Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 24. April 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/9719 19. Wahlperiode 26.04.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bernd Reuther, Frank Sitta, Torsten Herbst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/8662 – Schienenpersonennahverkehr in Nordrhein-Westfalen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Dienstleistungen von Eisenbahnverkehrsunternehmen im öffentlichen Personennahverkehr werden im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR), Aachener Verkehrsverbund (AVV), Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) und Westfalentarif täglich von Pendlern in Anspruch genommen. Der reibungslose Betrieb des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) besitzt somit weitreichende Auswirkungen auf verschiedenste wirtschaftliche und gesellschaftliche Bereiche in der Region . CDU, CSU und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode „Ein neuer Aufbruch für Europa. Eine neue Dynamik für Deutschland . Ein neuer Zusammenhalt für unser Land“ vereinbart, dass „die Verlagerung der Pendlerverkehre auf die Schiene“ gefördert werden solle (www. bundesregierung.de/resource/blob/975226/847984/5b8bc23590d4cb2892b31c 987ad672b7/2018-03-14-koalitionsvertrag-data.pdf?download=1, S. 76). Damit steht die Bundesregierung unter der Maßgabe, diese Vereinbarung umzusetzen und die Pendlerverkehre auf der Schiene zu stärken. 1. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung im gesamten Liniennetz des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR), Aachener Verkehrsverbund (AVV), Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) und Westfalentarif in den Jahren seit einschließlich 2009 der Anteil der Regionalzüge, die ohne jede Verspätung , mit Verspätung von weniger als sechs Minuten, mit Verspätung von weniger als 16 Minuten und mit Verspätung von 16 Minuten oder mehr ihre Fahrten erbracht haben (bitte aufschlüsseln und Werte für morgendliche und abendliche Hauptverkehrszeiten sowie für den gesamten Tagesverlauf ausweisen )? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9719 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung im gesamten Liniennetz des VRR, AVV, VRS und Westfalentarifs in den Jahren seit einschließlich 2009 der Anteil der durch die DB Regio AG, Region NRW betriebenen Regionalzüge , die ohne jede Verspätung, mit Verspätung von weniger als sechs Minuten, mit Verspätung von weniger als 16 Minuten und mit Verspätung von 16 Minuten oder mehr ihre Fahrten erbracht haben (bitte aufschlüsseln und Werte für morgendliche und abendliche Hauptverkehrszeiten sowie für den gesamten Tagesverlauf ausweisen)? 3. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung im gesamten Liniennetz des VRR, AVV, VRS und Westfalentarifs in den Jahren seit einschließlich 2009 der Anteil der durch die Abellio Deutschland, NordWestBahn, National Express, MittelrheinBahn, Rhein-Erft-Bahn und Eurobahn betriebenen Regionalzüge, die ohne jede Verspätung, mit Verspätung von weniger als sechs Minuten, mit Verspätung von weniger als 16 Minuten und mit Verspätung von 16 Minuten oder mehr ihre Fahrten erbracht haben (bitte aufschlüsseln und Werte für morgendliche und abendliche Hauptverkehrszeiten sowie für den gesamten Tagesverlauf ausweisen)? Die Fragen 1 bis 3 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Jahr Uhrzeit Pktl. (<6') Pktl. (<16') 2014 morgens 93% 99% 2015 morgens 92% 98% 2016 morgens 92% 98% 2017 morgens 92% 98% 2018 morgens 90% 98% 2014 abends 90% 98% 2015 abends 88% 97% 2016 abends 89% 98% 2017 abends 88% 97% 2018 abends 85% 96% 2014 gesamt 92% 98% 2015 gesamt 90% 98% 2016 gesamt 91% 98% 2017 gesamt 90% 98% 2018 gesamt 88% 97% Quelle: DB AG Es wurden folgende Annahmen getroffen: Hauptverkehrszeit (HVZ) morgens 6 bis 9 Uhr sowie HVZ abends 16 bis 19 Uhr. Werte vor dem Jahr 2014 liegen für den Detailschnitt auf die Länder nicht vor. Betrachtet wurden Betriebsstellen in Nordrhein-Westfalen, keine DB-fremde Infrastruktur. Eine darüber hinausgehende Veröffentlichung pünktlichkeitsbezogener Daten und eine Differenzierung zwischen den betroffenen Eisenbahnverkehrsunternehmen ist aufgrund der Pflicht zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse privater Dritter nicht möglich. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/9719 4. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung im gesamten Liniennetz des VRR, AVV, VRS und Westfalentarifs in den Jahren seit einschließlich 2009 der Anteil der ausgefallenen Fahrten von Regionalzügen (bitte aufschlüsseln und Werte für morgendliche und abendliche Hauptverkehrszeiten sowie für den gesamten Tagesverlauf ausweisen)? Jahr Uhrzeit Anteil Ausfälle 2014 gesamt 1% 2015 gesamt 1% 2016 gesamt 1% 2017 gesamt 1% 2018 gesamt 2% 2014 morgens 1% 2015 morgens 1% 2016 morgens 1% 2017 morgens 1% 2018 morgens 1% 2014 abends 1% 2015 abends 1% 2016 abends 1% 2017 abends 1% 2018 abends 1% Quelle: DB AG Es wurden folgende Annahmen getroffen: Hauptverkehrszeit (HVZ) morgens 6 bis 9 Uhr sowie HVZ abends 16 bis 19 Uhr. Betrachtet wurden Betriebsstellen in Nordrhein-Westfalen, keine DB-fremde Infrastruktur. Der Anteil Ausfälle beinhaltet die untertägigen, störungsbedingen Änderungen. Werte vor dem Jahr 2014 liegen für den Detailschnitt auf die Länder nicht vor. 5. Wie viele Verspätungsminuten sind nach Kenntnis der Bundesregierung auf Linien des Regionalverkehrs im VRR, AVV, VRS und Westfalentarif seit einschließlich 2009 jährlich entstanden (bitte aufschlüsseln)? Die DB AG hat folgende Informationen zu den codierten Verspätungsminuten je Zug (cVmin/Zug) zur Verfügung gestellt: Jahr Uhrzeit cVmin/Zug 2014 gesamt 2,3 2015 gesamt 2,7 2016 gesamt 2,6 2017 gesamt 2,8 2018 gesamt 3,2 Quelle: DB AG Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9719 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Betrachtet wurden Betriebsstellen in Nordrhein-Westfalen, keine DB-fremde Infrastruktur . Werte vor dem Jahr 2014 liegen für den Detailschnitt auf die Länder nicht vor. 6. Kam es in den Jahren seit einschließlich 2009 in den Regionalzügen des VRR, AVV, VRS und Westfalentarifs zu regelmäßigen Überlastungssituationen ? Wenn ja, wann, und auf welchen Linien? Die Deutsche Bahn AG führt keine statistischen Erhebungen zu Überlastungssituationen durch, so dass der Bundesregierung keine Informationen vorliegen. 7. Sollten aktuelle Überlastungssituationen bestehen, wie sollen diese nach Kenntnis der Bundesregierung behoben werden? Die DB AG folgende Informationen zur Verfügung gestellt: Bereich Zweckverband Nahverkehr Rheinland (NVR): Um Überlastungssituationen schon im Voraus entgegenzuwirken, werden bei Neuausschreibungen die Kapazitäten der Züge den neuen Bedarfen angepasst. Ebenso wird bei Bedarf – im Rahmen der vertraglichen Möglichkeiten – bei Bestandsverkehren eine Ausweitung der Fahrzeugkapazitäten oder der angebotenen Fahrten je Stunde angestrebt . Bereich des Zweckverbands Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL): Nach Kenntnis der DB Regio forciert der NWL eine Elektrifizierung der Strecke Münster– Enschede. So soll eine Durchbindung in das niederländische Eisenbahnnetz geschaffen werden. Weitere Fahrgastzuwächse sollen mit Elektrotriebwagen kompensiert werden. Um Überlastungssituationen schon im Voraus entgegenzuwirken , werden bei Neuausschreibungen die Kapazitäten der Züge den neuen Bedarfen angepasst. Ebenso wird bei Bedarf auch bei Bestandsverkehren eine Ausweitung der Fahrzeugkapazitäten oder der angebotenen Fahrten je Stunde in Zusammenarbeit mit dem NWL umgesetzt. Bereich des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr (VRR): Der VRR sorgt in Neuausschreibungen