Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 23. April 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/9686 19. Wahlperiode 24.04.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Olaf in der Beek, Alexander Graf Lambsdorff, Dr. Christoph Hoffmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP –Drucksache 19/8906– Wassersicherheit entlang des Nil und chinesisches Engagement in Äthiopien V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Schon lange vor dem 2011 begonnenen Bau des „Grand Ethiopian Renaissance Dam“ sorgten die Zugangs- und Nutzungsrechte des Nilwassers unter den elf Anrainerstaaten immer wieder für Konflikte. Viele dieser Länder sind von Wasserknappheit und Wasserarmut betroffen und zwingend auf den Nil als Wasserquelle angewiesen, um landwirtschaftliche Flächen nutzbar zu machen. Damit ist der Zugang zum Nilwasser für viele dieser Staaten eine existenzielle Frage. Gerade angesichts des weiterhin ungebrochenen Bevölkerungswachstums wird der Nilkonflikt damit nach Ansicht der Fragesteller zum Politikum und droht die Instabilität vom Horn von Afrika bis hin zu Sinai-Halbinsel zu befeuern. Im Mittelpunkt der bisher noch friedlichen Auseinandersetzungen zwischen den Nilanrainern steht insbesondere der äthiopische Megastaudamm „Grand Ehtiopian Renaissance Dam“, der ursprünglich im Jahr 2017 fertiggestellt werden sollte. Der hinter dem Staudamm liegende Stausee soll mit 74 Milliarden Kubikmeter Wasser nur knapp weniger Wasser fassen als die komplette Menge von 84 Milliarden Kubikmeter Wasser, die im Schnitt pro Jahr den gesamten Nil hinabfließt (www.nzz.ch/international/aegypten-der-kampf-ums-wasserdes -nils-ld.1420687). Je nach geplanter Geschwindigkeit für die Befüllung des Stausees nach dessen Fertigstellung drohen Verluste von landwirtschaftlich nutzbaren Flächen in Ägypten von 17 Prozent bei einer Befüllungsdauer über sechs Jahre, bis zu 51 Prozent bei einer Befüllungsdauer über drei Jahre. Für Ägypten ist dies nach Einschätzung der Fragesteller ein unbestreitbares Existenzrisiko : Bereits heute ist das Land zu weit über 50 Prozent auf Lebensmittelimporte angewiesen, von den knapp 100 Millionen Ägyptern leben 28 Prozent unterhalb der Armutsgrenze und schon heute gibt es ein Wasserdefizit von über 7 Millionen Kubikmetern im Jahr (www.welt.de/politik/ausland/ article170436922/Die-Lizenz-zur-Fortpflanzung.html). Angeheizt wird diese Lage durch die geopolitische Interessenlage verschiedenster Akteure. Zum einen ist das Horn von Afrika Kornkammer für die Golfstaaten , andererseits versuchen sowohl China als auch die USA und die EU, ihren strategischen Einfluss über Investitionen in der Region zu sichern. In diesem Zusammenhang sind insbesondere die am 19. Februar 2019 bekanntgegebenen, Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9686 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode durch die äthiopische Regierung mit chinesischen Unternehmen geschlossenen Verträge mit einem Volumen von über 150 Mio. US-Dollar zur Fertigstellung des Staudamms nach Ansicht der Fragesteller besorgniserregend (www.the africareport.com/East-Horn-Africa/abiy-signs-deals-to-get-things-moving.html). Im Vergleich hierzu hat die Bundesrepublik Deutschland, entsprechend der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP „Deutschland, die EU, USA und China – Entwicklungspolitische Infrastrukturmaßnahmen in Afrika“ auf Bundestagsdrucksache 19/4795 im Jahr 2016 insgesamt lediglich 58,6 Mio. Euro für Infrastrukturmaßnahmen im Bereich Wasseraufbereitung , -versorgung und -speicherung in allen elf Nilanrainerstaaten zusammen finanziert. 