Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 30. April 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/9817 19. Wahlperiode 02.05.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten René Springer, Jörg Schneider, Martin Sichert und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/8825 – Berichte über Sozialleistungsbetrug bei Kindergeldzahlung für im EU-Ausland lebende Kinder (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7811) V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/7475 ergibt sich nach Ansicht der Fragesteller Klärungsbedarf. 1. Welche Software wird für die Aufgabenerledigung (Erfassen und Führen von Kindergeldanträgen) von den bei einem grenzüberschreitenden Sachverhalt (vgl. Antwort zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 19/7811) zuständigen Familienkassen verwendet? a) Unterscheidet sich diese Software von der, die in Verfahren ohne grenzüberschreitenden Sachverhalt benutzt wird? b) Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Datensatz eines Kindergeldberechtigten mit im EU-Ausland lebenden Kind aufgebaut, welche Datenfelder werden erfasst? Für die Aufgabenerledigung bei grenzüberschreitenden und nicht grenzüberschreitenden Sachverhalt wird das IT-Fachverfahren Kindergeld Windows Implementierung (Kurzform: KIWI) durch die zuständigen Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit verwendet. Die Datensatzbeschreibung kann der Anlage 1 entnommen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9817 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. Haben alle Familienkassen Zugriff auf den Gesamtbestand aller Kindergeldberechtigten nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) und Bundeskindergeldgesetz (BKGG)? a) Wenn ja, nach welchen Kriterien kann der Gesamtbestand durchsucht werden? b) Wenn nein, wer hat den Zugriff auf den Gesamtbestand, und wie werden Doppelerfassungen vermieden (bitte ausführlich erläutern)? Nein, die Familienkassen haben in der Regel nur Zugriff auf die Daten der Kindergeldberechtigten ihres Zuständigkeitsbereiches. Doppelerfassungen werden innerhalb einer Familienkasse durch den Abgleich bereits vorhandener Personendaten vor der Neuanlage eines Personendatensatzes vermieden. Doppelerfassungen zwischen verschiedenen Familienkassen werden durch ein automatisiertes Kontrollverfahren zum Abgleich bereits vorhandener Datensätze anhand der steuerlichen Identifikationsnummern bzw. durch Vergleichsmitteilungen vermieden. 3. Für wie viele volljährige Kinder wurde unter Berücksichtigung eines Tatbestands nach § 63 Absatz 1 i. V. m. § 32 Absatz 3 bis 5 EStG und nach § 2 Absatz 2 und 3 BKGG (vgl. Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 19/7811) in den Jahren 2010 bis 2018 (bitte nach Kalenderjahr getrennt angeben ) Kindergeld nach dem EStG bzw. BKGG gezahlt? Die Daten können der beigefügten Anlage 2 entnommen werden. 4. Wie viele Dokumentenprüfer gibt es bei den für grenzüberschreitenden Sachverhalten zuständigen Familienkassen (vgl. Antwort zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 19/7811)? a) Besteht für die Sachbearbeitung eine Verpflichtung, vorgelegte Dokumente (z. B. Geburtsurkunden) diesen Dokumentenprüfern vorzulegen? b) Wie wird die zuständige Sachbearbeitung im Hinblick auf Dokumentenprüfung geschult (vgl. Antwort zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 19/7811)? In den Familienkassen sind keine allein auf die Prüfung von Dokumenten spezialisierten Dienstposten eingerichtet. Im Übrigen wird zum Umfang der Sachverhaltsaufklärung auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/7811 verwiesen. Ausbildung und Qualifizierung der Familienkassenmitarbeiter richten sich nach den für die Durchführung des Familienleistungsausgleichs