der Verkehre für zusätzliche Sitzplatzkapazitäten in den Fahrzeugen , falls Bedarf besteht z. B. beim RRX-Projekt. Ebenfalls wird aktuell und zukünftig die Schienennetzinfrastruktur angepasst, um mehr Kapazitäten zu schaffen . Im Rahmen von laufenden Verkehrsverträgen können durch Zusatzbestellungen die entstandenen/entstehenden Bedarfe gedeckt werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/9719 8. Wie viele Verkehrsstationen werden nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig im Land Nordrhein-Westfalen in den jeweiligen Landkreisen von Regionalzügen angefahren? Nach Angaben der DB AG werden derzeit 698 Verkehrsstationen in Nordrhein- Westfalen von Regionalzügen angefahren, siehe dazu folgende Übersicht: Kreise und kreisfreie Städte Anzahl Stationen Aachen 5 Aachen Kreis 4 Bielefeld 11 Bochum 10 Bonn 9 Borken 9 Bottrop 4 Coesfeld 15 Dortmund 44 Duisburg 17 Düren 3 Düsseldorf 24 Ennepe‐Ruhr‐Kreis 14 Essen 26 Euskirchen 20 Gelsenkirchen 6 Gütersloh 13 Hagen 9 Hamm 3 Heinsberg 9 Herford 8 Herne 3 Hochsauerlandkreis 19 Höxter 12 Kleve 13 Köln 31 Krefeld 6 Leverkusen 5 Lippe 13 Märkischer Kreis 25 Mettmann 16 Minden‐Lübbecke 9 Mönchengladbach 8 Mülheim an der Ruhr 3 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9719 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Kreise und kreisfreie Städte Anzahl Stationen Münster 8 Oberbergischer Kreis 5 Oberhausen 4 Olpe 14 Paderborn 10 Recklinghausen 20 Remscheid 4 Rhein‐Erft‐Kreis 16 Rheinisch‐Bergischer Kreis 7 Rhein‐Kreis Neuss 20 Rhein‐Sieg‐Kreis 33 Siegen‐Wittgenstein 31 Soest 11 Solingen 5 Steinfurt 18 Unna 22 Viersen 7 Warendorf 12 Wesel 15 Wuppertal 10 Gesamtergebnis 698 Quelle: DB AG 9. Wie hoch sind die Ein- und Ausstiegszahlen an den Verkehrsstationen im Land Nordrhein-Westfalen, an denen Regionalzüge halten (bitte einzeln angeben )? Clusterung der 698 Verkehrsstationen in Nordrhein-Westfalen nach Anzahl Reisender und Besucher: Anzahl Reisende und Besucher pro Tag Anzahl Verkehrsstationen Kleiner 1000 325 1000-2500 164 2501-5000 106 5001-10.000 50 10.001-50.000 44 50.001-100.000 4 100.001-200.000 3 Größer 200.000 2 Quelle: DB AG Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/9719 10. Wie hoch liegen nach Kenntnis der Bundesregierung die täglichen Fahrgastzahlen im Durchschnitt in den jeweiligen Regionalzügen im Land Nordrhein -Westfalen (bitte für die Jahre seit einschließlich 2009 angeben)? Die DB AG hat folgende Informationen zur Verfügung gestellt: Einsteiger Jahr durchschnittl. je Tag 2009 312.658.219 856.598 2010 295.853.900 810.559 2011 306.115.835 838.674 2012 325.132.057 838.674 2013 327.078.287 896.105 2014 327.078.287 901.588 2015 323.414.952 886.068 2016 314.082.161 860.499 2017 313.027.594 857.610 2018 306.932.945 840.912 Quelle: DB AG Es handelt sich nur um die Fahrgastzahlen bei DB Regio. Über Zahlen anderer privater Eisenbahnverkehrsunternehmen liegen der DB AG keine Informationen vor. 11. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil von Pendlern, die täglich die jeweiligen Regionalzüge im Land Nordrhein-Westfalen nutzen (bitte für die Jahre seit einschließlich 2009 angeben)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Informationen vor. 12. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell Überlegungen, Verbindungen im Regionalverkehr VRR, AVV, VRS und Westfalentarif einzustellen , und wenn ja, welche Verbindungen sind von diesen Überlegungen betroffen , und warum sollen diese eingestellt werden? Die DB AG hat dazu folgende Informationen geliefert: NVR-Bereich: Der DB Regio AG liegen keine Kenntnisse vor, dass Verbindungen des Regionalverkehrs eingestellt werden sollen. NWL-Bereich: Der DB Regio AG liegen keine Kenntnisse vor, dass Verbindungen des Regionalverkehrs eingestellt werden sollen. VRR-Bereich: Einstellung der SPNV-Verkehre der RB 37 – Ersatz durch Busverkehre . Der VRR begründet dies mit einer zu geringen Fahrgastnachfrage. 