1. Wie bewertet die Bundesregierung die Vergabe der Aufträge zur Fertigstellung des „Grand Ethiopian Renaissance Dam“ an chinesische Unternehmen, und welche potenziellen politischen Gefahren drohen nach Ansicht der Bundesregierung aus dieser Auftragsvergabe? Für eine Bewertung im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung keine ausreichend belastbaren eigenen Informationen vor. Die Bundesregierung verweist regelmäßig darauf, dass eine Auftragsvergabe nach international anerkannten Standards die Nachhaltigkeit von Infrastrukturprojekten erhöht. 2. Welche Informationen liegen der Bundesregierung bezüglich einer möglichen Kreditfinanzierung durch China für die von der äthiopischen Regierung an chinesische Unternehmen vergebenen Aufträge vor? Der Bundesregierung liegen keine Informationen vor, die auf eine mögliche Kreditfinanzierung durch China hinweisen. 3. Hatte die Bundesregierung vor der öffentlichen Bekanntgabe der Beauftragung der chinesischen Unternehmen durch die äthiopische Regierung anstelle des bisherigen italienischen Generalunternehmers am 19. Februar 2019 Kenntnis von dieser Entwicklung, und wenn ja, wann, und welche Kenntnisse? Nach Kenntnis der Bundesregierung gibt es beim „Grand Ethiopian Renaissance Dam“ keinen klassischen Generalunternehmer. Zu einer entsprechenden Beauftragung kann die Bundesregierung daher keine Aussage treffen. 4. Welche Konsequenzen und konkreten politischen Maßnahmen zieht die Bundesregierung aus den steigenden chinesischen – angeblich entwicklungspolitischen – Infrastrukturausgaben in Afrika und speziell am Horn von Afrika und in den Nilanrainerstaaten? Die Bundesregierung verzeichnet ein verstärktes Interesse einer Vielzahl von Akteuren an Afrika. Sie beobachtet das Engagement Chinas und das anderer Akteure in Afrika aufmerksam. Zu Infrastrukturausgaben Chinas in Afrika liegen der Bundesregierung keine belastbaren eigenen Zahlen vor. Die Bundesregierung definiert für sich eigene politische Ziele für die Zusammenarbeit mit den Staaten und Regionalorganisationen Afrikas, so zuletzt in der Fortschreibung und Weiterentwicklung der Afrikapolitischen Leitlinien (www. auswaertiges-amt.de/blob/2203374/61736c06103e9a28e328371257ee34f7/190327- afrika-ll-volltext-data.pdf). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/9686 5. Inwiefern thematisiert die Bundesregierung dieses chinesische Engagement und die zunehmende Abhängigkeit afrikanischer Staaten durch chinesische Kredite bei Gesprächen mit Regierungsvertretern afrikanischer Staaten, und wann wurde dies konkret zuletzt insbesondere mit Regierungsvertretern der Nilanrainerstaaten thematisiert? Bei Gesprächen mit Regierungsvertretern afrikanischer Staaten wird eine Vielzahl von Themen besprochen, darunter auch die Zusammenarbeit mit anderen Akteuren. 6. Inwiefern unterstützt die Bundesregierung welche konkreten Gesprächsbemühungen zwischen den Nilanrainerstaaten bezüglich der Nutzung von und des Zugangs zum Nilwasser? 7. Welche konkreten politischen Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um zu einer Lösung des Streits über die Nutzung von und den Zugang zum Nilwasser beizutragen? Die Fragen 6 und 7 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung unterstützt die Nilbeckeninitiative seit ihrer Gründung im Jahre 1999. Im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit fördert sie aktuell grenzüberschreitend ein nachhaltiges und kooperatives Management der Wasserressourcen mit dem Ziel einer abgestimmten Infrastrukturentwicklung und Investitionsplanung im Nilbecken. Seit 2002 fördert die Bundesregierung zudem ein Projekt zur Unterstützung der Wasserdiplomatie im Nilbecken. Dazu gehören Trainings für Verhandlungsteams der Nilanrainer sowie Workshops und Dialogforen für Zivilgesellschaft, Medien und weitere wichtige Akteure. Im Oktober 2016 hat die Bundesregierung darüber hinaus im Rahmen der Krisenprävention einen Sonderbotschafter für den Nil ernannt, um den Dialog zum Nil, im Nilbecken und zur Nilbeckeninitiative zu unterstützen und zu fördern. 