Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 25. April 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/9731 19. Wahlperiode 26.04.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bernd Reuther, Frank Sitta, Torsten Herbst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/9379 – Die Zukunft der Regionalflughäfen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Anfang des Jahres 2019 stellte die Airline Germania Fluggesellschaft mbH den Flugbetrieb auf den von ihr betriebenen Strecken ein. Die Fluggesellschaft beförderte auf der Kurz- und Mittelstrecke mehr als vier Millionen Passagiere pro Jahr und verband mehr als 60 Ziele innerhalb Europas, Nordafrikas sowie im Nahen und Mittleren Osten. Zuletzt betrieb die Schweizer Germania Flug AG und die Bulgarian Eagle Germania 37 Flugzeuge (www.tagesschau.de/wirtschaft/ germania-insolvenz-101.html). Der Verlust des Carriers hat einige Flughäfen in die Bredouille gebracht. An diesen Standorten war die Germania mit bis zu 70 Prozent vertreten. Die Deutsche Flugsicherung (DFS) berechnet den Fluggesellschaften für ihre Arbeit bei Starts und Landungen eine Gebühr, die sich nach der Zahl der Passagiere richtet. Auf allen internationalen Flughäfen in Deutschland ist diese gleich. Allerdings sind aufgrund des höheren Passagieraufkommens beispielsweise in Frankfurt oder München die Kosten pro Kopf deutlich geringer als in Münster oder Erfurt. Dadurch werden kleine Flughäfen von den größeren subventioniert . Flughäfen, die nicht im Abrechnungsregime der DFS sind, müssen die Dienste selber erbringen. Aufgrund des subventionierten „Marktpreises“ können die Flughäfen die Kosten allerdings nicht an die Nutzer weitergeben. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD haben die Regierungsparteien vereinbart, dass sie die „Anteile der in den letzten Jahren gestiegenen Kosten für die Sicherheit der Menschen beim Fliegen übernehmen“ werden. Das würde auch eine Entlastung für einige Regionalflughäfen bedeuten. Für einige Regionalflughäfen ist die Umsetzung dieser Forderung besonders wichtig, weil sie ab dem Jahr 2024 nicht mehr subventioniert werden dürfen. Die Bundesregierung geht davon aus, dass Daseinsfürsorge nicht einen einzelnen Flughafen beinhaltet. Stattdessen soll das Netz der Verkehrsflughäfen in den Blick genommen werden. Demzufolge ist nach Auffassung der Fragesteller die Struktur der Regionalflughäfen neben den internationalen Flughäfen von zentraler Bedeutung für die Weiterentwicklung der Luftfahrt (Luftverkehrskonzept , S. 20, www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Publikationen/LF/luftverkehrskonzept. pdf?__blob=publicationFile). Die Kompetenz des Bundes für die Anlage und Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9731 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode den Betrieb von Flughäfen folgt aus Artikel 73 Absatz 1 Nummer 6 des Grundgesetzes . 1. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Passagierzahlen an den deutschen Regionalflughäfen in den letzten fünf Jahren entwickelt (bitte nach Standorten aufschlüsseln)? Es wird auf die im Internet frei verfügbaren Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes zum Luftverkehr auf den Hauptverkehrsflughäfen (Fachserie 8 Reihe 6.1) verwiesen. Die Zahlen sind unter folgendem Link abrufbar: www. destatis.de/GPStatistik/receive/DESerie_serie_00000094. 2. Welche Regionalflughäfen in Deutschland wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von der Fluggesellschaft Germania angeflogen? Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden die folgenden Regionalflughäfen von der Fluggesellschaft Germania angeflogen: Augsburg (AGB), Bremen (BRE), Dresden (DRS), Erfurt/Weimar (ERF), Friedrichshafen (FDH), Münster/ Osnabrück (FMO), Rostock-Laage (RLG) (Soweit in der Kleinen Anfrage von Regionalflughäfen gesprochen wird, werden hierunter Flughäfen bis zu drei Mio. Passagiere im Jahr gefasst (in Anlehnung an Artikel 1 Nr. 153 der Verordnung (EU) 2017/1084)). 