Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 30. April 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/9834 19. Wahlperiode 03.05.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Luksic, Matthias Seestern-Pauly, Katja Suding, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/9436 – Kinderbetreuung im Saarland V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Kinderbetreuungsangebote werden immer wichtiger in Deutschland. Eine quantitativ und qualitativ hochwertige Kinderbetreuung ist fundamental notwendig, um eine weltbeste und chancengerechte Bildung zu garantieren und die Entwicklung der Kinder schon frühzeitig optimal zu fördern. Gleichzeitig garantiert sie auch eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Leider gibt es nach Einschätzung der Fragesteller in vielen Regionen Deutschlands eine Unterversorgung mit Plätzen in Kindergärten und Kindertagesstätten. Vielen Kindern muss aufgrund fehlender Betreuungsplätze der Antrag für einen Platz in Kita oder Kindergarten verwehrt werden oder sie bekommen Plätze in Einrichtungen in anderen Kommunen, was oft die Zeitplanung der werktätigen Eltern erschwert und durcheinander bringt. Gleichzeitig gibt es seit langem Debatten über die Höhe der Beiträge sowie über die Gehälter von Erzieherinnen und Erziehern . Zudem wird immer häufiger eine personelle Unterversorgung aller Einrichtungsformen beklagt. Aus diesem Grund ist nach Ansicht der Fragesteller eine Finanzierung notwendig, die eine qualitativ und quantitativ hochwertige Betreuung zu bezahlbaren Preisen herstellt. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung bezieht ihre Kenntnisse über die statistischen Daten zur Situation der Kindertagesbetreuung in den Ländern aus der amtlichen Kinderund Jugendhilfestatistik (vgl. §§ 98 ff. des Achten Buches Sozialgesetzbuch – SGB VIII). Diese wird durch die Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik (AKJStat) einer fachwissenschaftlichen Analyse unterzogen, um die Nutzung der Daten in der Fachwelt zu fördern. Auf diese Weise soll zu einer Verbesserung und Erleichterung der Nutzung des umfangreichen Datenmaterials, einer empirischen Fundierung der fachlichen Debatten zur Kinder- und Jugendhilfe, einer verbesserten politischen Akzeptanz durch Konsolidierung und Erhöhung des Eigenwissens der Kinder- und Jugendhilfe, einer Anregung der Forschung und Bereit- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9834 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode stellung von Forschungsbefunden für die Fachwelt und der Weiterentwicklung der amtlichen Statistik in Kooperation mit den Statistischen Ämtern der Länder und des Bundes beigetragen werden (vgl. www.akjstat.tu-dortmund.de). 1. Wie ist der aktuelle Stand der Verhandlungen zu dem Vertrag des Bundes mit dem Saarland im Zuge der Umsetzung des KiTa-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetzes (KiQuTG), und ist die Bundesregierung der Auffassung , dass der avisierte Unterzeichnungstermin (1. August 2019) eingehalten werden kann? Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und das Saarland haben zur Sicherung des Verhandlungserfolges für die Dauer der Vertragsverhandlungen Vertraulichkeit vereinbart. Nach Abschluss der Verträge mit allen Bundesländern werden diese veröffentlicht. Die Bundesregierung geht davon aus, dass ein Vertragsabschluss mit dem Saarland zeitnah herbeigeführt werden kann. 2. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Personalbedarf (unbesetzte Stellen) im Saarland in Kindergärten, in Kitas und in Kinderheimen (bitte nach Art der Einrichtung aufschlüsseln)? Im März 2019 waren in der Arbeitsmarktstatistik der Bundesagentur für Arbeit im Saarland 81 offene Stellen in Kindergärten gemeldet. Aufgrund zu geringer Fallzahlen können keine Daten zu gemeldeten Stellen in der Tagesbetreuung von Kindern bereitgestellt werden. In „Kinderheimen“ sowie Vorklassen und Schulkindergärten gab es keine der Bundesagentur für Arbeit gemeldeten unbesetzten Stellen. 3. