Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 18. April 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/9678 19. Wahlperiode 24.04.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Doris Achelwilm, Stefan Liebich, Dr. Petra Sitte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/8773 – Umgang der Bundesregierung mit Verfolgung und Gewalt aufgrund der sexuellen Orientierung in Tschetschenien V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Seit dem Frühjahr 2017 mehren sich auch in Deutschland Berichte aus Tschetschenien , dass homosexuelle Männer und Frauen in Lagern inhaftiert, gefoltert und ermordet oder in ihrem familiären oder persönlichen Umfeld zu einer heteronormativen Lebensführung angehalten oder gezwungen würden (www. spiegel.de/panorama/gesellschaft/tschetschenien-gewalt-gegen-schwule-jetzthilft -nur-noch-die-ausreise-a-1141666.html). In Erinnerung geblieben ist die Aussage von Präsident Ramsan Kadyrow, es gebe „solche Leute“ in Tschetschenien nicht (www.independent.co.uk/news/world/europe/ramzan-kadyrovchechen -leader-no-gay-people-just-fake-chechens-a7722246.html). Großflächige Übergriffe gegen Homosexuelle fanden insbesondere im Jahr 2017 statt. Seit Dezember 2018 scheint es eine neue Kampagne gegen homo- und bisexuelle Männer und Frauen sowie transgeschlechtliche Menschen in Tschetschenien zu geben (www.spiegel.de/politik/ausland/tschetschenien-dutzendehomosexuelle -laut-ngo-gefoltert-zwei-getoetet-a-1247974.html). Deutschland ist im Rahmen seines eigenen Asylrechts und der Genfer Flüchtlingskonvention verpflichtet, Personen, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder dem politischen Engagement für Gleichberechtigung und Gewaltfreiheit verfolgt oder bedroht werden, Schutz zu bieten. Im Rahmen der Resolution 2230 (2018) des EU-Parlaments ist Deutschland in Bezug auf die Situation in Tschetschenien aufgefordert zu prüfen, wie es den Zeuginnen und Zeugen von staatlicher und nichtstaatlicher Gewalt an Homosexuellen als politisch Verfolgten Schutz gewähren kann (vgl. www.europeanrights.eu/public/atti/ris_ 2230_eng.pdf vom 28. Juni 2018). Eine ähnlich lautende Handlungsempfehlung wurde vom Büro für Menschenrechte der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa OSZE ausgesprochen (www.osce.org/odihr/407402). 1. Welche eigenen Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Verfolgung und Tötung bi- und homosexueller Männer in Tschetschenien? Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9678 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. Welche Kenntnis einer Antwort hat die Bundesregierung zur Anfrage der Beauftragten der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt, Dr. Bärbel Kofler, vom November 2017 an ihre russische Kollegin zwecks Unterrichtung über die Situation Bi- und Homosexueller in Tschetschenien, bzw. wie lautet die mittlerweile womöglich eingetroffene Antwort, und wenn keine Beantwortung erfolgte, in welcher Form wird die Bundesregierung hier eine Antwort herbeiführen, und welcher Zeitraum zur Beantwortung erscheint der Bundesregierung als angemessen? Die Beauftragte für Menschenrechte in der Russischen Föderation, Tatjana Moskalkowa, hat das Schreiben der Beauftragten der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt, Dr. Bärbel Kofler, am 20. Dezember 2017 beantwortet. Sie wies darauf hin, dass wegen der noch andauernden Ermittlungen keine neuen Erkenntnisse mitgeteilt werden könnten. 3. Welche eigenen Bemühungen hat die Bundesregierung angesichts der fortlaufenden auch internationalen Medienberichte (z. B. www.newyorker.com/ news/our-columnists/fleeing-anti-gay-persecution-in-chechnya-three-youngwomen -are-now-stuck-in-place vom 1. Oktober 2018) seit April 2017 unternommen , um ein Bild der Verfolgungssituation bi- und homosexueller Männer und Frauen in Tschetschenien zu bekommen, und wie stellt sich für die Bundesregierung die Situation in Tschetschenien mittlerweile dar? Auf die Antwort zu Frage 10 der Großen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN „Internationale Lage der Menschenrechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transsexuellen, Transgender und Intersexuellen“ auf Bundestagsdrucksache 