Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 23. April 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/9674 19. Wahlperiode 25.04.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Kühn (Tübingen), Erhard Grundl, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/9104 – Aktueller Stand zur Wiedererrichtung der Schinkelschen Bauakademie V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Wiedererrichtung der Schinkelschen Bauakademie ist ein begrüßenswertes Projekt, das für unsere Baukultur im Land sowie im internationalen Vergleich von großer Bedeutung ist. Von einem Haus wie der Schinkelschen Bauakademie kann eine große Strahlkraft ausgehen, und es gibt die Möglichkeit, mehr Debatten über Urbanisierung, Stadtentwicklung, Wohnen, Handwerk, Architektur und Baukultur unter einem Dach zu bündeln und zu führen. Der bisherige Prozess zur Wiedererrichtung der Schinkelschen Bauakademie lässt ein anfänglich starkes Bemühen der Bundesregierung, eine intensive öffentliche Diskussion über das Nutzungskonzept und über die Gebäudehülle zu führen, erkennen. Es ist positiv zu erwähnen, dass zum Beispiel mit den Dialogforen , die 2017 von der Bundesstiftung Baukultur in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) durchgeführt wurden, bereits viel über ein Konzept der Nutzung und über die Konstruktion der Fassade mit einer breiten Beteiligung der Öffentlichkeit und Expertinnen und Experten diskutiert wurde. Daran schloss sich ein Programmwettbewerb an, der fünf Preise vergeben hat. Seitdem ist ein Dreivierteljahr vergangen und die Mitglieder des Deutschen Bundestages wurden nicht mehr über den Fortgang des Projekts unterrichtet. Kürzlich wurden die parlamentarischen Mitglieder für den Stiftungsrat gewählt. Verwunderlich für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist, dass die Bundesstiftung Baukultur, die bereits so intensiv am Prozess (s. o. die Dialogforen) mitgearbeitet hat und so viel Expertise einbringen kann, nicht im Stiftungsrat vertreten ist. Für uns ergeben sich angesichts der fortschreitenden Zeit und der zuletzt dargelegten Eröffnungsplanung für 2024 einige Fragen zum Stand der Wiedererrichtung der Schinkelschen Bauakademie. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9674 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung begrüßt, dass der Deutsche Bundestag im Stiftungsrat der Bundesstiftung Bauakademie vertreten sein wird. Die Anzahl der Abgeordneten des Deutschen Bundestages orientiert sich an der Gesamtgröße der Stiftungsorgane mit dem Ziel, die Größe des Stiftungsrates in ein angemessenes und bewährtes Verhältnis zu setzen und entspricht dabei den Regelungen in vergleichbaren Einrichtungen. Auf den Proporzverteilschlüssel des Deutschen Bundestages bei der Besetzung von Gremien hat die Bundesregierung keinen Einfluss. Stiftungsrat der Bundesstiftung Bauakademie 1. Wie viele Mitglieder hat der Stiftungsrat der Bundesstiftung Bauakademie nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt, und wer ist neben den gewählten Mitgliedern des Deutschen Bundestages noch Mitglied (bitte auflisten )? Der Stiftungsrat besteht satzungsgemäß aus mindestens neun und höchstens 14 Mitgliedern. Folgende Institutionen entsenden gemäß Satzung Vertreterinnen /Vertreter in den Stiftungsrat: fünf Vertreterinnen/Vertreter Deutscher Bundestag 1 Vertreterin/Vertreter Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat 1 Vertreterin/Vertreter Bundesministerium der Finanzen 1 Vertreterin/Vertreter Auswärtiges Amt 1 Vertreterin/Vertreter Land Berlin. Der Stiftungsrat kann gemäß Satzung bis zu fünf weitere Mitglieder auf Zeit kooptieren . 2. Nach welchen Kriterien erfolgt die Berufung in den Stiftungsrat? Die „geborenen“ Mitglieder des Stiftungsrates repräsentieren in erste Linie die Vertreterinnen oder Vertreter, welche eine besondere finanzielle, institutionelle oder strategische Verantwortung für die Stiftung tragen. Da es sich um eine privatrechtliche konstituierte Bundesstiftung handelt, an deren Finanzierung sich die Bundesregierung maßgeblich beteiligt, sind fünf Vertreter des Deutschen Bundestages und drei Vertreter der Bundesregierung im Stiftungsrat vertreten. Als Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Berlin und aufgrund der Vorgeschichte der Bauakademie ist auch das Land Berlin als geborenes Mitglied im Stiftungsrat vertreten. 3. Wer ist Vorsitzender oder Vorsitzende des Stiftungsrates der Bundesstiftung Bauakademie? Die Vertreterin oder der Vertreter des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat führt satzungsgemäß den Vorsitz im Stiftungsrat. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat wird die Staatssekretärin Anne Katrin Bohle in den Stiftungsrat entsenden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/9674 4. Warum ist die Bundesstiftung Baukultur nicht in den Stiftungsrat der Bundesstiftung Bauakademie einberufen worden? Die Bundesstiftung Bauakademie kann durch ihre satzungsgemäße spezifische Gremienstruktur sowohl Institutionen als auch Personen durch Kooptationen im Stiftungsrat oder Mitgliedschaften im Beirat aufnehmen. Es wird die Aufgabe des künftigen Gründungsvorstandes der Bundesstiftung Bauakademie sein, der im zweiten Halbjahr 2019 vom Stiftungsrat berufen werden soll, mit der Bundesstiftung Baukultur ebenso wie mit anderen relevanten Institutionen einen Vorschlag für eine geeignete strategische und inhaltliche Partnerschaft zwischen der Bundesstiftung Bauakademie und der Bundesstiftung Baukultur zu entwickeln. 5. Sieht die Bundesregierung bei der Namensgebung „Bundesstiftung Bauakademie “ aufgrund der Ähnlichkeit ein Verwechslungspotenzial mit der Bundesstiftung Baukultur? Nein. Es handelt sich in beiden Fällen um eine Stiftung, deren Stifter der Bund ist. Deshalb ist die Verwendung des Begriffs Bundesstiftung in beiden Fällen naheliegend . Der Begriff Bauakademie wurde gewählt, weil er für deren Aufgabe, das Bauakademiegebäude wieder zu errichten und zu betreiben, naheliegend ist. Der konkrete Bezug auf das Gebäude der Bauakademie und seine historische Nutzung einerseits sowie auf das Thema Baukultur andererseits macht die unterschiedlichen Aufgabenfelder und Tätigkeitsschwerpunkte der beiden Bundesstiftungen deutlich. Die neu errichtete Bundesstiftung Bauakademie steht dabei nicht in Konkurrenz zu der bereits etablierten Bundesstiftung Baukultur, sondern wird im Rahmen ihres satzungsmäßigen Zwecks ein eigenes Profil für das gesamte Bauwesen entwickeln . Dies schließt eine enge und vertrauensvolle Kooperation nicht aus. 6. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass es zwischen der Bundesstiftung Baukultur und Bundesstiftung Bauakademie nicht zu Doppelstrukturen kommt? Die Gründung der Bundesstiftung Bauakademie als Stiftung bürgerlichen Rechts ist das Ergebnis einer Organisationsuntersuchung, in der alle denkbaren Trägermodelle – so auch das einer Trägerorganisation unter dem Dach einer bestehenden Einrichtung – mit externer Unterstützung untersucht und bewertet wurden. Im Ergebnis zeigte sich eine eigenständige Trägerorganisation für die Wiedererrichtung der Bauakademie als der vorteilhafteste Ansatz, um die spezifischen Aufgaben als Bauherrin und Betreiberin der Bauakademie zu erfüllen. Die neue Bundesstiftung soll dabei Teil eines Netzwerkes aller relevanten Institutionen und interessierten Kreise auf nationaler und internationaler Ebene sein Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 4 und 5 verwiesen. 7. Hat der Stiftungsrat der Bundesstiftung Bauakademie nach Kenntnis der Bundesregierung bereits getagt und seine Arbeit aufgenommen? Nein. Die konstituierende Sitzung des Stiftungsrates ist für Mai dieses Jahres angedacht . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9674 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 8. Welche Stiftungsziele sind nach Kenntnis der Bundesregierung festgelegt worden, und welche Aufgaben hat die Bundesstiftung Bauakademie zu erfüllen ? Satzungsgemäßer Zweck der Bundesstiftung Bauakademie ist die Errichtung des Bauakademiegebäudes und der Betrieb der Institution der Bauakademie. Die Stiftung dient der Förderung von Bildung, Wissenschaft und Forschung sowie Kunst und Kultur auf den Gebieten des Bauwesens. 9. Welche Rolle soll die Bundesstiftung Baukultur nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Wiedererrichtung der Schinkelschen Bauakademie sowie nach deren Eröffnung in Zukunft spielen? Auf die Antworten zu den Fragen 4 und 5 wird verwiesen. Realisierungswettbewerb 10. Wann soll nach Kenntnis der Bundesregierung der Realisierungswettbewerb zur Wiedererrichtung der Schinkelschen Bauakademie beginnen? 11. Welcher Zeitplan ist nach Kenntnis der Bundesregierung für den Realisierungswettbewerb vorgesehen? 12. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob bereits eine Jury für den Realisierungswettbewerb eingesetzt worden ist? 13. Wie soll sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Jury zusammensetzen? 14. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung der Jury zum Realisierungswettbewerb Mitglieder des Deutschen Bundestages angehören? 15. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung der Jury auch Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin angehören? 