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der durchschnittliche Verdienst von Erzieherinnen und Erziehern in Kindergärten, in Kitas und in Kinderheimen (bitte nach Bundesländern und Art der Einrichtung aufschlüsseln )? Die Bundesagentur für Arbeit wies 2017 für Vollzeitbeschäftigte der Berufsgattung „Berufe in der Kinderbetreuung & -erziehung – fachlich ausgerichtete Tätigkeiten “ in Deutschland ein mittleres Monatsentgelt (Median) von 3 224 Euro aus. Die Werte für die einzelnen Bundesländer können der unten stehenden Tabelle entnommen werden. Die Zuordnung zu der Berufsgattung „Berufe in der Kinderbetreuung & -erziehung – fachlich ausgerichtete Tätigkeiten“ erfolgt nicht auf Grundlage des Berufsausbildungsabschlusses , sondern aufgrund der ausgeübten Tätigkeit. Erzieher /-innen in Kindertagesbetreuungseinrichtungen und Einrichtungen der Heimerziehung mit dem Abschluss werden hier ebenso erfasst wie Angehörige anderer Berufe wie beispielsweise Kinderpfleger/-innen. Eine Aufschlüsselung von einzelnen Berufen oder nach Art der Einrichtung ist nicht möglich. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/9834 Insgesamt Vollzeitbeschäftigte Entgelt (Median) Deutschland 276 318 3 224 € Baden-Württemberg 44 443 3 298 € Bayern 40 239 3 146 € Berlin 20 132 3 089 € Brandenburg 5 492 2 958 € Bremen 1 896 3 140 € Hamburg 6 653 3 166 € Hessen 20 496 3 363 € Mecklenburg-Vorpommern 4 189 2 591 € Niedersachsen 16 435 3 196 € Nordrhein-Westfalen 70 491 3 293 € Rheinland-Pfalz 15 676 3 383 € Saarland 4 140 3 330 € Sachsen 6 856 2 999 € Sachsen-Anhalt 4 728 2 987 € Schleswig-Holstein 8 869 3 101 € Thüringen 5 581 2 952 € Quelle: Bundesagentur für Arbeit – Entgeltatlas 2017. Etwa ein Drittel der Erzieher/-innen ist im öffentlichen Dienst der Kommunen beschäftigt. Für sie gilt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD SuE). Erzieher/-innen fallen in die Entgeltgruppe S 8a beziehungsweise S 8b (Erzieher /-in mit schwierigen Tätigkeiten). Seit dem 1. April 2019 verdienen Erzieher/ -innen bei Berufseinstieg monatlich 2 792,04 Euro (S 8a) beziehungsweise 2 848,64 Euro (S 8b). Nach acht Jahren Berufserfahrung erhalten Erzieher/-innen in der Stufe 4 (S 8a) 3 417,76 Euro, Folgende Stufenzuteilung gilt im TVöD SuE seit dem 1. April 2019 für Erzieher/-innen (Entgeltgruppe S 8): Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 S 8b 2 848,64 € 3 072,64 € 3 317,55 € 3 673,81 € 4 007,79 € 4 263,85 € S 8a 2 792,04 € 3 055,83 € 3 217,36 € 3 417,76 € 3 612,57 € 3 815,74 € Quelle: www.gew.de/tvoed/rueckblick-tarifrunden-tvoed/sue/entgelttabellen-fuer-den-sozial-underziehungsdienst / 4. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen Kita-Gebühren pro Monat (bitte nach Bundesländern, Kreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln)? § 90 Absatz 1 Nummer 3 SGB VIII regelt die Befugnis zur Erhebung von Kostenbeiträgen für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege . Die Ausgestaltung der Kostenbeiträge ist Sache der Länder. Daten zur Höhe der Kostenbeiträge sind nicht Teil der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9834 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 5. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der durchschnittliche Betreuungsschlüssel in Kindergärten und Kitas in den einzelnen Bundesländern? Nach Berechnungen der Dortmunder Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik stellten sich die Personalschlüssel in Einrichtungen mit fester Gruppenstruktur für das Jahr 2017 (Median) wie folgt dar: Land Gruppen mit einer Altersspanne von bis zu 3 Jahrgängen Gruppen mit einer Altersspanne von mehr als 3 Jahrgängen Gruppen für Kinder zwischen 3 Jahren und dem Schuleintritt Mit ausschließlich und 3-Jährigen Mit ausschließlich unter 4-Jährigen Mit Kindern aller Altersgruppen Mit Kindern ab 2 Jahren Mit 1 oder 2 2-Jährigen Mit 3 und mehr 2- Jährigen Baden-Württemberg 3,0 3,1 5,0 6,9 6,2 6,8 Bayern 3,6 3,7 5,5 8,0 7,7 8,1 Berlin 5,5 5,9 7,4 8,0 8,1 8,0 Brandenburg 5,5 6,4 8,2 9,8 9,3 10,2 Bremen 3,1 3,2 4,8 7,0 6,1 7,1 Hamburg 4,7 4,7 6,3 7,5 7,2 7,6 Hessen 3,6 3,9 6,4 8,8 7,8 8,9 Mecklenburg- Vorpommern 5,7 7,0 