19/9077 wird verwiesen. Der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannte unabhängige Expertenbericht (www.osce.org/odihr/407402) wurde auf Veranlassung von sechzehn Staaten, darunter Deutschland, im Rahmen des Moskauer Mechanismus der OSZE erstellt. Er ist das Ergebnis der Bemühungen der Bundesregierung, ein Bild der Verfolgungssituation von LGBTI-Personen in Tschetschenien zu erhalten. Der Bericht gibt den Kenntnisstand der Bundesregierung für den Zeitraum Januar 2017 bis zu seinem Erstellungszeitpunkt November 2018 wieder. Über die danach erfolgten Verletzungen der Rechte von LGBTI-Personen in Tschetschenien hat die Bundesregierung Kenntnisse aus Berichten von und Gesprächen mit Vertreterinnen und Vertretern der Presse und Nichtregierungsorganisationen. 4. Welche konkreten Bemühungen inklusive Hintergrundgesprächen und öffentlicher Stellungnahmen hat die Bundesregierung in den Jahren 2017 und 2018 mit der Regierung Tschetscheniens und der Russischen Föderation unternommen , um die menschenrechtliche Situation bi- und homosexueller Männer und Frauen in Tschetschenien zu ergründen oder zu verbessern? Welche Aktivitäten der Bundesregierung sind oder werden darüber hinaus geplant? 5. Welche konkreten Gesprächskanäle wurden hierbei genutzt (bitte nach Art der Kanäle, z. B. nachrichtendienstliche Kontaktaufnahmen, Diplomatengespräche und Datum der Kontaktaufnahme aufschlüsseln)? Die Fragen 4 und 5 werden gemeinsam beantwortet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/9678 Die Bundesregierung thematisiert die menschenrechtliche Situation bi- und homosexueller Männer und Frauen in Tschetschenien regelmäßig in ihren Gesprächen mit der Regierung der Russischen Föderation, Menschenrechtsaktivistinnen und Menschenrechtsaktivisten und Vertreterinnen und Vertretern von Nichtregierungsorganisationen (NROs). Beispiele für öffentliche Stellungnahmen sind: Gemeinsame Erklärungen der Europäischen Union (EU) im Namen aller EU- Mitgliedstaaten im Ständigen Rat der OSZE am 6. April 2017, am 20. Dezember 2018 und am 17. Januar 2019, Öffentliche Stellungnahme des damaligen Koordinators für die zwischengesellschaftliche Zusammenarbeit mit Russland, Zentralasien und den Ländern der Östlichen Partnerschaft, Dr. Gernot Erler, MdB, am 7. April 2017 (www. auswaertiges-amt.de/de/newsroom/170407-erler-verfolgung-homosexueller-rus/ 289152), Erklärung der Beauftragten der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt, Dr. Bärbel Kofler, MdB, am 24. April 2017 (www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/170424-kofler-lgbti/ 289458), Gemeinsame Erklärungen der „Equal Rights Coalition“ mit Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland am 26. April 2017 sowie am 24. Januar 2019, Gemeinsames Schreiben des damaligen Bundesministers des Auswärtigen, Sigmar Gabriel, mit vier Amtskollegen an den Außenminister der Russischen Föderation, Sergej Lawrow, vom 28. April 2017, Gespräch von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel mit dem russischen Staatspräsidenten Wladimir Putin am 2. Mai 2017, auf das in der anschließenden gemeinsamen Pressekonferenz konkret Bezug genommen wurde, Empfehlungen an die Russische Föderation im Rahmen des allgemeinen regelmäßigen Staatenüberprüfungsverfahrens („Universal Periodic Review“ – UPR) im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen am 14. Mai 2018, Gemeinsame Aufforderung durch sechzehn Teilnehmerstaaten an die Russische Föderation zur Beantwortung von konkreten Fragen im Rahmen des „Wiener Mechanismus“ im Ständigen Rat der OSZE am 30. August 2018, Auslösung des „Moskauer Mechanismus“ durch sechzehn Teilnehmerstaaten im Ständigen Rat der OSZE am 1. November 2018, Gemeinsame Erklärung der Beauftragten der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt, Dr. Bärbel Kofler, MdB, und des Französischen Botschafters für Menschenrechte, François Croquette, am 15. Januar 2019 (www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/ kofler-croquette-tschetschenien/2177418), Gemeinsame Erklärung („Joint Statement“) von 32 Staaten, darunter Deutschland , in der 40. Sitzung des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen am 18. März 2019, Gespräch des Bundesministers des Auswärtigen, Heiko Maas, u. a. mit LGBTI- Vertretern in Moskau am 10. Mai 2018. