Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 24. April 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/9704 19. Wahlperiode 26.04.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/9149 – Asylanträge von Geflüchteten aus der Türkei V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Zahl der Asylanträge aus der Türkei ist im vergangen Jahr erneut angestiegen . 10 655 türkische Staatsbürger stellten nach Angaben des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) ein Schutzgesuch. Im Jahr 2017 waren es noch 8 483 Asylsuchende aus der Türkei, die mittlerweile den sechsten Platz der Liste der häufigsten Herkunftsstaaten belegt. Der Anstieg ist nach Angaben des BMI auf die politische Situation in der Türkei zurückzuführen (www.welt.de/politik/deutschland/article188371987/Interne-BAMF-Analyse- Asylbewerber-aus-der-Tuerkei-qualifizierter-als-Durchschnitt.html). Dort setzte nach dem gescheiterten Putsch im Juli 2016 eine massive Verfolgung von tatsächlichen und vermeintlichen Angehörigen der Gülen-Bewegung insbesondere im öffentlichen Dienst ein, die zu Zehntausenden entlassen und vielfach auch inhaftiert wurden (Bundestagsdrucksache 19/3397). Zudem erhöhte sich der Druck auf die Kurdinnen und Kurden im überwiegend kurdischen Südosten der Türkei. Fast 100 Bürgermeisterinnen und Bürgermeister kurdischer Kommunen wurden seit 2015 abgesetzt und durch von Präsident Recep Tayyip Erdoğan ernannte Zwangsverwalter ersetzt. Rund 5 000 Mitglieder der in der kurdischen Bevölkerung der Türkei stark verankerten Oppositionspartei HDP, darunter auch ein Dutzend ehemalige HDP-Abgeordnete, wurden inhaftiert (Bundestagsdrucksache 19/7729). Von Kündigungen ihrer Stellung an Hochschulen, Anklagen und Verurteilungen zu Haftstrafen betroffen sind zudem hunderte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in der Türkei aufgrund der Unterzeichnung eines Appells der „Akademiker für den Frieden“, der sich gegen das martialische Vorgehen der türkischen Armee gegen die kurdische Zivilbevölkerung im Südosten der Türkei richtet (www.tagesspiegel.de/ wissen/geflohene-tuerkische-wissenschaftler-akademiker-fuer-den-frieden-bittenum -hilfe/24119728.html). Waren im Jahr 2016 noch mehr kurdischstämmige als türkischstämmige Asylantragsteller aus der Türkei zu verzeichnen, so hat sich das Verhältnis mittlerweile verschoben. Im Jahr 2018 beantragten mehr türkisch- als kurdischstämmige Menschen Asyl. Lag die Schutzquote 2016 für Asylantragsteller aus der Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9704 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Türkei noch bei sieben Prozent, so erhöhte sie sich 2018 auf insgesamt 40 Prozent . Bei türkischstämmigen Asylantragstellern mit türkischer Staatsbürgerschaft liegt sie dabei allerdings bei rund 71 Prozent, bei den kurdischstämmigen Asylantrag-stellern mit türkischer Staatsbürgerschaft dagegen bei lediglich 12 Prozent. Die türkischen Schutzsuchenden gelten mit einer Akademikerquote von 48 Prozent im Vergleich zum Durchschnittswert aller Asylantragssteller mit 17 Prozent, als überdurchschnittlich qualifiziert (www.welt.de/politik/ deutschland/article188371987/Interne-BAMF-Analyse-Asylbewerber-aus-der- Tuerkei-qualifizierter-als-Durchschnitt.html). 