8. Inwiefern hält die Bundesregierung das durch die Auftragsvergabe der äthiopischen Regierung an chinesische Firmen aus Sicht der Fragesteller offenkundige chinesische Engagement zur Fertigstellung des „Grand Ethiopian Renaissance Dam“ für hinderlich in Bezug auf eine friedliche Einigung über die Verteilung des Nilwassers zwischen den Anrainerstaaten? 9. Sieht die Bundesregierung das Risiko, dass durch das chinesische Engagement zur Fertigstellung des Baus des „Grand Ethiopian Renaissance Dam“ die erhoffte positive Wirkung des 2018 zwischen Äthiopien und Eritrea geschlossenen Friedensvertrags für die gesamte Region des Horns von Afrika durch eine Ausbreitung des Konflikts um die Nutzung des Nilwassers ausbleibt , und wenn ja, wie bewertet sie dieses? Die Fragen 8 und 9 werden gemeinsam beantwortet. Diesbezüglich liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9686 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 10. Welche konkreten Erkenntnisse liegen der Bundesregierung in Bezug auf die Entwicklung des Wasserbedarfs in den Nilanrainern bis 2050 vor, und welchen konkreten Einfluss hat das nach Einschätzung der Fragesteller zu erwartende ungebremste Bevölkerungswachstum in den entsprechenden Ländern auf diesen? Der Bundesregierung liegen hierzu keine über die auf der 25. Sitzung des Nilministerrats im Oktober 2017 vorgestellten Informationen hinausgehenden Erkenntnisse vor. Nach diesen Informationen könnte der Wasserbedarf bis 2050 um bis zu 150 Prozent wachsen. Wichtigster Treiber ist dabei die wirtschaftliche Entwicklung der Nilanrainer, aber auch ein weiteres Bevölkerungswachstum hat hierauf Einfluss. Die Nilanrainer erarbeiten im Rahmen der Nilbeckeninitiative mit Unterstützung der Bundesregierung Handlungsoptionen, um die Effizienz der Wassernutzung und die Wasserverfügbarkeit zu erhöhen sowie die Wassernutzung im gesamten Nilbecken zu optimieren. 11. In welcher Höhe hat die Bundesrepublik Deutschland jeweils in den Jahren 2017 und 2018 Ausgaben im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit für Infrastrukturmaßnahmen in Afrika und insbesondere in den Nilanrainerstaaten für die Wasseraufbereitung, -versorgung und -speicherung getätigt (bitte sofern möglich nach Ländern und einzelnen Projekten aufschlüsseln sowie angeben, in welcher Höhe die vorgenommenen Ausgaben jeweils in welcher Höhe ODA-anrechenbar waren)? 12. In welcher Höhe hat die Bundesrepublik Deutschland jeweils in den Jahren 2017 und 2018 Ausgaben im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit getätigt , die in Afrika und insbesondere in den Nilanrainerstaaten zu einem ressourcenschonenden und sparsamen Umgang mit Wasser beitragen sollen (bitte sofern möglich nach Ländern und einzelnen Projekten aufschlüsseln sowie angeben, in welcher Höhe die vorgenommenen Ausgaben jeweils in welcher Höhe ODA-anrechenbar waren)? Die Fragen 11 und 12 werden gemeinsam beantwortet. Im Jahr 2017 hat die Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit Ausgaben in Höhe von 221 Mio. Euro für Infrastrukturmaßnahmen in Afrika für die Wasseraufbereitung, -versorgung und -speicherung sowie für den ressourcenschonenden Umgang mit Wasser getätigt, davon 98 Mio. Euro in den Nilanrainerstaaten. Diese Ausgaben waren in voller Höhe ODA-anrechenbar . ODA-Daten für 2018 liegen noch nicht vor. 13. Inwiefern plant die Bundesregierung eine Ausweitung der Maßnahmen und Projekte im Bereich der Wasseraufbereitung, -versorgung und -speicherung sowie des ressourcenschonenden und sparsamen Umgangs mit Wasser in Afrika und speziell in den Nilanrainerstaaten? Über die Schwerpunkte in der bilateralen staatlichen Entwicklungszusammenarbeit wird jeweils im Dialog mit den Partnerregierungen entschieden. Zu künftigen Planungen ist daher keine Aussage möglich. Die Bundesregierung engagiert sich im Themenbereich Wasser im Rahmen ihrer Entwicklungszusammenarbeit schon jetzt in Afrika und gezielt in den Nilanrainerstaaten. Als Partnerländer mit einem Wasserschwerpunkt sind hier