Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 23. April 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/9675 19. Wahlperiode 25.04.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rüdiger Lucassen, Dietmar Friedhoff, Martin Hess, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/9088 – Kooperation zwischen dem Bundesministerium der Verteidigung und der Hertie School of Governance V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Stabsoffiziere aus dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) berichteten den Fragestellern über die Beschäftigung von Praktikanten der Hertie School of Governance, einer privaten und zahlungspflichtigen Universität für öffentliche Verwaltung und Politik. Auf der Homepage dieser privaten Universität wird unter anderem auf die „Karrierechancen in Politik und Verwaltung“ hingewiesen . Unter der Überschrift „Was spricht für ein Studium an der Hertie School?“ wird der „Kontakt mit Entscheidungsträgern“ während des Studiums betont. Die Studiengebühr für einen Master-Abschluss in „Public Policy“ beträgt 16 250 Euro pro Jahr zuzüglich weiterer Gebühren (www.hertie-school.org/ de/studium/master-of-public-policy/). Die Hertie School of Governance weist auf ihrer Homepage die ehemalige Staatssekretärin im BMVg, Dr. Katrin Suder, als Mitglied des Kuratoriums und Senior Fellow aus. In dem Schreiben einer Dame, das am 4. März 2019 unter anderem dem Presse- und Informationsstab des BMVg und dem Vorsitzenden des Verteidigungsausschusses des Deutschen Bundestages zuging, wird zudem behauptet, dass mehrere Praktikanten der Hertie School of Governance in eine „Festanstellung“ im BMVg übernommen wurden (Ausschussmaterial, Tagebuchnummer : 19/1512 0000-2, 11. März 2019). Stabsoffiziere aus dem BMVg bestätigten diese Behauptung gegenüber den Fragstellern. Vor dem Hintergrund der vielfach durch die Bundesministerin der Verteidigung artikulierten „Transparenzoffensive“ und der gewünschten möglichst breiten Herstellung von Öffentlichkeit, hält es die Fraktion der AfD für zwingend geboten , dass das Bundesministerium der Verteidigung über die Kooperation mit der privaten Hertie School of Governance Auskunft erteilt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9675 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Zum Zwecke der Förderung der Bildungslandschaft und zur Positionierung am Arbeitsmarkt mit dem Ziel der personellen Bedarfsdeckung ermöglicht das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) interessierten Personen Praktika und andere Beschäftigungsmöglichkeiten verschiedener Art. Soweit sinnvoll und erforderlich kooperiert das BMVg hierzu mit Hochschulen. Die vorliegende Kleine Anfrage thematisiert die Zusammenarbeit des BMVg mit der in Berlin ansässigen Hertie School of Governance (HSoG) und stellt u. a. auf ein dem Vorsitzenden des Verteidigungsausschusses des Deutschen Bundestages und zahlreichen weiteren Empfängern zugegangenes Schreiben ab, in dem die Absenderin eine angebliche Ungleichbehandlung der Studierenden dieser Institution und denjenigen staatlicher Hochschulen moniert. Wesentliche Aussagen dieses Schreibens sind sachlich falsch oder basieren auf der unzutreffenden Annahme einer exklusiven Ausrichtung von Maßnahmen auf die HSoG. Die Bundesregierung nutzt die Beantwortung im Sinne der von den Fragestellern eingeforderten Transparenz zur Klarstellung. Die Fragen, die ihrem Wortlaut nach durchgängig auf „Praktikanten“ abstellen, werden daher in einem umfassenden Sinne auch hinsichtlich anderer Beschäftigungsformen beantwortet, die keine Praktika im Sinne der Praktikantenrichtlinie Bund darstellen. 1. Welche Form der Kooperation unterhält das BMVg mit der Hertie School of Governance? Seit wann besteht diese Kooperation? Das BMVg arbeitet mit der HSoG seit Ende 2015 im Rahmen einer sogenannten Praxispartnerschaft zusammen. Dabei handelt es sich um eine lose, nicht formalisierte Vereinbarung, die keine gegenseitigen Verpflichtungen der Beteiligten begründet. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit können Studierende der HSoG klassische Praktika (regelmäßig Pflichtpraktika einer Dauer von bis zu drei Monaten ) im BMVg ableisten oder sich um öffentlich ausgeschriebene und auf etwa ein Jahr befristete tarifliche Beschäftigungsmöglichkeiten („Praxisjahre“) bewerben , die zur personellen Verstärkung des Ministeriums und mit dem Ziel der späteren Gewinnung qualifizierter Nachwuchskräfte angeboten werden. Die letztgenannte Beschäftigungsform wurde 2016 und 2017 in Zusammenarbeit mit der HSoG als neues Angebot des BMVg pilotiert und sodann nach erfolgreicher Evaluation in das sog. Praxisjahrprogramm des BMVg für Studierende in Master- Studiengängen überführt. Praktika und Praxisjahre stellen kein exklusives Angebot für eine bestimmte Hochschule dar, sondern stehen Studierenden aller staatlichen oder privaten Hochschulen offen. 