Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 29. April 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/9812 19. Wahlperiode 02.05.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg, Michael Theurer, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/9424 – Online-Glücksspiel und Sportwetten – Wege zu einem kontrollierten Markt und einem wirksamen Spielerschutz V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Viele Menschen in Deutschland nehmen an Sportwetten oder anderen Glücksspielen teil. Lottogesellschaften bieten die Chance auf viel Geld und damit positive Zukunftsaussichten. Jede volljährige Person in Deutschland sollte nach Ansicht der Fragesteller die Freiheit haben, Angebote von Wett- oder Glücksspielanbietern zu nutzen. Klarer Ausdruck der Beliebtheit der Online-Glücksspiele und Sportwetten ist, dass der Markt wächst, insbesondere im unregulierten Bereich. Im Jahr 2017 entfielen nach dem Jahresreport 2017 der Glücksspielaufsichtsbehörden der Länder (https://innen.hessen.de/sites/default/files/media/hmdis/jahresreport_ 2017.pdf) 78 Prozent des Glücksspiels auf den regulierten Markt und 22 Prozent auf den unregulierten Markt. Während im regulierten Markt knapp 11 Mrd. Euro an Bruttospielerträgen erwirtschaftet wurden, waren es im unregulierten Markt mehr als 3 Mrd. Euro, wobei hiervon der größte Anteil aus Onlinegeschäften stammt. Ob die Zahlen allerdings den kompletten Graumarkt erfassen, ist nach Auffassung der Fragesteller unklar. Auf dem Graumarkt agieren vorwiegend Anbieter aus dem Ausland, wobei der Markt unübersichtlich ist. Durch Onlineangebote kann ein Anbieter in jedem Land der Welt seinen Sitz haben, etwa auf Gibraltar, der Isle of Man, Malta oder Curacao. Insbesondere im unregulierten Markt ist es somit fast unmöglich, gegen Manipulationen vorzugehen, die Gewinne zu garantieren oder einen wirksamen Schutz gegen eine Spielsucht durchzusetzen. Im Drogen- und Suchtbericht 2018 der Bundesregierung heißt es, dass „mehr als 500 000 Menschen in Deutschland ein problematisches bzw. pathologisches Glücksspielverhalten“ zeigten. Grund hierfür seien auch „Internet-Casinospiele“ oder „Oddset-Sportwetten “. Mehr als 37 Prozent der Bevölkerung nehme mindestens einmal im Jahr an einem Glücksspiel teil, bei Männern sei zudem der Wert mit mehr als 41 Prozent deutlich höher als bei Frauen (33 Prozent). Für Nutzer von Online- Glücksspielen und Sportwetten ist es in vielen Fällen kaum ersichtlich, ob ein Angebot aus dem Graumarkt oder ein offiziell in Deutschland zugelassenes Angebot im Internet genutzt wird. Dies liegt nicht zuletzt an einem fehlenden Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9812 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vergabeverfahren für Konzessionen. Im Jahr 2012 sollte der Markt mit dem Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag teilweise für private Anbieter geöffnet werden, deren Anzahl sollte aber auf insgesamt 20 beschränkt bleiben. Gegen das Vergabeverfahren klagte ein Anbieter, im Jahr 2015 wurde mit Beschluss des Verwaltungsgerichts Wiesbaden der Vergabeprozess gestoppt (AZ: 5 L 1453/14.WI). Nun soll es Medienberichten zufolge eine Einigung der Länder auf einen erneuten Glücksspieländerungsstaatsvertrag geben. Dieser soll eine Konzessionsvergabe an alle Anbieter ermöglichen, die Mindeststandards beim Jugendschutz und bei der Spielsuchtprävention einhalten. So soll Minderjährigen generell eine Registrierung bei den Angeboten verweigert werden, weiter soll es eine monatliche Einsatzgrenze von 1 000 Euro für Spieler geben. Live-Wetten auf Sportereignisse sollen nicht erlaubt sein, außerdem soll der Verweis auf Online-Casinos auf Wettseiten entfallen. Eine Einigung bei Online-Casinos stehe aber noch aus (www.welt.de/finanzen/article189673315/Gluecksspiel-Diese-Regelnsollen -kuenftig-fuer-Sportwetten-gelten.html). Nach Auffassung der Fragesteller wäre ein Verbot oder eine sehr strenge Regulierung des Wett- und Spielmarktes kontraproduktiv, da dann viele Spieler in den Graumarkt gehen würden. Dies würde die Gefahr von Spielsucht vergrößern und die Spieler können nicht einmal sicher sein, dass ihre Gewinne auch ausgeschüttet werden. Ebenso wären Präventionsmaßnahmen gegen eine Spielsucht schwerer umsetzbar und der Staat würde Steuereinnahmen verlieren. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Das Glücksspielangebot in Deutschland ist einer staatlichen Regulierung unterworfen . Die rechtliche Ausgestaltung des Glückspielwesens obliegt nach der verfassungsrechtlichen Kompetenzordnung grundsätzlich den Ländern. Die aktuelle Regulierung beruht weitgehend auf dem von den 16 Ländern vereinbarten und im Juli 2012 in Kraft getretenen Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV). Im Rahmen der im GlüStV geregelten Glücksspiele haben sich die Bundesländer auf einheitliche Maßnahmen verständigt. Dazu gehören sowohl die glücksspielrechtliche Erlaubniserteilung als auch die Glücksspielaufsicht. 