1. Welche genauen Gründe für den Anstieg der Zahl von Asylantragstellerinnen und Asylantragstellern aus der Türkei in den letzten Jahren kann die Bundesregierung erkennen (www.welt.de/politik/deutschland/article188371 987/Interne-BAMF-Analyse-Asylbewerber-aus-der-Tuerkei-qualifizierter-als- Durchschnitt.html)? Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erfolgt keine statistische Erfassung des konkreten Asylvorbringens und der Entscheidungsgründe. Die in der Fragestellung benannte BAMF-Analyse lässt nicht auf Gründe für den Anstieg der Asylantragstellungen von Staatsangehörigen aus der Türkei schließen . Das BAMF prüft bei jedem Asylantrag im Einzelfall sorgfältig, inwieweit die Voraussetzungen für einen Schutzstatus vorliegen. Seit dem Jahr 2016 ist eine Zunahme von Sachvorträgen hinsichtlich einer Verfolgung im Zusammenhang mit der Gülen-Bewegung feststellbar. Zudem stellt der Kurdenkonflikt weiterhin einen Grund für Asylantragstellungen türkischer Staatsangehöriger dar. Es kann jedoch nicht allein aus einer kurdischen Volkszugehörigkeit geschlossen werden, dass sich die Antragsteller auch auf diesbezügliche Verfolgungsgründe berufen. 2. Wie viele Asylantragsteller aus der Türkei wurden zwischen Januar 2016 und März 2019 registriert (bitte nach Jahren und Monaten aufgliedern, sowie nach Geschlecht und Minderjährige angeben)? Von Januar 2016 bis März 2019 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 27 325 Asylanträge türkischer Staatsangehöriger registriert. Die weiteren Differenzierungen können den folgenden Tabellen entnommen werden (aufgrund nachträglicher Änderungen können die Monatswerte nicht zu einem Jahreswert addiert werden): Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/9704 Jahr 2016 Asylanträge Gesamt davon männlich weiblich Minderjährige Gesamt 2016 (kumulierter Wert)* 5.742 4.146 1.596 51 Januar 119 86 33 2 Februar 226 177 49 2 März 198 158 40 3 April 306 231 75 5 Mai 330 236 94 2 Juni 485 348 137 9 Juli 550 404 146 1 August 762 551 211 8 September 696 496 200 7 Oktober 597 425 172 3 November 702 484 218 7 Dezember 548 390 158 2 Jahr 2017 Asylanträge Gesamt davon männlich weiblich Minderjährige Gesamt 2017 (kumulierter Wert)* 8.483 5.600 2.883 47 Januar 610 413 197 2 Februar 533 380 153 3 März 513 351 162 4 April 449 324 125 2 Mai 548 371 177 6 Juni 488 355 133 2 Juli 598 387 211 4 August 877 556 321 5 September 1.025 619 406 6 Oktober 1.073 670 403 5 November 1.084 700 384 4 Dezember 517 365 152 4 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9704 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Jahr 2018 Asylanträge Gesamt davon männlich weiblich Minderjährige Gesamt 2018 (kumulierter Wert)* 10.655 6.800 3.855 47 Januar 776 518 258 3 Februar 635 446 189 2 März 622 423 199 2 April 546 373 173 5 Mai 685 450 235 3 Juni 930 601 329 2 Juli 1.172 687 485 5 August 1.243 745 498 5 September 1.093 668 425 3 Oktober 1.206 753 453 2 November 922 604 318 3 Dezember 570 378 192 12 01.01. – 31.03.2019 Asylanträge Gesamt davon männlich weiblich Minderjährige Gesamt bis 31.03. 