Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 29. April 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/9797 19. Wahlperiode 30.04.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jessica Tatti, Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/9114 – Mobile Arbeit V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Mobile Arbeit zeichnet sich dadurch aus, dass sie weder an das Büro noch an den häuslichen Arbeitsplatz gebunden ist. Im Gegensatz zur klassischen Telearbeit („Home Office“) ist der Arbeitsort von mobil Arbeitenden flexibel. Beim Home Office arbeiten Beschäftigte an einem festen Arbeitsplatz zu Hause, der vom Arbeitgeber eingerichtet und bezahlt wird und der den Bestimmungen der Arbeitsstättenverordnung unterliegt. Der wöchentliche Umfang der Telearbeit ist im Arbeitsvertrag oder im Rahmen einer Vereinbarung geregelt. Mobile Arbeit wird mit dem Laptop, Tablet oder Smartphones unabhängig von festen Arbeitsplätzen und Arbeitszeiten „von unterwegs aus“ verrichtet. Das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderte Forschungsprojekt „prentimo“ definiert mobile Arbeit als Arbeit, die „in erheblichem Maße mit räumlicher Mobilität einhergeht. Die Arbeit wird an verschiedenen Orten – unter Nutzung mobiler Endgeräte – erbracht“ (vgl. Breisig, Grzech-Sukalo, Vogl, 2017: Mobile Arbeit gesund gestalten – Trendergebnisse aus dem Forschungsprojekt prentimo – präventivorientierte Gestaltung mobiler Arbeit). Nach dem Fraunhofer Institut für Arbeitswissenschaft und Organisation (Piele, Piele, 2017: Mobile Arbeit) und der IG Metall-Beschäftigtenbefragung 2017 wird unter mobiler Arbeit das Arbeiten außerhalb des Betriebes verstanden, das sowohl online als auch offline an einem frei gewählten Ort oder von unterwegs aus erledigt werden kann. Mobile Arbeit kann den Beschäftigten mehr räumliche und zeitliche Gestaltungsfreiheit ermöglichen, jedoch auch zu neuen physischen und psychischen Belastungen führen (vgl. Breisig, Grzech-Sukalo, Vogl). In der IG Metall-Beschäftigtenbefragung 2017 stehen die Beschäftigten mobiler Arbeit mehrheitlich positiv gegenüber, solange die nötigten Voraussetzungen dafür vorliegen. Gleichzeitig zeigt sich aber auch, dass fast die Hälfte (42 Prozent) der Beschäftigten mit mobiler Arbeit von überlangen Arbeitszeiten – also Wochenarbeitszeiten von 41 Stunden und mehr – betroffen sind. Durch die bei mobiler Arbeit üblicherweise fehlenden zeitlichen Vorgaben und die mangelnden Kontrollmöglichkeiten durch den Arbeitgeber, kommt es zu einer „Individualisierung des Gesundheitsschutzes: Die Einhaltung von Arbeits- und Gesundheitsschutz wird den Beschäftigten überantwortet. Das Arbeitsschutzgesetz, das den Arbeitgeber verpflichtet, für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftig- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9797 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode ten zu sorgen, verliert so an praktischer Bedeutung“. Mobiles Arbeiten birgt damit das Risiko der „interessierten Selbstgefährdung“ (vgl. Breisig, Grzech-Sukalo , Vogl). Tägliche Arbeitszeiten über acht und insbesondere über zehn Stunden hinaus gehen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen, sicherheitsbezogenen Risiken und Einschränkungen bei der Leistungsfähigkeit einher (BAuA, 2017: Ort- und zeitflexibles Arbeiten: Gesundheitliche Chancen und Risiken). V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Zur Beantwortung der Fragen werden u. a. Daten aus der BAuA-Arbeitszeitbefragung und dem IAB-Betriebspanel herangezogen. Soweit Bezug auf die BAuA-Arbeitszeitbefragung 2017 genommen wird, ist Folgendes zu beachten: Die Arbeitszeitbefragung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) ist eine repräsentative Befragung von Erwerbstätigen in Deutschland und enthält Informationen zu mobilen Arbeitsformen . Sie erhebt jedoch keine Daten zu mobiler Arbeit auf betrieblicher Ebene. Unter dem Begriff mobile Arbeit kann eine Vielzahl ortsflexibler Arbeitsmodelle zusammengefasst werden. So umfasst die mobile Arbeit neben Telearbeit oder Homeoffice z. B. auch das Arbeiten von unterwegs oder Dienstreisen. Darüber hinaus ist das mobile Arbeiten bei vielen Berufen Bestandteil der Arbeitsaufgabe, wie z. B. im Fall von Personen im Logistikbereich, Personen- oder Fahrgastbeförderung , Schiffs- und Flugpersonal, mobilen Servicetätigkeiten und ambulanten Diensten. Diese Komplexität erschwert eine einheitliche Definition, wie auch verlässliche Angaben zur Verbreitung mobiler Arbeit. In der BAuA-Arbeitszeitbefragung 2017 wurden zwei Aspekte mobilen Arbeitens erfasst. Zum einen wurde erfasst, ob mit dem Arbeitgeber Homeoffice oder Telearbeit vereinbart wurde (vgl. dazu auch Bundestagsdrucksache 19/9032), zum anderen schätzten die Befragten die Mobilität ihres Arbeitsortes ein. Die Befragungsergebnisse wurden zur Beantwortung der hier gestellten Fragen auf abhängig Beschäftigte im Alter von 15 bis 65 Jahren, die mindestens zehn Wochenstunden arbeiten, eingegrenzt. Soweit Bezug auf das IAB-Betriebspanel 2018 genommen wird, ist Folgendes zu beachten: Im IAB-Betriebspanel 2018 kamen erstmalig Fragen zu mobiler Arbeit zum Einsatz . Unter mobiler Arbeit wird hier sowohl das Arbeiten von unterwegs als auch von Zuhause aus unter Einsatz digitaler Endgeräte verstanden. 