Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 23. April 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/9684 19. Wahlperiode 24.04.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Axel Gehrke, Paul Viktor Podolay, Dr. Robby Schlund, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/9144 – Zukünftiger Bestand der Gleichpreisigkeit verschreibungspflichtiger Arzneimittel und der Schritte zur Änderung des Honorarsystems der Apotheker gegen Einsprüche der EU-Kommission V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Gemäß einem Eckpunktepapier zur Reform des Apothekenmarktes soll das Verbot von Boni bei der Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel auch für ausländische Versandhändler gelten und im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) verankert werden. Rund 150 Mio. Euro sollen die Apotheken zusätzlich erhalten: Die Notdienstvergütung soll angehoben werden und der Einstieg in die Bezahlung zusätzlicher pharmazeutischer Leistungen erfolgen (www. apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/politik/spahn-mehr-botendienst-und-150- millionen-euro-neuer-plan-b/). 1. Wie groß schätzt die Bundesregierung die Gefahr ein, dass das Boniverbot für ausländische Versandapotheken auch nach der Verankerung im Sozialrecht keinen Bestand gegen Einsprüche der EU-Kommission und künftige Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs haben wird, bzw. für wie groß hält die Bundesregierung die Wahrscheinlichkeit, mit dem vorgesehenen Verfahren die Gleichpreisigkeit verschreibungspflichtiger Arzneimittel in Deutschland langfristig sicherzustellen? 2. Wie wahrscheinlich ist es nach Ansicht der Bundesregierung, dass ausländische Versandapotheken die Erhöhung der Apothekenhonorierung in Deutschland als unerlaubte Beihilfe einstufen, und welche Erfolgsaussicht sähe die Bundesregierung ggf. für entsprechende Klagen dagegen? 3. Könnte der Ansatz, dass die Preisbildung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln eine Frage des Sozialversicherungssystems statt ein Handelsthema ist, nach Ansicht der Bundesregierung nicht gestärkt werden, wenn die Vergütung des Apothekers offen vom Arzneimittelpreis abgekoppelt würde, wenn man also ein Honorar für die Abgabe statt einer Handelsspanne einführt und diese, bisher darin enthaltene aus dem Arzneimittelpreis herausnimmt ? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9684 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 4. Wäre der vorgesehene Einstieg in die Bezahlung zusätzlicher pharmazeutischer Leistungen nach Ansicht der Bundesregierung nicht ein geeigneter Zeitpunkt, eine Gebührenordnung für Apotheker zu schaffen, die dann auch eine entsprechende Position für die Arzneimittelabgabe enthält? Die Fragen 1 bis 4 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Am 8. April 2019 hat das Bundesministerium für Gesundheit die Ressortabstimmung eines Referentenentwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken eingeleitet. Der Meinungsbildungsprozess innerhalb der Bunderegierung dazu ist noch nicht abgeschlossen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333