Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 23. April 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/9691 19. Wahlperiode 25.04.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Schäffler, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/9217 – Mögliche Interessenkonflikte im Bundesfinanzministerium bezüglich einer Fusion der Deutschen Bank und der Commerzbank V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der derzeitige Staatssekretär im Bundesdesfinanzministerium, Dr. Jörg Kukies, war vor seiner jetzigen Tätigkeit Co-Vorsitzender des Vorstands der Goldman Sachs AG und Leiter der Zweigniederlassung Frankfurt der Goldman Sachs International . Staatssekretär Dr. Jörg Kukies war von 2001 bis 2018 Mitarbeiter bei Goldman Sachs, bevor er vom Bundesminister der Finanzen Olaf Scholz ins Bundesministerium der Finanzen berufen wurde (www.bundesfinanzministerium. de/Content/DE/Standardartikel/Ministerium/Leitung/Staatssekretaere/Joerg-Kukies/ Joerg-Kukies_lebenslauf.html). Im Oktober 2017 hat die Commerzbank Goldman Sachs beauftragt, diese hinsichtlich möglicher Übernahmen und Fusionen zu beraten (https://bit.ly/ 2TmKgHf). Im Oktober 2018 hat Goldman Sachs eine Studie erstellt, mit dem Ergebnis, dass der Gewinn pro Aktie bei einer Fusion der Deutschen Bank mit der Commerzbank um bis zu 24 Prozent steigen könnte. Als einer der Gründe für die zusätzlichen Gewinne wurde seitens Goldman Sachs angeführt, dass der deutsche Staat bei einer Fusion ein wichtiger Aktionär werden würde, was sich wiederum positiv auf die Kreditwürdigkeit der neu geschaffenen Bank auswirken würde (Goldman Sachs Equity Research: A potential Deutsche/Commerzbank merger: Assessing the strategic and financial rationales). Im März 2019 wurde bekannt, dass die Commerzbank Goldman Sachs engagieren möchte, um die Fusion mit der Deutschen Bank vorzubereiten (https://bit.ly/ 2HI9Eon). Medienberichten zu Folge hatte Bundesfinanzminister Olaf Scholz in der Vergangenheit vermehrt Forderungen geäußert, die auf eine Stärkung des deutschen Finanzmarktes abzielen. „Wir brauchen eine nachhaltige Finanzindustrie, die global wettbewerbsfähig ist“, sagte Bundesminister Olaf Scholz zum Beispiel im Januar auf dem Forum Future Europe in Berlin. Zudem heißt es aus dem Bundesfinanzministerium in Bezug auf eine mögliche Fusion, man stehe „wirtschaftlich sinnvollen Optionen offen gegenüber“ (siehe u. a. Handelsblatt, 16. Januar 2019). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9691 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die Forschungsabteilung der Deutschen Bank kommt in einer Studie zu dem Ergebnis, dass die Rentabilität europäischer Banken durch die geringeren Zinsen und die stark zugenommenen Regulierungen in Europa immer weiter sinkt. Dies könnte laut Deutscher Bank dazu führen, dass europäische Banken in der Zukunft nicht mehr dazu in der Lage sein werden, mit US-amerikanischen Banken im Wettbewerb zu bestehen (www.dbresearch.de/PROD/RPS_DE-PROD/ PROD0000000000488973/How_to_fix_European_banking%E2%80%A6_and_ why_it_matters.pdf). 1. Hat Staatssekretär Dr. Jörg Kukies nach Kenntnis der Bundesregierung bei seiner vorherigen Tätigkeit bei Goldman Sachs die Deutsche Bank bzw. die Commerzbank beraten? a) Wenn ja, sieht die Bundesregierung darin einen möglichen Interessenkonflikt hinsichtlich der Beratungen über die Fusion zwischen der Deutschen Bank und der Commerzbank? b) Wenn ja, welche Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen, um einen möglichen Interessenkonflikt zu unterbinden? Die Frage wird so verstanden, dass hier nach etwaigen Tätigkeiten von Staatssekretär Dr. Jörg Kukies bei Goldman Sachs im Rahmen der Fusionsberatung gefragt wird. Dr. Jörg Kukies hat sich bei Goldman Sachs weder mit Zusammenschlüssen und Fusionen befasst, noch hat er in diesem Zusammenhang Vertreter von Deutscher Bank oder Commerzbank getroffen (siehe auch die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 5 des Abgeordneten Frank Schäffler der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/9081). 2. Welche Prüfung hat die Bundesregierung ganz allgemein unternommen, um mögliche Interessenkonflikte bei Staatssekretär Dr. Jörg Kukies auszuschließen ? 