Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 24. April 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/9720 19. Wahlperiode 26.04.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Torsten Herbst, Frank Sitta, Dr. Christian Jung, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/8729 – Unbesetzte Planstellen in den nachgeordneten Behörden des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die nachgeordneten Behörden des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur verantworten eine Vielzahl hoheitlicher Aufgaben der Bundesrepublik Deutschland. Die Zuständigkeiten der über 60 Behörden erstrecken sich über die gesamte Infrastruktur des deutschen Eisenbahn-, Flug-, Straßen- sowie Wasserverkehrs sowie auf die Verfügbarkeit digitaler Infrastrukturen. Dies betrifft im speziellen die Gewährleistung der Sicherheit des jeweiligen Verkehrsträgers , den Erhalt und Ausbau der Verkehrswege, die empirische Verkehrsplanung sowie die Planung und Finanzierung von Verkehrsinfrastrukturen. Um diese Vielzahl von Aufgaben bewältigen zu können, ist eine hinreichende personelle Ausstattung der Behörden essentiell. Insbesondere vor dem Hintergrund zunehmender Zuständigkeiten und steigender Investitionsmittel im Verkehrsbereich muss der Gesetzgeber stetig hinterfragen, ob die zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel für personelle Ressourcen noch angemessen und ausreichend sind. Genauso gilt es ständig zu prüfen, ob ausgeschriebene Planstellen in den Behörden fristgerecht besetzt werden können. Denn nur, wenn in diesen beiden Bereichen fortwährend nachgesteuert wird, können die Behörden ihre vielfältigen Aufgaben in vollem Umfang erfüllen. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g : Der Geschäftsbereich des BMVI umfasst – neben der WSV als Mittelbehörde – 17 Bundesoberbehörden mit diversen Außenstellen. In den Antworten erfolgen die Angaben behördenspezifisch, jedoch ohne Differenzierung nach Außenstellen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9720 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren im Jahr 2018 durchschnittlich in den nachgeordneten Behörden des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur angestellt (bitte einzeln nach Behörde aufschlüsseln )? 4. Wie hat sich die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte einzeln nach Jahr und Behörde aufschlüsseln)? Die Fragen 1 und 4 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die tabellarische Übersicht stellt die Anzahl (Kopfzahl) der jahresdurchschnittlich vorhandenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – ohne Auszubildende – dar. Aus der Tabelle ist anhand der Leerfelder auch die Neugründung oder Ausgründung von Behörden wie auch die Abgabe von Behörden an andere Ressorts aufgrund von Organisationserlassen der Bundeskanzlerin ersichtlich: Behörde 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 BAF 33 44 47 56 59 64 67 77 80 BAG 1.484 1.500 1.557 1.582 1.572 1.565 1.571 1.575 1.572 1.603 1.604 BASt 307 312 324 328 328 320 318 307 308 314 317 KBA 845 857 869 841 828 805 792 780 766 798 798 DWD 2.326 2.375 2.424 2.414 2.368 2.278 2.242 2.198 2.155 2.110 2.090 LBA 414 439 461 466 478 532 603 629 650 837 893 LBA-FS 371 356 323 306 283 258 230 205 183 166 150 BFU 30 32 34 33 33 33 32 33 33 35 36 EBA 1.091 1.101 1.129 1.131 1.129 1.086 1.071 1.073 1.092 1.110 1.153 BEU 24 