2019 (kumulierter Wert)* 2.445 1.647 798 12 Januar 944 638 306 3 Februar 805 529 276 7 März 655 458 197 2 a) Wie viele Asylanträge stammten jeweils von türkischstämmigen und von kurdischstämmigen Antragstellerinnen und Antragstellern? Von den in der Antwort zu Frage 2 registrierten Asylanträgen türkischer Staatsangehöriger im Zeitraum Januar 2016 bis März 2019 entfielen 12.599 auf türkischstämmige und 14.100 auf kurdischstämmige Antragsstellerinnen und Antragssteller . Die weiteren Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: Volkszugehörigkeit Türken Asylanträge gesamt Jahr 2016 1.197 Jahr 2017 4.099 Jahr 2018 6.060 01.01. – 31.03.2019 1.243 Summe 12.599 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/9704 Volkszugehörigkeit Kurden Asylanträge gesamt Jahr 2016 4.383 Jahr 2017 4.231 Jahr 2018 4.352 01.01. – 31.03.2019 1.134 Summe 14.100 b) Wie wurden die Asylanträge von türkischstämmigen und kurdischstämmigen Antragstellerinnen und Antragstellern jeweils beschieden (Anerkennungen nach Artikel 16a des Grundgesetzes, Flüchtlingseigenschaft nach § 3 des Asylgesetzes – AsylG –, subsidiärer Schutz nach § 4 AsylG, Abschiebungsverbote, Ablehnung, Ablehnung als offensichtlich unbegründet , Ablehnung als unzulässig)? Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: Volkszugehörigkeit Türken Asylberechtigung Art. 16a GG Flüchtlingsschutz § 3 I AsylG Subsidiärer Schutz § 4 I AsylG Abschiebungsverbot § 60 V/VII AufenthG Ablehnungen (unbegr. abgel.) Ablehnungen (offens. unbegr. abgel.) Unzulässig § 29 I Nr. 1, 2, 3, 4, 5 AsylG Jahr 2016 7 2 - 1 56 39 4 Jahr 2017 775 1.539 30 12 838 72 27 Jahr 2018 510 2.148 3 16 926 55 30 01.01. – 31.03.2019 154 868 6 - 315 21 14 Volkszugehörigkeit Kurden Asylberechtigung Art. 16a GG Flüchtlingsschutz § 3 I AsylG Subsidiärer Schutz § 4 I AsylG Abschiebungsverbot § 60 V/VII AufenthG Ablehnungen (unbegr. abgel.) Ablehnungen (offens. unbegr. abgel.) Unzulässig § 29 I Nr. 1, 2, 3, 4, 5 AsylG Jahr 2016 1 70 20 16 388 183 29 Jahr 2017 139 534 70 90 5.533 393 49 Jahr 2018 87 311 26 40 2.917 299 47 01.01. – 31.03.2019 22 109 2 9 775 80 29 c) Wie hoch waren in diesem Zeitraum jeweils die bereinigte und die unbereinigte Schutzquote für Asylantragstellerinnen und Asylantragsteller aus der Türkei insgesamt sowie getrennt nach türkisch- und kurdischstämmigen Antragstellerinnen und Antragstellern (bitte nach Monaten und Halbjahren aufschlüsseln)? Zunächst ist anzumerken, dass die Bundesregierung den Begriff einer sog. unbereinigten Schutzquote nicht verwendet, da diese Bezeichnung aus ihrer Sicht irreführend ist. Stattdessen wird der Begriff „Gesamtschutzquote“ verwendet. Dieser beschreibt den Anteil aller positiven Asylentscheidungen an allen Asylentscheidungen des BAMF und kann insofern nicht als „unbereinigt“ bezeichnet werden. Bei der sog. bereinigten Gesamtschutzquote werden nur die materiellen BAMF- Entscheidungen betrachtet (Asyl, Flüchtlingsschutz, subsidiärer Schutz, Abschiebungsverbote , Ablehnungen). Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass durch Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9704 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Heranziehen der erfragten sog. bereinigten Gesamtschutzquote etwaige Bleibeperspektiven nicht hergeleitet oder begründet werden können, da die formellen Ablehnungen von Asylanträgen bei einer derartigen Quotenberechnung nicht berücksichtigt werden. Formelle Ablehnungen (z. B. durch Entscheidungen im Dublin-Verfahren oder Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages ) führen aber ebenso wie materiell entschiedene Asylablehnungen im Regelfall zu einer Ausreisepflicht. Die Bundesregierung verwendet daher auch den Begriff der sog. bereinigten Gesamtschutzquote nicht. Maßgeblich für die Feststellung einer etwaigen Bleibeperspektive ist die oben beschriebene Gesamtschutzquote , die alle ablehnenden Asylentscheidungen berücksichtigt. Die erfragten Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: Jahr 2016 Türkei gesamt Gesamtschutz in Prozent Gesamtschutz ohne Berücksichtigung der formellen Ablehnungen Januar 8,4% 14,3% Februar 10,2% 18,8% März 3,3% 9,1% April 4,4% 10,7% Mai 3,1% 8,0% Juni 9,0% 14,9% Juli 5,8% 14,0% August 8,4% 23,6% September 5,6% 29,6% Oktober 8,9% 27,0% November 8,8% 16,9% Dezember 10,1% 17,5% Jahr 2017 Türkei gesamt Gesamtschutz in Prozent Gesamtschutz ohne Berücksichtigung der formellen Ablehnungen Januar 6,4% 10,6% Februar 7,5% 15,0% März 8,7% 19,5% April 28,0% 37,0% Mai 25,0% 28,2% Juni 25,7% 29,8% Juli 22,0% 25,3% August 26,3% 32,5% September 36,6% 43,9% Oktober 31,1% 36,7% November 40,4% 46,8% Dezember 41,5% 48,9% Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/9704 Jahr 2018 Türkei gesamt Gesamtschutz in Prozent Gesamtschutz ohne Berücksichtigung der formellen Ablehnungen Januar 38,2% 44,2% Februar 47,9% 54,4% März 43,6% 50,6% April 32,3% 39,3% Mai 32,4% 37,7% Juni 26,6% 32,2% Juli 31,1% 36,5% August 41,1% 46,7% September 37,6% 42,6% Oktober 43,4% 48,6% November 50,7% 54,9% Dezember 53,3% 57,7% 2019 Türkei gesamt Gesamtschutz in Prozent Gesamtschutz ohne Berücksichtigung der formellen Ablehnungen Januar 49,7% 55,1% Februar 50,5% 55,5% März 50,4% 56,4% Jahr 2016 Volkszugehörigkeit: Kurden Gesamtschutz in Prozent Gesamtschutz ohne Berücksichtigung der formellen Ablehnungen Januar 4,8% 8,3% Februar 10,0% 18,5% März 3,9% 11,8% April 1,9% 4,5% Mai 1,7% 4,3% Juni 8,2% 13,8% Juli 6,6% 16,7% August 7,7% 23,3% September 3,3% 20,0% Oktober 9,3% 25,9% November 10,6% 20,0% Dezember 10,0% 17,8% Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9704 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Jahr 2017 Volkszugehörigkeit: Kurden Gesamtschutz in Prozent Gesamtschutz ohne Berücksichtigung der formellen Ablehnungen Januar 6,3% 10,4% Februar 6,5% 12,5% März 5,7% 12,6% April 18,2% 24,4% Mai 11,5% 13,1% Juni 10,8% 12,8% Juli 9,4% 11,0% August 11,2% 14,3% September 14,1% 18,2% Oktober 9,0% 11,0% November 11,7% 14,4% Dezember 15,4% 20,0% Jahr 2018 Volkszugehörigkeit: Kurden Gesamtschutz in Prozent Gesamtschutz ohne Berücksichtigung der formellen Ablehnungen Januar 11,3% 13,6% Februar 16,5% 20,3% März 16,7% 20,6% April 12,4% 15,8% Mai 7,9% 9,7% Juni 7,9% 9,8% Juli 9,7% 12,0% August 17,0% 20,6% September 6,4% 7,9% Oktober 13,0% 15,3% November 13,7% 16,0% Dezember 15,2% 18,4% Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/9704 2019 Volkszugehörigkeit: Kurden Gesamtschutz in Prozent Gesamtschutz ohne Berücksichtigung der formellen Ablehnungen Januar 11,8% 14,4% Februar 13,4% 15,9% März 17,5% 22,2% Jahr 2016 Volkszugehörigkeit: Türken