Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 25. April 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/9751 19. Wahlperiode 29.04.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Alexander S. Neu, Heike Hänsel, Andrej Hunko, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/9316 – Forderung des US-Präsidenten nach Übernahme der Finanzierung der US-Truppen durch die Gastnationen – auch in Deutschland V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der US-Präsident Donald Trump hat jüngst verkündet, nach dem Willen der USA sollten die Kosten für die im Ausland stationierten US-Truppen künftig von den Stationierungsländern in Gänze plus 50 Prozent („Costs plus 50“) übernommen werden (www.focus.de/politik/ausland/usa/trump-droht-wuerde-fuenfmilliarden -dollar-kosten-deutschland-soll-fuer-us-soldaten-zahlen_id_104328 67.html). Die deutschen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler beteiligen sich derzeit mit rund 1 Mrd. US-Dollar pro Jahr an den Kosten der Stationierung. Das sind etwa 28 Prozent der US-Stationierungskosten (www.dw.com/de/trump-deutschlandsoll -mehr-f%C3%BCr-us-soldaten-zahlen/a-47858245). Südkorea und Polen stellen in diesem Kontext die ersten Testfälle dar (www. heise.de/tp/features/Trump-Regierung-will-Kosten-und-50-Prozent-fuer- US-Truppen-im-Ausland-fordern-4330267.html?view=print). Stellungnahmen der Bundesregierung hat es dazu bislang nicht gegeben. 1. Wann haben die US-Regierung oder nachgeordnete US-Stellen die Bundesregierung oder nachgeordnete bundesdeutsche Stellen zwecks einer entsprechenden Kostenübernahme für die in Deutschland stationierten US-Militärs formell oder informell kontaktiert? 2. Seit wann befinden sich die Bundesregierung oder nachgeordnete Stellen mit der US-Seite formell oder informell im Gespräch über eine zusätzliche Kostenübernahme (über die bisherige 28-prozentige Beteiligung hinaus)? 3. Welche Position vertritt die Bundesregierung gegenüber der Forderung der US-Regierung, ungeachtet dessen, ob die US-Regierung oder nachgeordnete US-Stellen mit der Bundesregierung oder nachgeordneten bundesdeutschen Stellen diesbezüglich in Kontakt stehen? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9751 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 4. Welche Argumente sprächen für eine höhere, gänzliche oder gar gänzliche plus 50 Prozent („Cost plus 50“) Kostenübernahme, welche sprächen aus Sicht der Bundesregierung dagegen? 5. Sieht die Bundesregierung in der Forderung der Trump-Administration eine Bedrohung der Kohäsion der NATO? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? 6. Wie hoch wären bei einer vollständigen Übernahme der Stationierungskosten plus 50 Prozent für das Jahr 2020 die Kosten für die deutschen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler? Die Fragen 1 bis 6 werden zusammen beantwortet. Der Bundesregierung liegt keine Anfrage der US-Regierung oder nachgeordneter US-Stellen im Sinne der Fragestellung vor. Sie nimmt die Medienberichterstattung zu „Costs plus 50“ zur Kenntnis. Sie hat dabei die Stellungnahme des geschäftsführenden US-Verteidigungsministers, Patrick Shanahan, in einer Anhörung vor dem US Senat am 14. März 2019 zur Kenntnis genommen, wonach keine derartigen Pläne bestünden. Im Übrigen äußert sich die Bundesregierung zu hypothetischen Fragen grundsätzlich nicht. 7. Warum zahlen die deutschen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler überhaupt für die Stationierung der US-Streitkräfte in Deutschland, zumal der geostrategische Vorteil der Stationierung in Deutschland für die USA enorm, für Deutschland gering oder gar nicht vorhanden ist? Die Zusammenarbeit mit den USA, insbesondere im sicherheitspolitischen Bereich , bleibt elementar für die Sicherheit Deutschlands und Europas. Die Stationierung von US-Streitkräften in Deutschland sowie die sicherheitspolitische Kooperation Deutschlands mit den USA im bilateralen wie im NATO-Rahmen liegen im zentralen sicherheitspolitischen Interesse Deutschlands und Europas. Die Bundesregierung kommt gemäß ihrer Verpflichtungen nach dem Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut für einen Teil der Verteidigungsfolgekosten ausländischer in Deutschland stationierter Truppen auf. 8. Planen die USA eine personelle Aufstockung ihrer Truppe in den nächsten Jahren in Deutschland? Wenn ja, wie umfangreich soll die Aufstockung sein? Die USA haben im September 2018 die Stationierung von 1500 zusätzlichen Soldatinnen und Soldaten in Deutschland bis 2020 angekündigt. Der Bundesregierung liegen keine Informationen über darüberhinausgehende Stationierungen vor. 9. Würde die Bundesregierung im Falle einer vollständigen Kostenübernahme konsequent die Einhaltung des Völkerrechts durch die auf deutschem Territorium operierenden US-Truppen überprüfen? Nach Artikel II des NATO-Truppenstatuts sind die US-Streitkräfte in Deutschland dazu verpflichtet, die in Deutschland geltende Rechtsordnung, einschließlich des relevanten Völkerrechts, zu achten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333