Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 30. April 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/9831 19. Wahlperiode 03.05.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden), Matthias Gastel, Stefan Gelbhaar, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/8999 – Schienenverkehr zwischen Deutschland und Polen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Standortwettbewerb sind nur die europäischen Regionen erfolgreich, die eng und grenzüberschreitend zusammenarbeiten. Auf dem deutsch-polnischen Bahngipfel am 11. September 2015 bekannten sich die Teilnehmer zum Ausbau der Eisenbahninfrastruktur zwischen beiden Ländern, um künftig den grenzüberschreitenden Schienenverkehr verbessern zu können. Mitte 2016 ist das deutsch-polnische Eisenbahnabkommen in Kraft getreten. Nach Artikel 13 des Abkommens ist eine deutsch-polnische gemeinsame Arbeitsgruppe einzurichten . Die grenzüberschreitenden Eisenbahnstrecken auf wichtigen Korridoren zwischen Deutschland und Polen fristen noch immer ein Schattendasein. Viele Grenzübergänge sind nicht elektrifiziert. Das Potenzial für die Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene kann so nicht ausgeschöpft werden . Das heutige Angebotsniveau im grenzüberschreitenden Personenverkehr wird nach Ansicht der Fragesteller der Bedeutung der Verbindungen insbesondere vor dem Hintergrund der europäischen Integration in keiner Weise gerecht. Am 8. Mai 2019 findet der nächste deutsch-polnische Bahngipfel in Breslau statt. Deutsch-polnische Zusammenarbeit 1. Welche Maßnahmen zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehrs zwischen Deutschland und Polen, die durch das ratifizierte Eisenbahnabkommen (2015) ermöglicht wurden, sind bereits in Vorbereitung, welche konkreten Maßnahmen wurden bereits umgesetzt, und welche weiteren diesbezüglichen Maßnahmen von Eisenbahninfrastrukturunternehmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung geplant, und wann sollen diese jeweils umgesetzt sein (bitte detailliert auflisten)? Drucksache 19/9831 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. Welche konkreten Maßnahmen zur Verbesserung des grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehrs zwischen Deutschland und Polen hat die Bundesregierung seit 2014 ergriffen, und welche weiteren diesbezüglichen, konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung bis 2020 und bis 2030 umzusetzen (bitte alle Maßnahmen auflisten und einzelnen Jahren zuordnen)? Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die ABS Berlin–Frankfurt (Oder)–Grenze D/PL ist bis auf einen kurzen Abschnitt im Berliner Stadtgebiet abgeschlossen. Die ABS (Berlin–)Angermünde– Grenze D/PL ist in Planung und im Jahr 2021 wird voraussichtlich mit dem Ausbau begonnen. Die Inbetriebnahme der ABS Hoyerswerda–Knappenrode– Horka–Grenze D/PL erfolgte Ende 2018. 3. Welche grenzüberschreitende Fernverkehrsangebote plant die Deutsche Bahn AG nach Kenntnissen der Bundesregierung bis 2030 einzurichten (vgl. Fernverkehrskonzept der Deutschen Bahn für 2030), wann sollen sie jeweils eingerichtet werden, und welche Taktung sollen die entsprechenden Verbindungen jeweils haben? Nach Auskunft der DB AG ist auf der Strecke Berlin–Posen und weiter nach Warschau bzw. Danzig geplant, das Angebot des Fernverkehrs von aktuell fünf Zugpaaren ab Sommer 2020 auf sechs Zugpaare auszuweiten. Voraussetzung der Angebotsausweitung ist, dass Bauarbeiten auf polnischer Seite, die derzeit zu einer Stunde längerer Fahrzeit führen, bis dahin abgeschlossen sind. Weitere Angebotsausweitungen werden geprüft, sodass bis 2030 ein Zweistundentakt mit sieben Zugpaaren Berlin–Posen entsteht mit Weiterführungen nach Warschau, Danzig und Breslau/Krakau. 