WSV 11.953 12.173 12.548 12.451 12.116 11.892 11.549 11.210 11.152 11.071 11.028 HK 19 20 24 26 26 28 29 28 28 28 27 BAW 397 410 424 424 419 314 317 321 322 331 330 BfG 242 253 262 264 254 249 247 245 248 249 253 BSH 703 725 755 756 746 735 728 719 722 738 751 BSU 11 11 11 11 10 10 11 11 11 10 13 BAV 119 159 173 191 197 FBA 5 BBR 933 1.042 1.079 1.071 1.054 1.025 DLZ-IT 126 147 167 verwendete Abkürzungen: BAF: Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung BAG: Bundesamt für Güterverkehr BASt: Bundesanstalt für Straßenwesen KBA: Kraftfahrt-Bundesamt DWD: Deutscher Wetterdienst LBA: Luftfahrt-Bundesamt LBA-FS: Dienststelle Flugsicherung BFU: Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung EBA: Eisenbahn-Bundesamt BEU: Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung WSV: Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/9720 HK: Havariekommando BAW: Bundesanstalt für Wasserbau BfG: Bundesanstalt für Gewässerkunde BSH: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie BSU: Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung BAV: Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen FBA: Fernstraßen-Bundesamt BBR: Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (heute : GB des BMI) DLZ-IT: Dienstleistungszentrum IT (heute: GB des BMF) 2. Wie viele Planstellen gab es im Jahr 2018 durchschnittlich in den nachgeordneten Behörden des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (bitte einzeln nach Behörde aufschlüsseln)? 3. Wie hat sich die Zahl der Planstellen im Jahresdurchschnitt in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte einzeln nach Jahr und Behörde aufschlüsseln )? Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Angegeben sind die Planstellen und Stellen laut jährlichem Bundeshaushaltsplan: Behörde 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Planstellen u. Stellen Planstellen u. Stellen Planstellen u. Stellen Planstellen u. Stellen Planstellen u. Stellen Planstellen u. Stellen Planstellen u. Stellen Planstellen u. Stellen Planstellen u. Stellen Planstellen u. Stellen Planstellen u. Stellen BAF 71,0 71,0 70,0 70,0 89,5 88,0 87,5 87,0 93,0 99,0 99,0 BAG 1.618,5 1.614,0 1.682,0 1.657,5 1.729,7 1.695,7 1.870,2 2.014,7 2.002,7 2.123,2 2.369,2 BASt 312,0 316,5 323,5 317,5 312,3 305,3 298,8 299,8 301,8 304,3 304,3 KBA 794,5 776,0 765,0 746,0 725,5 713,5 701,0 723,5 702,0 747,5 771,0 DWD 2.468,0 2.489,0 2.442,5 2.387,0 2.340,5 2.257,0 2.240,0 2.233,5 2.217,5 2.197,0 2.178,5 LBA 396,0 398,5 396,0 390,5 753,0 875,5 997,0 925,0 961,0 1.001,5 1.027,5 LBA-FS 400,0 382,0 365,0 349,0 326,0 298,0 273,0 256,0 227,0 198,0 181,0 BFU 32,0 31,5 31,5 31,5 31,5 31,5 37,5 37,5 38,5 39,5 39,5 EBA 1.150,0 1.197,5 1.250,0 1.230,5 1.199,0 1.202,0 1.268,0 1.257,5 1.275,0 1.315,0 1.285,5 BEU 32,0 WSV inkl. BAW, BfG, HK 13.993,0 13.909,5 13.700,5 13.442,5 13.140,0 12.560,5 12.423,5 12.397,5 12.182,5 12.414,0 12.503,0 BSH 846,0 795,5 785,0 775,5 764,0 750,0 759,0 762,0 774,5 825,0 819,5 BSU 12,5 12,0 12,0 11,0 11,0 11,0 11,0 11,0 11,0 12,0 12,0 BAV 187,5 198,0 202,0 FBA 12,0 BBR 1.102,5 1.145,5 1.125,0 1.098,0 1.071,0 1.051,5 DLZ-IT 146,5 220,0 219,5 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9720 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 5. Wie viele Planstellen in den Behörden waren im Zeitraum von 2008 bis 2018 im Jahresdurchschnitt unbesetzt (bitte einzeln nach