1. Wie viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung – zumindest gelegentlich – mobil (bitte mit Angabe der jeweiligen Bundesländer sowie differenziert nach Alter, Geschlecht, Wirtschaftszweig , Qualifikation, Einkommen auflisten)? Auf die Frage in der BAuA-Arbeitszeitbefragung 2017 zur Einschätzung der Mobilität ihres Arbeitsortes gaben drei Viertel der Befragten an, dass sie überwiegend an einem festen Arbeitsort arbeiten. Von den 25 Prozent der Befragten, deren Arbeitsort hauptsächlich mobil ist bzw. die an wechselnden Arbeitsorten arbeiten , wechselt bei drei Prozent der Arbeitsort wochen- oder monatsweise, sechs Prozent haben mehrere Arbeitsorte in einer Woche, acht Prozent haben täglich mehrere Einsatzorte, drei Prozent sind mit ihrer Arbeit nicht an einen festen Arbeitsort gebunden und bei fünf Prozent ist der Arbeitsort selbst mobil. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/9797 In der nachstehenden Tabelle wird die Verbreitung von mobiler Arbeit differenziert nach Alter, Geschlecht, Bildungsniveau, Wirtschaftszweigen, Bruttoverdienst und Bundesland dargestellt. Aufgrund von zum Teil zu geringen Fallzahlen werden die 25 Prozent der hauptsächlich mobil bzw. an wechselnden Arbeitsorten Arbeitenden zusammengefasst. Merkmal Beschäftigte mit überwiegend mobiler Arbeit/wechselnden Arbeitsorten in Prozent Geschlecht Männlich 34 Weiblich 14 Alter in Jahren 15-29 27 30-44 25 45-54 24 55-65 24 ISCED- Bildungsniveau Niedrig * Mittel 27 hoch 21 Wirtschaftszweig. A-U (WZ 2008) der Haupttätigkeit A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei * B Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden * C Verarbeitendes Gewerbe 14 D Energieversorgung * E Wasserversorgung; Abwasser-, Abfallentsorgung u. Beseitigung v. Umweltverschm. * F Baugewerbe 75 G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 12 H Verkehr und Lagerei 59 I Gastgewerbe * J Information und Kommunikation 23 K Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen * L Grundstücks- und Wohnungswesen * M Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen 18 N Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen 43 O Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherungen 22 P Erziehung und Unterricht 16 Q Gesundheit und Sozialwesen 21 R Kunst, Unterhaltung und Erholung * S Erbringung von sonstigen Dienstleistungen 26 T Private Haushalte: Hauspersonal, Herstellung u. Dienstleistungen * U Exterritoriale Organisationen u. Körperschaften * Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9797 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Merkmal Beschäftigte mit überwiegend mobiler Arbeit/wechselnden Arbeitsorten in Prozent Monatlicher Bruttoverdienst in 5 Gruppen bis 1.499 Euro 20 1.500 – 2.499 Euro 31 2.500 – 3.499 Euro 27 3.500 – 4.499 Euro 21 4.500 Euro und mehr 23 Bundesland Schleswig Holstein 25 Hamburg 35 Niedersachsen 26 Bremen * Nordrhein-Westfalen 25 Hessen 21 Rheinland-Pfalz 23 Baden-Württemberg 23 Bayern 24 Saarland * Berlin 21 Brandenburg 35 Mecklenburg-Vorpommern * Sachsen 29 Sachsen-Anhalt 30 Thüringen 18 Gesamt 25 Quelle: BAuA-Arbeitszeitbefragung 2017 (7 608 ≤ n ≤ 8 754); * Fallzahl zu gering Lesebeispiel: 34 Prozent der Männer und 14 Prozent der Frauen berichten von überwiegend mobiler Arbeit bzw. wechselnden Arbeitsorten. 2. Wie hoch ist der Anteil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit mobiler Arbeit nach Kenntnis der Bundesregierung in den jeweiligen Wirtschaftszweigen (bitte, soweit möglich, nach Alter, Geschlecht, Qualifikation , Einkommen und Bundesland differenzieren)? Die BAuA-Arbeitszeitbefragung 2017 erlaubt zwar eine Differenzierung nach Wirtschaftszweigen, eine weitere Differenzierung innerhalb der Wirtschaftszweige ist jedoch aufgrund zum Teil sehr geringer Fallzahlen nicht möglich. 