Gesamtschutz in Prozent Gesamtschutz ohne Berücksichtigung der formellen Ablehnungen Januar 9,1% 14,3% Februar 0,0% 0,0% März 0,0% 0,0% April 0,0% 0,0% Mai 0,0% 0,0% Juni 7,7% 13,3% Juli 0,0% 0,0% August 11,8% 28,6% September 0,0% 0,0% Oktober 0,0% 0,0% November 1,7% 4,0% Dezember 7,4% 11,8% Jahr 2017 Volkszugehörigkeit: Türken Gesamtschutz in Prozent Gesamtschutz ohne Berücksichtigung der formellen Ablehnungen Januar 5,0% 8,7% Februar 10,3% 26,7% März 25,0% 50,0% April 56,1% 71,0% Mai 66,5% 73,1% Juni 65,8% 70,4% Juli 56,3% 61,6% August 63,8% 72,0% September 70,3% 75,2% Oktober 63,9% 72,4% November 75,7% 81,1% Dezember 80,9% 84,1% Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9704 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Jahr 2018 Volkszugehörigkeit: Türken Gesamtschutz in Prozent Gesamtschutz ohne Berücksichtigung der formellen Ablehnungen Januar 70,5% 77,9% Februar 78,7% 82,7% März 70,4% 77,1% April 60,2% 68,2% Mai 64,6% 69,8% Juni 56,8% 65,8% Juli 64,9% 70,6% August 69,4% 73,4% September 67,3% 70,6% Oktober 77,1% 82,1% November 75,2% 77,5% Dezember 79,7% 80,6% 2019 Volkszugehörigkeit: Türken Gesamtschutz in Prozent Gesamtschutz ohne Berücksichtigung der formellen Ablehnungen Januar 77,0% 79,9% Februar 78,2% 80,8% März 76,9% 78,6% Gesamt Volkszugehörigkeit: Kurden Volkszugehörigkeit: Türken Gesamtschutz in Prozent Gesamtschutz ohne Berücksichtigung der formellen Ablehnungen Gesamtschutz in Prozent Gesamtschutz ohne Berücksichtigung der formellen Ablehnungen Gesamtschutz in Prozent Gesamtschutz ohne Berücksichtigung der formellen Ablehnungen 1. Halbjahr 2016 6,7% 13,3% 5,2% 10,4% 4,9% 9,7% 2. Halbjahr 2016 8,6% 19,2% 8,8% 20,0% 4,1% 9,5% 1. Halbjahr 2017 23,2% 28,5% 11,5% 14,3% 60,1% 69,8% 2. Halbjahr 2017 32,2% 37,9% 11,4% 14,1% 69,0% 88,3% 1. Halbjahr 2018 37,7% 44,1% 12,2% 15,0% 68,7% 75,3% 2. Halbjahr 2018 44,2% 49,3% 12,6% 15,1% 73,7% 76,9% Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/9704 3. Wie erklärt sich die Bundesregierung die mögliche Diskrepanz der Schutzquoten von türkisch- und kurdischstämmigen Schutzsuchende aus der Türkei)? Eine Entscheidung im Asylverfahren ist immer eine Einzelfallentscheidung aufgrund des jeweiligen, individuell zu bewertenden Sachverhalts. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 4. Wie hoch war im Zeitraum zwischen Januar 2016 und März 2019 jeweils der Anteil von Personen unter den Asylantragstellerinnen und Asylantragstellern aus der Türkei, die angaben, aufgrund einer ihnen unterstellten Zugehörigkeit zur in der Türkei als terroristisch geltenden Gülen-Bewegung bzw. im Zusammenhang mit dem Putschversuch vom Juli 2016 Verfolgung erlitten zu haben (bitte jeweils nach Monaten aufschlüsseln)? a) Wie viele dieser Antragstellerinnen und Asylantragsteller gehörten nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils der Armee, der Polizei oder der Justiz an, waren Schul- oder Hochschulangestellte oder sonstige Angehörige des öffentlichen Dienstes (bitte aufschlüsseln)? b) Wie viele dieser Personen waren nach Kenntnis der Bundesregierung als Journalistinnen und Journalisten tätig? c) Wie wurden diese Anträge jeweils beschieden (bitte für die einzelnen Berufsgruppen angeben und wie bei Frage 2b aufschlüsseln)? d) Wie hoch waren bzw. sind die bereinigte und die unbereinigte Schutzquote für vermeintliche Gülen-Anhängerinnen und Gülen-Anhänger in dem genannten Zeitraum (bitte nach Monaten aufschlüsseln)? 