Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 2. Mai 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/9833 19. Wahlperiode 03.05.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birke Bull-Bischoff, Norbert Müller (Potsdam), Dr. Petra Sitte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/9472 – Sicherstellung der Schulsozialarbeit V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Schulsozialarbeit hat sich als wirksame Kooperation an der Schnittstelle zwischen Jugendhilfe und Schule bewährt und ist zu einer festen Größe der Arbeit an Schulen in Deutschland geworden. Ihr besonderer Ansatz besteht darin, Handlungsformen, Arbeitsansätze und Ziele der Jugendhilfe am Ort Schule und in dessen sozialräumlichen Umfeld zu gewährleisten. In Zusammenarbeit mit der Schule fördert Schulsozialarbeit die individuelle und soziale Entwicklung von Schülerinnen und Schülern. Sie schafft an der Schule Angebote und Aktivitäten , die es den Kindern und Jugendlichen über das schulische Angebot hinaus ermöglichen, ihre Fähigkeiten zu entfalten, Unterstützung bei der Bewältigung alltäglicher Probleme zu erhalten, zur Selbsthilfe befähigt zu werden und Anerkennung zu erfahren. Schulsozialarbeit ergänzt multiprofessionelle Arbeit an Schulen, indem sie sozialpädagogische Sicht- und Handlungsweisen einbringt . Auf diese Weise trägt Schulsozialarbeit dazu bei, Benachteiligungen von Kindern und Jugendlichen abzubauen. Trotz der positiven Wirkungen können nicht alle Schülerinnen und Schüler von Schulsozialarbeit profitieren, weil sie nicht flächendeckend und dauerhaft angeboten wird. Grund hierfür ist nach Ansicht der Fragesteller, dass die Finanzierung von Schulsozialarbeit im Handlungs- und Kompetenzbereich der Länder und Kommunen liegt, die die Finanzierung aber nicht alleine bewältigen können . Zudem ist Schulsozialarbeit oft an zeitlich befristete Programme gebunden und erfährt somit keine Regelfinanzierung. So wird beispielsweise in einigen Bundesländern Schulsozialarbeit über ein entsprechendes Programm des Europäischen Sozialfonds (ESF) mitfinanziert. Diese Förderperiode endet allerdings 2020. Damit ist das Angebot von Schulsozialarbeit vielerorts gefährdet. Dies offenbart nach Auffassung der Fragesteller, dass die Finanzierung durch zeitlich befristete Programme der Bedeutung von Schulsozialarbeit nicht gerecht wird und es einer Regelfinanzierung bedarf. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD zur 19. Wahlperiode erwähnt das Wort Schulsozialarbeit nicht ein einziges Mal, was aus Sicht der Fragesteller angesichts der Zielsetzung einer „Offensive für Bildung, Forschung Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9833 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode und Digitalisierung“ und dem erklärten Ziel, einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in Grundschulen zu schaffen, höchst verwunderlich erscheint. Die Fragestellerinnen und Fragesteller befürchten, dass die Situation für viele Schulen, Kommunen und insbesondere Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter weiter unsicher bleiben oder sich nach dem Wegfall der ESF-Mittel, wie schon 2013 nach dem Wegfall der Bundesmittel zum Ausbau der Schulsozialarbeit , wieder verschlechtern wird. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Zur Klarstellung der Begrifflichkeiten und der daraus resultierenden Zuständigkeiten weist die Bundesregierung auf Folgendes hin: Schulsozialarbeit bietet allen Schülerinnen und Schülern im Schulalltag umfassende Begleitung und Unterstützung. Regelungen zur Schulsozialarbeit finden sich teilweise in den Schulgesetzen der Länder. Schulbezogene Jugendsozialarbeit ist ein Angebot der kommunalen Kinder- und Jugendhilfe (Jugendsozialarbeit gemäß § 13 Absatz 1 SGB VIII) und richtet sich mit individuellen sozialpädagogischen Einzelfallhilfen an sozial benachteiligte und individuell beeinträchtigte Schülerinnen und Schüler mit umfassenden Problemen bei der Integration in den Schulalltag (zum Beispiel schulabsente Kinder und Jugendliche). Ebenso wie die Schulsozialarbeit bezieht auch die schulbezogene Jugendsozialarbeit in der Regel das Umfeld der Schülerinnen und Schüler – insbesondere die Eltern – mit in die Beratung und Hilfen ein. Eine enge Kooperation zwischen Schulsozialarbeit, schulbezogener Jugendsozialarbeit und anderen Jugendhilfeangeboten sowie der Schule ist für eine erfolgreiche pädagogische Arbeit mit Schülerinnen und Schülern notwendig. 1. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, wie viele Schulsozialarbeiterinnen uns Schulsozialarbeiter (Vollzeitäquivalente) in Deutschland beschäftigt sind? Wenn keine Erkenntnisse darüber vorliegen, plant die Bundesregierung, diese Daten zu erheben, und wenn ja, ab wann, und wenn nein, warum nicht? Belastbare Daten zur Zahl der deutschlandweit beschäftigten Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter liegen nicht vor. In den Ländern und Kommunen ist die Ausgestaltung und Finanzierung der Schulsozialarbeit so unterschiedlich, dass ein Vergleich nicht möglich ist. So ist zum Beispiel die Schulsozialarbeit in einigen Ländern bzw. Kommunen dem Jugendamt zugeordnet, in andern Ländern direkt der Schule bzw. dem Schulträger. 2. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, an wie vielen Schulen in Deutschland Schulsozialarbeit seit 2008 etabliert wurde (bitte nach Bundesland und Schulform aufschlüsseln)? Wenn keine Erkenntnisse darüber vorliegen, plant die Bundesregierung, diese Daten zu erheben, und wenn ja, ab wann, und wenn nein, warum nicht? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/9833 3. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie viele Stellen (Vollzeitäquivalente) von Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern über ESF-Förderprogramme gefördert werden (bitte nach Bundes- und Landesprogrammen aufschlüsseln)? Im Rahmen der ESF-Bundesprogramme werden keine Stellen von Schulsozialarbeitern bzw. Schulsozialarbeiterinnen gefördert. Zu den ESF-Landesprogrammen wird auf die Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages zum Thema Schulsozialarbeit WD8-3000-080/16 und WD8-3000- 012/17 verwiesen (www.bundestag.de/resource/blob/496060/730c2efa3477c18 b627535dc3b60a765/wd-8-080-16-pdf-data.pdf; www.bundestag.de/resource/ blob/507408/cba3b079f298a0d2400174965bf707ec/wd-8-012-17-pdf-data.pdf). 4. Ist der Bundesregierung bekannt, in welchen Bundesländern gesetzliche Regelungen zur Organisation und Umsetzung der Schulsozialarbeit existieren und in welchen Regelungsbereichen diese angesiedelt sind (Schule bzw. Jugendhilfe )? Auf welche Schultypen beziehen sich hierbei die gesetzlichen Regelungen (Grundschulen, Sekundarschulen, Gesamtschulen, Gymnasien, Berufsschulen )? In welchen Bundesländern, in denen keine gesetzlichen Regelungen zu dieser Frage existieren, liegen diesbezüglich untergesetzliche Regelungen vor (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? Auf welche Schultypen beziehen sich hierbei die untergesetzlichen Regelungen (Grundschulen, Sekundarschulen, Gesamtschulen, Gymnasien, Berufsschulen )? Nach Kenntnis der Bundesregierung ist das Thema Schulsozialarbeit in den Ländern gesetzlich unterschiedlich verankert. Während bspw. in Schleswig-Holstein und Sachsen die Schulsozialarbeit in den Schulgesetzen ausdrücklich erwähnt wird, wird in den Schulgesetzen anderer Länder, zum Beispiel in Nordrhein- Westfalen, auf die Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe verwiesen. Weitere Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor. 5. Ist der Bundesregierung bekannt, in welchen Bundesländern Landesprogramme zur finanziellen Ausstattung der Schulsozialarbeit existieren (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? Auf welche Schultypen beziehen sich die Landesprogramme (Grundschulen, Sekundarschulen, Gesamtschulen, Gymnasien, Berufsschulen)? Schulsozialarbeit wird von allen Ländern in unterschiedlichen Varianten