13. Wie haben sich die Regionalisierungsmittel für die Bundesländer seit 2009 insgesamt entwickelt, und wie hat sich im gleichen Zeitraum insgesamt die erbrachte Leistung (Zugkilometer) im SPNV sowie der Preis pro bestelltem Zugkilometer in den jeweiligen Ländern entwickelt? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 17 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/8309 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9719 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 14. Wie wurden die vom Bund bereitgestellten Regionalisierungsmittel nach Kenntnis der Bundesregierung durch das Land Nordrhein-Westfalen jeweils entsprechend den folgenden vereinbarten Kriterien seit dem Jahr 2009 verwendet (bitte in absoluten Zahlen und in Prozent angeben): a) Leistungsbestellungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV), b) Leistungsbestellungen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), c) Managementaufwand des SPNV, d) Managementaufwand des ÖPNV, e) Investitionen in Verkehrsanlagen des SPNV, f) Investitionen in Verkehrsanlagen des ÖPNV, g) Investitionen in Fahrzeuge des SPNV, h) Investitionen in Fahrzeuge des ÖPNV, i) Tarifausgleich – Verbundförderung, j) Tarifausgleich – Ausbildungsförderung? Die Angaben sind in den nachfolgenden Tabellen dargestellt. Bzgl. der Werte für 2016 der Hinweis, dass diese durch Nordrhein-Westfalen mittels des Verwendungsnachweises für 2017 korrigiert wurden. Daher ergeben sich Abweichungen zu den im Bericht der Bundesregierung zur Verwendung der Regionalisierungsmittel durch die Länder im Jahr 2016 auf Bundestagsdrucksache 19/3395 veröffentlichten Zahlen. Jahr 2009 Euro Anteil in % Zuweisung Regionalisierungsmittel 1.067.759.700,00 100,0 a) Leistungsbestellungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) 837.498.753,08 78,4 b) Leistungsbestellungen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) 5.600.000,00 0,5 c) Managementaufwand des SPNV 19.400.000,00 1,8 d) Managementaufwand des ÖPNV 11.162.000,00 1,0 e) Investitionen in Verkehrsanlagen des SPNV 65.730.597,09 6,2 f) Investitionen in Verkehrsanlagen des ÖPNV 37.313.435,59 3,5 g) Investitionen in Fahrzeuge des SPNV 91.138.477,33 8,5 h) Investitionen in Fahrzeuge des ÖPNV 0,00 0,0 i) Tarifausgleich – Verbundförderung 1.286.000,00 0,1 j) Tarifausgleich – Ausbildungsförderung 0,00 0,0 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/9719 Jahr 2010 Euro Anteil in % Zuweisung Regionalisierungsmittel 1.083.776.095,56 100,0 a) Leistungsbestellungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) 805.069.604,72 74,3 b) Leistungsbestellungen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) 28.000.000,00 2,6 c) Managementaufwand des SPNV 19.400.000,00 1,8 d) Managementaufwand des ÖPNV 11.200.000,00 1,0 e) Investitionen in Verkehrsanlagen des SPNV 60.227.132,03 5,6 f) Investitionen in Verkehrsanlagen des ÖPNV -97.055.298,76 -9,0 g) Investitionen in Fahrzeuge des SPNV 64.413.902,70 5,9 h) Investitionen in Fahrzeuge des ÖPNV 0,00 0,0 i) Tarifausgleich – Verbundförderung 6.000.000,00 0,6 j) Tarifausgleich – Ausbildungsförderung 0,00 0,0 Jahr 2011 Euro Anteil in % Zuweisung Regionalisierungsmittel 1.100.032.736,88 100,0 a) Leistungsbestellungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) 824.286.700,00 74,9 b) Leistungsbestellungen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) 35.000.000,00 3,2 c) Managementaufwand des SPNV 20.500.000,00 1,9 d) Managementaufwand des ÖPNV 11.200.000,00 1,0 e) Investitionen in Verkehrsanlagen des SPNV 27.644.977,99 2,5 f) Investitionen in Verkehrsanlagen des ÖPNV 32.027.470,18 2,9 g) Investitionen in Fahrzeuge des SPNV 57.049.071,77 5,2 h) Investitionen in Fahrzeuge des ÖPNV 0,00 0,0 i) Tarifausgleich – Verbundförderung 6.000.000,00 