zu nennen: Ägypten, Benin, Burundi, Burkina Faso, Marokko, Mali, Sambia, Südsudan, Tansania und Uganda. Darüber hinaus ist die Bundesregierung im Bereich Wasser auch über ihre multilaterale Zusammenarbeit , insbesondere über die Weltbank, die Afrikanische Entwicklungsbank und über ihren Anteil an der Entwicklungszusammenarbeit der EU aktiv beteiligt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/9686 14. In welcher Höhe hat die Weltbank nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils in den Jahren 2017 und 2018 Ausgaben für Infrastrukturmaßnahmen in Afrika und insbesondere in den Nilanrainerstaaten für die Wasseraufbereitung , -versorgung und -speicherung getätigt (bitte sofern möglich nach Ländern und einzelnen Projekten aufschlüsseln)? 15. In welcher Höhe hat die Weltbank nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils in den Jahren 2017 und 2018 Ausgaben getätigt, die in Afrika und insbesondere in den Nilanrainerstaaten zu einem ressourcenschonenden und sparsamen Umgang mit Wasser beitragen sollen (bitte sofern möglich nach Ländern und einzelnen Projekten aufschlüsseln)? Die Fragen 14 und 15 werden gemeinsam beantwortet. Die OECD-Datenbank (https://stats.oecd.org) enthält Angaben zur Brutto-ODA (gross disbursements) der Weltbank. Im Wasser- und Sanitärbereich hat die Weltbank für das Jahr 2017 ODA in Höhe von 416 Mio. Euro an afrikanische Staaten, davon 172 Mio. Euro an die Nilanrainerstaaten, an die OECD gemeldet. ODA- Daten für 2018 werden nicht vor Ende 2019 vorliegen. Für detaillierte Informationen wird auf die öffentlich zugänglichen Projektdatenbanken der Weltbank verwiesen (http://projects.worldbank.org), in denen alle Projekte aus dem Wasserund Sanitärbereich herausgefiltert werden können. 16. In welcher Höhe hat die Afrikanische Entwicklungsbank, an der auch die Bundesrepublik Deutschland Anteile hält, nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils in den Jahren 2017 und 2018 Ausgaben für Infrastrukturmaßnahmen in Afrika und insbesondere in den Nilanrainerstaaten für die Wasseraufbereitung , -versorgung und -speicherung getätigt (bitte sofern möglich nach Ländern und einzelnen Projekten aufschlüsseln)? 17. In welcher Höhe hat die Afrikanische Entwicklungsbank, an der auch die Bundesrepublik Deutschland Anteile hält, nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils in den Jahren 2017 und 2018 Ausgaben getätigt, die in Afrika und insbesondere in den Nilanrainerstaaten zu einem ressourcenschonenden und sparsamen Umgang mit Wasser beitragen sollen (bitte sofern möglich nach Ländern und einzelnen Projekten aufschlüsseln)? Die Fragen 16 und 17 werden gemeinsam beantwortet. Die OECD-Datenbank (https://stats.oecd.org) enthält Angaben zur Brutto-ODA (gross disbursements) der Afrikanischen Entwicklungsbank. Im Wasser- und Sanitärbereich hat die Afrikanische Entwicklungsbank für das Jahr 2017 ODA in Höhe von 202 Mio. Euro an afrikanische Staaten, davon 72 Mio. Euro an die Nilanrainerstaaten , an die OECD gemeldet. ODA-Daten für 2018 werden nicht vor Ende 2019 vorliegen. Für detaillierte Informationen wird auf die öffentlich zugänglichen Projektdatenbanken der Afrikanischen Entwicklungsbank (https:// projectsportal.afdb.org) verwiesen, in denen alle Projekte aus dem Wasser- und Sanitärbereich herausgefiltert werden können. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9686 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 18. In welcher Höhe hat die Asiatische Infrastrukturinvestmentbank, an der auch die Bundesrepublik Deutschland Anteile hält, nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils in den Jahren 2017 und 2018 Ausgaben für Infrastrukturmaßnahmen in Afrika und insbesondere in den Nilanrainerstaaten für die Wasseraufbereitung, -versorgung und -speicherung getätigt (bitte sofern möglich nach Ländern und einzelnen Projekten aufschlüsseln)? 