Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien vom 24. April 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/9717 19. Wahlperiode 26.04.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hartmut Ebbing, Katja Suding, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/9260 – Einsatz von Augmented und Virtual Reality in staatlichen Museen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Einbindung von Augmented und Virtual Reality in unseren Alltag geht nur schleppend voran. Dabei bieten die Technologien Augmented und Virtual Reality enorme Chancen für die Präsentation von wissenschaftlichen und kulturellen Inhalten. Gerade für Museen ist daher die Einbindung von Augmented und Virtual Reality in bestehende Ausstellungen besonders attraktiv. Beispiele wie die Kooperation des Deutschen Naturkundemuseums in Berlin und der Webanwendung Google Arts & Culture oder das Verbundprojekt „museum4punkt0“ (Einzelplan 0452, Titelgruppe 3, Titel 685 34-183 „Digitale Strategien für Museen “, 15 Mio. Euro) zeigen auf, welches Potential Augmented und Virtual Reality für die Aufbereitung von wissenschaftlichen Inhalten besitzen. 1. Welche Möglichkeiten eröffnet nach Meinung der Bundesregierung der Einsatz von Augmented und Virtual Reality in kulturellen Einrichtungen? 2. Wie beurteilt die Bundesregierung das Potential von Augmented und Virtual Reality im Hinblick auf die Steigerung der Attraktivität von Ausstellungen und Museen für Besucherinnen und Besucher? 3. An welchen Stellen ergeben sich nach Meinung der Bundesregierung Synergieeffekte zwischen traditionellen und modernen Ausstellungskonzepten mit Einbindungen von Augmented und Virtual Reality? Die Fragen 1 bis 3 werde gemeinsam beantwortet. Der Einsatz von Augmented („erweiterter“) und Virtual („virtueller“) Reality kann nach Ansicht der Bundesregierung für Museen und andere Kultureinrichtungen eine geeignete Form der wissenschaftlichen Forschung und besonders der digitalen Vermittlung sein. Die Technologien haben das Potential, attraktive Lernerlebnisse zu ermöglichen, neue Nutzergruppen anzusprechen und Partizipation und Eigeninitiative zu fördern. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9717 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 4. Welche Vorteile ergeben sich nach Meinung der Bundesregierung durch den Einsatz von Augmented und Virtual Reality im Kulturbereich für Bildungseinrichtungen wie Schulen und Universitäten? 5. Welche Projekte werden zurzeit von der Bundesregierung zur Erprobung von Augmented und Virtual Reality in Museen gefördert (bitte die Projekte mit Höhe und Dauer der Förderung auflisten)? 6. Plant die Bundesregierung weitere Erprobungen von Augmented und Virtual Reality in Museen? a) Wenn ja, welche? b) Wenn nein, wieso nicht? 7. Wie beurteilt die Bundesregierung den deutschen Fortschritt bei der Implementierung von Augmented und Virtual Reality in Museen im weltweiten Vergleich, und sieht die Bundesregierung hier Nachholbedarf? 8. Welche konkreten Maßnahmen zieht die Bundesregierung in Betracht, um sicherzustellen, dass deutsche Museen hierbei in Zukunft im internationalen Vergleich, mithalten? 9. Welchen finanziellen Bedarf sieht die Bundesregierung zur Implementierung von Augmented und Virtual Reality in deutschen Museen? 10. Welche zusätzlichen Kompetenzen werden nach Meinung der Bundesregierung in den kulturellen Einrichtungen zur Implementierung von Augmented und Virtual Reality benötigt? Die Fragen 4 bis 10 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Das Potential von Augmented und Virtual Reality in Museen wird seitens der vom Bund geförderten Stiftung Preußischer Kulturbesitz, Deutsches Museum und Senckenberg Museum für Naturkunde Görlitz im Verbundprojekt museum4punkt0 professionell und umfassend erprobt und untersucht. Im Rahmen des vom Bund geförderten „Aktionsplans Leibniz-Forschungsmuseen“ befassen sich diese darüber hinaus mit den Möglichkeiten von Virtual und Augmented Reality in der Wissensvermittlung und mit der empirischen Analyse ihrer Wirkungen. Auf die Antworten zu den Fragen 11 bis 18 wird verwiesen. 11. Wie beurteilt die Bundesregierung die Arbeit des Verbundprojektes „museum 4punkt0“? Die Bundesregierung beurteilt die Arbeit des Projekts und der beteiligten Projektpartner sehr positiv. Bereits jetzt haben sich vielfältige innovative Anwendungsmöglichkeiten für Museen ergeben. Dies wurde auch sehr eindrucksvoll bei dem Pressetermin am 31. Oktober 2018 anlässlich der Halbzeitbilanz deutlich, bei der erste Prototypen für digitale Bildung, Kommunikation und Partizipation in deutschen Museen vorgestellt wurden. Abgesehen von vorab festgelegten Einschätzungskriterien erfüllt das Projekt bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Erwartungen, die mit seiner Initialisierung verbunden waren. So ist es gelungen, Museen unterschiedlichster Größe und Ausrichtung zu einer eng vernetzen Zusammenarbeit anzuregen und das Teilen von Wissen und Erfahrungen innerhalb des Verbundes, aber auch über dessen Grenzen