3. Welche Abmachungen bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen Staatssekretär Dr. Jörg Kukies und Goldman Sachs hinsichtlich einer Rückkehr in das Unternehmen nach seinem Engagement als Staatssekretär im Bundesfinanzministerium? Welche Karenzzeiten müssten dabei beachtet werden? Die Fragen 2 und 3 werden zusammen wie folgt beantwortet. Mit dem Wechsel zum Bundesministerium der Finanzen ist das frühere Arbeitsverhältnis von Dr. Jörg Kukies mit Goldman Sachs vollständig beendet; es bestehen keine Abmachungen hinsichtlich einer Rückkehr von Dr. Jörg Kukies zu seinem früheren Arbeitgeber. Personalangelegenheiten von konkreten Personen, die für das Ministerium tätig sind, berühren das grundgesetzlich geschützte Recht des einzelnen auf informationelle Selbstbestimmung aus Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/9691 4. Wie oft und wann hat sich Staatssekretär Dr. Jörg Kukies seit seiner Berufung zum Staatssekretär nach Kenntnis der Bundesregierung mit Vertretern von Goldman Sachs getroffen? a) Wann waren diese Treffen (bitte aufschlüsseln)? b) Wurde bei diesen Treffen über eine mögliche Fusion zwischen der Commerzbank und der Deutschen Bank gesprochen? Wenn ja, wie oft? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? 5. Wie oft und wann hat sich Staatssekretär Dr. Jörg Kukies seit seiner Berufung zum Staatssekretär nach Kenntnis der Bundesregierung mit Vertretern der Commerzbank getroffen? a) Wann waren diese Treffen (bitte aufschlüsseln)? b) Wurde bei diesen Treffen über eine mögliche Fusion zwischen der Commerzbank und der Deutschen Bank gesprochen? Wenn ja, wie oft? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? 6. Wie oft und wann hat sich Staatssekretär Dr. Jörg Kukies seit seiner Berufung zum Staatssekretär nach Kenntnis der Bundesregierung mit Vertretern der Deutschen Bank getroffen? a) Wann waren diese Treffen (bitte aufschlüsseln)? b) Wurde bei diesen Treffen über eine mögliche Fusion zwischen der Commerzbank und der Deutschen Bank gesprochen? Wenn ja, wie oft? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? 7. Wie oft und wann hat sich Staatssekretär Dr. Jörg Kukies nach Kenntnis der Bundesregierung seit Amtsantritt mit Vertretern der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Bundesbank bzw. mit Vertretern europäischer Aufsichtsbehörden getroffen, um über eine mögliche Fusion zwischen Commerzbank und der Deutschen Bank zu sprechen? Zu welchem Ergebnis kamen die Unterredungen? 8. Wie oft und wann haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung Beamte des Bundesfinanzministeriums in den letzten zwölf Monaten mit Vertretern der Commerzbank getroffen? Wurde bei diesen Treffen über eine mögliche Fusion zwischen der Commerzbank und der Deutschen Bank gesprochen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? 9. Wie oft und wann haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung Beamte des Bundesfinanzministeriums in den letzten zwölf Monaten mit Vertretern der Deutschen Bank getroffen? Wurde bei diesen Treffen über eine mögliche Fusion zwischen der Commerzbank und der Deutschen Bank gesprochen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9691 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 10. Wie oft und wann haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung Beamte des Bundesfinanzministeriums in den letzten zwölf Monaten mit Vertretern von Goldman Sachs getroffen? Wurde bei diesen Treffen über eine mögliche Fusion zwischen der Commerzbank und der Deutschen Bank gesprochen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? 11. Wie oft und wann haben sich Beamte des Bundesfinanzministeriums nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zwölf Monaten mit Vertretern der BaFin und der Bundesbank bzw. mit Vertretern europäischer Aufsichtsbehörden getroffen, um über eine mögliche Fusion zwischen der Commerzbank und der Deutschen Bank zu sprechen? Die Fragen 4 bis 11 werden zusammen wie folgt beantwortet. Insofern nach Treffen der Beamten des Bundesfinanzministeriums gefragt wird, dürften hier nur die Treffen der Leitungsebene im funktionalen Sinne von verbeamteten Staatssekretären gemeint sein. Der einzelne Bundesbeamte unterhalb der Leitungsebene ist nicht Gegenstand parlamentarischer Kontrolle und öffentlicher Auseinandersetzung. Die beamtenverfassungsrechtlichen Vorschriften des Grundgesetzes