den beiden ersten Verträgen (Anreicherung in USA bzw. der Russischen Föderation) bzw. 91 Prozent bei der Beschaffung aus dem dritten Vertrag (Anreicherung in der Russischen Föderation). 4. Welche Verträge mit welchen Lieferanten für welche Mengen (in Kilogramm und Anreicherungsgrad) angereicherten Urans für die künftige Herstellung von Brennelementen für den Reaktor in Garching existieren nach Kenntnis der Bundesregierung, und für wie lange wäre damit der Betrieb des FRM II nach Kenntnis der Bundesregierung gesichert? Neben den in der Antwort zu den Fragen 2 und 3 genannten Verträgen existiert kein weiterer Vertrag seitens des Betreibers zur Lieferung angereicherten Urans für den FRM II. Der noch lagerhaltig beim Hersteller der Brennelemente vorliegende Brennstoff mit einem Anreicherungsgrad von ca. 91 Prozent reicht für die Versorgung des FRM II mit Brennelementen für bis zu etwa zehn Jahre aus. Aus Gründen des Geheimschutzes im Zusammenhang mit nuklearer Verifikation und Sicherung kann die Bundesregierung keine genaue Mengenangabe mitteilen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9666 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 5. Hat das Ausgangs-Uran für die Herstellung von Brennelementen für den FRM II nach Kenntnis der Bundesregierung in irgendeiner Weise mit dem Einsatz in Nuklearwaffen zu tun beziehungsweise stammt es aus Abrüstungsbeständen ? Wenn ja, was ist genau der Ursprung? Das für die Fertigung der Brennelemente des FRM II benötigte Uran stammt aus den USA und der Russischen Föderation und wird ausschließlich im Rahmen bilateraler Staatsverträge im Einklang mit dem nuklearen Nichtverbreitungsvertrag geliefert. Der Bundesregierung liegen darüber hinaus keine Informationen über die ursprüngliche Verwendung des Urans vor. 6. Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die wesentlichen Merkmale des neuen Castor-Behälters vom Typ MTR 3 im Vergleich zu seinem Vorgängermodell , und was waren die Gründe für die Verzögerungen bei der verkehrsrechtlichen Zulassung des Behälters (vgl. Bundestagsdrucksache 19/3442)? Der CASTOR® MTR3 unterscheidet sich vom CASTOR® MTR2 hauptsächlich durch Anpassungen auf der Grundlage der heute aktuellen verkehrsrechtlichen Sicherheitsvorschriften. Diese betreffen das Deckel- und Dichtsystem sowie die Stoßdämpfer. Die letzten Antragsunterlagen wurden im Dezember 2018 eingereicht . Es hat keine Verzögerungen bei der verkehrsrechtlichen Zulassung gegeben . Die Zulassung wurde im Januar 2019 erteilt, nachdem alle Nachweise in der erforderlichen Qualität vorlagen und im Rahmen einer Überprüfung durch die Zulassungsbehörden Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) und Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) bestätigt wurden. 7. Welcher Art von Angriffen mit welchen Waffentypen und welcher Art von Unfällen soll der Behälter nach Kenntnis der Bundesregierung standhalten können? Welche Szenarien von terroristischen Angriffen im Rahmen der Genehmigungsverfahren für die Aufbewahrung und Beförderung der FRM II-Brennelemente zu betrachten sind, unterliegt dem Geheimschutz. Die Anforderungen an die Behälter bezüglich der Sicherheit bei der Beförderung sind in internationalen gefahrgutrechtlichen Regelwerken festgelegt. Behälter vom Typ B(U), wie hier vorliegend, sind so ausgelegt, dass sie auch schweren Unfällen (z. B. dem Absturz aus 9 Metern Höhe auf ein unnachgiebiges Fundament) bei der Beförderung standhalten. 