10,4 12,1 11,0 12,5 Niedersachsen 3,6 3,8 5,4 7,6 6,8 7,5 Nordrhein-Westfalen 3,4 3,6 5,6 7,3 7,0 8,2 Rheinland-Pfalz 3,3 4,4 5,8 7,9 7,2 8,1 Saarland 3,6 3,7 5,9 9,1 6,7 8,9 Sachsen 5,9 7,1 9,6 11,3 9,8 11,8 Sachsen-Anhalt 5,6 6,5 8,3 10,2 9,2 10,5 Schleswig-Holstein 3,4 3,6 5,2 7,9 6,2 7,7 Thüringen 5,1 4,1 9,0 9,9 9,3 10,7 (Quelle: Forschungsdatenzentrum der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder, Statistik der Kinder- und Jugendhilfe, Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege, 2017; Berechnungen der Dortmunder Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik) 6. Wie lange ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Wartezeit auf einen Kita- bzw. Kindergartenplatz (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln )? Der Bundesregierung liegen diesbezüglich keine Erkenntnisse vor. 7. Wie vielen Kindern konnte im vergangenen Jahr im Saarland nach Kenntnis der Bundesregierung kein Kita- oder Kindergartenplatz vermittelt werden (bitte nach Kita und Kindergarten aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen diesbezüglich keine Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/9834 8. Wie hat sich die Arbeitslosenquote von Erzieherinnen und Erziehern im Saarland nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren im Vergleich zu den anderen Bundesländern entwickelt? Berufsspezifische Arbeitslosenquoten können dem Internetprodukt „Berufsspezifische Arbeitslosenquoten – Deutschland und Länder (Jahreszahlen)“ der Statistik der Bundesagentur für Arbeit entnommen werden. Sie stehen für Berufshauptgruppen und Berufsgruppen (sowie für Berufssegmente und -sektoren) und die Jahre 2017 und 2018 zur Verfügung. Es wird auf die methodischen Hinweise zur Interpretation der berufsspezifischen Arbeitslosenquoten in dem Produkt hingewiesen . Demnach betrug die Arbeitslosenquote im Bereich Erziehung, Sozialarbeit , Heilerziehungspflege (Berufsgruppe 831 der Klassifikation der Berufe 2010) im Jahr 2018 im Saarland insgesamt 4,2 Prozent, im Jahr 2017 waren es 4,5 Prozent. Weiter differenzierte Daten für Berufsuntergruppen liegen nicht vor, ebenso keine Daten für zurückliegende Jahre. Zusätzliche Informationen zur Arbeitsmarktsituation von Fachkräften in der Kinderbetreuung und -erziehung, auch zur Entwicklung der Arbeitslosigkeit (S. 12 ff.), sind der Publikation „Blickpunkt Arbeitsmarkt: Fachkräfte in der Kinderbetreuung und -erziehung“ unter https://statistik.arbeitsagentur.de/Statischer-Content/Arbeitsmarktberichte/ Berufe/generische-Publikationen/Kindererziehung.pdf zu entnehmen.   9. Welche Mittel aus dem Investitionsprogramm des Bundes zur Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 bis 2020 stehen dem Saarland zu, und wie viel wurde davon in den vergangenen beiden Jahren jeweils abgerufen? Für das Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017-2020“ hat das Saarland einen Verfügungsrahmen für die Gesamtlaufzeit in Höhe von 11 527 412 Euro. Davon wurden seitens des Landes bisher 10 859 986,91 Euro bewilligt (= 94,2 Prozent), von welchen aktuell (Stand: Mitte April 2019) 49 437,37 Euro abgerufen wurden (43 439,29 Euro in 2018 und 5 998,08 Euro in 2019). 10. Wie hoch ist die Abrufquote des Saarlands für Mittel aus dem Investitionsprogramm des Bundes zur Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 bis 2020 im Vergleich zu den anderen Bundesländern? Die Abrufquote des Saarlandes liegt bei 0,4 Prozent der für dieses Bundesland im Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017-2020“ zur Verfügung stehenden Mittel. Der Anteil der bisher vom gesamten Verfügungsrahmen abgerufenen Mittel liegt bei 16,8 Prozent, der Länderdurchschnitt bei 15,3 Prozent . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9834 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Bundesland Abrufquote Baden-Württemberg 15,2 % Bayern 25,8 % Berlin 31,2 % Brandenburg 3,1 % Bremen 55,9 % Hamburg 23,7 % Hessen 9,7 % Mecklenburg-Vorpommern 0,0 % Niedersachsen 15,8 % Nordrhein-Westfalen 19,0 % Rheinland-Pfalz 6,6 % Saarland 0,4 % Sachsen 11,4 % Sachsen-Anhalt 0,0 % Schleswig-Holstein 14,4 % Thüringen 12,8 % 11. Welche Mittel aus dem Bundesprogramm „KitaPlus: Weil gute Betreuung keine Frage der Uhrzeit ist“ stehen dem Saarland zu, und wie viel wurde davon in den Jahren 2017 und 2018 jeweils abgerufen? Im Rahmen des Bundesprogramms KitaPlus wurden von insgesamt 304 Vorhaben zwei Vorhaben im Saarland gefördert. Im Jahr 2017 wurden dafür Mittel in Höhe von 113 595,97 Euro und in 2018 Mittel in Höhe von 150 172 Euro gebunden . Insgesamt gab es 2016 bis 2018 eine Mittelbindung für das Saarland in Höhe von 270 975,88 Euro. Mittelabfluss 2016 bis 2018 2016 6.870,20 € 2017 77.666,97 € 2018 114.725,27 € Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/9834 12. Wie ist die Abrufquote des Saarlands für Mittel aus dem Bundesprogramm „KitaPlus: Weil gute Betreuung keine Frage der Uhrzeit ist“ im Vergleich zu den anderen Bundesländern? Im Folgenden werden die Abrufquoten des Saarlands im Vergleich zu allen Vorhaben bundesweit und nach Jahren 2016 bis 2018 dargestellt: Abrufquote gesamt Saarland 80,03 % Alle Vorhaben 74,32 % Abrufquote 2016 Saarland 95,31 % Alle Vorhaben 74,17 % Abrufquote 2017 Saarland 68,37 % Alle Vorhaben 77,73 % Abrufquote 2018 Saarland 76,40 % Alle Vorhaben 71,06 % 13. Wie ist der durchschnittliche Betreuungsschlüssel in Kinderheimen in den einzelnen Bundesländern? Die amtliche Kinder- und Jugendhilfestatistik erhebt gemäß § 99 Absatz 9 SGB VIII für die Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (ohne Kindertageseinrichtungen ) zwar das dort tätige Personal und die Zahl der genehmigten Plätze, nicht aber die Zahl der betreuten Kinder bzw. der belegten Plätze. Die Fallzahl der laufenden Hilfen zur Erziehung wird gemäß § 99 Absatz 1 SGB VIII in einer gesonderten Statistik bei den fallzuständigen Jugendämtern erfasst. Allerdings geht aus der Erhebung nicht hervor, in welcher Einrichtung sie betreut werden. Die erfassten Fälle können daher nicht auf die Einrichtungen und das dort tätige Personal bezogen werden. Für die Berechnung eines Betreuungsschlüssels wäre dies jedoch zwingend erforderlich, da sich nicht nur die Betreuungssettings erheblich unterscheiden, sondern junge Menschen außerdem teilweise nicht in demselben Bundesland betreut werden, in dem sich das fallzuständige Jugendamt befindet. Die Berechnung eines Betreuungsschlüssels ist daher für den Bereich außerhalb der Kindertagesbetreuung nicht möglich. 14. Welche Bundesfördermittel stehen Kinderheimen zu, und wie viel wurde davon in den Jahren 2017 und 2018 jeweils im Saarland abgerufen? Mit Hilfe der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik kann diese Frage nicht beantwortet werden. 15. Wie viele Kinder und Jugendliche mussten nach Kenntnis der Bundesregierung aus der stationären Jugendhilfe im Jahr 2018 das Saarland verlassen, um in geeignetere Maßnahmen oder Anschlussmaßnahmen verlegt zu werden , und wie hat sich diese Zahl seit 2010 entwickelt? Die amtliche Kinder- und Jugendhilfestatistik ermöglicht eine regionale Zuordnung der erfassten Fälle von Hilfen zur Erziehung zu den fallzuständigen Jugendämtern und erlaubt Aussagen darüber, ob Maßnahmen im Anschluss an eine Hilfe Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/9834 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode getroffen wurden. Es ist jedoch über die amtliche Statistik nicht möglich, mehrere Hilfefälle einzelnen Individuen zuzuordnen und so Hilfeverläufe nachzuvollziehen . Auch wird das Bundesland, in dem Betreuung stattfindet, nicht erfasst. 16. In welchen Bundesländern steht nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der Erzieherausbildung ein Notfallkurs am Kind auf dem Lehrplan, und wie bewertet die Bundesregierung die Notwendigkeit eines solchen Kurses? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, in welchen Bundesländern im Rahmen der Ausbildung zum Erzieher beziehungsweise zur Erzieherin ein Notfallkurs am Kind auf dem Lehrplan steht. Die Ausgestaltung der Lehrpläne fällt in die Zuständigkeit der Länder. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333