Jahr und Behörde aufschlüsseln )? Die Anzahl der unbesetzten Stellen wurde anhand der Ist-Besetzung jeweils zum 1. Juni jeden Jahres ermittelt. Es handelt sich hierbei um eine Stichtagsbetrachtung . Ausdrücklich hinzuweisen ist auf die hohe Fluktuation und die permanent laufenden Ausschreibungs- und Besetzungsverfahren. Behörde 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 unbesetzt unbesetzt unbesetzt unbesetzt unbesetzt unbesetzt unbesetzt unbesetzt unbesetzt unbesetzt unbesetzt BAF 71,0 59,0 28,0 17,0 17,0 24,0 16,5 21,0 20,0 22,5 14,0 Die unbesetzten Stellen entstehen durch Fluktuation und werden jeweils sukzessive nachbesetzt. BAG 68,0 75,0 89,5 70,5 136,2 83,0 301,0 389,2 381,7 478,2 664,0 Großverfahren zur Rekrutierung von Kontrollpersonal sind angelaufen. Zusammen mit weiteren bereits laufenden Ausschreibungs- und Besetzungsverfahren wird sich die Quote an unbesetzten Stellen im Laufe des Jahres voraussichtlich auf ca. 10 % reduzieren. BASt 26,5 15,0 17,5 12,5 18,5 23,5 14,0 24,8 22,3 20,3 30,3 Aufgrund von bereits laufenden Ausschreibungs- und Besetzungsverfahren kann die Quote an unbesetzten Stellen auf ca. 3,0 % reduziert werden. KBA 10,5 27,5 25,0 10,0 8,5 5,0 0,5 26,5 6,5 17,5 6,5 Die 2018 unbesetzten Stellen konnten besetzt werden. DWD 140,5 196,5 145,5 99,0 127,0 120,0 120,5 177,5 178,5 196,0 212,0 Aufgrund von bereits laufenden Ausschreibungs- und Besetzungsverfahren, internen Personalplanungen (z. B. Übernahme von Auszubildenden und Anwärterinnen und Anwärtern, Rückkehr aus Beurlaubungen und Teilzeit) sowie Reservierungen für Kompensationsleistungen wird sich die Quote an unbesetzten Stellen voraussichtlich auf ca. 3,5 % reduzieren. LBA 37,0 31,5 21,0 11,0 288,5 356,5 441,5 353,0 256,0 207,5 199,0 Aufgrund von bereits laufenden Ausschreibungs- und Besetzungsverfahren und internen Personalplanungen wird sich die Quote an unbesetzten Stellen voraussichtlich auf ca. 2,5 % reduzieren. LBA-FS Bei der Dienststelle Flugsicherung des Luftfahrt-Bundesamtes – LBA-FS – als Stellenabbaubereich – sind keine Planstellen und Stellen nachzubesetzen. BFU 3,2 3,0 2,0 0,5 1,5 1,5 7,0 3,0 6,5 3,0 3,0 Die unbesetzten Stellen entstehen durch Fluktuation und werden jeweils sukzessive nachbesetzt. EBA 0,0 15,5 47,5 62,0 33,5 76,5 117,5 201,5 192,0 182,5 130,0 Aufgrund von bereits laufenden Ausschreibungs- und Besetzungsverfahren sowie internen Personalplanungen (z. B. Übernahme von Auszubildenden und Anwärterinnen und Anwärtern, Rückkehr aus Beurlaubungen und Teilzeit) wird sich die Quote an unbesetzten Stellen voraussichtlich auf ca. 1,3 % reduzieren. BEU 9,0 Für fünf der unbesetzten Stellen besteht eine Stellenbesetzungssperre durch Haushaltsvermerk. Für den Rest laufen bereits Ausschreibungs- und Besetzungsverfahren. WSV inkl. BAW, BfG, HK 174,0 762,0 849,5 730,0 729,0 640,0 859,0 1.028 921,0 1.249,5 1.399,0 Der weit überwiegende Teil (rd. 96,5 %) der hier ausgewiesenen unbesetzten Stellen befindet sich im laufenden Ausschreibungs- und Besetzungsverfahren, internen Personalplanungen (z. B. Übernahme von Auszubildenden und Anwärterinnen und Anwärtern, Rückkehr aus Beurlaubungen und Teilzeit) sowie Reservierungen für Kompensationsleistungen. Als unbesetzt im engeren Sinne können daher tatsächlich nur 3,5% gelten. Zur beschleunigten Besetzung der Stellen wurden im Rahmen einer Analyse des Besetzungsprozesses Optimierungspotentiale