3. Wie hat sich die Anzahl der Beschäftigten mit mobiler Arbeit seit 2012 insgesamt entwickelt (bitte nach Jahr und, soweit möglich, nach Wirtschaftszweig aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen nicht ausreichende Daten vor, um eine Entwicklung der mobilen Arbeit seit dem Jahr 2012 abzubilden, da unterschiedliche Mobilitätsformen (mobile Arbeit/wechselnde Arbeitsorte) im Rahmen der BAuA-Arbeitszeitbefragung nur im Jahr 2017 erfasst wurden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/9797 4. In wie vielen Betrieben in der Bundesrepublik Deutschland wird nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit mobile Arbeit eingesetzt? Nachfolgende Tabelle zeigt eine Auflistung über die Anzahl von Betrieben mit einem Angebot zu mobilem Arbeiten nach Branche. Die Zahlen basieren auf Hochrechnungen der Ergebnisse des IAB-Betriebspanels 2018. Anzahl der Betriebe mit Angebot zu mobilem Arbeiten Land-/Forstwirtschaft 3.109 Bergbau/Energie/Wasser/Abfall 5.869 Nahrung/Genuss 3.381 Verbrauchsgüter 4.445 Produktionsgüter 9.000 Investitions-/Gebrauchsgüter 27.354 Baugewerbe 35.642 Großhandel/KFZ-Handel und -Reparatur 46.873 Einzelhandel 27.138 Verkehr und Lagerei 20.986 Information und Kommunikation 43.490 Gastgewerbe 10.407 Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 32.867 Wirtschaftliche, wissenschaftl. und freiberufliche DL 167.594 Erziehung und Unterricht 19.897 Gesundheits- und Sozialwesen 46.430 Sonstige Dienstleistungen 16.247 Interessenvertretungen 22.840 Öffentliche Verwaltung 11.693 Quelle: IAB-Betriebspanel 2018. Werte sind hochgerechnet. 5. In wie vielen Betrieben in der Bundesrepublik Deutschland (prozentual) ist nach Kenntnis der Bundesregierung mobiles Arbeiten nicht möglich? Diese Frage wird so interpretiert, dass hier nach dem jeweiligen Anteil der Betriebe gefragt ist, in denen mobile Arbeit derzeit (Stand: 30. Juni 2018) nicht angeboten wird. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9797 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Durch Hochrechnung von Ergebnissen des IAB-Betriebspanels 2018 sind in der nachfolgenden Tabelle die Anteile der Betriebe je Wirtschaftszweig näherungsweise bestimmt, die ihren Beschäftigten kein Angebot zu mobiler Arbeit unterbreiten . Anteile der Betriebe ohne Angebot zu mobilem Arbeiten in Prozent Land-/Forstwirtschaft 94,75 Bergbau/Energie/Wasser/Abfall 67,13 Nahrung/Genuss 87,06 Verbrauchsgüter 80,88 Produktionsgüter 62,03 Investitions-/Gebrauchsgüter 73,33 Baugewerbe 84,63 Großhandel/KFZ-Handel und -Reparatur 71,95 Einzelhandel 89,04 Verkehr und Lagerei 74,56 Information und Kommunikation 28,05 Gastgewerbe 93,32 Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 47,90 Wirtschaftliche, wissenschaftl. und freiberufliche DL 57,43 Erziehung und Unterricht 68,02 Gesundheits- und Sozialwesen 79,55 Sonstige Dienstleistungen 85,51 Interessenvertretungen 47,97 Öffentliche Verwaltung 58,91 Quelle: IAB-Betriebspanel 2018. Werte sind hochgerechnet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/9797 6. Welche Erhebungen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung über die Längen der Arbeitszeiten von Beschäftigten mit mobiler Arbeit, und zu welchen Ergebnissen kommen diese bezüglich der Länge und Lage der Arbeitszeiten ? Die BAuA-Arbeitszeitbefragung 2017 gibt Auskunft über die Länge und Lage unterschiedlicher Formen mobiler Arbeit. Merkmal Beschäftigte mit überwiegend mobiler Arbeit/wechselnden Arbeitsorten in Prozent Beschäftigte mit überwiegend festem Arbeitsort in Prozent Teil-/Vollzeit (Tatsächliche Wochenarbeitszeit) Teilzeit (10-34 Stunden) 14 25 Vollzeit (35 Stunden und mehr) 86 75 Gesamt 100 100 Atypische Arbeitszeiten Arbeitszeit zwischen 7 und 19 Uhr 76 79 Untypische Arbeitszeiten 24 21 Gesamt 100 100 Wochenendarbeit Keine Wochenendarbeit 48 61 Nur samstags 22 18 Auch sonntags 30 22 Gesamt 100 100 Quelle: BAuA-Arbeitszeitbefragung 2017 (7 973 ≤ n ≤ 8 410) Lesebeispiel: 14 Prozent der Beschäftigten mit überwiegend mobiler Arbeit/ wechselnden Arbeitsorten arbeiten in Teilzeit, 86 Prozent in Vollzeit. 7. Wie sind nach Kenntnis der Bundesregierung die vereinbarten Arbeitszeiten von a) Beschäftigten mit mobiler Arbeit und von b) Beschäftigten ohne mobile Arbeit (bitte nach Wochenarbeitszeiten von bis zu 20 Stunden, 21 bis 34 Stunden, 35 Stunden, 36 bis 39 Stunden, 40 Stunden, 41 bis 48 Stunden und mehr als 48 Stunden aufschlüsseln)? Die BAuA-Arbeitszeitbefragung 2017 zeigt, dass Beschäftigte mit überwiegend mobiler Arbeit/wechselnden Arbeitsorten durchschnittlich längere vertragliche Arbeitszeiten vereinbart haben (vgl. nachstehende Tabelle). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9797 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vereinbarte Wochenarbeitszeit (in Stunden) Beschäftigte mit überwiegend mobiler Arbeit/wechselnden Arbeitsorten in Prozent Beschäftigte mit überwiegend festem Arbeitsort in Prozent 10-20 7 12 21-34 10 16 35 5 10 36-39 21 26 40 44 31 41-48 11 5 über 48 * * Gesamt 100 100 Quelle: BAuA-Arbeitszeitbefragung 2017 (n = 8 216) Lesebeispiel: 7 Prozent der Beschäftigten mit überwiegend mobiler Arbeit/wechselnden Arbeitsorten haben eine Wochenarbeitszeit von 10-20 Stunden vereinbart , bei Beschäftigten mit überwiegend festem Arbeitsort sind es 12 Prozent. 8. Wie sind nach Kenntnis der Bundesregierung die jeweiligen tatsächlichen Arbeitszeiten von a) Beschäftigten mit mobiler Arbeit und von b) Beschäftigten ohne mobile Arbeit (bitte nach tatsächlichen Wochenarbeitszeiten von bis zu 20 Stunden, 21 bis 34 Stunden, 35 Stunden, 36 bis 39 Stunden, 40 Stunden, 41 bis 48 Stunden und mehr als 48 Stunden aufschlüsseln)? Insgesamt zeigt die BAuA-Arbeitszeitbefragung 2017, dass der Anteil von Befragten mit kürzeren bzw. moderaten tatsächlichen Arbeitszeiten bei Beschäftigten mit überwiegend mobiler Arbeit/wechselnden Arbeitsorten geringer ist als bei Beschäftigten mit festem Arbeitsort. Der Anteil längerer tatsächlicher Arbeitszeiten ist hingegen größer bei Beschäftigten mit überwiegend mobiler Arbeit/wechselnden Arbeitsorten (vgl. nachstehende Tabelle). Tatsächliche Wochenarbeitszeit (in Stunden) Beschäftigte mit überwiegend mobiler Arbeit/wechselnden Arbeitsorten in Prozent Beschäftigte mit überwiegend festem Arbeitsort in Prozent 10-20 6 8 21-34 9 16 35 3 5 36-39 8 14 40 18 20 41-48 31 28 über 48 26 9 Gesamt 100 100 Quelle: BAuA-Arbeitszeitbefragung 2017 (n = 8 381) Lesebeispiel: Sechs Prozent der Beschäftigten mit überwiegend mobiler Arbeit/ wechselnden Arbeitsorten arbeiten tatsächlich 10 – 20 Stunden pro Woche, dies gilt für acht Prozent der Beschäftigten mit überwiegend festem Arbeitsort. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/9797 9. Wie verhalten sich nach Kenntnis der Bundesregierung die gewünschten Arbeitszeiten zu den tatsächlichen Arbeitszeiten a) von Beschäftigten mit mobiler Arbeit und von b) Beschäftigten ohne mobile Arbeit? In der BAuA-Arbeitszeitbefragung 2017 wurde u. a. nach gewünschten und tatsächlichen Arbeitszeiten (pro Woche) gefragt. Ist die gewünschte Arbeitszeit kürzer als die tatsächliche Arbeitszeit, so wird von einem Verkürzungswunsch gesprochen . Ist hingegen die gewünschte Arbeitszeit länger als die tatsächliche Arbeitszeit , so besteht ein Verlängerungswunsch. Sind gewünschte und tatsächliche Arbeitszeit identisch, so ist von einem Wunsch nach Beibehaltung der tatsächlichen Arbeitszeit auszugehen. Verkürzungs- und Verlängerungswünsche von Beschäftigten mit mobiler Arbeit/wechselnden Arbeitsorten können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Merkmal Beschäftigte mit überwiegend mobiler Arbeit/ wechselnden Arbeitsorten in Prozent Beschäftigte mit überwiegend festem Arbeitsort in Prozent Verkürzungswunsch 50 49 Beibehaltung 41 39 Verlängerungswunsch 9 12 Gesamt 100 100 Quelle: BAuA-Arbeitszeitbefragung 2017 (n = 8 297) Lesebeispiel: 50 Prozent der Beschäftigten mit überwiegend mobiler Arbeit/ wechselnden Arbeitsorten haben einen Verkürzungswunsch, dies gilt für 49 Prozent der Beschäftigten mit überwiegend festem Arbeitsort. 10. Wie viele Überstunden werden nach Kenntnis der Bundesregierung a) von Beschäftigten mit mobiler Arbeit und von b) Beschäftigten ohne mobile Arbeit pro Woche geleistet? Die BAuA-Arbeitszeitbefragung 2017 zeigt, dass Beschäftigte mit überwiegend mobiler Arbeit/wechselnden Arbeitsorten seltener keine oder bis zu fünf Überstunden leisten im Vergleich zu Beschäftigten mit überwiegend festem Arbeitsort . Umgekehrt verhält es sich bei fünf oder mehr Überstunden, die bei Beschäftigten mit überwiegend mobiler Arbeit/wechselnden Arbeitsorten häufiger vorkommen als bei Beschäftigten mit festem Arbeitsort. Überstunden pro Woche Beschäftigte mit überwiegend mobiler Arbeit/wechselnden Arbeitsorten in Prozent Beschäftigte mit überwiegend festem Arbeitsort in Prozent Keine bis 2 Stunden 44 55 mehr als 2 bis 5 Stunden 23 25 mehr als 5 bis 10 Stunden 19 14 mehr als 10 Stunden 14 6 Gesamt 100 100 Quelle: BAuA-Arbeitszeitbefragung 2017 (n = 8 138) Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9797 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Lesebeispiel: 44 Prozent der Beschäftigten mit überwiegend mobiler Arbeit/ wechselnden Arbeitsorten leisten keine bzw. bis zu zwei Überstunden pro Woche, dies gilt für 55 Prozent der Beschäftigten mit überwiegend festem Arbeitsort. 11. Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung die Möglichkeit des Arbeitens an einem selbstbestimmten Ort von Beschäftigten bewertet (bitte absolut angeben , sowie nach Alter und Geschlecht aufschlüsseln)? 