2. Wie viele Praktikanten der Hertie School of Governance wurden im BMVg und im Geschäftsbereich des BMVg bisher beschäftigt? Seit Beginn des Jahres 2016 wurde vier Studierenden der HSoG die Ableistung eines klassischen Praktikums im Sinne der Praktikantenrichtlinie Bund im BMVg ermöglicht. Daneben wurden im gleichen Zeitraum weitere 19 Studierende der HSoG in befristeten Arbeitsverhältnissen (Praxisjahr) im BMVg beschäftigt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/9675 3. Welche Vergütung wurde diesen Praktikanten für ihre Beschäftigung im BMVg oder im Geschäftsbereich des BMVg durch die öffentliche Hand gezahlt ? Auf Grundlage der Praktikantenrichtlinie Bund und hausinterner Festlegungen erhalten Studierende, die ein Pflichtpraktikum im BMVg ableisten, regelmäßig eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 350 Euro pro Monat. So wurde auch im Fall der Studierenden der HSoG verfahren. Personen, die ein Praxisjahr im BMVg ableisten, werden auf Grundlage ihrer Vorbildung und der ihnen übertragenen Tätigkeiten nach Maßgabe des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst und der zugehörigen Entgeltordnung vergütet. Regelmäßig wird Entgelt nach Entgeltgruppe 10 Stufe 1 gezahlt. 4. Wie viele vormalige Praktikanten und Absolventen der Hertie School of Governance erhielten nach ihrer Praktikumszeit eine Festanstellung im BMVg oder im Geschäftsbereich des BMVg? Nach Obsiegen in den entsprechenden Stellenausschreibungsverfahren wurden insgesamt sechs Studierende bzw. Absolventen der HSoG, die Praktika oder Praxisjahre im BMVg abgeleistet haben, nach Abschluss der Maßnahmen erneut im BMVg beschäftigt, davon wurden drei in Dauerarbeitsverhältnisse eingestellt und weitere drei in befristeten Voll- oder Teilzeitarbeitsverhältnissen beschäftigt. Eine weitere befristete Einstellung im Rahmen einer Elternzeitvertretung steht unmittelbar bevor. 5. Auf welchen Dienstposten im BMVg oder im Geschäftsbereich des BMVg wurden ehemalige Praktikanten und Absolventen der Hertie School of Governance eingestellt (bitte die entsprechende Besoldungsstufe angeben)? Die Einstellungen in Dauerarbeitsverhältnisse erfolgten auf Referenten-Dienstposten des BMVg, die organisatorisch nach Besoldungsgruppe A 14/15 bewertet sind; die befristeten Beschäftigungen erfolgten außerhalb von Dienstposten im Rahmen von durch das Organisationsreferat bewilligten Personalverstärkungen auf Sachbearbeiterebene bzw. zur Abwesenheitsvertretung eines ebenfalls nach Besoldungsgruppe A 14/15 bewerteten Referenten-Dienstpostens. 6. Welche vergleichbaren Kooperationsvereinbarungen unterhält das BMVg mit staatlichen Hochschulen? Das BMVg unterhält seit 2016 eine weitere Praxispartnerschaft mit der Universität Potsdam im Rahmen der Zusammenarbeit im Master-Studiengang „War and Conflict Studies“. 7. Wie viele Praktikanten aus staatlichen Hochschulen beschäftigte das BMVg seit der Kooperation mit der Hertie School of Governance? Über den in der Antwort zu Frage 2 genannten Personenkreis hinaus hat das BMVg seit 2016 insgesamt 81 Studierenden verschiedener Hochschulen ein Praktikum ermöglicht. Eine Statistik über deren Herkunft aus staatlichen und nichtstaatlichen Hochschulen wird nicht geführt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9675 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 8. Welche Vergütung wurde den Praktikanten staatlicher Hochschulen für ihre Beschäftigung im BMVg oder im Geschäftsbereich des BMVg durch die öffentliche Hand gezahlt? Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen 9. Wie viele dieser vormaligen Praktikanten staatlicher Hochschulen erhielten nach ihrer Praktikumszeit im Bundesverteidigungsministerium eine Festanstellung im BMVg? Von den in der Antwort zu Frage 7 aufgeführten 81 Personen wurden drei in weitere Beschäftigungsverhältnisse eingestellt. Darunter befanden sich ein Dauerarbeitsverhältnis und zwei befristete Beschäftigungen. 10. Auf welchen Dienstposten im BMVg wurden ehemalige Praktikanten staatlicher Hochschulen eingestellt (bitte dazu die entsprechende Besoldungsstufe angeben)? Das Dauerarbeitsverhältnis wurde nach vorheriger Ausschreibung zur Besetzung eines Referenten-Dienstpostens (bewertet nach Besoldungsgruppe A 14/15) begründet ; die befristeten Beschäftigungen erfolgen auf Sachbearbeiter- bzw. Referentenebene . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333