ausfindig gemacht und umgesetzt: So wurden Verfahrensschritte zeitlich gestrafft, Besetzungsentscheidungen auf die Ämterebene delegiert (bis Entgeldgruppe 8) und eine IT-Anwendung „Demografische Entwicklung installiert, die eine vorausschauendere und gezieltere Stellen- und Personalbewirtschaftung ermöglicht. BSH 39,0 66,0 82,5 76,0 67,5 68,5 94,0 90,5 72,0 120,5 105,5 Aufgrund von bereits laufenden Ausschreibungs- und Besetzungsverfahren und internen Personalplanungen (z. B. Übernahme von Auszubildenden und Anwärterinnen und Anwärtern, Rückkehr aus Beurlaubungen und Teilzeit) wird sich die Quote an unbesetzten Stellen voraussichtlich auf ca. 3,3 % reduzieren. BSU 0,5 1,0 3,0 2,0 1,0 0,0 0,0 1,0 0,0 2,0 1,0 Die eine unbesetzte Stelle in 2018 konnte besetzt werden. BAV 16,0 16,0 13,0 Für alle unbesetzten Stellen laufen bereits Ausschreibungs- und Besetzungsverfahren. FBA 12,0 Fünf Dienstposten sind besetzt. Für die restlichen sieben sind Bewerberinnen und Bewerber ausgewählt; aufgrund von Kündigungsfristen erfolgen die Einstellungen in Kürze. BBR 62,0 64,0 47,5 66,5 57,0 55,5 DLZ-IT 8,0 99,0 41,5 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/9720 6. Wie viele Haushaltsmittel für Personal standen den Behörden im Zeitraum von 2008 bis 2018 jährlich zur Verfügung? Für die Personalausgaben der nachgeordneten Behörden waren in den Jahren 2008 bis 2018 folgende Beträge veranschlagt: Nachgeordnete Behörden in T € 2008 1.054.025 2009 1.132.555 2010 1.102.453 2011 1.096.227 2012 1.060.658 2013 1.123.687 2014 1.077.972 2015 1.150.492 2016 1.144.192 2017 1.192.397 2018 1.157.587 7. Stehen einzelne Behörden nach Auffassung der Bundesregierung vor besonderen Schwierigkeiten, ausgeschriebene Planstellen zu besetzen? Falls ja, welche Behörden sind dies, und was sind nach Auffassung der Bundesregierung die jeweiligen Ursachen für diese Probleme? Die nachfolgenden Ausführungen treffen auf alle nachgeordneten Behörden des Geschäftsbereichs zu. Die Besetzung von freien Bestandsstellen für alle Behörden des Geschäftsbereichs hat besondere Priorität. Dem wachsenden Bedarf an Personal, der zusätzlich durch die überdurchschnittlich hohe Zahl an Personalabgängen sowohl durch Regelrenteneintritt (geburtenstarke Jahrgänge) als auch vorgezogene Renteneintritte durch Inanspruchnahme der Rente mit 63 verursacht wird, steht auf dem Arbeitsmarkt ein geringer werdendes Angebot an qualifizierten Fachkräften insbesondere im technischen Bereich gegenüber. Dazu trägt auch die wachsende Konkurrenzsituation mit anderen Arbeitgebern des öffentlichen und privaten Bereichs bei. 8. Wie viele Überstunden haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Behörden im Jahr 2018 insgesamt geleistet (bitte einzeln nach Behörde aufschlüsseln )? Die Angaben über geleistete Überstunden (Tarifbeschäftigte) bzw. Mehrarbeitsstunden (Beamtinnen und Beamte) werden nicht einheitlich, sondern in dezentralen Anwendungen und Systemen in den Behörden erfasst. Die Aufbewahrung der Daten erfolgt grundsätzlich für drei Monate gemäß § 7 Absatz 7 Arbeitszeitverordnung . Überstunden bzw. Mehrarbeitsstunden sind nach den geltenden beamtenrechtlichen sowie tarifrechtlichen Vorschriften innerhalb bestimmter Fristen vorrangig durch Freizeit auszugleichen. Etwaige Zeitkonten unterliegen daher einer kontinuierlichen Veränderung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333