12. Wie viele Beschäftigte wünschen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Möglichkeit zu mobilem Arbeiten, und wie viele lehnen diese ab? Die Fragen 11 und 12 werden gemeinsam beantwortet. In den gängigen, bevölkerungsrepräsentativen Befragungen sowie der BAuA-Arbeitszeitbefragung ist eine Differenzierung zwischen mobilem Arbeiten bzw. dem Arbeiten an einem selbstbestimmten Ort und Homeoffice – wie sie von den Fragestellern gewünscht ist – nicht möglich. Eine Beantwortung mit Berücksichtigung von Arbeit im Homeoffice erfolgte bereits auf Bundestagsdrucksache 19/9032. 13. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Ausgleich von Mehrarbeit durch Freizeitausgleich oder Lohn für Beschäftigte mit mobiler Arbeit im Vergleich zu Beschäftigten ohne mobile Arbeit geregelt? Mehrarbeit, die im Rahmen von mobiler Arbeit geleistet wird, ist genauso zu behandeln wie Mehrarbeit, die nicht in mobiler Arbeit erbracht wird. Der Bundesregierung ist eine Ungleichbehandlung bei dem Ausgleich von Mehrarbeit für Beschäftigte mit mobiler Arbeit im Vergleich zu Beschäftigten ohne mobile Arbeit nicht bekannt. 14. Wie unterscheidet sich das Lohngefüge Vollzeitbeschäftigter mit mobiler Arbeit vom Lohngefüge der Vollzeitbeschäftigten ohne mobile Arbeit (bitte, soweit möglich, differenziert nach Bundesländern sowie nach Alter, Geschlecht und Gehaltsgruppen auflisten)? Seit wann und auf Basis welcher Vereinbarungen (Tarifvertrag und/oder Betriebsvereinbarung ) sind die erfragten Angebote geregelt? Die BAuA-Arbeitszeitbefragung 2017 zeigt, dass Vollzeitbeschäftigte mit überwiegend mobiler Arbeit/wechselnden Arbeitsorten durchschnittlich weniger verdienen als Beschäftigte mit einem festen Arbeitsort. Bei Männern sind diese Unterschiede stärker ausgeprägt als bei Frauen. In den verschiedenen Altersgruppen zeigen sich jeweils Unterschiede analog zur Gesamtstichprobe (vgl. nachstehende Tabelle). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/9797 Monatlicher Bruttoverdienst für Vollzeitbeschäftigte mit mind. 35 Wochenstunden in Euro Beschäftigte mit überwiegend mobiler Arbeit/wechselnden Arbeitsorten in Prozent Beschäftigte mit überwiegend festem Arbeitsort in Prozent Gesamt bis 1.499 * 4 1.500 – 2.499 32 21 2.500 – 3.499 30 31 3.500 – 4.499 15 21 4.500 und mehr 17 22 Gesamt 100 100 Geschlecht Männer bis 1.499 * * 1.500 – 2.499 32 16 2.500 – 3.499 31 30 3.500 – 4.499 15 23 4.500 und mehr 18 28 Gesamt 100 100 Frauen bis 1.499 * 7 1.500 – 2.499 33 29 2.500 – 3.499 28 33 3.500 – 4.499 18 19 4.500 und mehr 12 13 Gesamt 100 100 Alter in Jahren 15-29 bis 1.499 * * 1.500 – 2.499 * 29 2.500 – 3.499 * 40 3.500 – 4.499 * * 4.500 und mehr * * Gesamt 100 100 30-44 bis 1.499 * * 1.500 – 2.499 30 22 2.500 – 3.499 29 31 3.500 – 4.499 17 22 4.500 und mehr 19 23 Gesamt 100 100 45-54 bis 1.499 * * 1.500 – 2.499 30 17 2.500 – 3.499 32 31 3.500 – 4.499 13 22 4.500 und mehr 21 27 Gesamt 100 100 55-65 bis 1.499 * * 1.500 – 2.499 28 19 2.500 – 3.499 30 26 3.500 – 4.499 19 24 4.500 und mehr 18 27 Gesamt 100 100 Quelle: BAuA-Arbeitszeitbefragung 2017 (n = 5 836); *Fallzahl zu gering Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9797 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Lesebeispiel: Von den Vollzeitbeschäftigten mit überwiegend mobiler Arbeit/ wechselnden Arbeitsorten haben 32 Prozent einen Verdienst von 1 500 bis 2 499 Euro brutto im Monat, dies gilt für 21 Prozent der Vollzeitbeschäftigten mit überwiegend festem Arbeitsort. Getrennte Analysen auf Ebene der Bundesländer sind aufgrund zu geringer Fallzahlen ebenfalls nicht möglich. Informationen zur Frage, seit wann und auf Basis welcher Vereinbarungen (Tarifvertrag und/oder Betriebsvereinbarung) mobile Arbeit geregelt ist, sind auf der Grundlage der BAuA-Arbeitszeitbefragung nicht möglich. 15. Wie viele Betriebe bieten nach Kenntnis der Bundesregierung für Beschäftigte mit mobiler Arbeit Schulungen an, etwa zur Arbeitsorganisation oder zu gesetzlichen Arbeitszeit- und Arbeitsschutzvorgaben? 