5. Wie hoch war im Zeitraum zwischen Januar 2016 und März 2019 jeweils der Anteil von Personen unter den Asylantragstellerinnen und Asylantragstellern aus der Türkei, die angaben, aufgrund einer ihnen unterstellten Unterstützung der in der Türkei als terroristisch geltenden Arbeiterpartei Kurdistans PKK (einschließlich KCK) Verfolgung erlitten zu haben (bitte jeweils nach Monaten oder Halbjahren aufschlüsseln)? a) Wie viele dieser Personen gehörten nach Kenntnis der Bundesregierung den legalen Parteien HDP und DBP an? b) Wie viele dieser Personen waren nach Kenntnis der Bundesregierung aktive Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter? c) Wie viele dieser Personen waren nach Kenntnis der Bundesregierung Abgeordnete der türkischen Nationalversammlung oder Bürgermeisterinnen und Bürgermeister (bitte aufschlüsseln)? d) Wie viele dieser Personen waren nach Kenntnis der Bundesregierung als Journalistinnen und Journalisten tätig? e) Wie viele dieser Personen waren nach Kenntnis der Bundesregierung Unterzeichnerinnen und Unterzeichner des Appells der „Akademiker für den Frieden“? f) Wie wurden diese Anträge jeweils beschieden (bitte wie bei Frage 2b aufschlüsseln )? g) Wie hoch waren bzw. sind die unbereinigte und die bereinigte Schutzquote für vermeintliche PKK-Unterstützerinnen und PKK-Unterstützer in dem genannten Zeitraum? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9704 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 6. Wie hoch war im Zeitraum zwischen Januar 2016 und März 2019 jeweils der Anteil von Personen unter Asylantragstellerinnen und Asylantragstellern aus der Türkei, die angaben, aufgrund einer ihnen unterstellten Unterstützung von in der Türkei als terroristisch geltenden marxistisch-leninistischen Gruppierungen Verfolgung erlitten zu haben (bitte jeweils nach Monaten aufschlüsseln und unterstellte Gruppenzugehörigkeit angeben)? a) Wie viele dieser Personen gehörten nach Kenntnis der Bundesregierung legalen Parteien wie HDP und ESP an? b) Wie viele dieser Personen waren nach Kenntnis der Bundesregierung aktive Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter? c) Wie viele dieser Personen waren nach Kenntnis der Bundesregierung als Journalistinnen und Journalisten tätig? d) Wie wurden diese Anträge jeweils beschieden (bitte wie bei Frage 2b aufschlüsseln )? e) Wie hoch waren bzw. sind die unbereinigte und die bereinigte Schutzquote für vermeintliche Unterstützerinnen und Unterstützer illegaler marxistisch-leninistischer Gruppierungen aus der Türkei in dem genannten Zeitraum? 