beschränken den Informationsanspruch des Parlaments und werden durch das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (in Verbindung mit den allgemeinen und bereichsspezifischen datenschutzrechtlichen Vorschriften ) ergänzt. Darüber hinaus ist das Folgende anzumerken: Zu den konkreten Inhalten von Gesprächen kann die Bundesregierung nicht Stellung nehmen, da die Gesprächsinhalte grundsätzlich nicht protokolliert werden. Gegenstand von Gesprächen von Vertretern des Bundesministeriums der Finanzen mit Marktteilnehmern sind regelmäßig auch Einzelaspekte der Bankenlandschaft in Deutschland und Bewertungen durch die Leitung des Bundesministeriums der Finanzen. Davon unbenommen pflegen die Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärinnen und Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen und Staatsminister sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren aller gesellschaftlichen Gruppen. Darunter fallen auch Termine mit Vertreterinnen und Vertretern von Marktteilnehmern. Insbesondere bei größeren Veranstaltungen (z. B. Festakten, Vorträgen) lässt sich vielfach nicht mehr rekonstruieren, welche Personen konkret teilgenommen haben und welche Gespräche anlässlich dieser Veranstaltungen im Einzelnen geführt worden sind. Mit Vertretern von Marktteilnehmern findet oftmals ein Gedankenaustausch während oder am Rande diverser Veranstaltungen statt. Eine vollständige und umfassende Aufstellung über all diese Kontakte existiert nicht, weil derartige Teilnahmen, Termine und Gespräche nicht festgehalten werden. Sie ist im Nachgang nicht archivierbar. Die Angaben zu den Gesprächspartnern richten sich zudem nach der Anmeldung bei Terminvereinbarung; kurzfristige Änderungen der anwesenden Teilnehmer können nicht mehr in jedem Einzelfall nachvollzogen werden. Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher entsprechender Daten (z. B. sämtliche Veranstaltungen, Sitzungen und Termine nebst Teilnehmerinnen und Teilnehmern ) besteht nicht und eine solche umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt (siehe dazu auch die Vorbemerkung der Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/1174). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/9691 Dies vorausgeschickt, fanden auf Ebene der Staatssekretäre des Bundesministeriums der Finanzen im angefragten Zeitraum jedenfalls an folgenden Terminen Treffen mit Vertretern a) von Goldman Sachs statt: Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftlichen Fragen 3/497 und 3/498 des Abgeordneten Michael Leutert der Fraktion DIE LINKE. verwiesen . b) von der Commerzbank statt: Datum Gespräch mit dem Management der Commerzbank 2018 Siehe Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage Nr. 1/4 des Abgeordneten Gerhard Zickenheiner der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Bundestagsdrucksache 19/7341). 23.01.2019 Gespräch von Staatssekretär Kukies mit Stefan Schmittmann 25.01.2019 Gespräch von Staatssekretär Kukies mit dem Bundesverband deutscher Banken, der HSBC Trinkaus & Burkhardt AG und Michal Reuther, Commerzbank AG. 28.01.2019 Gespräch von Staatssekretär Kukies mit Martin Zielke und einem weiteren Vertreter. 18.03.2019 Gespräch von Staatssekretär Kukies mit Martin Zielke. c) von der Deutschen Bank statt: Es wird auf die Antworten der Bundesregierung auf die Schriftlichen Fragen 1/7 und 1/8 des Abgeordneten Dr. Danyal Bayaz der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Bundestagsdrucksache 19/6961, http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/ 19/069/1906961.pdf) und auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Michael Leutert 3/497 und 3/498 der Fraktion DIE LINKE. verwiesen. 