16. Wie viele Betriebe bieten nach Kenntnis der Bundesregierung mit der Steuerung und Anleitung von Beschäftigten mit mobiler Arbeit betrauten Führungskräften Fortbildung an, etwa zur Organisation, Betreuung und zu rechtlichen Hintergründen für mobile Arbeit? Die Fragen 15 und 16 werden gemeinsam beantwortet. Bedarfsgerechte Schulungen und Fortbildungen sind ein wichtiges Instrument, um die Kompetenzen der Beschäftigten und Führungskräfte im Umgang mit den Anforderungen von mobilen Arbeitsformen zu fördern. Sofern Bedarf besteht, sollten Arbeitgeber entsprechende Angebote bereitstellen. Genaue Daten hierzu liegen der Bundesregierung nicht vor. 17. Wie hoch ist der Anteil der Erwerbstätigen, die am Tag länger als 30 Minuten zum Arbeitsplatz pendeln (bitte, soweit möglich, nach Geschlecht, Teilzeit und Vollzeit und Erwerbsstatus differenzieren)? Wie hat sich der Anteil seit 1991 verändert? Der Anteil der Erwerbstätigen, die am Tag länger als 30 Minuten zum Arbeitsplatz pendeln, lag nach Angaben des Mikrozensus im Jahr 2016 bei 27 Prozent. Im Mikrozensus werden Daten zum sog. "Pendlerverhalten" in mehrjährigen Abständen erhoben. Die letzte Befragung fand im Jahr 2016 statt. In der nachstehenden Tabelle sind weitere Informationen aufgeführt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/9797 Merkmal Anteil Erwerbstätige, die 30 Minuten und mehr für den Hinweg zur Arbeitsstätte benötigen 2016 1) 1991 1) in Prozent 2) Insgesamt 27,0 22,5 Männer 29,5 25,0 Frauen 24,2 19,0 Selbstständige 13,4 18,4 Abhängig Beschäftigte 28,1 22,7 Vollzeit 31,5 24,1 Teilzeit 19,6 14,3 Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), 2019; Ergebnisse des Mikrozensus 2016. 1) Zeitreihenvergleich nur eingeschränkt möglich: 1991: Ergebnis einer Berichtswoche im Frühjahr; Hochrechnung auf Basis Volkszählung 1987. 2016: Jahresdurchschnittswert; Hochrechnung auf Basis des Zensus 2011. Änderung der Fragestellungen im Zeitverlauf zum sog. Pendlerverhalten. 2) Anteil an allen Personen, die Angaben zum Zeitaufwand gemacht haben. 18. Wie hoch ist der Anteil der Erwerbstätigen, die im Außendienst tätig sind (bitte, soweit möglich, nach Geschlecht, Teilzeit und Vollzeit und Erwerbsstatus differenzieren)? Wie hat sich der Anteil seit 1991 verändert? Hierzu liegen der Bundesregierung keine differenzierten Informationen vor. 19. Wie viele Betriebe nutzen das Prinzip von Shared Desks, und wie viele Arbeitsplätze sind davon jeweils betroffen? Wie haben sich diese Zahlen seit 2009 entwickelt (bitte jährliche absolute Zahlen sowie mit Angabe der jährlichen Veränderungen aufschlüsseln)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Kenntnisse vor. 20. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Empfehlungen der Fokusgruppe „Orts- und zeitflexibles Arbeiten“ des Nationalen IT- Gipfels (www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/a880- orts-und-zeitflexibles-arbeiten-gestalten.pdf?__blob=publicationFile&v=1), wonach mittels Gefährdungsbeurteilungen künftig auch Risiken im Rahmen von mobiler Arbeit zu erfassen sind? Das Arbeitsschutzgesetz gilt grundsätzlich in allen Tätigkeitsbereichen und findet auch bei orts- und zeitflexibler Arbeit Anwendung. Der Arbeitgeber hat mögliche Gefährdungen für die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten zu ermitteln und die notwendigen Schutzmaßnahmen zu treffen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9797 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 21. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie häufig Möglichkeiten mobiler Arbeit von Beschäftigten genutzt werden, die Angehörige pflegen (bitte, soweit möglich, auch nach Geschlecht aufschlüsseln)? Von allen Befragten in der BAuA-Arbeitszeitbefragung 2017 leisten 16 Prozent regelmäßig (d. h. mehrmals im Monat bis täglich) Pflege im privaten Umfeld (Männer: 12 Prozent, Frauen: 20 Prozent). Insgesamt lässt sich festhalten, dass Beschäftigte mit regelmäßigen Pflegeverpflichtungen (mehrmals im Monat bis täglich) etwas häufiger mobil bzw. an wechselnden Arbeitsorten arbeiten (vgl. nachstehende Tabellen) als Beschäftigte, die seltener oder nie pflegen. Pflege im privatem Umfeld Beschäftigte mit überwiegend mobiler Arbeit/wechselnden Arbeitsorten in Prozent Beschäftigte mit überwiegend festem Arbeitsort in Prozent Männer Pflege täglich bis mehrere Male pro Monat 39 61 Pflege seltener/nie 34 66 Frauen Pflege täglich bis mehrere Male pro Monat 16 84 Pflege seltener/nie 13 87 Gesamt Pflege täglich bis mehrere Male pro Monat 26 74 Pflege seltener/nie 25 75 Quelle: BAuA-Arbeitszeitbefragung 2017 (n =8 483) Lesebeispiel: 39 Prozent der Männer mit Pflegeverpflichtungen arbeiten überwiegend mobil/an wechselnden Arbeitsorten, 61 Prozent der Männer mit Pflegeverpflichtungen sind an einem festen Arbeitsort tätig. 