0,5 j) Tarifausgleich – Ausbildungsförderung 0,00 0,0 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9719 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Jahr 2012 Euro Anteil in % Zuweisung Regionalisierungsmittel 1.116.533.228,04 100,0 a) Leistungsbestellungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) 838.744.097,89 75,1 b) Leistungsbestellungen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) 35.000.000,00 3,1 c) Managementaufwand des SPNV 20.500.000,00 1,8 d) Managementaufwand des ÖPNV 11.200.000,00 1,0 e) Investitionen in Verkehrsanlagen des SPNV 56.541.460,84 5,1 f) Investitionen in Verkehrsanlagen des ÖPNV 14.604.297,42 1,3 g) Investitionen in Fahrzeuge des SPNV 56.433.258,62 5,1 h) Investitionen in Fahrzeuge des ÖPNV 0,00 0,0 i) Tarifausgleich – Verbundförderung 6.000.000,00 0,5 j) Tarifausgleich – Ausbildungsförderung 0,00 0,0 Jahr 2013 Euro Anteil in % Zuweisung Regionalisierungsmittel 1.133.281.226,40 100,0 a) Leistungsbestellungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) 919.529.153,54 81,1 b) Leistungsbestellungen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) 35.000.000,00 3,1 c) Managementaufwand des SPNV 20.500.000,00 1,8 d) Managementaufwand des ÖPNV 11.200.000,00 1,0 e) Investitionen in Verkehrsanlagen des SPNV 50.449.566,30 4,5 f) Investitionen in Verkehrsanlagen des ÖPNV 23.755.857,84 2,1 g) Investitionen in Fahrzeuge des SPNV 0,00 0,0 h) Investitionen in Fahrzeuge des ÖPNV 57.792.795,26 5,1 i) Tarifausgleich – Verbundförderung 6.000.000,00 0,5 j) Tarifausgleich – Ausbildungsförderung -6.029.656,00 -0,5 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/9719 Jahr 2014 Euro Anteil in % Zuweisung Regionalisierungsmittel 1.150.280.444,76 100,0 a) Leistungsbestellungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) 926.750.559,39 80,6 b) Leistungsbestellungen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) 35.000.000,00 3,0 c) Managementaufwand des SPNV 20.500.000,00 1,8 d) Managementaufwand des ÖPNV 11.200.000,00 1,0 e) Investitionen in Verkehrsanlagen des SPNV 49.903.485,28 4,3 f) Investitionen in Verkehrsanlagen des ÖPNV 25.034.246,31 2,2 g) Investitionen in Fahrzeuge des SPNV 0,00 0,0 h) Investitionen in Fahrzeuge des ÖPNV 57.263.447,06 5,0 i) Tarifausgleich – Verbundförderung 6.000.000,00 0,5 j) Tarifausgleich – Ausbildungsförderung 68.495,00 0,0 Jahr 2015 Euro Anteil in % Zuweisung Regionalisierungsmittel 1.167.534.651,47 100,0 a) Leistungsbestellungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) 927.449.996,00 79,4 b) Leistungsbestellungen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) 35.000.000,00 3,0 c) Managementaufwand des SPNV 20.500.000,00 1,8 d) Managementaufwand des ÖPNV 11.200.000,00 e) Investitionen in Verkehrsanlagen des SPNV 24.516.683,95 2,1 f) Investitionen in Verkehrsanlagen des ÖPNV 27.381.202,27 2,3 g) Investitionen in Fahrzeuge des SPNV 60.000.000,00 5,1 h) Investitionen in Fahrzeuge des ÖPNV 57.673.054,30 4,9 i) Tarifausgleich – Verbundförderung 6.000.000,00 0,5 j) Tarifausgleich – Ausbildungsförderung 0,00 0,0 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9719 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Jahr 2016 Euro Anteil in % Zuweisung Regionalisierungsmittel 1.286.640.000,00 100,0 a) Leistungsbestellungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) 878.960.687,26 68,3 b) Leistungsbestellungen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) 0,00 0,0 c) Managementaufwand des SPNV 14.984.006,00 1,2 d) Managementaufwand des ÖPNV 4.968.000,00 0,4 e) Investitionen in Verkehrsanlagen des SPNV 75.619.688,00 5,9 f) Investitionen in Verkehrsanlagen des ÖPNV 22.139.802,00 1,7 g) Investitionen in Fahrzeuge des SPNV 0,00 0,0 h) Investitionen in Fahrzeuge des ÖPNV 0,00 0,0 i) Tarifausgleich – Verbundförderung 0,00 0,0 j) Tarifausgleich – Ausbildungsförderung 