12. Was meint nach Auffassung der Bundesregierung das Bundesfinanzministerium mit der Aussage zu Bankenfusionen, man stehe „wirtschaftlich sinnvollen Optionen offen gegenüber“? Die volkswirtschaftliche Entwicklung in Deutschland wird maßgeblich auch von einem funktionsfähigen und stabilen Bankensystem gestützt, welches die Versorgung der Realwirtschaft mit Finanzierungsinstrumenten sicherstellen kann. Insoweit hat die Bundesregierung ein Interesse an einer starken Finanzbranche in Deutschland, damit Deutschland ein stabiler und starker Finanzplatz bleibt, der in der Lage ist, die differenzierte und international aktive deutsche Realwirtschaft angemessen mit Finanzdienstleistungen zu versorgen. Die deutsche Realwirtschaft mit dem Mittelstand als zentraler Stütze der deutschen Volkswirtschaft hat sich historisch gemeinsam mit dem Bankensystem und seiner spezifischen Struktur in Deutschland entwickelt. Dieses Zusammenspiel von Realwirtschaft und Finanzwirtschaft mit dem dreigliedrigen Bankensystem bildet eine wesentliche Grundlage für wirtschaftliches Wachstum in Deutschland. Auch in Zukunft wird es wichtig sein, dass die differenzierte und international aktive deutsche Realwirtschaft mit einem ebenso differenzierten und internationalen Angebot an Finanzdienstleistungen versorgt wird. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9691 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die aktuell schwache Ertragslage stellt eine große Herausforderung für den deutschen Finanzsektor dar. Daher sind betriebswirtschaftlich möglicherweise erwartbare Synergien und Konvergenzkosten der privatwirtschaftlichen Geschäftsentscheidungen von den privatwirtschaftlichen Unternehmen auf Basis des avisierten Geschäftsmodells abzuschätzen. 13. Was definiert nach Auffassung der Bundesregierung einen „National Champion “ im Bankenmarkt? Welche positiven Effekte hätte ein solcher „National Champion“ nach Auffassung der Bundesregierung für die deutsche Wirtschaft? Der Terminus „national Champion“ ist begrifflich nicht fest definiert, deutet aber auf eine herausragende Position im Wettbewerbsvergleich hin. Große, international aktive deutsche und europäische Banken unterliegen auch dem internationalen Wettbewerb in der Bankenindustrie. Im internationalen Wettbewerb besteht die Herausforderung für Banken insbesondere darin, ihr Kundengeschäft in Europa zu erhalten und auszubauen. In Europa und darüber hinaus tätige Finanzinstitute und Banken, die ihr Geschäftsmodell auch und insbesondere auf die Versorgung europäischer Unternehmen mit Finanzdienstleistungen ausrichten wollen, sollten nach Ansicht der Bundesregierung unter anderem ein risikoadäquates Geschäftsmodell verfolgen, das die produktive Verwendung der Mittel von europäischen Sparern, des Kapitals von europäischen Unternehmen und anderen Kapitalgebern im europäischen und internationalen Raum gewährleistet und insbesondere diese Unternehmen in Bezug auf ihre europäischen und globalen Tätigkeiten und Projekte unterstützt. Dies kommt auch der deutschen Realwirtschaft zugute. Grundsätzlich bildet ein Gleichklang der wirtschaftlichen Betätigung von Banken und Unternehmen der Realwirtschaft auf den verschiedenen lokalen Ebenen (regional , national, europäisch und international) eine wesentliche Voraussetzung für eine nachhaltig gesicherte wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland und Europa. 14. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Aktienanteil des deutschen Staates an der Commerzbank? a) Welchen derzeitigen Wert haben diese Aktien? Die Fragen 14 und 14a werden zusammen wie folgt beantwortet. Im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses des Finanzmarktstabilisierungsfonds (FMS) wird jeweils zum Jahresende die Beteiligung an der Commerzbank AG bewertet. Diese Bewertung wird von einem Wirtschaftsprüfer geprüft. Die Beteiligungsquote des Finanzmarktstabilisierungsfonds (FMS) an der Commerzbank AG betrug zum 31. Dezember 2017 15,60 Prozent. Am 31. Dezember 2017 betrug der Beteiligungswert im Jahresabschluss des FMS daher 2 442,3 Mio. Euro. Der Jahresabschluss des FMS zum 31. Dezember 2018 ist noch nicht veröffentlicht worden. Grundsätzlich unterliegt der Wert von Beteiligungen Schwankungen. Die Marktkapitalisierung der Commerzbank AG betrug am 17. April 2019 rund 10,1 Mrd. Euro (Xetra-Schlusskurs: 8,0920 Euro). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/9691 Im Übrigen wird auch auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage 19/8406 der Abgeordneten Lisa Paus u. a. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Bundestagsdrucksache 19/8936) verwiesen. b) Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie hoch der Aktienanteil des deutschen Staates wäre, wenn es zu einer Fusion zwischen Deutscher Bank und Commerzbank kommen würde? c) Plant die Bundesregierung, die Anteile an der Commerzbank bzw. einer durch eine entsprechende Fusion neu entstehenden Bank zu halten? Die Fragen 14b und 14c werden zusammen wie folgt beantwortet. Die beiden Banken haben sich gemäß ihren ad hoc-Mitteilungen vom 17. März 2019 darauf verständigt, ergebnisoffene Gespräche über einen eventuellen Zusammenschluss aufzunehmen. Es handelt sich um die Entscheidung zweier privatwirtschaftlicher Unternehmen, die bekanntgegeben haben, dass sie ergebnisoffen Gespräche über eine engere Kooperation führen wollen. Die Bundesregierung hat dies zur Kenntnis genommen . Die Bundesregierung beteiligt sich nicht an Spekulationen in Bezug auf mögliche Konsequenzen von offenen Entscheidungen privatwirtschaftlich tätiger Unternehmen und nimmt zu entsprechenden Spekulationen keine Stellung. Darüber hinaus gilt, dass über den Umgang mit der auf Basis der Regelungen des § 7 des Finanzmarktstabilisierungsfondgesetzes eingegangenen Beteiligung des Finanzmarktstabilisierungsfonds an der Commerzbank gemäß § 4 Absatz 1 des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes ein interministerieller Lenkungsausschuss aus Vertretern des Bundesministeriums der Finanzen, des Bundeskanzleramtes , des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz sowie einem Vertreter der Bundesländer auf Vorschlag der Bundesrepublik Deutschland-Finanzagentur GmbH entscheiden würde. Davon unbenommen ist anzumerken, dass Fragen nach etwaigen Plänen der Bundesregierung grundsätzlich laufende Vorgänge betreffen können, so dass der Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung betroffen wäre. Aus dem Grundsatz der Gewaltenteilung nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 124, 78 [120f]; BVerfGE 137, 185 [234]) folgt ein Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung, der einen auch parlamentarisch grundsätzlich nicht ausforschbaren Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich einschließt. Die Kontrollkompetenz des Deutschen Bundestages bezieht sich grundsätzlich nur auf bereits abgeschlossene Vorgänge. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9691 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 15. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Goldman-Sachs-Studie, dass die Commerzbank eine erhöhte Kreditwürdigkeit dadurch genießt, dass der deutsche Staat dort Anteilseigner ist? Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Goldman-Sachs-Studie, dass bei einer Fusion zwischen Deutscher Bank und Commerzbank sich eine entsprechend erhöhte Kreditwürdigkeit auch auf die Anteile der Deutschen Bank auswirken würde? 16. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Goldman-Sachs-Studie, dass eine Fusion der Deutschen Bank und der Commerzbank zu Gewinnsteigerungen führen würde? Die Fragen 15 und 16 werden zusammen wie folgt beantwortet. Die Commerzbank AG und die Deutsche Bank AG haben sich gemäß ihren ad hoc-Mitteilungen vom 17. März 2019 darauf verständigt, ergebnisoffene Gespräche über einen eventuellen Zusammenschluss aufzunehmen. Die Bundesregierung beteiligt sich nicht an Spekulationen, weder in Bezug auf etwaige Erwägungen von Marktteilnehmern hinsichtlich deren Einschätzung der Kreditwürdigkeit anderer Unternehmen, noch in Bezug auf mögliche Konsequenzen und hypothetische Fragestellungen im Anschluss an die Entscheidung der zwei genannten Unternehmen. 17. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Deutsche-Bank-Studie, dass europäische Banken durch die niedrigeren Zinsen in Europa einen Wettbewerbsnachteil gegenüber amerikanischen Banken haben? 18. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Deutsche-Bank-Studie, dass europäische Banken durch die striktere Regulierung in Europa einen Wettbewerbsnachteil gegenüber amerikanischen Banken haben? Die Fragen 17 und 18 werden zusammen wie folgt beantwortet. Große und international aktive europäische Banken unterliegen auch dem internationalen Wettbewerb in der Bankenindustrie. Im internationalen Wettbewerb besteht die Herausforderung für Banken insbesondere darin, ihr Kundengeschäft in Europa zu erhalten und auszubauen. Als Folge der Finanzkrise wurde die Regulierung von Risiken im Bankensystem allgemein und weltweit strenger. Die Regulierung in der EU folgte dabei internationalen Standards. Die Regulierungsmaßnahmen im Bankenbereich sind die Konsequenz aus den Erfahrungen der