1. War oder ist die Bundesregierung an den Verhandlungen über einen Glücksspieländerungsstaatsvertrag beteiligt? a) Wenn ja, in welcher Form, und durch wen? b) Wenn nein, hat sie die Absicht, sich an diesem Punkt zu engagieren? Die Bundesregierung ist nicht an den Verhandlungen über einen Glücksspieländerungsstaatsvertrag beteiligt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung hingewiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/9812 2. Wie bewertet die Bundesregierung die Planungen, dass laut dem in der Vorbemerkung der Fragesteller zitierten Artikel in der Tageszeitung „DIE WELT“ bis zum 1. Januar 2020 eine bundesweite Aufsichtsbehörde für Online-Casinos und Online-Wettanbieter geschaffen werden soll? a) Soll die Bundesregierung an dieser Aufsichtsbehörde beteiligt werden? b) Welche Befugnisse des Bundes sollen auf diese Aufsichtsbehörde übertragen werden bzw. von dieser ausgeführt werden? Die Bundesregierung bewertet keine Presseinformationen. Ihr liegen keine Kenntnisse über die Schaffung einer bundesweiten Aufsichtsbehörde für Online-Casinos und Online-Wettanbieter vor. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung hingewiesen. 3. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung aktuell, um den Jugendschutz bei Online-Wettangeboten und Online-Casinos durchzusetzen? Die Durchsetzung des Jugendschutzes bei Online-Wettangeboten und -Casinos fällt in den Zuständigkeitsbereich der Länder. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung hingewiesen. 4. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung aktuell, um die Spielsuchtprävention bei Online-Wettangeboten und Online-Casinos durchzusetzen? Der Spieler- und Jugendschutz beim Glücksspiel ist der Bundesregierung ein wichtiges Anliegen. Die nationale Strategie zur Drogen- und Suchtpolitik setzt daher auf die Fortführung bewährter und die Entwicklung neuer Präventionsmaßnahmen speziell für verschiedene Formen des Glückspiels. Diese bundesweiten Maßnahmen zur Glücksspielprävention werden von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit durchgeführt. So wurde von der BZgA die nationale Kampagne „Spiel nicht bis zur Glücksspielsucht“ mit verschiedenen Aufklärungsangeboten für unterschiedliche Zielgruppen entwickelt. Ein zentrales Element der Kampagne ist das Internetportal www.spielen-mit-verantwortung.de, das über einzelne Glücksspiele , über die Entstehung von Glücksspielsucht und über regionale Hilfeangebote bei problematischem oder süchtigen Spielverhalten informiert. Personen, die regelmäßig Glücksspiele nutzen, können zusätzlich auf dem BZgA-Internetportal www.check-dein-spiel.de einen Online-Selbsttest machen. Sie erhalten auf der Basis der Auswertung eine individualisierte Rückmeldung zu ihrem Glücksspielverhalten und bei problematischem Spielverhalten auch eine Empfehlung zur Verhaltensänderung. 5. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Spielsuchtprävention bei Online-Wettangeboten und Online-Casinos besser durchzusetzen? Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 6. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um Spieler von der Nutzung illegaler Online-Casinos oder Online-Wettangebote abzubringen? Derartige Maßnahmen fallen in den Zuständigkeitsbereich der Länder. Die Bundesregierung setzt im Übrigen vor allem auf Aufklärung (siehe Antwort zu Frage 4). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9812 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 7. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung aktuell, um bei Online- Wettangeboten und Online-Casinos die Gewinne zu garantieren und vor unseriösen Anbietern zu warnen? Derartige Maßnahmen fallen in den Zuständigkeitsbereich der Länder. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung hingewiesen. 8. Mit welchen Onlineanbietern von Sportwetten und Casinos kooperiert die Bundesregierung beim Spielerschutz, bei der Spielsuchtprävention und beim Jugendschutz? Der Bundesregierung sind keine Kooperationen im Bereich des Spielerschutzes, der Spielsuchtprävention und des Jugendschutzes bekannt. 9. Welche Onlineanbieter von Sportwetten und Casinos verweisen nach Kenntnis der Bundesregierung in ihrer Werbung oder auf ihren Websites auf Präventions - und Hilfsangebote zum Spielerschutz und zur Spielsuchtprävention der Bundesregierung? Dazu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 10. In welchem Umfang haben jeweils private und staatliche Anbieter von Online -Sportwetten im öffentlich-rechtlichen Rundfunk in den Jahren von 2014 bis 2018 nach Kenntnis der Bundesregierung für ihre Angebote geworben (bitte nach Sender bzw. Kanal, Jahr, Sendezeit und Einnahmen aufschlüsseln )? 