finanziert . Eine Übersicht des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages von 2017 zu Detailfragen der Länderprogramme findet sich in den Ausarbeitungen WD8-3000-080/16 und WD8-3000-012/17 (www.bundestag.de/resource/ blob/496060/730c2efa3477c18b627535dc3b60a765/wd-8-080-16-pdf-data.pdf; www.bundestag.de/resource/blob/507408/cba3b079f298a0d2400174965bf707e c/wd-8-012-17-pdf-data.pdf). Weitere Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9833 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 6. Mit welchen Maßnahmen fördert bzw. förderte die Bundesregierung die Länder beim Ausbau von Schulsozialarbeit seit 2008 (bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)? 7. Mit welchen Maßnahmen fördert bzw. förderte die Bundesregierung die Länder beim laufenden Betrieb von Schulsozialarbeit seit 2008 (bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)? 8. Mit welchen Maßnahmen fördert bzw. förderte die Bundesregierung die Kommunen beim Ausbau von Schulsozialarbeit seit 2008 (bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)? 9. Mit welchen Maßnahmen fördert bzw. förderte die Bundesregierung die Kommunen beim laufenden Betrieb von Schulsozialarbeit (bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)? 10. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Förderung der Länder und Kommunen beim Ausbau und Betrieb der Schulsozialarbeit? (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? Die Fragen 6 bis 10 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Bundesregierung fördert keine Maßnahmen der Schulsozialarbeit in den Ländern und Kommunen. Es sind auch keine Maßnahmen geplant. In der Vergangenheit waren den Ländern lediglich – befristet für die Jahre 2011 bis 2013 – pro Jahr insgesamt 400 Millionen Euro zur Verfügung gestellt worden. Dies wurde über eine Anhebung der Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem zweiten Buch Sozialgesetzbuch um 2,8 Prozentpunkte umgesetzt. Damit war – ohne gesetzlich verankerte Zweckbindung – die politische Erwartung verbunden, dass diese Mittel von Ländern und Kommunen für die Finanzierung von Schulsozialarbeit und/oder des außerschulischen Hortmittagessens von Schülerinnen und Schülern eingesetzt werden. Die konkrete Verwendung der Mittel erfolgte in der alleinigen Zuständigkeit und Verantwortung der Länder und Kommunen. Der Bund hat hierüber keine Informationen . 11. Ist der Bundesregierung bekannt, ob und inwieweit einzelne Bundesländer ihre Zuweisung an die Kommunen erhöhen werden, um den bevorstehenden Wegfall der ESF-Fördermittel für die Schulsozialarbeit auszugleichen (wenn ja, bitte die Zahlen angeben und nach Bundesländern aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 12. Plant die Bundesregierung eine Ersatzfinanzierung für die wegfallenden ESF-Mittel ab 2020 oder andere Förderprogramme, mit denen Schulsozialarbeit weiter finanziert werden kann, und wenn ja, in welchem Umfang, und wenn nein, warum nicht? Die Verhandlungen zum finanziellen und rechtlichen Rahmen der Förderperiode 2021 – 2027 laufen derzeit noch auf EU-Ebene. Entscheidungen über Inhalte und Schwerpunkte zukünftiger Förderprogramme wurden noch nicht getroffen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/9833 13. Plant die Bundesregierung, Schulsozialarbeit gesetzlich zu verankern? a) Wenn ja, in welchem Rechtskreis wird diese Verankerung angedacht oder bereits geplant? b) Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung den Verzicht einer gesetzlichen Verankerung einer nachweislich für alle Schülerinnen und Schüler förderlichen Leistung? Die Fragen 13 bis 13b werden im Zusammenhang beantwortet. Die von der Bundesregierung im Rahmen des Beteiligungsprozesses zur Modernisierung der Regelungen der Kinder- und Jugendhilfe eingerichtete Arbeitsgruppe „SGB VIII: Mitreden – Mitgestalten“ wird auch das Themenfeld „Prävention im Sozialraum“ ergebnisoffen diskutieren. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333