22. Wie bewertet die Bundesregierung die regelmäßige Verknüpfung von ortsflexibler mit zeitflexibler Arbeit, bzw. sieht die Bundesregierung es insbesondere als geboten an, mobile Arbeit vorzugsweise mit Vereinbarungen zur zeitflexiblen Tätigkeit zu verknüpfen? Falls ja, warum, und falls nein, warum nicht? Ortsflexibles und zeitflexibles Arbeiten sind zwei eigenständige Sachverhalte, die nicht notwendigerweise miteinander verknüpft werden müssen. Eine Verknüpfung der beiden Themen in der Praxis kann sinnvoll sein, wenn diese von Beschäftigten und Unternehmen einvernehmlich gewünscht wird. 23. Welche gesundheitlichen Risiken sieht die Bundesregierung für mobil arbeitende Beschäftigte, insbesondere bezüglich Ergonomie, Ruhezeiten und Zeiten der Nichterreichbarkeit? Die BAuA-Arbeitszeitbefragung 2017 zeigt, dass Beschäftigte mit überwiegend mobiler Arbeit/wechselnden Arbeitsorten seltener angeben „häufig“ im Sitzen zu arbeiten, aber häufiger verkürzte Ruhezeiten aufweisen als Beschäftigte mit fes- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/9797 tem Arbeitsort. Außerdem berichten sie häufiger von einem Ausfall von Pausen und werden häufiger aus arbeitsbezogenen Gründen im Privatleben kontaktiert (vgl. nachstehende Tabelle). Merkmal Beschäftigte mit überwiegend mobiler Arbeit/wechselnden Arbeitsorten in Prozent Beschäftigte mit überwiegend festem Arbeitsort in Prozent Ausfall von Arbeitspausen an Arbeitstagen mit mindestens 6 Stunden Ja 34 26 Nein 66 74 Gesamt 100 100 Arbeiten im Sitzen häufig 49 60 manchmal, selten, nie 51 40 Gesamt 100 100 Verkürzte Ruhezeiten mindestens einmal im Monat Ja 30 14 Nein 70 86 Gesamt 100 100 Kontaktierung im Privatleben aus arbeitsbezogenen Gründen häufig 16 10 manchmal, selten, nie 84 90 Gesamt 100 100 Quelle: BAuA-Arbeitszeitbefragung 2017 (8 242 ≤ n ≤ 8 483) Lesebeispiel: Von den Beschäftigten mit überwiegend mobiler Arbeit/wechselnden Arbeitsorten berichten 34 Prozent einen Ausfall von Arbeitspausen, dies gilt für 26 Prozent der Beschäftigten mit überwiegend festem Arbeitsort. 24. Wie viele Beschäftigte mit mobiler Arbeit gaben nach Kenntnis der Bundesregierung bei Befragungen an, „abends schlecht abschalten zu können“, beziehungsweise auch am Feierabend noch an die Arbeit zu denken, und wie hoch ist der Anteil bei Beschäftigten ohne mobile Arbeit (bitte alle verfügbaren Daten angeben und, soweit möglich, bitte nach Alter, Geschlecht, Einkommen und Teilzeit und Vollzeit und Erwerbsstatus differenzieren)? Beschäftigte mit mobiler Arbeit/wechselnden Arbeitsorten geben in der BAuA Arbeitszeitbefragung von 2017 insgesamt häufiger an, (eher) schlecht abschalten zu können als Beschäftigte mit überwiegend festem Arbeitsort. Dieses Muster zeigt sich für Vollzeitbeschäftigte (35 Stunden und mehr tatsächliche Wochenarbeitszeit ), Männer und Frauen, alle Alters- und Einkommensgruppen (Bruttomonatsverdienst in Euro) bzw. für die unterschiedlichen beruflichen Stellungen. Lediglich für Teilzeitbeschäftigte (10 bis 34 Stunden tatsächliche Wochenarbeitszeit ) zeigt sich kein Unterschied zwischen Beschäftigten mit mobiler Arbeit/ wechselnden Arbeitsorten und Beschäftigten mit überwiegend festem Arbeitsort (vgl. nachstehende Tabelle). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9797 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Abschalten können Beschäftigte mit überwiegend mobiler Arbeit/wechselnden Arbeitsorten in Prozent Beschäftigte mit überwiegend festem Arbeitsort in Prozent Gesamt (eher) gut 47 51 weder gut noch schlecht 25 26 (eher) schlecht 28 23 Gesamt 100 100 Geschlecht Männer (eher) gut 46 54 weder gut noch schlecht 26 25 (eher) schlecht 28 21 Gesamt 100 100 Frauen (eher) gut 48 49 weder gut noch schlecht 22 26 (eher) schlecht 30 25 Gesamt 100 100 Alter in Jahren 15-29 (eher) gut * 49 weder gut noch schlecht * 24 (eher) schlecht * 28 Gesamt 100 100 30-44 (eher) gut 47 50 weder gut noch schlecht 23 25 (eher) schlecht 30 24 Gesamt 100 100 45-54 (eher) gut 46 54 weder gut noch schlecht 26 27 (eher) schlecht 28 20 Gesamt 100 100 55-65 (eher) gut 46 52 weder gut noch schlecht 26 26 (eher) schlecht 28 22 Gesamt 100 100 Teil-/Vollzeit (Tatsächliche Wochenarbeitszeit ) 10-34 Stunden pro Woche (eher) gut 54 54 weder gut noch schlecht 24 25 (eher) schlecht 22 21 Gesamt 100 100 Ab 35 Stunden pro Woche (eher) gut 46 50 weder gut noch schlecht 25 26 (eher) schlecht 29 24 Gesamt 100 100 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/9797 Abschalten können Beschäftigte mit überwiegend mobiler Arbeit/wechselnden Arbeitsorten in Prozent Beschäftigte mit überwiegend festem Arbeitsort in Prozent Bruttomonatsverdienst in Euro bis 1.499 (eher) gut 59 52 weder gut noch schlecht * 28 (eher) schlecht * 19 Gesamt 100 100 1.500 – 2.499 (eher) gut 49 52 weder gut noch schlecht 22 24 (eher) schlecht 29 24 Gesamt 100 100 2.500 – 3.499 (eher) gut 44 53 weder gut noch schlecht 27 23 (eher) schlecht 28 24 Gesamt 100 100 3.500 – 4.499 (eher) gut 43 50 weder gut noch schlecht 26 24 (eher) schlecht 31 25 Gesamt 100 100 4.500 und mehr (eher) gut 43 47 weder gut noch schlecht 23 31 (eher) schlecht 35 22 Gesamt 100 100 Stellung im Beruf Arbeiter/ Arbeiterinnen (eher) gut 48 57 weder gut noch schlecht 23 25 (eher) schlecht 29 18 Gesamt 100 100 Angestellte (eher) gut 47 51 weder gut noch schlecht 25 25 (eher) schlecht 28 24 Gesamt 100 100 Beamte/ Beamtinnen (eher) gut 35 40 weder gut noch schlecht * 32 (eher) schlecht 36 28 Gesamt 100 100 Quelle: BAuA-Arbeitszeitbefragung 2017 (n = 8 488); * Fallzahl zu gering Lesebeispiel: Von den Beschäftigten mit überwiegend mobiler Arbeit/wechselnden Arbeitsorten berichten 47 Prozent (eher) gut abschalten zu können, dies gilt für 51 Prozent der Beschäftigten mit überwiegend festem Arbeitsort. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9797 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 25. Auf welche Weise plant die Bundesregierung, mobile Arbeit zu fördern und zu erleichtern, wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigt ? Welche gesetzlichen Regelungen plant die Bundesregierung hierzu? Die Koalitionsfraktionen haben im Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode vereinbart, mobile Arbeit zu fördern und zu erleichtern und hierfür einen rechtlichen Rahmen zu schaffen. Die Bundesregierung beabsichtigt, diese Vorgaben des Koalitionsvertrages in dieser Legislaturperiode umzusetzen. 26. Welche Initiativen und Projekte zur Erforschung mobilen Arbeitens werden derzeit und wurden bislang von der Bundesregierung initiiert, finanziert oder finanziell unterstützt (bitte das jeweilige Projekt, die ausführende Organisation , die Verbundpartner, sowie die Höhe und den Zeitraum der finanziellen Unterstützung auflisten)? Welche Unterstützung plant die Bundesregierung für das kommende Haushaltsjahr ? Durch das BMAS wurde das folgende Programm zur Erforschung mobiler Arbeiten initiiert: Projekt MADAM – Mobile Arbeit wird digital – digitale Arbeit wird mobil Ausführende Organisation: Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH Verbundpartner: INPUT Consulting. Gemeinnützige Gesellschaft für Innovationstransfer , Post und Telekommunikation mbH, Stuttgart Höhe der finanziellen Unterstützung: 906 024,23 Euro Zeitraum der finanziellen Unterstützung: 1. November 2018 bis 31. Oktober 2021. Im Rahmen der Programmlinie „Zukunft der Arbeit“ des BMBF thematisieren folgende Projekte die mobile Arbeit als Schwerpunktthema: Verbundprojekt: Präventionsorientierte Gestaltung mobiler Arbeit (prentimo) Verbundpartner: Carl von Ossietzky Universität Oldenburg (Koordinator) COGITO – Institut für Autonomieforschung e. V. Institut für sozialwissenschaftliche Forschung eingetragener Verein BTC Business Technology Consulting AG STRABAG Property and Facility Services GmbH Hochschule Aalen – Hochschule für Technik und Wirtschaft ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) Deutsche Telekom Außendienst GmbH Fördersumme: 1 757 357 Euro Laufzeit: von 1. Januar 2016 bis 31. Juli 2019 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/9797 Verbundprojekt: Smart und gesund arbeiten (SUGAR) Verbundpartner:  TeamGesundheit Gesellschaft für Gesundheitsmanagement GmbH (Koordinator ) Universität Siegen, Lehrstuhl für Wirtschaftsinformatik EJOT Holding GmbH & Co. KG OHG Transgourmet GmbH & Co. Fördersumme: 1 087 522 Euro Laufzeit: von 1. November 2015 bis 30. April 2019 Verbundprojekt: Kollaborative Team- und Projektarbeit (CollaboTeam) Verbundpartner:   Georg-August-Universität Göttingen, Kooperationsstelle Hochschulen und Gewerkschaften Soziologisches Forschungsinstitut Göttingen e. V. Saxonia Systems AG Xenon Automatisierungstechnik GmbH GIS Gesellschaft für Informationssysteme AG Friedrich Zufall GmbH & Co. KG Fördersumme: 1 284 429 Euro Laufzeit: von 1. Februar 2017 bis 31. Januar 2020 Verbundprojekt: Gesundes mobiles Arbeiten mit digitalen Assistenzsystemen im technischen Service (ArdiAS) Verbundpartner:  Fraunhofer-Institut für Fabrikbetrieb und -automatisierung (IFF) (Koordinator ) Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg, Medizinische Fakultät und Universitätsklinikum , Institut für Arbeitsmedizin Mensch-Technik-Organisation-Planung – METOP GmbH Dr. Weigel Anlagenbau GmbH TerraWatt Planungsgesellschaft mbH Fördersumme: 1 359 388 Euro Laufzeit: von 1. April 2017 bis 31. März 2020 27. Zu welchen Erkenntnissen ist das von der Bundesregierung unterstützte Projekt „prentimo“ hinsichtlich mobiler Arbeit und den daraus folgenden Chancen und Risiken für Work-Life-Balance und Gesundheit aus Sicht der Beschäftigten bisher gekommen? Das Projekt prentimo wird voraussichtlich am 31. Juli 2019 abgeschlossen werden . Auf der Homepage des Projektes (www.prentimo.de) werden Zwischenergebnisse veröffentlicht bzw. vorgestellt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333