11. In welchem Umfang haben jeweils private und staatliche Anbieter von Online -Sportwetten nach Kenntnis der Bundesregierung im privaten Rundfunk in den Jahren von 2014 bis 2018 für ihre Angebote geworben (bitte nach Sender bzw. Kanal, Jahr, Sendezeit und Einnahmen aufschlüsseln)? 12. In welchem Umfang haben jeweils private und staatliche Anbieter von Online -Casinos und Glücksspielen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2014 bis 2018 für ihre Angebote geworben (bitte nach Sender bzw. Kanal, Jahr, Sendezeit und Einnahmen aufschlüsseln)? 13. In welchem Umfang haben jeweils private und staatliche Anbieter von Online -Casinos und Glücksspielen nach Kenntnis der Bundesregierung im privaten Rundfunk in den Jahren von 2014 bis 2018 für ihre Angebote geworben (bitte nach Sender bzw. Kanal, Jahr, Sendezeit und Einnahmen aufschlüsseln )? Die Fragen 10 bis 13 werden zusammen wie folgt beantwortet. Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung hingewiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/9812 14. Wie haben sich die Steuereinnahmen gemäß § 17 Absatz 1 des Rennwettund Lotteriegesetzes (RennwLottG) jeweils jährlich seit 2014 entwickelt (Lotterien)? Die Steuereinnahmen aus der Lotteriesteuer sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Lotteriesteuer Einnahmen in Mio. € 2014 2015 2016 2017 2018 Länder zusammen 1.441.258.262 1.466.046.577 1.495.571.446 1.453.420.595 1.503.165.797 15. Wie haben sich die Steuereinnahmen gemäß § 17 Absatz 2 RennwLottG jeweils jährlich seit 2014 entwickelt (Sportwetten), und an wen wurden sie seit 2014 in welcher Höhe ausgeschüttet (bitte nach Bund und einzelnen Ländern sowie Jahren aufschlüsseln)? Die Sportwettensteuer ist eine Ländersteuer, deren Einnahmen nur den Ländern zustehen. Die in den Jahren 2014 bis 2018 von den Ländern vereinnahmten Beträge sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt: Sportwettensteuer Einnahmen in Mio. € Land 2014 2015 2016 2017 2018 Baden-Württemberg 25.668.448 33.802.969 32.468.238 47.106.297 56.810.998 Bayern 31.579.310 39.068.942 39.428.734 54.773.179 67.879.980 Berlin 8.010.087 10.273.811 10.168.003 14.723.587 17.751.266 Brandenburg 5.380.152 6.618.133 6.769.567 9.661.652 11.505.605 Bremen 1.614.189 2.094.273 2.091.348 3.005.446 3.598.790 Hamburg 6.880.027 8.722.538 8.512.918 12.430.206 14.945.092 Hessen 141.876.392 -58.942.872 46.812.301 33.658.205 -20.396.258 Mecklenburg-Vorpommern 3.453.455 4.297.797 4.242.525 6.113.920 7.275.475 Niedersachsen 19.188.787 24.512.808 23.874.858 34.749.826 41.516.493 Nordrhein-Westfalen 49.960.101 45.526.529 68.605.608 82.522.325 89.352.103 Rheinland-Pfalz 15.449.128 19.098.237 19.108.874 26.690.165 33.076.955 Saarland 2.806.413 3.487.656 3.478.955 4.931.324 5.972.738 Sachsen 8.694.515 11.256.053 10.749.989 15.514.169 18.786.070 Sachsen-Anhalt 4.980.877 6.522.347 6.216.208 9.107.488 10.797.349 Schleswig-Holstein -104.499.104 78.199.432 18.467.340 12.614.575 15.230.384 Thüringen 4.635.346 5.814.688 5.682.064 8.177.778 9.749.679 Länder zusammen 225.678.124 240.353.341 306.677.529 375.780.144 383.852.718 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9812 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 16. Wie haben sich die Steuereinnahmen gemäß § 21 RennwLottG jeweils jährlich seit 2014 entwickelt (ausländische Lose)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. 17. An wen gehen die Einnahmen gemäß § 17 Absatz 2 RennwLottG, nachdem die bis zum Jahr 2019 befristete Regelung in § 24 RennwLottG, die eine 50:50-Verteilung zwischen Bund und Ländern vorsieht, ausläuft? Der Bund ist weder am Aufkommen noch an der Zerlegung des Aufkommens der Sportwettensteuer beteiligt. Das Aufkommen der Sportwettensteuer steht alleine den Ländern zu. § 24 RennwLottG enthält einen Zerlegungsschlüssel, nach dem das Aufkommen auf die einzelnen Länder verteilt wird. Diese Regelung ist aktuell bis Ende 2019 befristet. Diesbezüglich werden derzeit gesetzgeberische Maßnahmen geprüft. 18. Welche zusätzlichen Steuereinnahmen sind durch die geplante neue Konzessionsvergabe an Online-Sportwettanbieter zu erwarten, und plant die Bundesregierung , aus dieser Grundlage mehr in die Spielschutzprävention, den Jugendschutz und den Spielerschutz zu investieren? Der Bundesregierung liegen keine Schätzungen über zusätzliche Steuereinnahmen durch die geplante neue Konzessionsabgabe vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333