8. Hat es nach Kenntnis der Bundesregierung mit Prototypen des MTR 3 reale Versuche hinsichtlich Waffenbeschuss oder Transportunfällen gegeben? Wenn nein, in welcher Weise konnte nach Kenntnis der Bundesregierung nachgewiesen werden, dass der Behälter Angriffen und Unfällen tatsächlich standhält und dicht bleibt? Im Rahmen des verkehrsrechtlichen Zulassungsverfahrens wurde bestätigt, dass ein entsprechend der zugelassenen Bauart gefertigter Behälter unter den in den internationalen gefahrgutrechtlichen Regelwerken festgelegten Unfallbeförderungsbedingungen die vorgeschriebene Dichtheit gewährleitet, die Wärme ausreichend abführt, die festgelegten Dosisleistungsgrenzwerte einhält und die Kritikalitätssicherheit gewährleistet. Dazu wurden mehrere Fallprüfungen an Modellbehältern im 1:1-Maßstab durchgeführt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/9666 Im Rahmen des Aufbewahrungs- und Beförderungsgenehmigungsverfahrens wird zudem geprüft, ob eine erhebliche Freisetzung radioaktiver Stoffe infolge terroristischer Angriffe ausgeschlossen ist. 9. Wie viele Behälter vom jetzt zugelassenen Castor Typ MTR 3 sind nach Kenntnis der Bundesregierung inzwischen vom Betreiber des FRM II beim Hersteller Gesellschaft für Nuklear Service (GNS) bestellt worden, und bis wann sollen diese jeweils fertiggestellt und ausgeliefert sein? Vom Betreiber wurden insgesamt acht Behälter vom Typ CASTOR® MTR3 bestellt . Es sollen jeweils zwei Behälter in den Kalenderjahren 2019, 2021, 2022 und 2023 geliefert werden. 10. Welche Anforderungen müssen nach Kenntnis der Bundesregierung in Garching noch erfüllt werden, bis es zu einer Beladung der Behälter für den Abtransport kommen kann (bitte detaillierte Auflistung dazu, welche Nachweise oder Geräte im Einzelnen noch geliefert, genehmigt, fertiggestellt werden müssen etc., bevor eine Beladung möglich ist, angeben)? Gemäß den Nebenbestimmungen 5.6. bis 5.8 der dritten Teilgenehmigung des FRM II sind vor einer möglichen Beladung des MTR3 die nachfolgenden Anforderungen zu erfüllen: 1. Spätestens sechs Monate vor dem erstmaligen Einsatz des Transportbehälters im FRM II ist der Behörde und dem Sachverständigen gemäß § 20 AtG ein Arbeits- und Schrittfolgeplan für die Handhabung, Beladung und Abfertigung des CASTOR® MTR3 vorzulegen, in dem insbesondere auch alle notwendigen Schutz- und Kontrollmaßnahmen zur Einhaltung gefahrgutrechtlicher Grenzwerte festgelegt sind. 2. Spätestens sechs Monate vor dem erstmaligen Einbringen des neuen Brennelement - Transportbehältertyps für bestrahlte Brennelemente in das Reaktorgebäude ist die sicherheitstechnische Eignung einschließlich der Eignung seiner Lastanschlagpunkte sowie der zugehörigen Hebegeschirre und Handhabungseinrichtungen des nachzuweisen. 3. Spätestens sechs Monate vor dem erstmaligen Einsatz eines Transportbehältertyps für bestrahlte Brennelemente in der Anlage sind der Behörde und dem Sachverständigen gemäß § 20 AtG entsprechende Unterlagen zu den zum Einsatz kommenden Dekontaminationseinrichtungen und Dekontaminationsverfahren vorzulegen. 4. Spätestens sechs Monate vor dem erstmaligen Beladen des CASTOR® MTR3 sind die vorgesehenen Maßnahmen zur Handhabung und Lagerung zurückgenommener Behälter im Betriebshandbuch festzulegen und der revidierte Teil des Betriebshandbuchs der Behörde und dem Sachverständigen gemäß § 20 AtG vorzulegen. 