Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 30. April 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/9826 19. Wahlperiode 03.05.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, Frank Schäffler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/9447 – Zollverwaltung: Bearbeitungszeiten bei der Abfertigung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Bei einem Ortstermin eines Vertreters der FDP-Fraktion beim Zollamt Waltershof wurde erklärt, dass die Abfertigung bei der Ein- und Ausfuhr reibungslos verlaufen würde und spätestens innerhalb von zwei Tagen ausgeführt sei. Die Wirtschaftsverbände haben andere Bearbeitungszeiten vorliegen (so die Aussagen von Hamburger Wirtschaftsvertretern gegenüber den Fragestellern), die im Folgenden aufgeführt werden: Vorzeitige Zollanmeldungen Die Bearbeitungsdauer beträgt bei dem zollrechtlichen Status „normal“ mindestens neun Minuten, maximal sechs Tage und 18 Stunden sowie durchschnittlich zwei Tage und 16 Stunden. Bei einem zollrechtlichen Status als „zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO)“ beträgt die Bearbeitungsdauer im Minimum sechs Minuten, im Maximum sechs Tage und 16 Stunden sowie durchschnittlich zwei Tage und zwölf Stunden. Endgültige Zollanmeldungen Die Bearbeitungsdauer beträgt bei dem zollrechtlichen Status „normal“ mindestens neun Minuten, maximal fünf Tage und 14 Stunden sowie durchschnittlich einen Tag und 14 Stunden. Bei einem zollrechtlichen Status als „zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO)“ beträgt die Bearbeitungsdauer im Minimum null Minuten, im Maximum viel Tage und 23 Stunden sowie durchschnittlich einen Tag und drei Stunden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9826 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorzeitige Zollanmeldungen Im ersten Quartal 2018 betrug die Dauer bei vorzeitigen Zollanmeldungen zwischen drei Tagen und drei Stunden. Im zweiten Quartal zwischen sechs Tagen und 18 Stunden. Im dritten Quartal zwischen vier Tagen und einem Tag. Im vierten Quartal zwischen drei Tagen und sechs Minuten. Endgültige Zollanmeldungen Im ersten Quartal 2018 betrug die Dauer bei vorzeitigen Zollanmeldungen zwischen drei Tagen und zwölf Minuten. Im zweiten Quartal zwischen fünf Tagen und fünf Minuten. Im dritten Quartal zwischen drei Tagen und 13 Minuten. Im vierten Quartal zwischen zwei Tagen und null Minuten. 1. Kann die in der Vorbemerkung der Fragesteller genannte Auswertung der Hamburger Wirtschaft bestätigt werden? a) Wenn nein, welche durchschnittlichen Bearbeitungszeiten liegen stattdessen vor? b) Wie war die tatsächliche Bearbeitungszeit von Einfuhren in Hamburg im Jahr 2018 unterteilt nach den fachlichen Parametern der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Auswertung und nachfolgenden Parametern (in Prozent): weniger als zehn Minuten (just in time); von zehn Minuten bis 24 Stunden; von 24 Stunden bis 48 Stunden; mehr als 48 Stunden? Die Fragen 1 bis 1b werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen zum Zeitraum sowie zur Art und Weise der Ermittlung der Zahlen/Erhebung der Hamburger Wirtschaft keine Erkenntnisse vor. Nach dem Bericht der Weltbank zum sog. Logistics Performance Index (LPI) verfügt Deutschland weltweit über die effizienteste Zollabfertigung und belegt 2018 den ersten Platz des LPI. Dieser wird alle zwei Jahre anhand einer großangelegten Studie ermittelt, welche die Logistikstrukturen in 160 Staaten weltweit vergleicht. Aus diesem Bericht geht ebenfalls hervor, dass Deutschland auch die Dauer der Abfertigung betreffend im internationalen Vergleich zu den Zollverwaltungen zählt, die regelmäßig am schnellsten abfertigen. 