3. Wie hoch war der Marktanteil der Germania an diesen Flughäfen nach Kenntnis der Bundesregierung? Zu den Marktanteilen der Germania an den betreffenden Flughäfen liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. 4. Gibt es nach Ansicht der Bundesregierung Wettbewerbsverzerrungen zwischen Regionalflughäfen? a) Wenn ja, wie sehen diese aus? b) Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, diese aufzulösen? Die Fragen 4 bis 4b werden im Zusammenhang beantwortet. Soweit es Wettbewerbsverzerrungen unter den Regionalflughäfen geben könnte, werden diese von der Europäischen Kommission im Rahmen der Leitlinien für staatliche Beihilfen für Flughäfen und Luftverkehrsgesellschaften (2014C 99/03) überprüft. 5. Welche wirtschaftliche Bedeutung haben Regionalflughäfen nach Auffassung der Bundesregierung für ihre Region? Regionalflughäfen leisten einen wichtigen Beitrag für den Wirtschaftsstandort Deutschland insgesamt. Zum einen gewährleistet das dezentrale deutsche Flugplatzsystem eine gleichmäßige Anbindung aller Regionen. Zum anderen begünstigen Regionalflugplätze die Ansiedlung von Unternehmen und sind wichtige Arbeitgeber in der Region. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/9731 6. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung regelmäßige Zuwendungen aus öffentlicher Hand an Regionalflughäfen? Wenn ja, welche (bitte nach Standorten, Zuwendungsart und Zuwendungshöhe aufschlüsseln)? Alle genehmigten Beihilfen über 500 000 Euro sind dem Transparenzmodul der Europäischen Kommission unter folgendem Link zu entnehmen: https://web gate.ec.europa.eu/competition/transparency/public/search/results. 7. Erwägt die Bundesregierung Maßnahmen, um auch nach 2024 Zahlungen der öffentlichen Hand an Regionalflughäfen – aufgrund der strukturellen Veränderungen im Luftverkehr – zu ermöglichen, die deren Bestand in Verbindung mit der Erreichung der Wettbewerbsfähigkeit des Flughafens sichern können? Wenn ja, welche? Die Bundesregierung prüft im Rahmen der anstehenden Evaluierung der Leitlinien für staatliche Beihilfe für Flughäfen und Luftfahrtunternehmen, ob auch nach Ablauf der Übergangsfrist der Leitlinien nach 2024 Zahlungen der öffentlichen Hand für Regionalflughäfen ermöglicht werden sollten. 8. Gehören Regionalflughäfen nach Auffassung der Bundesregierung zur Daseinsvorsorge im Sinne des Luftverkehrskonzepts des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), sodass sie von öffentlicher Hand unterstützt werden sollten? Wenn ja, für welche Regionalflughäfen gilt das im Besonderen (bitte aufschlüsseln )? Es wird auf Ausführungen zum Thema „Flughäfen und Daseinsvorsorge“ im Luftverkehrskonzept des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur verwiesen: www.destatis.de/GPStatistik/receive/DESerie_serie_000000 94. 9. Arbeitet die Bundesregierung bereits an Konzepten, den Einsatz von bemannten bzw. unbemannten, vollelektrischen Senkrechtstartern (Flugtaxis) zu ermöglichen? Wenn ja, in welcher Form finden Regionalflughäfen Berücksichtigung? Der Einsatz von sog. Flugtaxis ist kein spezielles Thema für Regionalflughäfen, da es sich bei dem zukünftigen Einsatz dieser Verkehrsmittel in erster Linie um individuelle Verbindungen handeln dürfte. Gleichwohl gibt es zu Testzwecken an einigen Flugplätzen Projekte zur Erprobung dieser neuen Mobilitätsform. 10. Wie sieht die Bundesregierung die Zukunft der Regionalflughäfen? Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass Regionalflughäfen in Zukunft eine wichtige Rolle spielen können, um Regionen anzubinden und insbesondere Punkt-zu-Punkt-Verkehre abwickeln zu können, wo ein verkehrlicher Bedarf nach solchen Verbindungen besteht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333