erforderlichen Kenntnissen und Fertigkeiten. Im Rahmen von Schulungsmaßnahmen und Dienstbesprechungen werden Auffälligkeiten und Anhaltspunkte für Zweifel an vorgelegten Nachweisen thematisiert. Drucksache 19/9817 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/9817 5. Wie viele Antragsformulare KG1-AK wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von den für grenzüberschreitende Sachverhalte zuständigen Familienkassen Sachsen und Bayern Nord in den Jahren 2015 bis 2018 bearbeitet (bitte nach Familienkassen und Kalenderjahr getrennt aufführen)? Die Daten liegen in elektronisch aufbereiteter Form für die Jahre 2016 bis 2018 vor und können der Anlage 3 entnommen werden. Für das Jahr 2015 liegt keine entsprechende Auswertung vor. Die Aufbereitung dieser Daten wäre mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden. 6. In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von den für grenzüberschreitende Sachverhalte zuständigen Familienkassen Sachsen und Bayern Nord in den Jahren 2017 und 2018 Anfragen zur Authentizitätsbzw . Plausibilitätsüberprüfung vorgelegter ausländischer Dokumente an ausländische Stellen gerichtet? Die Plausibilität oder Authentizität von Dokumenten wird geprüft, wenn sich entweder aus dem Sachverhalt oder der Aktenlage Anhaltspunkte für Zweifel ergeben haben. Eine Statistik über einzelfallbezogene Authentifizierungs- oder Plausibilitätsprüfungen wird nicht geführt. 7. Wird nach Kenntnis der Bundesregierung durch die für grenzüberschreitende Sachverhalte zuständigen Familienkassen das Binnenmarkt-Informationssystem (IMI) benutzt? a) Wenn ja, in welchen Fällen? b) Wenn nein, ist eine Nutzung durch die Familienkassen geplant, und wenn ja, ab wann? Die Familienkassen verwenden in grenzüberschreitenden Fällen das nach Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 987/2009 vorgesehene Informationsaustauschverfahren . Eine Nutzung anderer Informationssysteme ist derzeit nicht vorgesehen. 8. In welcher Form wird vom Bundeszentralamt für Steuern hinsichtlich des Kindergelds nach EStG die Fachaufsicht über die Familienkassen wahrgenommen , die Einhaltung der Dienstanweisung Kindergeld überprüft, und was waren die Ergebnisse der Prüfungen in den letzten drei Kalenderjahren? Das BZSt stellt die Fachaufsicht über die Familienkassen durch alle vorgegebenen Maßnahmen sicher. Hierzu zählen z. B. der Erlass von Dienstanweisungen und Einzelweisungen sowie die Durchführung von Fachgeschäftsprüfungen und Dienstbesprechungen. Über die Ergebnisse wird keine Statistik geführt. Die gewonnenen Erkenntnisse werden regelmäßig bei der Planung und Durchführung von Fachgeschäftsprüfungen und Besprechungen sowie bei der Erstellung von Dienstanweisungen berücksichtigt . Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/9817 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9817 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 9. In wie vielen Fällen nach Frage 5 wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2015 bis 2018 (bitte getrennt angeben) der Antrag abgelehnt , und aus welchen Gründen werden angesichts der hohen Zahlbeträge für im Ausland lebende Kinder über diesen Sachverhalt keine Statistiken geführt (vgl. Antwort zu Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 19/7811)? Die Anzahl der abgelehnten Anträge kann der Anlage 4 entnommen werden. Statistische Daten werden nur erhoben, soweit sie für die Durchführung des Familienleistungsausgleichs erforderlich sind. Um welche Daten es sich dabei im Einzelnen handelt, richtet sich nach den geltenden Rechtsvorschriften. 