4. Inwiefern, wann und in welchem Umfang wurden die Planungen der Deutschen Bahn AG zum künftigen grenzüberschreitenden Fernverkehrsangebot mit dem Entwicklungsplan der Polnischen Staatsbahnen AG PKP abgestimmt ? Nach Auskunft der DB AG steht zur Realisierung der Fernverkehrsangebote von und nach Polen die DB Fernverkehr AG – soweit zulässig (vgl. § 1 GWB, Artikel 101 AEUV) – im Austausch mit der PKP Intercity. 5. Wie häufig trat seit 2015 die deutsch-polnische gemeinsame Arbeitsgruppe zur Verbesserung des grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehrs zusammen (bitte Datum und Ort sowie teilnehmende Institutionen bzw. Akteure jeweils benennen), welche Themen wurden jeweils besprochen, welche Beschlüsse wurden jeweils gefasst, und welche konkreten von der Arbeitsgruppe vorgeschlagenen Maßnahmen befinden sich derzeit in der Umsetzung? Die Deutsch-Polnische gemeinsame Arbeitsgruppe zum Grenzabkommen hat sich am 9. Mai 2018 in Jelenia Góra und am 15./16. Januar 2019 in Mettmann getroffen. An den Sitzungen haben Vertreter des polnischen und deutschen Verkehrsministeriums , der Eisenbahninfrastrukturunternehmen und der Eisenbahnverkehrsunternehmen beider Länder teilgenommen. In den Sitzungen wurden allgemeine Fragen zu Rahmenbedingungen und zum Betrieb grenzüberschreitender deutsch-polnischer Schienenverkehre besprochen, Themen zu deutsch-polnischen Infrastrukturprojekten, insbesondere Ausbau und Elektrifizierung, disku- Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/9831 tiert sowie Fragen der Zusammenarbeit zwischen den unterschiedlichen Institutionen erörtert. Konkrete Beschlüsse zu einzelnen Infrastrukturmaßnahmen wurden bisher nicht gefasst. 6. In welchem Umfang wurden die Konzeptionen und Planungen zum Deutschland-Takt für den Zielfahrplan 2030 mit der deutsch-polnischen gemeinsamen Arbeitsgruppe zur Verbesserung des grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehrs abgestimmt, und mit welchen weiteren polnischen Institutionen wurden die Konzeptionen und Planungen zum Deutschland- Takt für den Zielfahrplan 2030 wann und in welchem Umfang abgestimmt , und wie viele Treffen der Arbeitsgruppe zu dieser Thematik fanden zu welchen Zeitpunkten (bitte tabellarisch auflisten) statt (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 10 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Bundestagsdrucksache 19/7361)? Die Bundesregierung beabsichtigt, den Gutachterentwurf zum Zielfahrplan 2030 in die nächste Sitzung der Deutsch-Polnischen Ministeriellen Arbeitsgruppe zur Infrastruktur einzubringen. Ein Termin steht noch nicht fest. 7. Welche finanziellen Mittel stellt die Bundesregierung zur Verbesserung des grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehrs in den Jahren 2020, 2021, 2022 und 2023 für welche konkreten Projekte und/oder Maßnahmen im Rahmen zur Verfügung (bitte jahresscheibengenau aufschlüsseln und Gesamtsummen darstellen)? Projekte Bedarfsplan / Jahr 2020 2021 2022 2023 ABS Angermünde–Grenze D/PL(–Stettin) 0 29,0 61,5 66,0 ABS Berlin–Frankfurt (Oder)–Grenze D/PL 1,2 30,8 21,1 11,7 ABS Hoyerswerda–Horka–Grenze D/PL 42,0 32,1 55,6 0 Gesamt 43,2 91,9 138,2 77,7 (Angaben in Mio. Euro) Zur Finanzierung von grenzüberschreitenden Verbindungen des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) können die Länder auch Regionalisierungsmittel einsetzen . Die Höhe der den einzelnen Ländern vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel ist für den Zeitraum bis 2031 im Regionalisierungsgesetz (RegG) festgelegt . Die Mittel sind für den öffentlichen Personennahverkehr, insbesondere für den SPNV zu verwenden. Über die Verwendung entscheiden die Länder in eigener Zuständigkeit. Im Auftrag des Freistaates Sachsen wurden Planungen der Streckenelektrifizierung Dresden–Görlitz–Grenze D/PL bis zur Leistungsphase 2 finanziert und beauftragt. 