11. Wann ist nach Kenntnis der Bundesregierung nach gegenwärtigem Plan die Beladung der Behälter MTR 3 in Garching vorgesehen? Nach heutiger Planung wird die Beladung des ersten Behälters nicht vor dem vierten Quartal 2019 erfolgen. Die Beladung der weiteren Behälter erfolgt auf der Basis der Rahmenterminpläne für die Nutzung des FRM II, die jeweils im Herbst des Vorjahres für die folgenden Kalenderjahre erstellt werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9666 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 12. Kann es nach Kenntnis der Bundesregierung dazu kommen, dass der Forschungsreaktor FRM II in Garching in diesem Jahr aufgrund der bestehenden Entsorgungsvorsorgevorschriften abgeschaltet werden muss, wenn ein Abtransport von verbrauchten Brennelementen aus dem Nasslager sich bis ins Jahr 2020 verzögern würde? Wenn ja, wird es nach jetzigem Kenntnisstand der Bundesregierung zu einer solchen Abschaltung kommen, und aus welchen Gründen? Wenn nein, wie soll eine solche Abschaltung vermieden werden, wenn das Nasslager keine freien Plätze mehr hat? Eine Abschaltung des FRM II aufgrund der bestehenden Entsorgungsvorsorgevorschriften ist in diesem Jahr nicht zu erwarten, da noch ausreichend freie Lagerplätze im Absetzbecken des Reaktors zur Verfügung stehen. 13. Auf welcher rechtlichen Basis würde nach Ansicht der Bundesregierung gegebenenfalls eine weitere Zwischenlagerung in Form einer Bereitstellung zum Transport in Garching selbst erfolgen können, und wo genau würden die Behälter dann für welche Zeiträume maximal weiter gelagert bzw. bereitgestellt werden können? 14. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung ein Antrag auf eine weitere Lagerung in Form der Bereitstellung zum Transport bereits gestellt oder der zuständigen Behörde bekannt, dass ein solcher Antrag erfolgen wird? 15. Hat es nach Kenntnis der Bundesregierung ein derartiges Vorgehen, wie in Frage 13 skizziert, bereits anderenorts vergleichbar gegeben? Die Fragen 13 bis 15 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Ein Antrag auf eine weitere (Zwischen-)Lagerung der bestrahlten Brennelemente am Standort des Forschungsreaktors ist nicht bekannt. Die zeitliche Entkopplung der Beladung eines Behälters und seine anschließende Bereitstellung ist vor einem Transport aufgrund der Transportlogistik nicht unüblich. 16. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung geprüft worden, welche Transportmöglichkeiten (Schiene, Straße) in Frage kommen, und was waren die ausschlaggebenden Gründe für den jetzt vorgesehenen Straßentransport? Es ist Aufgabe des Antragstellers zu prüfen, welche Transportmöglichkeiten (im Sinne von Verkehrsträger) unter den gegebenen Randbedingungen für den Transport in Frage kommen. Der Antragsteller entscheidet sich mit Antragstellung beim BfE auf Erteilung einer Beförderungsgenehmigung nach § 4 des Atomgesetzes (AtG), welche Verkehrsträger er nutzen möchte. Im vorliegenden Fall wurde vom Antragsteller ein Straßentransport beantragt. 17. Wie viele der neuen gepanzerten Spezialfahrzeuge für Straßentransporte werden derzeit hergestellt bzw. umgerüstet, und wie viele dieser Fahrzeuge sollen nach Kenntnis der Bundesregierung für die geplanten Transporte von Garching nach Ahaus insgesamt eingesetzt werden? 18. Wie viele Behälter können nach Kenntnis der Bundesregierung von einem solchen gepanzerten Spezialfahrzeug jeweils transportiert werden, und wie viele Behälter sollen jeweils mit einem Transport nach Ahaus gebracht werden ? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/9666 19. Handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung bei diesen gepanzerten Spezialfahrzeugen, die für die Transporte von Garching nach Ahaus eingesetzt werden sollen, um die gleichen Fahrzeuge, die gegebenenfalls auch für Transporte mit Castoren aus Jülich nach Ahaus oder zum Export in die USA eingesetzt werden sollen? Die Fragen 17 bis 19 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Diese Planungen obliegen dem Antragsteller. 