2. Welche Maßnahmen wurden und werden getroffen, damit die Abfertigung beschleunigt wird? Im Rahmen der stetigen Entwicklung des von der Zollverwaltung genutzten IT- Verfahrens ATLAS – welches bereits als Kernelement einer automatisierten Bearbeitung zu sehen ist – kommt es zu regelmäßigen Anpassungen und Verbesserungen , die auch zu Vereinfachungen und Beschleunigungen der Abfertigungsprozesse führen. Damit wird sichergestellt, dass im Rahmen der jeweiligen rechtlichen und technischen Vorgaben der EU-Kommission die Abfertigung weiter vereinfacht und beschleunigt wird. Zur weiteren Beschleunigung der Abfertigung führt die Generalzolldirektion zudem den besonders belasteten Bereichen der Zollverwaltung, zu denen auch das Hauptzollamt Hamburg gehört, verstärkt Nachwuchskräfte zu. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/9826 3. Wieso erfolgt bisher keine automatisierte Abfertigung im Einfuhrbereich, damit die durchschnittliche Bearbeitungszeit signifikant gesenkt werden kann? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Ergänzend ist anzumerken, dass eine Aufgabe der Zollverwaltung auch darin besteht , die Warenströme effektiv zu kontrollieren, um u. a. die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten und fiskalische Interessen sicherzustellen. Das damit einhergehende Erfordernis einer Risikobewertung ist bei dem Bestreben einer Vereinfachung und Beschleunigung von Abläufen zu berücksichtigen. Die Zollverwaltung ist stets bestrebt, eine Balance zwischen diesen zuvor genannten Interessen herzustellen. 4. Ist der Bundesregierung bekannt, dass die Länder Österreich und die Niederlande bereits eine automatisierte Abfertigung umgesetzt haben? Die deutsche Zollverwaltung beteiligt sich aktiv an verschiedenen zollrechtlichen Arbeitsgremien auf EU-Ebene. Dort wird sowohl seitens der EU-Kommission als auch anderer EU-Mitgliedstaaten über Umsetzungs- und Anwendungsfragen des EU-Zollrechts diskutiert und berichtet. Einzelheiten bzgl. der nationalen Besonderheiten in Österreich und den Niederlanden sind der Bundesregierung darüber hinaus nicht bekannt. 5. Würde aus der Sicht der Bundesregierung eine automatisierte Abfertigung und die damit eingehende Beschleunigung der Abfertigung die Wettbewerbsfähigkeit des Hamburger Hafens verbessern? Wenn nein, warum nicht? Auf die Antworten zu den Fragen 1 bis 4 wird verwiesen. Die Zollverwaltung versteht sich als Partner der Wirtschaft und trägt im Rahmen ihrer rechtlichen Möglichkeiten zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland bei. 6. Nach Aussagen der Wirtschaft (s. Vorbemerkung der Fragesteller) dauert die Abfertigung des ZA Waltershof deutlich länger als in Antwerpen und Rotterdam ; was sind aus der Sicht der Bundesregierung die Ursachen? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 7. Welche Kooperation gibt es zwischen Zollverwaltung und der Stadt Hamburg ? Das Hauptzollamt Hamburg arbeitet eng mit der Stadt Hamburg und der Hamburger Wirtschaft zusammen. Weitere Erleichterungen der administrativen Schritte im Rahmen des Einfuhrprozesses sind dabei ein stetiges Thema. 8. Was kann bzw. muss verbessert werden, damit die Abfertigung beschleunigt wird? Der Abfertigungsprozess wird laufend evaluiert und optimiert. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 1 bis 5 hingewiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9826 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 9. Gibt es Planungen zur Änderung des Erhebungsverfahrens der Einfuhrumsatzsteuer ? Wenn ja, wann ist mit einer Änderung zu rechnen? Die Optimierung des Erhebungsverfahrens der Einfuhrumsatzsteuer und der Gewährung des damit zusammenhängenden Vorsteuerabzugs ist Gegenstand des aktuellen Koalitionsvertrages auf Bundesebene. Nachdem die Bundesländer durch einstimmige Beschlüsse der Wirtschafts- und Finanzministerkonferenz ebenfalls Handlungsbereitschaft signalisiert haben, hat das Bundesministerium der Finanzen eine in diesem Rahmen schon früher tätige Bund-Länder-Arbeitsgruppe neu einberufen. Zielsetzung ist die Einführung einer Verrechnungslösung, die in ihren Wirkungen den Erhebungsmodellen anderer EU-Mitgliedstaaten nahe kommt und mit Artikel 108 des Grundgesetzes vereinbar ist. Die Finanzministerkonferenz hat das Bundesministerium der Finanzen angefacht, einen Sachstandsbericht bis Ende September 2019 vorzulegen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333