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9678 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die Verleihungen des Deutsch-Französischen Menschenrechtspreises an die Journalistin Jelena Milaschina 2017 und an Ojub Titijew, Leiter des Menschenrechtszentrums von Memorial in Grosny, 2018 erfolgten in Anerkennung und zur Unterstützung der menschenrechtlichen Aufklärungsarbeit in Tschetschenien. Die Bundesregierung wird sich weiterhin für die Verbesserung der Menschenrechtslage in Tschetschenien einsetzen und dies auch weiterhin öffentlich und gegenüber der russischen Seite thematisieren. 6. Inwiefern hat die Bundesregierung im Falle einer weiteren Missachtung von Menschenrechten konkrete Konsequenzen angekündigt? In ihren Gesprächen und Aufrufen an die russische Regierung hat die Bundesregierung deutlich gemacht, dass sie eine Missachtung der Menschenrechte und Versäumnisse, diese aufzuklären, als Verstoß gegen die internationalen Verpflichtungen der Russischen Föderation wertet. 7. Inwiefern thematisiert die Bundesregierung die Situation von queeren Menschen in Tschetschenien gegenüber der russischen Regierung? Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen. 8. Inwiefern thematisiert die Bundesregierung die fehlende strafrechtliche Verfolgung durch russische Strafverfolgungsbehörden? Die Bundesregierung thematisiert dies regelmäßig in Gesprächen und Erklärungen und fordert die Aufklärung der Vorfälle sowie die strafrechtliche Verfolgung der Schuldigen. 9. Welche konkreten Maßnahmen zur Prävention weiterer Vorfälle ähnlicher Art gedenkt Deutschland im Rahmen der mit dem temporären Sitz im UN- Sicherheitsrat verbundenen Möglichkeiten im kommenden Jahr zu ergreifen ? Im System der Vereinten Nationen (VN) ist der Menschenrechtsrat in Genf das zentrale Gremium für die Verteidigung der Menschenrechte und somit für die Rechte von LGBTI-Personen. Während des 40. Menschenrechtsrats, der vom 25. Februar bis zum 22. März 2019 tagte, hat die Bundesregierung im Rahmen eines sogenannten „Joint Statement“ am 18. März 2019 gemeinsam mit 31 weiteren Staaten die Menschenrechtsverletzungen an LGBTI-Personen in Tschetschenien kritisiert und Russland aufgefordert, alle aufgrund ihrer sexuellen Orientierung und Genderidentität Inhaftierten unverzüglich freizulassen, unabhängige , gründliche Untersuchungen der Vorwürfe von Verhaftungen, Folter und Tötungen einzuleiten und die Täter zur Rechenschaft zu ziehen. Die Bundesregierung wird sich weiterhin im Menschenrechtsrat für die Rechte von LGBTI-Personen weltweit einsetzen. Die Bundesregierung unterstützt auch die im Juni 2019 anstehende Verlängerung des 2016 durch den Menschenrechtsrat begründeten Mandats des „unabhängigen Experten für den Schutz vor Diskriminierung und Gewalt auf Grund von sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität“ (SOGI- Mandat). Im Rahmen der Mitgliedschaft Deutschlands im VN-Sicherheitsrat verwendet sich die Bundesregierung dafür, dass der Sicherheitsrat die Auswirkungen von Menschenrechtsverletzungen auf Frieden und Sicherheit in seiner Arbeit stärker berücksichtigt. Dabei ist in Rechnung zu stellen, dass der Sicherheitsrat – dem Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/9678 nach der Charta die „Hauptverantwortung für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit“ übertragen ist – mit der inneren Lage in Russland nicht befasst ist. 10. Wie viele Personen halten sich nach Erkenntnissen der Bundesregierung in Deutschland auf, die aus Tschetschenien stammen und seit dem 1. Januar 2017 eingereist sind? Wie viele dieser Personen haben einen Antrag auf Asyl bzw. auf Anerkennung als geflüchtete Person gestellt? In wie vielen dieser Verfahren wurde Bezug genommen auf die Situation Homosexueller in Tschetschenien? Wie vielen Anträgen wurde stattgegeben? Welche Formen der psychotherapeutischen Betreuung oder Begleitung wurden den aufgenommenen Personen zur Verfügung gestellt? Da im Ausländerzentralregister sich in Deutschland aufhaltende Ausländer nach der Staatsangehörigkeit, nicht aber nach der Volkszugehörigkeit erfasst werden, ist eine entsprechende Aufschlüsselung von seit dem 1. Januar 2017 aus Tschetschenien eingereisten Personen nicht möglich. Nach der Asylgeschäftsstatistik des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) haben im Zeitraum von Januar 2017 bis Februar 2019 insgesamt 7 462 tschetschenische Volkszugehörige mit russischer Staatsangehörigkeit in Deutschland einen Asylantrag gestellt, wobei die erfasste Volkszugehörigkeit auf eigenen Angaben der Asylbewerberinnen und Asylbewerber beruht. Im gleichen Zeitraum hat das BAMF über die Anträge von 19 099 Tschetschenen entschieden. 