20. Wie hoch ist beim aktuellen Planungsstand nach Kenntnis der Bundesregierung das Gewicht dieser Fahrzeuge ohne und mit den Behältern mit hoch radioaktiven Abfällen und sind alle Straßen und Brücken entlang der geplanten Transportstrecken für dieses Gewicht geeignet und zugelassen? Das Gesamtgewicht und die ausreichende Belastbarkeit der Verkehrswege werden im Rahmen von anderen notwendigen Genehmigungen außerhalb des atomrechtlichen Verfahrens des BfE geprüft. 21. Welche Anforderungen hinsichtlich Sicherheit und Sicherung müssen diese Spezialfahrzeuge (Zugmaschine und Aufleger) aufgrund der hoch radioaktiven und atomwaffenfähigen Atomabfälle erfüllen? Die Sicherheit des Transports hinsichtlich des Strahlenschutzes ist durch das gemäß den gefahrgutrechtlichen Bestimmungen vom BfE zugelassene Versandstück (d. h. Behälter mit radioaktivem Inhalt) zu gewährleisten. Die Anforderungen an die technische Sicherheit des Beförderungsmittels werden im Rahmen der Zulassung/Schwerlastgenehmigung des Spezialfahrzeugs und nicht im atomrechtlichen Verfahren des BfE geprüft. Der Umfang der Anforderungen an die zu treffenden Sicherungsmaßnahmen bestimmt sich nach der Art und Menge des zu befördernden radioaktiven Materials. Die entsprechenden Regelungen hierzu unterliegen dem Geheimschutz. 22. In welcher Weise wird der Behälter MTR 3 nach Kenntnis der Bundesregierung während des Transportes unabhängig vom Fahrzeug selbst geschützt beziehungsweise gesichert? Auf die Antwort zu Frage 21 wird verwiesen. 23. Wer ist nach Kenntnis der Bundesregierung Eigentümer dieser Spezialfahrzeuge , wer trägt die Kosten, und wie hoch sind die (geplanten) Kosten je fertiggestelltem Fahrzeug? Eigentümer ist die Firma Daher Nuclear Technologies GmbH. Für die Beschaffung und Bereitstellung des Spezialfahrzeugs für den Transport bestrahlter Brennelemente des FRM II belaufen sich die Kosten nach Angaben des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz auf 1,555 Mio. Euro. Gutachterkosten sind hierbei noch nicht enthalten. Die Kosten trägt die Technische Universität München (TUM). 24. Wo genau erfolgt nach Kenntnis der Bundesregierung der Bau bzw. Umbau der benötigten Spezialfahrzeuge, und bis wann sollen diese einsatzbereit sein? Der Bundesregierung liegen hierzu keine belastbaren Kenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9666 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 25. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung aus Sicherheits- oder Sicherungsgründen während des Transports der atomaren Abfälle aus Garching nach Ahaus – wie 2005 bei den Atomtransporten von Rossendorf – Autobahnen bzw. Straßen für den sonstigen Verkehr gesperrt? Wenn ja, in welcher Weise wird dies jeweils wo für wie lange erfolgen? 26. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung jenseits der üblichen Vorschriften des Straßenverkehrs besondere Geschwindigkeitsbegrenzungen für die Transport-Spezialfahrzeuge mit dem Atommüll aus Garching auf dem Weg von Garching nach Ahaus, und wenn ja, welche (bitte Höchstgeschwindigkeit auf Landstraßen, Autobahnen, bei Ortsdurchfahrten etc. angeben)? Die Fragen 25 und 26 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Im Falle eines Transports mit einem Spezialfahrzeug erfolgt die Festlegung der Geschwindigkeit des Beförderungsmittels in der erforderlichen Schwerlastgenehmigung bzw. durch die beim Transport ggf. eingesetzte Polizeibegleitung. Darüberhinausgehende Festlegungen werden aufgrund der beim Transport aktuellen polizeilichen Lageeinschätzung bzw. durch die jeweils zuständigen Aufsichtsbehörden getroffen. 