10. Wie viele Ordnungswidrigkeitsverfahren wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den für grenzüberschreitende Sachverhalte zuständigen Familienkassen (vgl. Antwort zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 19/7811) in den Jahren 2015 bis 2018 (bitte nach Kalenderjahr und Familienkasse getrennt angeben) geführt, und wie viele davon hatten einen grenzüberschreitenden Bezug (falls Differenzierung nicht möglich, bitte die Gesamtzahl der Ordnungswidrigkeitsverfahren angeben)? Die Anzahl der Verfahren mit Bezug zum über- und zwischenstaatlichen Recht bzw. zum Bundeskindergeldgesetz im Jahr 2018 kann der Anlage 5 entnommen werden. Für die Jahre 2015 bis 2017 stehen keine statistischen Auswertungen zur Verfügung . 11. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Summen der von den für grenzüberschreitende Sachverhalte zuständigen Familienkassen (vgl. Antwort zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 19/7811) in den Jahren 2015 bis 2018 insgesamt zurückgeforderten überbezahlten Kindergeldbeträgen, wie viele Fälle betraf das (bitte getrennt nach Kalenderjahren, Familienkasse , Summe und Fällen angeben), und wie viele davon hatten einen grenzüberschreitenden Bezug (falls Differenzierung nicht möglich, bitte die Gesamtzahlen bzw. -summen für die einzelnen Familienkassen angeben)? Die Angaben können der Anlage 6 entnommen werden. Eine jeweils differenzierte Erfassung der zurückgeforderten, überzahlten Kindergeldbeträge nach der Staatsangehörigkeit des Anspruchsberechtigten und dem Wohnsitzstaat der Kinder erfolgt nicht. 12. Wie hoch war die tatsächlich erstattete Summe der (entsprechend Frage 11) zurückgeforderten Beträge? a) Wie viele Fälle mit welchen gegenständlichen Gesamtforderungen wurden durch die zuständige Familienkasse eingestellt? b) Wie viele Fälle mit welchen gegenständlichen Gesamtforderungen wurden an das zuständige Hauptzollamt bzw. die zuständigen Hauptzollämter zur Vollstreckung abgegeben (bitte entsprechend der Systematik nach Frage 11 getrennt angeben)? Die tatsächlich erstatteten Summen der (entsprechend Frage 11) zurückgeforderten Beträge können den Spalten „Tilgungen in EUR“ der Anlage 6 entnommen werden. Eine Statistik, die darüber hinaus eine Auswertung entsprechend den in den zusätzlichen Fragen 12a und 12b genannten Kriterien ermöglichen würde, wird nicht geführt. Die Aufbereitung dieser Daten wäre mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden. Drucksache 19/9817 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/9817 13. Wie viele Vollstreckungsverfahren mit welchen Forderungssummen haben die für die grenzüberschreitenden Sachverhalte zuständigen Familienkassen (vgl. Antwort zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 19/7811) zuständigen Hauptzollämter in den Jahren 2015 bis 2018 auf Basis der von diesen Familienkassen gemeldeten Rückstandsanzeigen eröffnet, und welche Beträge konnten im Rahmen der Vollstreckungsmaßnahmen erfolgreich beigetrieben werden (bitte nach Kalenderjahren und Familienkassen getrennt angeben)? Bei den Hauptzollämtern werden keine statistischen Erhebungen gesondert nach den fachlichen Zuständigkeiten der Familienkassen geführt, auch nicht über die Anzahl der Eingaben von Familienkassen, die für grenzüberschreitende Sachverhalte zuständig sind. 14. Wie viele Beitreibungsersuche in Vollstreckungsverfahren im Zusammenhang mit überbezahltem Kindergeld wurden von den zuständigen Hauptzollämtern in den Jahren 2015 bis 2018 an Vollstreckungsstellen im Ausland gerichtet, und wie hoch waren die jeweiligen Rückforderungsbeträge (bitte nach Kalenderjahren, ersuchten Staat und Rückforderungssummen getrennt angeben)? Bei der Vollstreckung von Kindergeldrückforderungen sind die Hauptzollämter nur für Vollstreckungsverfahren gegen Vollstreckungsschuldner mit Wohnsitz im Inland zuständig. Entsprechende statistische Erhebungen zur Vollstreckungsverfahren im Ausland liegen den Hauptzollämtern daher nicht vor. 15. In wie vielen Fällen nach Frage 14 konnten in den Jahren 2015 bis 2018 erfolgreich und in welcher Höhe Erstattungsforderungen im Ausland beigetrieben werden, und in wie vielen Fällen kam es zu Sicherungsmaßnahmen und/oder Beschlagnahme von Vermögensgegenständen (bitte nach Kalenderjahr und Staat getrennt angeben)? Auf die Antwort zu Frage 14 wird verwiesen. 