Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 30. April 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/9809 19. Wahlperiode 02.05.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Reinhard Houben, Michael Theurer, Thomas L. Kemmerich, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/9435 – Rückholung alten DDR-Vermögens V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Infolge der Wende im Jahr 1989 hat das SED-Regime DDR-Vermögen in die Schweiz transferiert. Ziel war es, dort durch Überweisungen und Auszahlungen das tatsächliche Vermögen geheim zu halten. Bislang sind 2 Mrd. Euro dieses Vermögens aus der Schweiz, aus Liechtenstein und aus Luxemburg an die Bundesrepublik Deutschland überwiesen worden (MDR: „DDR-Vermögen: Schweizer Gericht spricht Deutschland Geld zu“; 6. Februar 2019). Nach Ansicht der Fragesteller hat die Bundesrepublik Deutschland weiterhin ein Interesse , die Wege des Vermögens aufzudecken und Besitzansprüche geltend zu machen. Laut Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands, Artikel 22, wird das DDR-Vermögen zu gleichen Teilen auf den Bund und die Bundesländer in der ehemaligen DDR verteilt. Dabei sollen die Einwohnerzahlen berücksichtigt und in einem zweiten Schritt die Gemeinden angemessen beteiligt werden. Im Februar 2019 berichteten unter anderem „FAZ“ (6. Februar 2019, „Etappensieg im Streit um DDR-Millionen“) und „DIE WELT“ (7. Februar 2019, „Schweiz gibt Deutschland im Streit um DDR-Vermögen recht“), dass der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS, früher Treuhandanstalt ) in einem Schweizer Gerichtsverfahren vorläufig Recht gegeben wurde. Konkret geht es um die Rückzahlung alter DDR-Vermögen, die nach der Wende von einer Gesellschaft in der DDR auf ein Konto der Schweizer Bank Cantrade überwiesen wurden. Diese ging 2005 im Schweizer Bankhaus Julius Bär auf. Im Jahr 2009 hatten sich BvS und das Bankhaus Julius Bär auf einen Vergleich verständigt, der eine Zahlung von 109 Mio. Euro vorsah. Später klagte die BvS weitere 88 Mio. Euro zuzüglich Zinsen ein, die nicht rechtmäßig zurückgezahlt worden seien. Nach einer Niederlage vor dem Obergericht in Zürich bekam die BvS im Februar 2019 Recht vor dem Schweizerischen Bundesgericht in Lausanne. Die Bank habe elementare Sorgfaltspflichten verletzt. Nun muss sich das Obergericht nochmals mit dem Fall befassen. Drucksache 19/9809 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Der in Bezug genommene Prozess BvS (PMO-Vermögen) ./. Bankhaus Bär und die erwähnten Veröffentlichungen beziehen sich auf das nach § 20b PartG-DDR von der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) treuhänderisch verwaltete Vermögen der Parteien und Massenorganisationen der ehemaligen DDR (PMO-Vermögen). Die nachfolgenden Antworten betreffen daher das PMO-Vermögen und nicht sogenanntes Finanzvermögen im Sinne von Artikel 22 des Einigungsvertrages, das mit Staatsvertrag vom 14. Dezember 2012 zwischen dem Bund und den neuen Ländern abschließend aufgeteilt worden ist. Die treuhänderische Verwaltung des PMO-Vermögens ist durch § 20b Absatz 3 PartG-DDR der BvS übertragen. Ermittlungsstelle für „verstecktes“ PMO-Vermögen war bis zu deren Auflösung Ende 2006 die Unabhängige Kommission zur Überprüfung des Vermögens der Parteien und Massenorganisationen der DDR (UKPV). 1. Wann kann nach Ansicht der Bundesregierung damit gerechnet werden, dass das Gerichtsverfahren zu einem abschließenden Urteil kommt? Die BvS geht derzeit davon aus, dass der Rechtsstreit BvS (PMO-Vermögen) ./. Bankhaus Bär bis Ende 2020 abgeschlossen sein wird. 2. Wie viel des sich im Ausland befindlichen DDR-Vermögens konnte seit der Wende an die Bundesrepublik Deutschland überwiesen werden? Welche Kosten haben sich dabei für den deutschen Staat ergeben? Der Gesamtwert des festgestellten PMO-Vermögens beträgt rund 1 983 Mio. Euro (Stand: 31. Dezember 2017). Hinsichtlich der Verwendung des PMO-Vermögens wird auf den Abschlussbericht der UKPV (Bundestagsdrucksache 16/2466 S. 33 und 35) verwiesen. Die Kosten der im Ausland geführten Prozesse trägt das PMO-Vermögen. Die Bundesrepublik Deutschland als Rechtssubjekt war an den Verfahren nicht beteiligt . 3. Wie hoch ist der übrige Teil an DDR-Altvermögen, das sich nach Schätzung der Bundesregierung noch auf ausländischen Konten befindet? 4. In welchen Ländern befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung diese vermuteten Vermögen? 5. Welche Gesellschaften oder Institutionen haben nach Kenntnis der Bundesregierung im Vorfeld der Wiedervereinigung eine Überweisung ins Ausland veranlasst, und in welcher Höhe? Die Fragen 3 bis 5 werden im Zusammenhang beantwortet. Es wird auf den Abschlussbericht der UKPV (Bundestagsdrucksache 16/2466, insbesondere S. 9 ff. und 25 ff.) verwiesen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/9809 6. Mit wie vielen Bankhäusern ist die Bundesrepublik Deutschland derzeit über die Rückholung alten DDR-Vermögens im Gespräch, und um wie viel Geld geht es im Einzelnen? Gibt es weitere laufende Rechtsstreitigkeiten? Das beim OG Zürich anhängige Verfahren BvS (PMO-Vermögen) ./. Bankhaus Bär ist der einzige noch offene Rechtsstreit zur Rückführung von PMO-Vermögen . 7. Welche Summen entfielen nach Kenntnis der Bundesregierung gemäß Einigungsvertrag seit der Wiedervereinigung auf den Bund und auf die Länder (bitte einzeln auflisten)? 8. Welche Bereiche des Bundeshaushalts haben in welchem Umfang von den Mitteln profitiert? Wie wurden die Gelder verwendet? Die Fragen 7 und 8 werden im Zusammenhang beantwortet. Sämtliche freien PMO-Mittel sind in den neuen Bundesländern und Berlin im Sinne von § 20b Absatz 3 PartG-DDR verwendet worden. Nach der Auflösung der UKPV hat die BvS in den Jahren 2008, 2009, 2010 und 2018 freie PMO-Mittel an die begünstigten Länder entsprechend eines festgelegten Aufteilungsschlüssels (Einwohnerzahl Stand: 31. Dezember 1991) wie folgt ausgekehrt: Land Berlin 31.870.699,60 Euro Land Brandenburg 66.427.526,93 Euro Land Mecklenburg-Vorpommern 18.101.107,66 Euro Freistaat Sachsen 130.922.107,72 Euro Land Sachsen-Anhalt 77.584.822,93 Euro Freistaat Thüringen 54.954.263,94 Euro. 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