19. In welcher Höhe hat die Asiatische Infrastrukturinvestmentbank, an der auch die Bundesrepublik Deutschland Anteile hält, nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils in den Jahren 2017 und 2018 Ausgaben getätigt, die in Afrika und insbesondere in den Nilanrainerstaaten zu einem ressourcenschonenden und sparsamen Umgang mit Wasser beitragen sollen (bitte sofern möglich nach Ländern und einzelnen Projekten aufschlüsseln)? Die Fragen 18 und 19 werden gemeinsam beantwortet. Das Direktorium der Asiatischen Infrastruktur-Investitionsbank (AIIB) hat im September 2018 ein zu gleichen Teilen mit der Weltbank kofinanziertes Projekt im Abwassersektor in Ägypten genehmigt (Sustainable Rural Sanitation Services Program). Das hierfür von der AIIB zu gewährende Darlehen beträgt 300 Mio. US-Dollar. Die AIIB finanziert mit Ausnahme des genannten Projektes kein weiteres Investitionsvorhaben in Afrika im Bereich der Wasserwirtschaft. 20. Wie haben sich die Ausgaben der Asiatischen Infrastrukturinvestmentbank in Afrika für Infrastrukturmaßnahmen in den Bereichen a) Straßen und Verkehrswege, b) Schienenverkehr und -infrastruktur, c) Seewege und Schifffahrt, d) Häfen, e) Energieerzeugung und -versorgung sowie Stromnetze, f) Transport- und Lagerinfrastruktur, g) Telekommunikationsinfrastruktur sowie drahtloses Internet und h) Wasseraufbereitung, -versorgung und -speicherung jeweils jährlich seit 2015 insgesamt nach Kenntnis der Bundesregierung entwickelt (bitte sofern möglich Ausgabenvolumen jeweils jährlich auch nach Ländern und Infrastrukturbereichen aufgeschlüsselt angeben)? Die AIIB finanziert neben dem in der Antwort zu Frage 18 genannten Projekt lediglich ein weiteres Projekt in Afrika. Hierbei handelt es sich um ein 2017 genehmigtes Vorhaben in Ägypten zur Energieerzeugung und Energieversorgung (Round II Solar Feed-in Tariff Program) mit einem Darlehensvolumen der AIIB von insgesamt bis zu 210 Mio. US-Dollar, in Kofinanzierung mit dem Privatsektorzweig der Weltbank, der International Finance Corporation. 21. Wie setzt sich die Bundesregierung, beispielsweise auf europäischer Ebene, konkret dafür ein, dass die geringen deutschen und europäischen Ausgaben für Infrastrukturmaßnahmen in Afrika und insbesondere jene für die Wassersicherheit der Nilanrainer nicht dazu führen, dass eine positive Entwicklung der Region allein von den geostrategischen Interessen Chinas abhängt? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 6, 7 und 13 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/9686 22. Wie bewertet die Bundesregierung den Ansatz einer gemeinsamen europäischen Initiative für den Auf- und Ausbau der Infrastruktur in Afrika als Antwort auf die gesteigerten chinesischen Aktivitäten im Rahmen der „Neuen Seidenstraße“-Initiative? Die Bundesregierung befürwortet den Ausbau des europäischen Engagements für den Auf- und Ausbau der Infrastruktur in Afrika. Ausgangspunkt ist hier die langjährige und auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Kooperation zwischen EU und dem afrikanischen Nachbarkontinent. 23. Hat sich der Kenntnisstand der Bundesregierung in Bezug auf die Höhe der von China für Infrastrukturmaßnahmen in Afrika getätigten Ausgaben in den Jahren seit 2013 gegenüber dem nicht vorhandenen Kenntnisstand im September 2018 (Bundestagsdrucksache 19/4795, Antwort zu den Fragen 29 fortfolgende) geändert? Wenn nein, wie begegnet die Bundesregierung dem sich nach Ansicht der Fragesteller aufdrängenden Eindruck, dass sie kein Interesse an Informationen über die durch angebliche Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit von China in Afrika verfolgten geostrategischen Ziele und die Schaffung von Abhängigkeiten afrikanischer Staaten von China hat? China nimmt weiterhin keine ODA-Meldung vor. Daher hat die Bundesregierung hierzu keine neuen Kenntnisse. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333