16. Aus welchem Grund gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung zu den in Frage 11 genannten Fällen keine Statistiken mit Bezug zum Wohnsitzstaat des Kindes bzw. zur Staatsangehörigkeit der Kindergeldberechtigten (vgl. Antwort zu Frage 14 auf Bundestagsdrucksache 19/7811)? Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen. 17. Wie viele Verdachtsfälle von Sozialleistungsbetrug wurden nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt (ohne Bezug zum Wohnsitzstaat oder zur Staatsangehörigkeit) von den für grenzüberschreitende Sachverhalte zuständigen Familienkassen (vgl. Antwort zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 19/7811) an die jeweils zuständigen Staatsanwaltschaften (bitte getrennt nach Familienkasse aufführen) in den Jahren 2015 bis 2018 (bitte getrennt angeben) gemeldet? Eine Statistik über die im Einzelfall vorliegenden Gründe für eine Abgabe an die Staatsanwaltschaft wird nicht geführt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/9817 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9817 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 18. Von wie vielen geschätzten – insgesamt zu bearbeitenden – Fällen (vgl. Antwort zu Frage 18 auf Bundestagsdrucksache 19/7811) ist die Bundesagentur für Arbeit hinsichtlich der Einrichtung von zwei zusätzlichen Stellen für Missbrauchsbekämpfung ab Januar 2019 bei den 14 regionalen Familienkassen (vgl. Berliner Zeitung vom 28. Dezember 2018, S. 7, Ausgaben für Kindergeld auf Rekordhöhe) und den 20 zusätzlichen Stellen für die Abteilungen zur Abarbeitung und Ahndung von festgestellten Missbrauchsfällen in Suhl und Nordhausen (vgl. Kieler Nachrichten vom 27. September 2018, S. 4, Aktion gegen Kindergeld-Missbrauch) ausgegangen (bitte nach Familienkassen bzw. Aufgaben getrennt angeben)? Der Einrichtung zusätzlicher Stellen zur Missbrauchsbekämpfung lag keine bestimmte Anzahl von erwarteten Fällen zugrunde. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 18 auf Bundestagsdrucksache 19/7811 verwiesen . 19. Aus welchem Grund und auf Basis welcher Rechtsgrundlage wird statistisch erfasst, ob Kindergeld auf ein ausländisches Konto ausgezahlt wird (bitte ausführlich erläutern)? Nach § 224 Absatz 3 Satz 1 der Abgabenordnung ist Kindergeld grundsätzlich unbar durch Überweisung auf ein vom Berechtigten benanntes Konto bei einem Geldinstitut zu zahlen. Zur Durchführung des Familienleistungsausgleichs und zur Ermittlung des im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Kindergeldfällen entstehenden Verwaltungsaufwandes ist daher die Erhebung von Informationen zu den verwendeten Kontoverbindungen der Kindergeldberechtigten erforderlich . Aus den vorhandenen Informationen ist es auch möglich, eine statistische Auswertung über die Fälle zu erstellen, in denen Kindergeld auf das Konto eines ausländischen Geldinstituts gezahlt wird. Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen. Drucksache 19/9817 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Anlage 1 Berechtigte(r) • Familienname • Familienname (alt) • Vorname • Titel (sofern gespeichert) • Namenszusatz (sofern gespeichert) • Geburtsdatum (TT.MM.JJ) • Geschlecht (männlich, weiblich, unbestimmt) • Familienstand (Verheiratet oder Alleinstehend) • Geburtsort • Staatsangehörigkeit • Steueridentifikationsnummer Ehegatte (Die nachfolgenden Felder enthalten nur Angaben, wenn unter Berechtigte(r) als Familienstand "Verheiratet" gespeichert ist.) • Familienname • Vorname • Namenszusatz • Geburtsdatum Anschrift Berechtigte(r) • Straße • Hausnummer • Postleitzahl • Wohnort • Anschriftenzusatz (sofern gespeichert) • Wohnland (wenn nicht Deutschland) Zahlungsweg Berechtigte(r) • FZZV (kostenfreie Zahlungsanweisung zur Verrechnung - ZzV) • Inlandsbankverbindung o Kontoinhaber (sofern ein abweichender Kontoinhaber gespeichert ist) o Bankname (automatisch ermittelt aus IBAN) o IBAN o BIC (automatisch ermittelt aus IBAN) • Auslandsbankverbindung BIC/IBAN • IBAN • BIC • Kontoinhaber • Auslandsbankverbindung / sonstiges Konto o Adresse o Land o Kontonummer o Kontoinhaber Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/9817 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kinderdaten • Vorname • abweichender Familienname (sofern vorhanden) • Geburtsdatum (TT.MM.JJ) • Geschlecht (männlich, weiblich, unbestimmt) • Ordnungsnummer • Höhe des Kindergeldes • Steueridentifikationsnummer • Wohnland • Staatsangehörigkeit • Kindschaftsverhältnis (Pflegekind, angenommenes Kind usw.) • Familienstand (Verheiratet, Alleinstehend) • Kinderzuschlag (Wird für das Kind laufend Kinderzuschlag gezahlt, wird "Ja" angezeigt; andernfalls ist das Feld leer.) • Aktiv (Es wird angezeigt, ob für das Kind aktuell Kindergeld gezahlt wird bzw. ob das Kind nur als Zählkind berücksichtigt wird.) • Befristungstermin (Es wird angezeigt, bis zu welchem Termin die Kindergeldzahlung für das Kind befristet ist bzw. befristet war.) • Befristungsgrund (Dieses Feld zeigt das Kennzeichen und die Kurzbeschreibung für den gespeicherten Befristungsgrund an.) • Anrechnungsbetrag • Anrechnungsart • Haushaltsaufnahme (im Haushalt des Berechtigten, nicht im Haushalt des Berechtigten) • Abweichende Anschrift (nur bei Haushaltsaufnahme "nicht im Haushalt des Berechtigten“) o Straße o Hausnummer o Postleitzahl o Wohnort o Anschriftenzusatz (sofern gespeichert) • Abgeschl. Erstausbildung (Bei bestimmten gespeicherten Befristungsgründen wird angezeigt, ob das Kind bereits eine Erstausbildung abgeschlossen hat.) • Maximaler Befristungstermin • Abzweigung anteilig Beginn und Dauer • Beginn (Angezeigt wird der letzte eingegebene Beginn Kindergeld.) • Rechtsgrundlage (EStG oder BKGG) • Termin Familienkasse (Ein von der zuständigen Familienkasse eingegebener "Termin Familienkasse" wird angezeigt.) • Terminierungsgrund (Ein gespeicherter Terminierungsgrund wird angezeigt.) • Termin Fragebogen (In Fällen, die nach der Dienstanweisung für zwischen- und überstaatliches Recht zu bearbeiten sind, wird der von der Familienkasse gesetzte Überprüfungstermin "Fragebogen" angezeigt.) Drucksache 19/9817 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 2 0 1 0 2 0 1 1 2 0 1 2 2 0 1 3 2 0 1 4 2 0 1 5 2 0 1 6 2 0 1 7 2 0 1 8 K in d e r n a ch E S tG 3 .6 8 5 .4 4 9 3 .6 6 5 .7 5 0 3 .8 0 9 .9 9 9 3 .8 6 9 .3 2 0 3 .8 4 2 .5 0 0 3 .8 3 3 .4 8 0 3 .8 0 7 .1 7 8 3 .8 0 3 .0 7 0 3 .7 8 1 .7 2 4 K in d e r n a ch B K G G k . A . 1 k . A . 1 k . A . 1 k . A . 1 k . A . 1 9 .6 3 9 1 2 .5 0 5 1 2 .1 7 6 1 4 .9 4 0 S u m m e 3 .6 8 5 .4 4 9 3 .6 6 5 .7 5 0 3 .8 0 9 .9 9 9 3 .8 6 9 .3 2 0 3 .8 4 2 .5 0 0 3 .8 4 3 .1 1 9 3 .8 1 9 .6 8 3 3 .8 1 5 .2 4 6 3 .7 9 6 .6 6 4 A n za h l d e r v o ll jä h ri g e n K in d e r fü r d ie K in d e rg e ld g e za h lt w u rd e 1 F ü r Z e it rä u m e v o r d e m J a h r 2 0 1 5 l ie g e n s ta ti st is ch e D a te n z u m A lt e r d e r K in d e r n u r fü r d ie K in d e rg e ld -K in d e r in sg e sa m t (E S tG u n d B K G G ) v o r. E in e A u ft e il u n g d e r v o ll jä h ri g e n K in d e r n a ch d e n b e id e n R e ch ts g ru n d la g e i st d a h e r e rs t a b 2 0 1 5 m ö g li ch . Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/9817 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zeitreihe erledigte Anträge KG EStG mit/ohne züR und KG BKGG Jahresfortschrittswerte Familienkassen Bayern Nord und Sachsen Berichtsmonat Dezember 2018, 2017 und 2016 Dez 2018 Dez 2017 Dez 2016 Anzahl alle erledigten Anträge Kindergeld EStG züR FamKa Sachsen 56.836 48.665 61.892 FamKa Bayern Nord 35.543 40.587 60.032 Anzahl erledigte Anträge Kindergeld EStG ohne züR FamKa Sachsen 75.096 76.264 74.686 FamKa Bayern Nord 112.555 117.580 122.128 Anzahl alle erledigten Anträge Kindergeld BKGG FamKa Sachsen 7.124 7.130 7.138 FamKa Bayern Nord 7.130 7.193 7.200 Drucksache 19/9817 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zeitreihe abgelehnte Anträge KG EStG mit/ohne züR und KG BKGG Jahresfortschrittswerte Familienkassen Bayern Nord und Sachsen Berichtsmonat Dezember 2018, 2017 und 2016 Dez 2018 Anzahl alle abgelehnten Anträge Kindergeld EStG züR FamKa Sachsen 4.247 FamKa Bayern Nord 1.651 Anzahl alle abgelehnten Anträge Kindergeld EStG ohne züR FamKa Sachsen 2.117 FamKa Bayern Nord 1.917 Anzahl alle abgelehnten Anträge Kindergeld BKGG FamKa Sachsen 1.305 FamKa Bayern Nord 143 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/9817 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zeitreihe Anzahl Ordnungswidrigkeiten EStG züR und BKGG Jahresfortschrittswerte FamKa's Sachsen, RPS, BW-W, BY-N und BY-S Jahr 2018 Gesamtjahr 2018 Anzahl Ordnungswidrigkeiten EStG züR und BKGG FamKa Sachsen 153 FamKa Rheinland-Pfalz-Saarland 0 FamKa Baden-Württemberg West 515 FamKa Bayern Nord 82 FamKa Bayern Süd 77 Drucksache 19/9817 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Au sw e rtu ng e n de s Fo rd er un gs m a na ge m e nt s (K in de rg e ld E St G ) B es ta n ds an al ys e Bu n de sl än de r Be ric ht sz e itr a u m : 20 15 - 20 17 B un de sl än de r Zu gä ng e in E UR An za hl Zu gä ng e Ti lg un ge n in E UR Zu gä ng e in E UR An za hl Zu gä ng e Ti lg un ge n in E UR Zu gä ng e in E UR An za hl Zu gä ng e Ti lg un ge n in E UR Zu gä ng e in E UR An za hl Zu gä ng e Ti lg un ge n in E UR Ba de n - W ür tte m be rg 32 .2 09 .2 26 ,4 6 29 .6 11 23 .2 77 .1 69 ,3 1 25 .8 61 .1 36 ,2 7 28 .8 63 19 .5 27 .1 19 ,4 8 21 .2 74 .7 36 ,7 6 26 .7 97 18 .1 75 .7 45 ,6 9 22 .7 50 .7 33 ,9 0 28 .6 11 16 .7 29 .0 07 ,1 8 Ba ye rn 33 .8 92 .0 14 ,1 0 37 .0 86 25 .7 66 .1 56 ,5 1 27 .9 42 .1 28 ,4 4 35 .9 91 21 .1 91 .1 88 ,5 8 22 .0 11 .2 13 ,0 3 32 .6 14 19 .2 49 .0 92 ,0 3 25 .0 32 .5 69 ,3 9 33 .0 34 18 .0 47 .5 15 ,4 0 R he in la n d- Pf a lz 12 .4 00 .8 82 ,6 5 11 .3 72 7. 74 4. 05 1, 02 9. 58 3. 45 8, 26 10 .2 16 5. 95 1. 69 0, 43 6. 96 9. 16 5, 90 9. 84 2 5. 72 7. 99 9, 82 7. 28 3. 93 8, 89 9. 60 9 5. 07 4. 43 6, 51 Sa a rla n d 2. 88 9. 00 1, 67 2. 71 7 1. 65 8. 86 3, 67 2. 64 1. 93 2, 79 2. 47 8 1. 42 4. 36 2, 69 1. 87 7. 41 5, 58 2. 52 3 1. 59 4. 32 1, 03 2. 69 1. 09 0, 69 3. 17 8 2. 02 7. 27 1, 16 Sa ch se n 7. 14 5. 15 5, 75 9. 71 7 5. 90 7. 02 6, 27 4. 47 7. 28 5, 77 7. 73 4 4. 39 1. 09 7, 80 5. 63 9. 00 6, 19 9. 44 9 4. 85 3. 27 5, 23 7. 74 3. 73 8, 94 10 .8 58 5. 36 3. 20 9, 80 Ei n e Au sw e rtu n g de r zu rü ck ge fo rd et en ü be rb ez a hl te n K in de rg el db e trä ge n is t n a ch B u n de sl än de r re a lis ie rb ar . Ei n e jew e ils di ffe re n zi e rte Er fa ss u n g de r zu rü ck ge fo rd et en ü be rb ez a hl te n K in de rg el db e trä ge n n a ch d er St aa ts a n ge hö rig ke it de s An sp ru ch sb er e ch tig te n u n d de m W o hn si tz st aa t d e r Ki n de r e rfo lg t n ic ht . Fa m ilie n ka ss e Di re kt ion SR 2 5. Ap ril 20 19 Se ite 1 20 18 20 17 20 16 20 15 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/9817 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333