8. Welche grenzüberschreitenden Fernverkehrsverbindungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen sind im Zielfahrplan des Deutschland-Taktes für das Jahr 2030 (mit welchen konkreten Taktungen ) eingeplant? Im Rahmen des Gutachterentwurfs zum Zielfahrplan Deutschlandtakt ist für die Fernverkehrsverbindung Berlin nach Stettin ein Zweistundentakt und für die Verbindung Berlin nach Posen eine stündliche Trasse mit Weiterführungsmöglichkeiten nach Warschau, Danzig oder Breslau unterstellt. Drucksache 19/9831 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Zudem ist in dem Entwurf eine stündliche Regionalzugverbindung von Dresden über Görlitz mit der Möglichkeit der Verlängerung auf polnischer Seite unterstellt . 9. Wie hat sich im Personenfernverkehr auf den einzelnen grenzüberschreitenden Relationen das Fahrgastaufkommen seit 2014 entwickelt (bitte nach einzelnen Verbindungen und nach Jahren aufschlüsseln)? Nach Auskunft der DB AG ist die Anzahl Reisender im Tageslinienfernverkehr am Grenzübergang Frankfurt (Oder) von bzw. nach Warschau bzw. Danzig/Gdingen von 2014 bis 2018 um etwa 7 Prozent angestiegen. 10. Für welche maximale Zuglänge sind die grenzüberschreitenden Eisenbahnstrecken zwischen Deutschland und Polen ausgelegt (bitte pro Strecke inkl. weiterem Verlauf in Deutschland und Polen angeben)? Nach Auskunft der DB AG ist die Grenzbetriebsstrecke Wegliniec–Horka Gbf für Züge bis 740 Meter Länge und die Grenzbetriebsstrecke Zgorzelec–Görlitz für Züge bis 640 Meter ausgelegt. Berlin–Stettin (Szczecin) 11. Welchen Planungs- und Projektstand hat das Schienenprojekt Ausbaustrecke (ABS) Berlin–Angermünde–Grenze Deutschland/Polen (D/PL) (–Stettin/ Szczecin) (Projekt-Nr. 2-027-V01, vgl. Anlage 2 der Bundestagsdrucksache 19/7010 „Laufende Planfeststellungsverfahren Bedarfsplan Schiene“, Zeile 1)? Der Planfeststellungsabschnitt (PFA) 1 Angermünde–Passow befindet sich derzeit in der Leistungsphase (Lph) 3/4. Der Antrag auf Planfeststellung wird gegenwärtig vom Eisenbahn-Bundesamt geprüft. Für den PFA 2 Passow–Grenze D/PL laufen die Umplanungen zum zweigleisigen Ausbau (Lph 1/2). 12. Welche Mittel wurden für die (Vor-)Planung des Projektes bereits verausgabt (bitte jahresscheibengenau angeben), und welche Gesamtkosten wird das Projekt nach Ansicht der Bundesregierung aufweisen? Bisher wurden Bundesmittel in Höhe von rund drei Mio. Euro für das Projekt aufgewendet. Im Übrigen wird auf das Projektdossier im Projektinformationssystem (PRINS) zum Bundesverkehrswegeplan 2030 verweisen. 13. Wann hat die Bundesregierung eine Finanzierungsvereinbarung für den beim deutsch-polnischen Bahngipfel vom 11. September 2015 angekündigten zweigleisigen Ausbau und die Elektrifizierung der Strecke Berlin–Stettin/ Szczecin unterzeichnet, welche Eckpunkte enthält die unterzeichnete Vereinbarung , und wie ist der Planungsstand für den zweigleisigen Ausbau und die Elektrifizierung auf der Strecke Berlin–Stettin? Eine Baufinanzierungsvereinbarung wird voraussichtlich im Jahr 2020 abgeschlossen . Zum Planungsstand wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/9831 14. Welchen Inhalt hatte die Absichtserklärung zwischen dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, den Berliner und Brandenburger Verkehrsressorts und der DB Netz AG zum durchgehenden zweigleisigen Ausbau