Finanzkrise. Sie dienen unter anderem dem Schutz des Steuerzahlers sowie der Stabilität des Finanzsystems insgesamt. Insoweit stärkt die Regulierung das Vertrauen in den Bankensektor und mildert etwaige Wettbewerbsnachteile. Die Einschätzung der zitierten Studie, dass europäische Banken durch die striktere Regulierung in Europa einen Wettbewerbsnachteil gegenüber amerikanischen Banken hätten, wird in dieser Allgemeinheit nicht geteilt. Die Regulierung in der EU und in den USA sind unterschiedlich und der jeweiligen Struktur des Banken- und Finanzmarktes sowie den vorhanden Risiken und deren Einschätzung durch den Gesetzgeber und die Aufsichtsbehörden angepasst. Es kann nicht generell gesagt werden, dass einer der beiden Regulierungsrahmen strikter wäre. Wo EU-Regulierung von internationalen Standards abweicht, führt dies überwiegend zu weniger strengen Anforderungen (z. B. Unterstützungsfaktor für kleine Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/9691 und mittlere Unternehmen). Wettbewerbliche Unterschiede können sich zum Beispiel durch staatliche Interventionen ergeben, wie auf US-Seite im Bereich der Finanzinstitute bei sog. Government-sponsored enterprises. Die Ertragsschwäche insbesondere im deutschen Bankensektor stellt nach wie vor eine Herausforderung für die Kreditinstitute dar. Grund für die Ertragsschwäche deutscher Banken sind nach Einschätzung der Bundesregierung nicht die erhöhten Eigenkapitalanforderungen. Vielmehr wirkt sich insbesondere auf die deutschen Banken das aktuelle Niedrigzinsumfeld in Form von niedrigen Zinsüberschüssen aus. Derzeit weist das deutsche Bankensystem im europäischen und globalen Vergleich mit einer Eigenkapitalrentabilität von 1,6 Prozent im vierten Quartal 2018 (EU-Durchschnitt 6,5 Prozent) eine vergleichsweise geringe Profitabilität aus; gleichzeitig verfügen deutsche Banken mit einer harten Kernkapitalquote von über 15,4 Prozent über eine gute Kapitalausstattung (Stand: Ende Dezember 2018, vgl. https://eba.europa.eu/risk-analysis-and-data/risk-dashboard). Die im EU-Vergleich schwache Profitabilität deutscher Banken ist u. a. auf den intensiven Wettbewerb im deutschen Bankensektor und auch auf das historisch niedrige Zinsniveau zurückzuführen. Dies trifft besonders die stark im klassischen zinstragenden Einlagen- und Kreditgeschäft tätigen Verbundinstitute. Der durchschnittliche Anteil des Zinsergebnisses an den operativen Ergebnissen beträgt laut Daten der Bundesbank in Deutschland rund 70 Prozent (vgl. Bundesbank Monatsbericht September 2018). Darüber hinaus kommen mit der Digitalisierung – geringere Rentabilität des Filialgeschäfts, Ausbau Online-Angebot, Modernisierung EDV-Systeme – zusätzliche Kosten und vor allem auch zusätzlicher Wettbewerb auf die Institute zu. Deutsche Banken stehen aber auch zunehmend im Wettbewerb mit anderen (Nicht-Banken) Finanzintermediären und intermediationsfreien Kapitalmärkten. Ganz generell gilt, dass sich die Bankenbranche in den vergangenen Jahrzehnten gewandelt hat. Die Konsolidierung im Bankensektor und der technologische Wandel machen auch vor dem Kreditgewerbe nicht Halt. Der starke Wettbewerb, das Niedrigzinsumfeld und die nach wie vor hohen Kosten-Ertrags-Relationen setzen Banken in Deutschland und in Europa unter Druck, kostensparende Maßnahmen einzuleiten. 19. Wann wurde die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht nach Kenntnis der Bundesregierung erstmalig über eine (mögliche) Fusion zwischen Deutscher Bank und Commerzbank informiert? Die zuständige Aufsichtsbehörde für die Deutsche Bank und die Commerzbank ist nach der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 die Europäische Zentralbank. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wirkt im Rahmen des einheitlichen Aufsichtsmechanismus SSM aktiv mit, ist allerdings mit Blick auf die von der Frage betroffenen Informationen nicht verfügungsbefugt. 20. Hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht nach Kenntnis der Bundesregierung wegen den Kursausschlägen bei der Commerzbank sowie der Deutschen Bank aufsichtsrechtliche Untersuchungen unternommen? Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat aufsichtsrechtliche Untersuchungen vorgenommen, die noch nicht abgeschlossen sind. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333