0,00 0,0 Jahr 2017 Euro Anteil in % Zuweisung Regionalisierungsmittel 1.336.104.640,00 100,0 a) Leistungsbestellungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) 917.865.607,59 68,7 b) Leistungsbestellungen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) 0,00 0,0 c) Managementaufwand des SPNV 16.254.326,53 1,2 d) Managementaufwand des ÖPNV 5.462.734,35 0,4 e) Investitionen in Verkehrsanlagen des SPNV 39.149.613,00 2,9 f) Investitionen in Verkehrsanlagen des ÖPNV 24.419.155,00 1,8 g) Investitionen in Fahrzeuge des SPNV 0,00 0,0 h) Investitionen in Fahrzeuge des ÖPNV 469.600,00 0,0 i) Tarifausgleich – Verbundförderung 3.275.317,00 0,2 j) Tarifausgleich – Ausbildungsförderung 0,00 0,0 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/9719 15. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die in den einzelnen Jahren jeweils nicht durch das Bundesland verausgabten Regionalisierungsmittel , und für welche konkreten Vorhaben wurden diese nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils in welcher Höhe zurückgestellt? 16. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die gegenwärtig noch durch das Land Nordrhein-Westfalen „angesparten“ Regionalisierungsmittel (siehe Bundestagsdrucksache 19/3395, S. 6, Nummer 9), und für welche konkreten Vorhaben wurden hier jeweils Rückstellungen in welcher Höhe durch das Land angemeldet? Die Fragen 15 und 16 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Das Land Nordrhein-Westfalen hat in den vergangenen Jahren regelmäßig die zur Verfügung stehenden Regionalisierungsmittel nicht vollständig verausgabt. Es handelt sich dabei nicht um Rückstellungen im betriebswirtschaftlichen Sinne, sondern um Mittel, die noch nicht dem Verwendungszweck gemäß eingesetzt wurden. Die Entwicklung zum jeweiligen Jahresende ist in nachfolgender Tabelle dargestellt. Der Wert zum Jahresende 2016 entspricht nicht dem im Bericht der Bundesregierung zur Verwendung der Regionalisierungsmittel durch die Länder im Jahr 2016 auf Bundestagsdrucksache 19/3395 veröffentlichten Wert, da dieser zwischenzeitlich durch Nordrhein-Westfalen bei der Vorlage des Verwendungsnachweises für 2017 korrigiert wurde. Differenz verfügbare Mittel / Ausgaben Stichtag Euro 31.12.2009 202.334.783,03 31.12.2010 380.451.077,48 31.12.2011 458.712.786,69 31.12.2012 528.351.998,58 31.12.2013 534.167.635,06 03.12.2014 542.256.713,06 31.12.2015 530.687.311,42 31.12.2016 626.711.554,18 31.12.2017 668.609.854,41 Angaben, wofür diese Mittel verwendet werden sollen, sind erst seit dem Jahr 2016 vorgeschrieben (zur Gesetzeshistorie vgl. Bericht der Bundesregierung zur Verwendung der Regionalisierungsmittel durch die Länder im Jahr 2016 auf Bundestagsdrucksache 19/3395). Daher liegen der Bundesregierung für den Zeitraum bis 2015 diese Informationen nicht vor. Im Nachweis über die Verwendung der Regionalisierungsmittel im Jahr 2017 hat das Land Nordrhein-Westfalen ausgeführt, dass die erforderliche Restebildung auf einer verzögerten Abwicklung einer Vielzahl von in der Förderung befindlichen und bereits vertraglich vereinbarten Projekten beruhten, vernehmlich handle es sich um Infrastrukturmaßnahmen. Dazu seien in 2017 im Landeshaushalt Ausgabereste in Höhe von rd. 31,98 Mio. Euro gebildet worden, wodurch sich der Restbestand auf insgesamt rd. 668,61 Mio. Euro erhöht habe. Explizit genannt wurden der vereinbarte Landesanteil an der Strecke Emmerich–Oberhausen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9719 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode (Betuwe-Linie), Großbahnhöfe im Rahmen des Bahnhofspakets (Hauptbahnhöfe Dortmund, Duisburg), weitere Stationen im Rahmen der Bahnhofsmodernisierungsoffensive sowie an den Außenästen des RRX und verbleibende Ausfinanzierungen bereits begonnener Projekte. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333