zwischen Berlin und Stettin, die auf dem „Deutsch-Polnischen Bahngipfel“ am 11. Juni 2018 unterzeichnet wurde? Mit der Absichtserklärung vom 11. Juni 2018 haben der Bund, die DB AG und die Länder Berlin und Brandenburg den zweigleisigen Ausbau der Strecke Passow–Tantow–Grenze D/PL vereinbart. Die Absichtserklärung beinhaltet die Finanzierungsbeteiligung der Länder Berlin und Brandenburg für den zweigleisigen Ausbau des Abschnitts Passow–Tantow–Grenze D/PL. 15. Wann plant die Bundesregierung mit dem Land Brandenburg und der Deutschen Bahn AG bzw. der DB Netz AG eine genaue Finanzierungsvereinbarung für den Ausbau und die Elektrifizierung der Strecke Berlin–Stettin /Szczecin abzuschließen, und welche Eckpunkte zur Finanzierung des Projektes sollen hierbei vereinbart werden? Über die Eckpunkte der Finanzierungsvereinbarung wird derzeit mit den Ländern Berlin und Brandenburg verhandelt. Ein Abschluss ist bis 2020 vorgesehen. 16. Ist der Bundesregierung bekannt, ob das Land Brandenburg den zweigleisigen Ausbau der Strecke Berlin–Stettin/Szczecin mitfinanziert, und wenn ja, wie hoch soll der Finanzierungsanteil des Landes Brandenburg sein? Das Land Brandenburg beteiligt sich mit 50 Mio. Euro an dem Vorhaben ABS Angermünde–Grenze D/PL für den zweigleisigen Ausbau des Abschnitts Passow–Tantow–Grenze D/PL. 17. Wann soll die Strecke Berlin–Stettin/Szczecin nach den aktuellen Planungen der Bundesregierung zweigleisig ausgebaut sein? 18. Wann soll die Strecke Berlin–Stettin/Szczecin nach den aktuellen Planungen der Bundesregierung durchgehend elektrifiziert sein? Die Fragen 17 und 18 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Gesamtfertigstellung ist für 2026 vorgesehen. 19. Welche Taktfahrzeit soll nach den Planungen der Bundesregierung nach Fertigstellung des zweigleisigen Ausbaus der Strecke Berlin–Stettin/Szczecin eingerichtet bzw. angeboten werden? Nach Auskunft der DB AG ist ein Zweistundentakt als Direktverbindung Berlin- Südkreuz–Szczecin Glowny im SPNV (RE 9) mit Anbindung in Angermünde an den Null-Knoten in ungeraden Stunden mit Verkehrshalt in Berlin-Gesundbrunnen , Bernau (bei Berlin), Eberswalde Hbf, Angermünde, Casekow und Tantow vorgesehen. Ebenfalls ein Zweistundentakt als Umsteigeverbindung ist für die Verbindung Berlin-Südkreuz–Angermünde–Szczecin Glowny mit Verknüpfung SPFV (Linie 26) und SPNV (RE 9V) und Anbindung in Angermünde an den Null-Knoten in geraden Stunden mit Verkehrshalt in Berlin-Gesundbrunnen, Bernau (bei Berlin), Eberswalde Hbf, Angermünde, Casekow, Tantow und Szczecin Gumience geplant. Ein Stundentakt als Umsteigeverbindung (Jüterbog/Ludwigsfelde –)Berlin-Südkreuz–Angermünde–Szczecin Glowny im SPNV (RE 3/RB 66) mit Anbindung in Angermünde an den 30er-Knoten ist in geraden/ungeraden Drucksache 19/9831 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Stunden mit Verkehrshalt in Berlin-Gesundbrunnen, Bernau (bei Berlin), Eberswalde Hbf, Britz, Chorin, Angermünde, Passow (UM), Schönow (UM), Casekow , Petershagen (UM), Tantow und Szczecin Gumience vorgesehen. Damit wird ein Angebot zwischen Berlin und Stettin/Szczecin im Halbstundentakt möglich . 