7. Wie hoch war im Zeitraum zwischen Januar 2016 und März 2019 jeweils der Anteil von Personen unter den Asylantragstellerinnen und Asylantragstellern aus der Türkei, die angaben, aufgrund einer ihnen unterstellten Unterstützung von islamistischen Gruppierungen (außer Gülen-Bewegung) Verfolgung erlitten zu haben (bitte jeweils nach Monaten oder Halbjahren aufschlüsseln und unterstellte Gruppenzugehörigkeit angeben)? a) Wie wurden diese Anträge jeweils beschieden (bitte wie bei Frage 2b aufschlüsseln )? b) Wie hoch waren bzw. sind die unbereinigte und die bereinigte Schutzquote für vermeintliche Unterstützerinnen und Unterstützer islamistischer Gruppierungen (außer Gülen-Bewegung) aus der Türkei? Die Fragen 4 bis 7 werden zusammen beantwortet. Der Bundesregierung liegen Daten im Sinne der Fragen nicht vor. Die Asylstatistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge weist angegebene Gründe für das Stellen eines Asylantrages nicht aus. Diese Angaben lassen sich automatisiert nicht erheben. 8. Wie hoch lag in den Jahren 2016 bis 2018 jeweils die Quote der Asylantragstellerinnen und Asylantragsteller aus der Türkei, die nach Kenntnis der Bundesregierung eine Universität besucht haben (bitte nach Halbjahren aufgliedern und angeben, ob ein Hochschulabschluss erreicht wurde, bitte außerdem getrennt nach türkischstämmigen und kurdischstämmigen Antragstellerinnen und Antragstellern aufführen)? Im Rahmen der Analyse der „SoKo“-Daten (Soziale Komponente) werden die höchsten besuchten Bildungseinrichtungen von volljährigen Asylbewerbern ermittelt . Die Validität der Daten ist allerdings eingeschränkt, da diese auf freiwilligen Eigenangaben der Befragten beruhen. Daher ist auch keine Berechnung einer Gesamtquote möglich. Ob ein Abschluss vorliegt, wird nicht erhoben und kann somit nicht beantwortet werden. Die freiwilligen Eigenangaben zu allen befragten türkischen Asylantragstellern, differenziert nach türkischer und kurdischer Volkszugehörigkeit, können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/9704 Volljährige türkische Asylerstantragsteller 2016-2018 insgesamt sowie mit Besuch einer Universität/Fachhochschule als höchste Bildungseinrichtung: absolute Zahl und prozentualer Anteil, basierend auf Selbstauskünften 2016 1. HJ 2016 gesamt 2017 1. HJ 2017 gesamt 2018 1. HJ 2018 gesamt Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Personenzahl 1 Türkische Staatsangehörige 799 100,0 2.957 100,0 1.693 100,0 4.472 100,0 2.549 100,0 6.414 100,0 darunter: kurdische Volkszugehörigkeit 720 90,1 2.314 78,3 1.086 64,1 2.219 49,6 1.302 51,1 2.715 42,3 darunter: türkische Volkszugehörigkeit 68 8,5 611 20,7 590 34,8 2.206 49,3 1.229 48,2 3.655 57,0 Besuch einer Universität2 Türkische Staatsangehörige 70 8,8 577 19,5 555 32,8 2.117 47,3 1.232 48,3 3.668 57,2 darunter: kurdische Volkszugehörigkeit 57 7,9 204 8,8 165 15,2 390 17,6 268 20,6 639 23,5 darunter: türkische Volkszugehörigkeit 11 16,2 345 56,5 386 65,4 1.708 77,4 959 78,0 3.008 82,3 Besuch einer Fachhochschule 2 Türkische Staatsangehörige 9 1,1 35 1,2 27 1,6 62 1,4 34 1,3 123 1,9 darunter: kurdische Volkszugehörigkeit 7 1,0 24 1,0 15 1,4 27 1,2 17 1,3 40 1,5 darunter: türkische Volkszugehörigkeit 2 2,9 10 1,6 12 2,0 33 1,5 17 1,4 81 2,2 1 Prozentsätze = Anteile der jeweiligen Volkszugehörigkeit an den türkischen Staatsangehörigen insgesamt 2 Prozentsätze = Anteil Universitätsbesuch/Fachhochschulbesuch an der Gesamtpersonenzahl der jeweiligen Gruppe Quelle: Sonderauswertung „SoKo“, BAMF, 11.04.2019. Zahlen können zu den „SoKo-Berichten“ aufgrund des unterschiedlichen Abfragezeitpunktes /der Nachmeldungen abweichen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333