593 Personen wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. 438 Personen erhielten nach § 4 des Asylgesetzes subsidiären Schutz im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU. Darüber hinaus hat das BAMF bei 353 Personen Abschiebungsverbote nach § 60 Absatz 5 oder Absatz 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt. In wie vielen Verfahren auf die Situation von LGBTI-Personen in Tschetschenien Bezug genommen wurde, lässt sich der Asylgeschäftsstatistik nicht entnehmen. Die Zurverfügungstellung psychotherapeutischer Betreuung oder Begleitung liegt in der Zuständigkeit der Länder. 11. Welche Änderungen des Asylrechtes oder der Anerkennungsverfahren haben sich in den zuständigen Behörden in Deutschland seit der letzten Verfolgungswelle gegen homosexuelle Männer in Tschetschenien ergeben? Das BAMF hat keine Änderungen hinsichtlich der Asylverfahren homosexueller tschetschenischer Antragstellender vorgenommen. Rechts- wie Weisungslage sind unverändert. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen. 12. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass nur Personal, welches entsprechend sensibilisiert für die Lage in Tschetschenien ist, über Asylanträge aus der Region entscheidet? Gibt es oder gab es entsprechende Dienstanweisungen, die besondere Situation der Geflüchteten in den Entscheidungsprozess einfließen zu lassen? Alle Entscheider des BAMF müssen sich vor der Bearbeitung eines Asylverfahrens in die spezifische Situation des entsprechenden Herkunftslandes einarbeiten. Die Entscheider, die das Herkunftsland Russische Föderation bearbeiten, sind mit Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9678 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode der Situation in Tschetschenien vertraut. Die Entscheidung von Einzelfällen erfolgt stets unter Berücksichtigung der gesamten Flucht- und Lebenssituation der Antragstellenden. Die Dienstanweisungen des BAMF machen hierzu entsprechende Vorgaben im Einklang mit europäischem und deutschem Recht. In den Leitsätzen zur Russischen Föderation wird auf die Situation der LGBTI in Tschetschenien hingewiesen. 13. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass queere Flüchtlinge aus Tschetschenien in Deutschland nicht abermals in Flüchtlingsunterkünften aufgrund ihrer Homosexualität verfolgt werden? Den für die Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften zuständigen Ländern und Kommunen obliegt die Verantwortung, Asylsuchende in geeigneten Räumlichkeiten unterzubringen, die hinreichenden Schutz vor gewaltsamen Übergriffen gewährleisten, etwa durch abschließbare und separate Schlafräume . Hierzu zählt auch, dass das in der Einrichtung eingesetzte Personal angemessen geschult ist. Bei der Einrichtung und beim Betrieb von Aufnahmeeinrichtungen sind insbesondere die Vorgaben der sogenannten Aufnahme-Richtlinie (2013/33/EU) zu beachten. Sofern es sich bei den Einrichtungen um AnkER- oder funktionsgleiche Einrichtungen handelt, so schließt die Bundesregierung, vertreten durch den Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, mit den interessierten Ländern Verwaltungsvereinbarungen gemäß einer Mustervereinbarung über Aufbau- und Betrieb von AnkER- oder funktionsgleichen Einrichtungen, die eine Regelung bezüglich eines einrichtungsbezogenen Schutzkonzeptes vorsieht, das den Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften entspricht . Die grundsätzliche Zuständigkeit für die Unterbringung von Asylsuchenden bzw. Asylbewerberinnen und Asylbewerbern liegt auch in diesen Fällen bei dem jeweiligen Bundesland. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333