20. Über welche Kenntnisse verfügt die Bundesregierung in Bezug auf die durch das Land Brandenburg und die Aufgabenträger geplanten Fahrzeiten auf der Strecke Berlin–Stettin/Szczecin? Nach Auskunft der DB AG unterstellen die Fahrzeitenrechnungen zwischen Passow und Szczecin Gumience den zweigleisigen elektrischen Ausbau der Strecke . Im Abschnitt Angermünde–Szczecin Gumience wird die Anhebung der Geschwindigkeit auf 160 km/h unterstellt. Da die Abstimmungen zwischen DB Netz AG und PKP PLK S.A. bezüglich der Ausgestaltung der Schieneninfrastruktur (durchgehender zweigleisiger Ausbau auch bei der PKP PLK S.A.) wie auch im Bereich der Angebotskonzeption noch nicht abgeschlossen sind, können die Fahrzeiten nur als Orientierung dienen. Folgende Fahrzeiten werden den Planungen zugrunde gelegt: Strecke Fahrzeit Anmerkung Berlin Hbf–Szczecin Glowny Szczecin Glowny–Berlin Hbf 1:30 1:31 Direktverbindung mit RE 9 Berlin Hbf–Szczecin Glowny Szczecin Glowny–Berlin Hbf 1:41 1:42 Umsteigeverbindung PFV/SPNV mit L 26/RE 9V Berlin Hbf–Szczecin Glowny Szczecin Glowny–Berlin Hbf 1:55 1:55 Umsteigeverbindung SPNV mit RE 3/RB 66 21. Hat die Bundesregierung mögliche Fahrzeitverkürzungen durch die Elektrifizierung und den Ausbau der Strecke Berlin–Stettin/Szczecin bei der Erstellung des Zielfahrplans des Deutschland-Taktes 2030 berücksichtigt, und wenn nein, warum nicht? Ja. 22. In welchem Umfang soll die fertiggestellte zweigleisige Strecke Berlin–Stettin /Szczecin für den Schienengüterverkehr nutzbar sein, und für welche maximale Zuglänge wird die Strecke ausgelegt sein? Die Strecke wird nach den aktuellen Standards einschließlich ETCS auch für den Güterverkehr mit 740 m langen Güterzügen ausgebaut. 23. Welche grenzüberschreitenden Fernverkehrsverbindungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen sind im Zielfahrplan des Deutschland-Taktes für das Jahr 2030 (mit welchen konkreten Taktungen ) eingeplant? Es wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/9831 Dresden–Görlitz–Staatsgrenze 24. Wann und in welchem Umfang plant die Bundesregierung den Staatsvertrag zwischen Deutschland und Polen aus dem Jahr 2003 zu realisieren, der eine beidseitig durchgehende Elektrifizierung der Strecke Dresden–Görlitz–Breslau /Wrocław vorsieht? 25. Wann soll die Strecke Dresden–Görlitz–deutsch-polnische Grenze nach den aktuellen Planungen der Bundesregierung und der Deutschen Bahn AG durchgehend elektrifiziert sein, und wann soll sie in Betrieb genommen werden ? Die Fragen 24 und 25 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Das zwischen dem damaligen Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen und dem Minister für Infrastruktur der Republik Polen geschlossene Ressortabkommen vom 30. April 2003 sieht vor, dass die Strecke Grenze D/PL– Görlitz–Dresden elektrifiziert werden soll. Einen Zeitplan sieht das Abkommen nicht vor. Das Abkommen sieht außerdem vor, dass die vereinbarten Ausbaumaßnahmen in Abhängigkeit von der Verfügbarkeit der erforderlichen Finanzmittel erfolgen. Eine Mittelbereitstellung kann erfolgen, wenn das Projekt Bestandteil eines Ausbauprogramms des Bundes ist. Eine Aussage zur Inbetriebnahme einer Elektrifizierung ist derzeit nicht möglich. 26. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Kosten für die Elektrifizierung der Strecke Dresden–Görlitz–deutsch-polnische Grenze, aus welchem Jahr stammt die Kostenschätzung der Bundesregierung, und inwiefern sind in ihr bereits mögliche Baukostensteigerungen berücksichtigt (vgl. Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 3 und 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Bundestagsdrucksache 19/7361: „Die Kosten für die im Bundesverkehrswegeplan untersuchte Elektrifizierung sowie abschnittsweise Geschwindigkeitserhöhung wurden mit 513,4 Mio. Euro angenommen “)? 30. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Kosten für den Ausbau der Strecke Dresden–Görlitz–deutsch-polnische Grenze für eine Geschwindigkeit von 160 km/h, aus welchem Jahr stammt die Kostenschätzung der Bundesregierung , und inwiefern sind in ihr bereits mögliche Baukostensteigerungen berücksichtigt (vgl. Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 3 und 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Bundestagsdrucksache 19/7361: „Die Kosten für die im Bundesverkehrswegeplan untersuchte Elektrifizierung sowie abschnittsweise Geschwindigkeitserhöhung wurden mit 513,4 Mio. Euro angenommen“)? Die Fragen 26 und 30 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Kosten in Höhe von 513,4 Mio. Euro wurden im November 2017 ermittelt. Hiervon entfallen 93,9 Mio. Euro auf Ausbaumaßnahmen für eine Erhöhung der Streckengeschwindigkeit. Ohne diese Ausbaumaßnahmen verbleiben für eine reine Elektrifizierung haushaltsrelevante Kosten in Höhe von 419,5 Mio. Euro. Mögliche Baukostensteigerungen sind darin nicht berücksichtigt. Drucksache 19/9831 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 27. In welchem konkreten Umfang wird die Bundesregierung die Elektrifizierung der Strecke Dresden–Görlitz–Staatsgrenze finanzieren und so dazu beitragen , den Staatsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen aus dem Jahr 2003 zu erfüllen (Frage bitte nicht im Sachzusammenhang mit anderen Fragen beantworten)? Das Projekt ist bislang nicht Bestandteil des Bedarfsplans Schiene. Derzeit wird geprüft, ob Finanzierungsmöglichkeiten bestehen. 28. Welche Möglichkeiten zur beschleunigten Umsetzung der Streckenelektrifizierung – insbesondere für die letzten 800 Meter von der Bundesgrenze auf dem Neißeviadukt bis in den Bahnhof Görlitz – hat die Bundesregierung wann, in welchem Umfang und mit welchem Ergebnis geprüft? Die DB Netz AG nimmt gegenwärtig Vorplanungen für die Elektrifizierung der Strecke Dresden–Görlitz–Grenze D/PL vor, die für den Abschnitt Görlitz–Grenze D/PL eine Elektrifizierung mit dem in der Republik Polen verwendeten Stromsystem vorsehen. Damit werden die planerischen Voraussetzungen geschaffen, eine Elektrifizierung dieses Abschnitts unabhängig von der Elektrifizierung der Strecke Dresden–Görlitz vornehmen zu können. 29. Wann soll die Strecke Dresden–Görlitz–deutsch-polnische Grenze auf welchen Abschnitten nach den aktuellen Planungen der Bundesregierung und der Deutschen Bahn AG für eine Geschwindigkeit von 160 km/h ausgebaut sein, und wann soll sie in Betrieb genommen werden? Das Projekt ist nicht Bestandteil des Bedarfsplans Schiene. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 24 und 25 verwiesen. 31. Wie haben sich die Fahrgastaufkommen auf der Strecke Dresden–Görlitz– Breslau seit 2014 entwickelt (bitte je Monat und je Jahr insgesamt angeben)? Der DB AG liegen für die Verbindung keine Fahrgastzahlen vor, da auf der Strecke kein Fernverkehr angeboten und der Regionalverkehr von einer nicht-bundeseigenen Eisenbahn betrieben wird. 32. Wie hat sich die Güterverkehrsauslastung auf der Strecke Dresden–Görlitz– Breslau seit 2014 entwickelt (bitte Anzahl der Güterverkehrszüge und Güterverkehrsmengen in Millionen Tonnen je Monat und je Jahr insgesamt angeben )? Die DB AG hat folgende Auslastungen mitgeteilt: Monat Verkehrsleistung Gesamtstrecke (trkm) Zugbewegungen Gesamtstrecke 01/2014 5480 134 02/2014 5249 138 03/2014 7044 200 04/2014 6631 197 05/2014 7188 175 06/2014 7487 198 07/2014 7915 231 08/2014 7531 217 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/9831 Monat Verkehrsleistung Gesamtstrecke (trkm) Zugbewegungen Gesamtstrecke 09/2014 10319 308 10/2014 9564 242 11/2014 8401 220 12/2014 5888 155 01/2015 5388 117 02/2015 5630 146 03/2015 7477 206 04/2015 7475 193 05/2015 6471 206 06/2015 9822 287 07/2015 8407 231 08/2015 8911 236 09/2015 9807 261 10/2015 9983 259 11/2015 10230 252 12/2015 8729 185 01/2016 5786 126 02/2016 7201 161 03/2016 7260 186 04/2016 10478 