16. Wer entscheidet über die Zusammensetzung der Jury? Die Fragen 10 bis 16 werden wegen des Sachzusammenhangs zusammengefasst beantwortet. Der Realisierungswettbewerb soll durch die Bundesstiftung Bauakademie als Bauherrin des Akademiegebäudes in enger Abstimmung mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat als Zuwendungsgeber ausgelobt werden. Eine unverzichtbare Voraussetzung für den Wettbewerb ist ein detailliertes Nutzungs - und Raumprogramm. Die Erarbeitung dieses Nutzungs- und Raumprogramm unter Berücksichtigung der Ergebnisse der durchgeführten öffentlichen Dialogforen und des Programmwettbewerbs sowie eigener Ideen und Vorstellungen wird eine der wichtigsten und vordringlichsten Aufgaben des neuen Gründungsvorstandes sein. Dieser soll im Ergebnis eines Findungsverfahrens, das noch vom Stiftungsrat festzulegen ist, im zweiten Halbjahr des Jahres berufen werden. Parallel zur Erarbeitung des konkreten Nutzungs- und Raumkonzepts wird der neue Vorstand gemeinsam mit Stiftungsrat und dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat die notwendigen Festlegungen zur Durchführung des Planungswettbewerbes und der Besetzung der Jury treffen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/9674 Parlamentsbeteiligung und Zeitplan 17. Wann wird die Bundesregierung das nächste Berichterstattergespräch zum Projekt mit den Mitgliedern des Deutschen Bundestages durchführen (so wie es mit dem Parlamentarischen Staatssekretär Florian Pronold in der 18. Legislaturperiode stattgefunden hat)? a) Wenn kein Berichterstattergespräch geplant ist, wie wird der Deutsche Bundestag im weiteren Prozess eingebunden (außerhalb des Stiftungsrates , in dem die Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN keinen Sitz haben)? 18. Erwägt die Bundesregierung eine regelmäßige Berichterstattung gegenüber dem Ausschuss für Kultur und Medien und dem Ausschuss für Bau, Wohnen , Stadtentwicklung und Kommunen? a) Falls ja, ab wann, und in welchen Abständen? b) Falls nein, warum nicht? Die Fragen 17 und 18 werden wegen des Sachzusammenhangs zusammengefasst beantwortet. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hatte dem Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen im Juni 2018 sowie dem Ausschuss für Kultur und Medien im September 2018 ausführlich über das Ergebnis des Programmwettbewerbs berichtet. Im Rahmen der Aufstellung des Bundeshaushaltes 2018 und 2019 wurde der Haushaltsausschuss über die beabsichtigte Gründung der eigenständigen Bundestiftung Bauakademie als Trägerin der Bauakademie sowie das Szenario zur Gründung informiert. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat beabsichtigt, den Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen jeweils anlassbezogen über die Aktivitäten der Bundesstiftung Bauakademie und den Stand der Wiedererrichtung des Bauakademiegebäudes zu informieren. 19. Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung derzeit für die Wiedererrichtung der Schinkelschen Bauakademie? a) Wann plant die Bundesregierung, mit dem Bau der Schinkelschen Bauakademie zu beginnen? b) Bleibt es bei der angekündigten Fertigstellung im Jahr 2023 und Eröffnung im Jahr 2024? Das Bauakademiegebäude soll nicht von der Bundesregierung, sondern durch die Bundesstiftung Bauakademie als Bauherrin errichtet werden. Die Bundesstiftung erhält hierzu vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat nach Vorlage entsprechender haushaltsbegründender Unterlagen eine Zuwendung nach § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO). Die Bundesstiftung wurde im Januar 2019 gegründet. Sie befindet sich derzeit noch in der Aufbauphase. Sobald die Bundesstiftung Bauakademie nach Bestellung des Gründungsvorstandes ihre Arbeit aufgenommen hat, kann die Stiftung mit der Erarbeitung und Abstimmung des konkreten Nutzungs- und Raumprogramms und den weiteren Planungen für die Wiedererrichtung des Bauakademiegebäudes beginnen. Dazu gehört dann auch die Erstellung eines detaillierten Zeitplans für Planung, Errichtung und Inbetriebnahme des Bauakademiegebäudes. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9674 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 20. Welche Kosten sind seit den letzten Haushaltsberatungen im Jahr 2018 nach Kenntnis der Bundesregierung für den Wiederaufbau der Schinkelschen Bauakademie angefallen? Nach Beendigung des Programmwettbewerbs im Juni 2018 sind für die Wiedererrichtung der Bauakademie lediglich Ausgaben für die Abrechnung dieses Wettbewerbs angefallen. 21. Wie schätzt die Bundesregierung die Kosten zur Wiedererrichtung der Schinkelschen Bauakademie ein? Wird der Wiederaufbau im Kostenrahmen bleiben? Eine belastbare Kostenschätzung ist erst nach Vorlage eines detaillierten Nutzungs - und Raumprogramms und ausreichend detaillierter Planungsgrundlagen durch die Bundesstiftung Bauakademie möglich. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333