hinweg, zu ermöglichen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/9717 12. Nach welchen Kriterien wurden die teilnehmenden Museen des Projektes „museum4punkt0“ ausgewählt? Für die Teilnahme am Projekt „museum4punkt0“ war für die Museen nicht die Erfüllung formeller Kriterien maßgeblich. Vielmehr wurden gezielt Einrichtungen angesprochen, die sich bereits besonders mit dem Einsatz digitaler Technologien für die Vermittlung im Museum beschäftigen. Die benannten Häuser stehen auch aufgrund ihrer Größe und inhaltliche Ausrichtung stellvertretend für die Vielfalt der deutschen Museumslandschaft und garantieren , dass das Projekt eine breite Multiplikatorenwirkung entfalten wird. 13. Welche öffentlich zugänglichen Zwischenberichte über die Arbeit des Projektes „museum4punkt0“ gibt es (bitte auflisten)? Aktuelle Informationen zu Entwicklungen, Aktivitäten und Veranstaltungen sind über die Website des Verbundes stets abrufbar. Außerdem laden die am Projekt Beteiligten regelmäßig dazu ein, sich bei öffentlichen Veranstaltungen zu informieren . So wird etwa auf einem im Herbst 2019 stattfindenden Symposium die gesamte interessierte Öffentlichkeit dazu eingeladen, sich ein eigenes Bild von der Arbeit des Verbundes zu machen. 14. Plant die Bundesregierung die Ausweitung des Projektes „museum4punkt0“ auf weitere kulturelle Einrichtungen in Deutschland? a) Wenn ja, auf welche? b) Wenn nein, wieso nicht? Es ist ausdrücklich erwünscht und auch Ziel des Projekts, dass Produkte und Erkenntnisse aus diesem Vorhaben auch anderen Kultureinrichtungen dienen können . Daher strebt das Team der zentralen Projektsteuerung die Weitergabe von im Projekt entstandenen Wissen an andere Museen und Kultureinrichtungen an. Es wurden bereits jetzt assoziierte Partnerschaften mit der Stiftung Schleswig Holsteinisches Landesmuseen Schloss Gottorf, der Klassik Stiftung Weimar und der Stiftung Deutsches Historisches Museum abgeschlossen. Die Beratung und Vernetzung nimmt dabei das zentrale Team der wissenschaftlichen Projektsteuerung wahr. 15. Wie ist von Seiten der Bundesregierung die Implementierung der entwickelten Anwendungen des Projektes „museum4punkt0“ in den einzelnen Museen geplant? Die Implementierung obliegt den teilnehmenden Museen und ist bei den beteiligten Häusern zum großen Teil bereits erfolgt. 16. Erhalten Kultureinrichtungen, die die flexible Nachnutzung der Ergebnisse des Projektes „museum4punkt0“ in Anspruch nehmen, Unterstützung von Seiten der Projektschirmherren von „museum4punkt0“? a) Wenn ja, wie erfolgt die Beratung? b) Wenn nein, wieso nicht? Neben der Bereitstellung der Erfahrungsdokumentationen (Betriebskonzepte, Handreichungen und Leitfäden) und der Softwareentwicklungen als Open Source nimmt das Team der zentralen wissenschaftlichen Projektsteuerung Beratungsaufgaben über den Kreis der Partner und assoziierten Partner hinweg wahr. Die Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9717 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Beratung erfolgt, wenn möglich, persönlich und umfasst technologische, vermittlungsspezifische , gestalterische und rechtliche Aspekte von Digitalität im Museum . 17. Plant die Bundesregierung die Verlängerung des Projektes „museum 4punkt0“ über das Jahr 2020 hinaus? a) Wenn ja, über welchen Zeitraum, und mit welchem Budget plant die Bundesregierung die Fortführung des Projektes? b) Wenn nein, wieso nicht? 18. Plant die Bundesregierung die dauerhafte Einrichtung eines Projektes bzw. einer Arbeitsgruppe zur Fortführung der von dem Projekt „museum4punkt0“ geleisteten Arbeit? a) Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt, und unter welcher Aufsicht? b) Wenn nein, wie wird die Bundesregierung die fortlaufende technische Weiterentwicklung der bereits erarbeiteten Konzepte bzw. Produkte sicherstellen ? Die Fragen 17 und 18 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Der Abschluss des Projekts „museum4punkt0“ ist im Jahr 2020 vorgesehen. Über die Erkenntnisse, die sich aus dem bisherigen Projektverlauf ergeben, finden derzeit Gespräche statt. Ob sich daraus eine Fortführung der geleisteten Arbeit ergeben kann, ist noch offen. 19. Zieht die Bundesregierung die Förderung der Zusammenarbeit von staatlichen Einrichtungen und privatwirtschaftlichen Unternehmen in Betracht? a) Wenn ja, in welcher Form? b) Wenn nein, wieso nicht? 20. Plant die Bundesregierung die Einrichtung eines Förderetats für private Unternehmen zur Entwicklung von Webanwendungen oder Applikationen zum Einsatz von Augmented und Virtual Reality in kulturellen Einrichtungen? a) Wenn ja, in welcher Höhe, und zu welchem Zeitpunkt? b) Wenn nein, wieso nicht? Die Fragen 19 und 20 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Der Fokus der Bundesregierung liegt auf der Förderung öffentlicher Museen und Kultureinrichtungen. Diesen ist es möglich, bei der Entwicklung von Augmented und Virtual Reality gegebenenfalls mit privatwirtschaftlichen Unternehmen zusammenzuarbeiten . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333