276 05/2016 7188 194 06/2016 9766 224 07/2016 7050 201 08/2016 6594 190 09/2016 7934 205 10/2016 5711 158 11/2016 8006 212 12/2016 6499 151 01/2017 6366 122 02/2017 5860 117 03/2017 7275 166 04/2017 10407 195 05/2017 6955 177 06/2017 8193 201 07/2017 8701 202 08/2017 10101 239 09/2017 10055 229 Drucksache 19/9831 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Monat Verkehrsleistung Gesamtstrecke (trkm) Zugbewegungen Gesamtstrecke 10/2017 8070 201 11/2017 8341 208 12/2017 6672 163 01/2018 6178 140 02/2018 6091 126 03/2018 5754 136 04/2018 7268 180 05/2018 8828 225 06/2018 9108 236 07/2018 6978 183 08/2018 7013 175 09/2018 6193 170 10/2018 8401 195 11/2018 6993 170 12/2018 5806 140 (Quelle: DB AG) Daten zur genauen Tonnage liegen der DB Netz AG nicht vor. Elektrifizierung der Grenzübergänge von Eisenbahnstrecken 33. Welche Schienenverkehrsgrenzübergänge in Deutschland und der Republik Polen sind elektrifiziert, und welche nicht? Elektrifiziert sind die Schienenverkehrsgrenzübergänge Frankfurt (Oder) und Horka. 34. Ist beabsichtigt, nicht elektrifizierte Streckenabschnitte grenzüberschreitender Verbindungen ins Elektrifizierungsprogramm aufzunehmen, und wenn ja, welche Streckenabschnitte sind dabei vorgesehen? Die Bundesregierung arbeitet derzeit an dem im Koalitionsvertrag vereinbarten umfassenden Elektrifizierungsprogramm. Ziel ist es, die Elektrifizierungsquote des Netzes von 60 Prozent auf 70 Prozent zu erhöhen. Die Elektrifizierung grenzüberschreitender Verbindungen ist u. a. im Bedarfsplan für die Bundesschienenwege vorgesehen. Inwiefern im Rahmen der weiteren Säulen des geplanten Programms die weitere Elektrifizierung grenzüberschreitender Verbindungen möglich ist, wird derzeit geprüft. Bis Ende 2019 soll dazu eine Förderrichtlinie erarbeitet werden. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/9831 35. Welche finanziellen Mittel sind für Neubau und Sanierung von Grenzbrücken auf Bahnstrecken zwischen Deutschland und Polen in den Jahren 2019 bis 2023 eingeplant (bitte die Mittel getrennt nach Neubau und Sanierung darstellen und nach Jahren aufschlüsseln)? Nach Auskunft der DB AG sind für den Neubau der Eisenbahnüberführungen Oderbrücken (km 82,850) und Vorflut (km 81,100) an der Strecke 6078 48,4 Mio. Euro eingeplant. Die Mittelbereitstellung ist wie folgt vorgesehen : Planung 2019 Vorschau 2020 Vorschau 2021 Vorschau 2022 Vorschau 2023 Summe 1.400.000 € 1.350.000 € 19.300.000 € 23.950.000 € 2.400.000 € 48.400.000 € Die Eisenbahnüberführung über die Neiße bei Horka wurde von dem polnischen Eisenbahninfrastrukturunternehmen PKP PLK S.A. gebaut und Ende 2015 in Betrieb genommen. Die Eisenbahnüberführung über die Neiße zwischen Zgorzelec und Görlitz wurde von dem polnischen Eisenbahninfrastrukturunternehmen PKP PLK 2012 saniert. Für die Vorhaltung aller Neißebrücken Deutschland/Polen ist gemäß Staatsvertrag Polen zuständig. 36. Inwiefern plant die Bundesregierung, wie von der Kommission für Wachstum , Strukturwandel und Beschäftigung vorgeschlagen, eine Sonderregelung für ausgewählte Verkehrsinfrastrukturen in Ergänzung zum Bundesverkehrswegeplan in den Braunkohleregionen, die die herkömmlichen Bedarfskriterien außer Kraft setzt, das überwiegende öffentliche Interesse deutlich herausstellt und sich in der Bewertung der Projekte durch eine klare strukturpolitische Ausrichtung von der im Bundesverkehrswegeplan 2030 verwendeten Systematik unterscheidet (vgl. Abschlussbericht der Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung, S. 91)? Die Bundesregierung prüft derzeit die Umsetzung der Vorschläge der Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333