27. Wird es nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit Sicherheits - oder Sicherungsmaßnahmen während der Transporte entlang der geplanten Strecken zwischen Garching und Ahaus in irgendeiner Weise zu Einschränkungen für die Bevölkerung kommen? Wenn ja, welche wären das, und in welchem räumlichen und zeitlichen Umfang (z. B. Zufahrtssperren, Einschränkungen beim Mobilfunk, Verlassen von Wohnungen bzw. Häusern etc.)? Hierzu kann zum aktuellen Zeitpunkt keine Aussage getroffen werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 25 und 26 verwiesen. 28. Wird nach Kenntnis der Bundesregierung die Bevölkerung entlang der Transportstrecken von Garching nach Ahaus über die geplanten Atomtransporte von den zuständigen Stellen informiert und auf mit den Transporten verbundene Sicherheits- oder Sicherungsmaßnahmen oder sonstige Einschränkungen hingewiesen? Auf die Antwort zu Frage 27 wird verwiesen. 29. Ist das Zwischenlager Ahaus nach Kenntnis der Bundesregierung genehmigungsrechtlich (abgesehen von Einlagerungs- oder Transportgenehmigung) derzeit schon annahmebereit für den Atommüll aus Garching? Wenn nicht, welche Maßnahmen oder Voraussetzungen müssen noch jeweils geschaffen oder hergestellt werden, bis das der Fall ist, und wann soll das erledigt sein? Die Annahmebereitschaft des Transportbehälterlagers (TBL) Ahaus setzt zunächst voraus, dass eine vollziehbare Aufbewahrungsgenehmigung des BfE vorliegt und die zuständige atomrechtliche Aufsicht bestätigt, dass alle in der Genehmigung ggf. formulierten Nebenbestimmungen und Regelungen erfüllt sind. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/9666 30. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand jeweils hinsichtlich der erforderlichen Einlagerungs- und der Transportgenehmigung? Sind die entsprechenden Anträge inzwischen gestellt bzw. bis wann soll das erfolgen? Die beiden genannten Anträge sind gestellt. In beiden Genehmigungsverfahren ist die Einreichung weiterer Nachweise erforderlich. Eine Genehmigung kann erst nach der Prüfung und Bewertung dieser Unterlagen durch das BfE und der – auf dieser Grundlage erarbeiteten – Feststellung des BfE, dass alle Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt sind, erteilt werden. 31. Welche Maßnahmen für die Annahmebereitschaft im Zwischenlager Ahaus stehen nach Kenntnis der Bundesregierung direkt mit der hohen Urananreicherung des Abfalls aus Garching im Zusammenhang (bitte einzeln auflisten )? Aus genehmigungsrechtlicher Sicht kann derzeit keine Aussage hierzu getroffen werden. 32. Hat es oder wird es seitens der Bundesregierung bzw. der zuständigen Bundesbehörden vor den geplanten Transporten von Garching nach Ahaus öffentliche bzw. nichtöffentliche Gespräche, Informationen, Veranstaltungen oder Ähnliches geben, um über die Atomtransporte, ihre Risiken, die vorgesehenen Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung beispielsweise die interessierte Öffentlichkeit, die Presse oder Behörden zu informieren? Wenn ja, wann? Die Beförderung von Kernbrennstoffen wird durch das BfE nur genehmigt, wenn die Sicherheit der Bevölkerung entsprechend den hohen Anforderungen des Atomgesetzes gewährleistet ist. Über die Anforderungen im Genehmigungsverfahren informiert das BfE auf seiner Homepage. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333